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Verkerhsunfall: Schuldfrage ungeklärt und UG hat keinen Versicherungsschutz

Themenstarteram 9. März 2012 um 17:00

Hallo liebe Community,

ich hatte vor zwei Wochen an einer Tankstelle einen kleinen Unfall mit dem Auto meiner Freundin (Bagatelle; beide Fahrzeuge haben je einen 5cm langen Kratzer an den Stoßstangen). Polizei haben wir keine gerufen und Versicherungskarten ausgetauscht. Wir vereinbarten, dass jeder seinen Schaden der anderen Versicherung meldet.

Nun habe ich ein Schreiben von seiner Versicherung bekommen, dass das Fahrzeug des Unfallgegners zum Zeitpunkt des Unfalles gar keinen Versicherungsschutz hatte. Ein Schreiben seines Anwaltes bzgl. der Schadensregulierung liegt jedoch bei meiner Versicherung vor.

Das Problem ist, dass die Schudfrage bisher nicht geklärt ist, da jeder von uns der Meinung ist, dass der andere Schuld hat. Was passiert denn nun eigentlich, da der UG keinen Versicherungsschutz hatte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

 

Den Zentralanruf der Versicherer habe ich schon angefragt, die sagten, der sei bei der HDI versichert. HDI sagt, dass dem nicht so sei, dass der UG nur mit dem alten Kennzeichen dort versichert war und das die Daten beim Zentralanruf auch nicht immer die neusten sind.

Das ist richtig, weil die Daten dort nicht tagesaktuell ankommen, sondern nur mit zeitlicher Verzögerung.

Zitat:

Ich leite das Schreiben erstmal an meine Versicherung weiter und gucke, was diese machen. Lt. Telefonat von gestern steht meine Versicherung schon in Kontakt mit dem Anwalt des UG. Ich denke meine Versicherung wird sich dann schon um die Frage bzgl. des Versicherungsschutzes des UG kümmern.

Das wird sie nicht tun, denn das gehört nicht zu ihrer Aufgabe.

Sie prüft die Ansprüche, die gegen sie selbst (und gegen Dich) gerichtet sind, reguliert die berechtigten Forderungen und weist die unberechtigten zurück.

Ob der Unfallgegner versichert war und ob Du Geld von ihm oder von seinem Versicherer (wenn er denn einen hatte) bekommst, betrifft Deine eigene Versicherung nicht. Damit haben sie nichts zu tun und werden auch nichts unternehmen.

Ich glaube, Du solltest ziemlich schnell nochmal mit Deinem Unfallgegner Kontakt aufnehmen und fragen, was da los ist.

Meine Vermutung ist, dass er sehr wohl versichert ist. Eventuell aber nur im Rahmen der vorläufigen Deckung, weil der Vertrag noch gar nicht policiert ist.

Das hat Dich dann aber nicht weiter zu kümmern. Du bekämst Deinen Schaden trotzdem reguliert (soweit ein Anspruch besteht).

Für ihn würde es blöd, wenn er die Erstprämie nicht bezahlt, dann würde ihn sein Versicherer in Regress nehmen. Aber auch das wäre wieder nicht Dein Bier.

Also: mit dem Schädiger klären, von welcher Gesellschaft er eine Doppelkarte (eVB) hatte, als er den Wagen zugelassen hat.

Bei der Gesellschaft anrufen und klarstellen, dass der Vertrag evt. noch nicht policiert ist. Dann müssen sie das eben anhand der eVB klären.

Dann kannst Du den Schaden "ganz normal" dort geltend machen.

Habe fertig.

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Themenstarteram 10. März 2012 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

Ich hatte einen ähnlichen Fall schon gehabt, als es dann hies der ist nicht versichert (der hat es noch dreister gemacht, angeblich bei der Generali versichert laut KFZ-Stelle, dann aber gewechselt...), bin direkt zur Polizei hab dies angegeben, dann wurde schonmal direkt wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz ermittlet, der Generali (Versicherung die bei der Zulassung gemeldet war) hat den Schaden erst Reguliert und Anzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt, und den Fahrer in Regress gezogen.

Mein Tip, das ganze direkt der Polizei und der Zulassungsstelle melden. Dann bekommt der schon ordentlich Dampf, deiner eigenen Versicherung ebenfalls melden das der keinen Versicherungsschutz hat, du kannst auch den Zentralruf der Versicherer anrufen, und dort seine Versicherung abfragen, dazu benötigst du nur sein Kennzeichen....

Den Zentralanruf der Versicherer habe ich schon angefragt, die sagten, der sei bei der HDI versichert. HDI sagt, dass dem nicht so sei, dass der UG nur mit dem alten Kennzeichen dort versichert war und das die Daten beim Zentralanruf auch nicht immer die neusten sind.

Ich leite das Schreiben erstmal an meine Versicherung weiter und gucke, was diese machen. Lt. Telefonat von gestern steht meine Versicherung schon in Kontakt mit dem Anwalt des UG. Ich denke meine Versicherung wird sich dann schon um die Frage bzgl. des Versicherungsschutzes des UG kümmern.

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

 

Den Zentralanruf der Versicherer habe ich schon angefragt, die sagten, der sei bei der HDI versichert. HDI sagt, dass dem nicht so sei, dass der UG nur mit dem alten Kennzeichen dort versichert war und das die Daten beim Zentralanruf auch nicht immer die neusten sind.

Das ist richtig, weil die Daten dort nicht tagesaktuell ankommen, sondern nur mit zeitlicher Verzögerung.

Zitat:

Ich leite das Schreiben erstmal an meine Versicherung weiter und gucke, was diese machen. Lt. Telefonat von gestern steht meine Versicherung schon in Kontakt mit dem Anwalt des UG. Ich denke meine Versicherung wird sich dann schon um die Frage bzgl. des Versicherungsschutzes des UG kümmern.

Das wird sie nicht tun, denn das gehört nicht zu ihrer Aufgabe.

Sie prüft die Ansprüche, die gegen sie selbst (und gegen Dich) gerichtet sind, reguliert die berechtigten Forderungen und weist die unberechtigten zurück.

Ob der Unfallgegner versichert war und ob Du Geld von ihm oder von seinem Versicherer (wenn er denn einen hatte) bekommst, betrifft Deine eigene Versicherung nicht. Damit haben sie nichts zu tun und werden auch nichts unternehmen.

Ich glaube, Du solltest ziemlich schnell nochmal mit Deinem Unfallgegner Kontakt aufnehmen und fragen, was da los ist.

Meine Vermutung ist, dass er sehr wohl versichert ist. Eventuell aber nur im Rahmen der vorläufigen Deckung, weil der Vertrag noch gar nicht policiert ist.

Das hat Dich dann aber nicht weiter zu kümmern. Du bekämst Deinen Schaden trotzdem reguliert (soweit ein Anspruch besteht).

Für ihn würde es blöd, wenn er die Erstprämie nicht bezahlt, dann würde ihn sein Versicherer in Regress nehmen. Aber auch das wäre wieder nicht Dein Bier.

Also: mit dem Schädiger klären, von welcher Gesellschaft er eine Doppelkarte (eVB) hatte, als er den Wagen zugelassen hat.

Bei der Gesellschaft anrufen und klarstellen, dass der Vertrag evt. noch nicht policiert ist. Dann müssen sie das eben anhand der eVB klären.

Dann kannst Du den Schaden "ganz normal" dort geltend machen.

Habe fertig.

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