Verkürzung der gesetzlichen Sachmängelhaftung auf ein Jahr
Ist es normal oder üblich, dass KFZ-Verkäufer die Sachmängelhaftung auf ein ein Jahr verkürzen.
Wirkt sich sowas in der Praxis nachteilig aus?
Nach 12 Monaten gilt doch eh die Umkehr der Beweislast. Die macht es für den Käufer doch schon fast unmöglich den Sachmangel nachzuweisen.
33 Antworten
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 30. August 2024 um 20:43:07 Uhr:
Nein, die Beweislastumkehr beginnt bei Kauf und endet nach 1 Jahr zusammen mit der Gewährleistungspflicht.
Danke, wenigsten einer der es hier mal richtig schreibt unter den ganzen Hobbyjuristen.
Fast richtig, denn die Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre.
Die Dauer kann bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt werden.
Das kommt davon wenn man nicht alles liest und/oder nur einen Teil zitiert.
Meine Frage bezog sich darauf dass bei mir nur 1 Jahr Gewährleistung vereinbart wurde.
Es wurde bereits alles geschrieben und belegt, was du wissen musst.
Viel sinnvolles kommt hier nicht mehr, darum wäre es besser, wenn hier geschlossen würde.