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Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen?

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 19:02

Wenn sich Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierung gegenseitig widersprechen, was zählt dann?

Ist das irgendwo eindeutig geregelt?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm

Hatte heute zwei seltsame Fälle:

1.) Zeichen 282 (Aufhebung sämtlicher Streckenverbote)

aber DOPPELTE Sperrlinie. Gehe mal davon aus das hier nicht überholt werden darf, obwohl laut Verkehrsschild eigentlich erlaubt ;)

2.) Zeichen 276 (Überholverbot) mit Zusatz "Traktoren dürfen überholt werden"

direkt vor einer großen Kreuzung, mit Sperrflächen und Abbiegespur. Auch hier kann ich mit nicht vorstellen, das ich den Traktor der vor mir fuhr auf der Kreuzung hätte überholen dürfen?

Normalerweise gilt für mich auch immer Weisung der Polizei dann Verkehrsschilder und erst dann Fahrbahnmarkierungen... aber in obigen Beispielen?

Also wenn du da nicht von selbst drauf kommst, was nun korrekt ist, dann weiß ich es auch nicht mehr...

:rolleyes:

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Themenstarteram 18. Juli 2009 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von Autobahndriver

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm

Ausnahme:

========

Ein Zeichen 274 wegen einer Gefahrenstelle (z.B. Baustelle) gilt bis zu deren zweifelsfreien Ende. Steht davor noch ein weiteres Zeichen 274, das eine höhere Geschwindigkeit zulässt, ist dieses rechtlich bedeutungslos. (KG Berlin v. 27.07.1998)

d.h. wenn ich in eine Baustelle fahre wo z.B. eine Spur gesperrt ist und irgendwann endet diese abgesperrte Spur, dann gilt automatisch wieder die vorher geltende Geschwindigkeit?

 

StVO §41 Abs. 2 Nr. 7: Streckenverbote

...das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. ... Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281. Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.

Wenn die Gefahrenstelle also zweifelsfrei zu Ende ist, gilt wieder das vorhergehende TL.

 

am 18. Juli 2009 um 10:41

Gut zu wissen ;)

am 19. Juli 2009 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Ich weiß es auch nicht, würde aber auch eher auf die Verkehrszeichen achten, als auf Fahrbahn-Malereien.

Auch Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen...

Ciao!

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