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Verlauf der Verkehrskonntrolle

Suzuki GSX 750
Themenstarteram 9. April 2013 um 16:28

Hallo Leute,

ich hab wieder ma ne Frage.

Diesmal an die jenigen die A beschränkt fahren und ihr bike auf 34 Ps gedrosselt haben bzw. es so aussehen lassen:Hat der Polizeibeamte während der Konntrolle auf irgendeine weise konntrolliert bzw. versucht herauszufinden ob das Motorrad auch tatsächlich gedrosselt ist?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Lies Dir den Beitrag vom Moppedsammler nochmal durch - es gibt genug Anhaltspunkte, eine illegale Entdrosselung auffliegen zu lassen, ohne dass der Polizist das Möpp auch nur berührt. Und im Zweifel wird es abgeschleppt und dem Sachverständigen vorgeführt. Nirgends wird geschrieben, dass der Beamte das Bike fährt.

 

Es ist sehr gefährlich, die Intelligenz der Anderen auf Null zu schätzen...........

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Hi,

 

nein.

Ohne Prüfstand können die das auch nicht großartig kontrollieren.

Es sei denn, Du hast ne SSP und die sollte gedrosselt sein.

Wenn Motorradcops dabei sind, werden die wohl ne Runde fahren und merken, wenn man 98+PS nicht gedrosselt hat.

Ich habe ne DR650 mit maximal 46PS. Diese war auf 34 PS gedrosselt. Den Unterschied merkt man nicht so sehr.

Dem Polizist hat die TÜV-Abnahme gereicht. Im Fahrzeugschein habe ich das nicht eintragen lassen, da ich die ja irgendwann wieder entferne.

Er als Privat-Biker hat das verstanden und mir ne gute Reise gewünscht.

 

LHzG

Ingo

am 10. April 2013 um 9:58

Die Frage des TEs läuft eher in die andere Richtung, nämlich das berühmte "nach dem TüV bau ich die Drossel wieder aus". Das tät ich nicht! Zum einen kannst Du in gewisse Erklärungsnöte kommen wenn Du zu schnell unterwegs bist. Zum anderen gehts um die Haftung bei Unfällen - und nach nem Unfall ist das so ziemlich das erste, was die nachgucken. Und wenn Du dann mit einer PS-Zahl unterwegs warst, die Du noch gar nicht fahren darfst, hast Du ein ganz kolossales Problem. Das geht dann auch um so nette Fragen wie Rente, Schmerzensgeld ... und die Pappe ist auch weg. Für lange. Letztendlich kann das, wenn Du gottbewahre im Rollstuhl sitzen solltest, den Unterschied machen zwischen einem Leben in Harz 4 oder einer Leibrente. Und andersrum, wenn Du einen in den Rollstuhl fährst, gehts ganz schnell darum, daß Du den Rest Deines Lebens für den bezahlen darfst. Sicher, die Versicherung wird einen Großteil auch dann übernehmen, aber nicht alles.

 

Mit anderen Worten: Laß die Polizei mal Dein geringstes Problem sein. Fahr die 2 Jahre halt mal gedrosselt - wobei ich genug kennen, die ein Leben lang mit ihren 50-PS-Kisten zufrieden sind, das ist nämlich zum normalen Fahren abseits der Autobahn durchaus genug. Und denk dran, Dein Leben geht noch über 60 Jahre, die muß man sich nicht gleich mit 18 versauen.

Übrigens gibt es durchaus Polizisten, die sich da dermaßen gut auskennen und die eine fehlende Drossel mitkriegen. Und dann ist der Bock auch fett und die Pappe weg. Das sind zwar nicht alle, aber es gibt sie. Und bei richtigen Motorrad-Kontrollen sind die immer dabei.

Themenstarteram 10. April 2013 um 10:43

Hey,

danke schon mal für die antworten was ist ne ssp?

weitere antworten herzlich willkommen...

:)

Ich stell mir jetzt mal vor, ich wäre Polizeibeamter bei einer Motorradkontrolle: ;)

Ob ein Motorrad 25 kW oder 72 kW hat, merke ich beim ersten Dreh am Gas.

Dann schau ich in die Papiere und da sehe ich, in welcher Form eine Leistungsreduzierung vorliegt, bzw. vorliegen sollte.

Einfache Änderungen wie Gaszuganschlag oder Schieberanschlag (hohe Vergaserdeckel) sehe ich sofort.

Dann gibt es weitere Möglichkeiten, Manipulationen sicher zu erkennen, die ich aber nicht öffentlich preisgebe, ist ja klar.

Habe ich Zweifel, beschlagnahme ich das Motorrad, lass es abschleppen und von einem Gutachter untersuchen.

Der stellt dann fest, ob die evtl. eingebauten Blenden entfernt oder mechanisch aufgeweitet wurden, andere Düsen, andere Düsennadeln verbaut wurden, die Schieberbohrung verschlossen usw usf....

Neben den Kosten für Gutachter, Abschleppen und Untersuchung (wenn es eine Fachwerkstatt auseinanderschraubt) kommt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und erloschener Betriebserlaubnis oben drauf.

Eine Leistungsänderung ist immer in die Papiere einzutragen, weil sie eine Änderung der Fahrzeughaftpflichtversicherung mit sich bringt. Wer eine Leistungssteigerung nicht eintragen lässt, fährt ohne ausreichenden Versicherungsschutz (s. oben). Das liegt keinesfalls im Ermessen des Fahrzeughalters.

Wer mit A beschränkt ein Motorrad bewegt, dessen Leistungsreduzierung nicht in den Fahrzeugpapieren steht, fährt für mich zunächst mal ohne Fahrerlaubnis. Folgen: s. oben, einschließlich Beschlagnahme des Tatmittels.

Ich warne vor zwei Dingen:

1. Auskünfte zu geben, wenn man die Rechtslage nicht kennt.

2. Die Polizisten zu unterschätzen. Da soll es Leute geben, die sich seit 40 Jahren mit Motorrädern befassen und denen man nichts vormacht. :D

Und ne Menge Zweiradprofis. Schau mal hier: www.rennleitung-110.de

 

 

am 11. April 2013 um 9:19

Ich glaube nicht, dass man einen Polizisten sein Fahrzeug zur Testfahrt übergeben muss. Im Gegenteil, ich glaube sogar, dass es verboten ist, dass er damit fährt.

Lies Dir den Beitrag vom Moppedsammler nochmal durch - es gibt genug Anhaltspunkte, eine illegale Entdrosselung auffliegen zu lassen, ohne dass der Polizist das Möpp auch nur berührt. Und im Zweifel wird es abgeschleppt und dem Sachverständigen vorgeführt. Nirgends wird geschrieben, dass der Beamte das Bike fährt.

 

Es ist sehr gefährlich, die Intelligenz der Anderen auf Null zu schätzen...........

am 11. April 2013 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Es ist sehr gefährlich, die Intelligenz der Anderen auf Null zu schätzen...........

100% Zustimmung, aber: Es gibt auch Fälle, da liegt sie seeehr deutlich unter Null.:D

Eine Dr mit 46 ps fahren mit A Beschränkt...wo ist das Problem?Seit Januar darf man 48 ps fahren auch als Fahränfänger.

Mein Kumpel fährt ne 600 gsxr , hat letztes Jahr Lappen gemacht, darf dank neuer Führerscheinregelung 48ps fahren, hat die Drossel getauscht von 34 auf 48, zur Dekra hin eintragen lassen und vorher alles nachgefragt, bei dem zuständigen Amt und bei der Fahrschule. Alles in Ordnung kein Problem!

Zitat:

Original geschrieben von BlackBull88

Eine Dr mit 46 ps fahren mit A Beschränkt...wo ist das Problem?Seit Januar darf man 48 ps fahren auch als Fahränfänger.

Richtig, seit Januar.

Meine DR war bis dato auf 25kW gedrosselt. TÜV-Abnahme hatte ich immer in der Tasche, im Fzg-Schein aber nicht eingetragen.

Bei eine Kontrolle im letzten Jahr habe ich dann o.g. Erfahrung gesammelt.

 

Achso das erklärt einiges ;)

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

Ich glaube nicht, dass man einen Polizisten sein Fahrzeug zur Testfahrt übergeben muss. Im Gegenteil, ich glaube sogar, dass es verboten ist, dass er damit fährt.

Hehehe... :p

Das ist so 'ne Sache mit dem Glauben. Mein Schwager ist Rechtsanwalt. Er sagt immer: "Wenn ich mit "Glauben" arbeiten müsste, wäre ich Pfarrer geworden.

Das ist so, wie twindance sagt: Ich würde mich auch nicht auf eine mir unbekannte Ratzkarre setzen, wo ich nicht weiß, wer dran rumgebastelt hat. Sowohl beruflich, wie auch privat nicht. Aber am Gasgriff drehen, darf ich durchaus. Und da merkt man - so man etwas geschult ist - sofort, ob das 35 kW oder 72 sind, vertrau mir. Ich merke das.

Und dann wird der Eimer konfisziert. § 94 StPO. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

Dass der Bassment von einem Polizeibeamten kontrolliert wurde, der entweder kein Interesse an dem Motorrad und dem Fahrer oder eben keine motorradspezifischen Kenntnisse hatte, würde ich nicht auf alle münzen.

Und dass nicht jeder, der Motorrad fährt, auch eine Ahnung von technischen Dingen hat, das weiß jeder, der in MT mitliest. Da erlebt man Sachen...:p:p:p

Ob das Motorrad 34 oder 46 PS hat, ist -wie hoffentlich so langsam jeder begriffen hat - seit dem 19.1.2013 fahrerlaubnisrechtlich irrelevant.

Nicht aber in Sachen Pflichtversicherung. Und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sind Straftaten, keine Owi. Der bassment hat Dusel gehabt, mehr nicht. Das sollte nicht als Richtschnur oder gar Rat dienen. Solche Ratgeber, (ist nicht persönlich gemeint, bassment) haften nachher nämlich nicht für das, was sie geraten haben.

Zumal nicht jede Kontrolle eine technische ist. Man weiß nicht, wonach gesucht, oder auf was kontrolliert wird. Da kann es schon sein, dass so ein Kram nicht interessiert.

Bei einer technischen Zweiradkontrolle hätte der bassment u.U. seinem Hobel hinterherwinken können, während der auf dem Abschleppwagen abtransportiert worden wäre. ;)

am 14. April 2013 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Das ist so, wie twindance sagt: Ich würde mich auch nicht auf eine mir unbekannte Ratzkarre setzen, wo ich nicht weiß, wer dran rumgebastelt hat. Sowohl beruflich, wie auch privat nicht. Aber am Gasgriff drehen, darf ich durchaus. Und da merkt man - so man etwas geschult ist - sofort, ob das 35 kW oder 72 sind, vertrau mir. Ich merke das.

Und dann wird der Eimer konfisziert. § 94 StPO. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

Ich würde den Polizist verklagen, wenn er sich irrt. Ob es das wert ist...

am 14. April 2013 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

Ich würde den Polizist verklagen, wenn er sich irrt. Ob es das wert ist...

Wenn der Polizist sich irrt, geht das seinen bürokratischen Gang: Du erhältst eine Entschädigung wegen Nutzungsausfall gemäß Tabelle und feddich. Weitere Schäden sind Dir ja nicht entstanden. Wegen was willst Du eigentlich klagen?

am 14. April 2013 um 17:22

Das ist doch ausreichend.

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