Verkehrsunfall - wer hat schuld?
Hallo,
mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.
Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.
Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.
Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.
Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.
Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.
Wer hat hier schuld?
Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?
Vielen Dank im Voraus.
214 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. Juli 2022 um 17:37:45 Uhr:
Und wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug aus der Einfahrt (völlig egal aus Welcher) einfahren lässt hat der nachfolgende Verkehr in dieser Situation nicht zu überholen !!!
Und das steht wo?
In der StVO ist dazu nichts nachzulesen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Juli 2022 um 17:41:00 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. Juli 2022 um 17:37:45 Uhr:
Und wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug aus der Einfahrt (völlig egal aus Welcher) einfahren lässt hat der nachfolgende Verkehr in dieser Situation nicht zu überholen !!!
Und das steht wo?
In der StVO ist dazu nichts nachzulesen.
Stichwort "unklare Verkehrslage", da wird der Biker sich mit auseinander setzen müssen.
Wen er "Glück" hat wird er glimpflich davon kommen, hat er Pech geht es im wie:
Zitat:
Schlechter ging es für den Motorradfahrer im Frühjahr 2011 in zweiter Instanz in Stuttgart (OLG Stuttgart Beschluss vom 08.04.2011, Az. 13 U 2/11) aus: Der Motorradfahrer hatte bereits mehrere Fahrzeuge der Kolonne überholt und hiernach wieder eingeschert. Als er die weiteren Fahrzeuge der Kolonne zu überholen versuchte, bog der Pkw an der Spitze der Kolonne links ab und es kam zur Kollision. Dieser hatte jedoch nach Auffassung der Gerichte beider Instanzen u.a. rechtzeitig den Blinker gesetzt. Der Motorradfahrer jedoch habe in Anbetracht der unklaren Verkehrslage nicht überholen dürfen und dadurch einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen, der letztlich zu seiner alleinigen Haftung führte.
Ein von der Thematik gleich gelagerter Fall, finde ich jedenfalls. Auch hier steht primär, das man nicht links abbiegen darf wenn wenn man dabei den nachfolgenden Verkehr behindert oder gefährdet, trotzdem bekam der Biker hier alleinige Haftung.
Der Biker hat doch schon Glück gehabt. Er lebt noch und ist nicht schwer verletzt worden,als ihm jemand die Vorfahrt genommen hat.
Seitlich in ein Auto Knallen und Einschlag in die Dachkante kann böse ausgehen.
Aber das juckt die PKW Fahrer ja wenig.
Wäre es ein Radfahrer gewesen, würde hier jeder die Schuld beim Autofahrer sehen.
Hier ist es ein Biker,der per se ja schon zu schnell, unaufmerksam unterwegs gewesen sein muss und deshalb natürlich die alleinige Schuld haben muss
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Ist rechtlich halt nicht vergleichbar. Dort war es ein Linksabbiegen von einer Landstraße in einen Sandweg mit ausreichend zuvor gesetztem Blinker des Abbiegenden und meheren Zeugen für den Ablauf. Hier gehts um den umgekehrten Fall, dass jemand als allein Wartepflichtiger in den nicht abbiegenden Fließverkehr verkehrswidrig einfährt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Juli 2022 um 18:04:06 Uhr:
…
Hier ist es ein Biker,der per se ja schon zu schnell, unaufmerksam unterwegs gewesen sein muss und deshalb natürlich die alleinige Schuld haben muss
Leider bist du wieder in dein altes Verhaltensmuster zurück gefallen, ich hatte schon Hoffnung.
Und von der Sache habe nichts gegen Biker, springe hier für sie oft in die Bresche, ich würde genauso argumentieren wenn es ein Auto wäre.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2022 um 18:09:05 Uhr:
Ist rechtlich halt nicht vergleichbar. Dort war es ein Linksabbiegen von einer Landstraße in einen Sandweg mit ausreichend zuvor gesetztem Blinker des Abbiegenden und meheren Zeugen für den Ablauf. Hier gehts um den umgekehrten Fall, dass jemand als allein Wartepflichtiger in den nicht abbiegenden Fließverkehr verkehrswidrig einfährt.
Es geht aber auch, und das Hauptsächlich, um das Überholen mehrerer Fahrzeuge, um eine unklare Verkehrslage, das wird mit Sicherheit nicht unter den Tisch gefegt.
Ich habe hier fast vor der Haustür einen so einen schönen Fall. Unsere Hofausfahrt mündet in eine Vorfahrtstraße. Etwas weiter rechts geht die Vorfahrtsstraße über einen unbeschrankten Bahnübergang. Kurz vor dem Bahnübergang geht rechts noch eine Straße ab.
Somit können Fahrzeuge, auch wenn die Schranke unten ist, aus dieser Straße nach links abbiegen und die Vorfahrtsstraße entlangfahren. Anderseits fahren Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße, die rechts abbiegen wollen, an den an der Schranke wartenden Fahrzeuge vorbei.
Also, wenn ich vom Hof fahre, muss ich einerseits mit Fahrzeugen von rechts rechnen und andererseits mit vorbeifahrenden Fahrzeugen von links. Was soll ich sagen, das bekomme ich problemlos hin. Wenn ich die Vorfahrtsstraße nicht weitgenug einsehen kann, dann warte ich eben.
Wenn einer mal eine wartende Schlange vorbeifährt, so sehe ich das also als deutlich weniger kritisch als die Leute, die aus nachrangigen Straßen und noch schlimmer Ausfahrten fahren (manchmal gar schießen), ohne richtig zu schauen.
Gerade was Ausfahrten betrifft, muss der Fahrer, der aus diesen Ausfahrten will, bekanntlich jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Somit muss er auch mit Fahrzeugen rechnen, die an einer Fahrzeugschlange vorbeifahren bzw. sie überholen.
Natürlich kann der Überholer (eigentlich Vorbeifahren, da die Fahrzeuge stehen) in dieser Situation eine Mittschuld bekommen. Schließlich hat er es im Falle eines Unfalls eventuell an die notwendige Umsicht und Vorsicht missen lassen, die im Straßenverkehr notwendig ist. Diese Umsicht und Vorsicht muss man doch aber erst recht von demjenigen verlangen, der die Vorfahrt zu achten hat, zumal das sogar explizit von der StVO gefordert wird:
Zitat:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Juli 2022 um 18:27:15 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2022 um 18:09:05 Uhr:
Ist rechtlich halt nicht vergleichbar. Dort war es ein Linksabbiegen von einer Landstraße in einen Sandweg mit ausreichend zuvor gesetztem Blinker des Abbiegenden und meheren Zeugen für den Ablauf. Hier gehts um den umgekehrten Fall, dass jemand als allein Wartepflichtiger in den nicht abbiegenden Fließverkehr verkehrswidrig einfährt.Es geht aber auch, und das Hauptsächlich, um das Überholen mehrerer Fahrzeuge, um eine unklare Verkehrslage, das wird mit Sicherheit nicht unter den Tisch gefegt.
Beim TE blinkt der überholte Verkehr halt nicht. Dann ist da kein Raum für eine unklare Lage vor dem Biker. Der TE bzw. sein Kumpel hätte sich da keinesfalls in den Fließverkehr einsortieren dürfen. Sonst könnte doch jeder blind aus der Einfahrt rausknallen und zumindest einen Teil des Schadens auf Basis unklarer Lage verlangen. 😉
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Juli 2022 um 17:41:00 Uhr:
Und das steht wo?
In der StVO ist dazu nichts nachzulesen.
Steht klar und unmissverständlich in der STVO § 5 "Überholen" drin...
Zitat:
(3) Das Überholen ist unzulässig:
bei unklarer Verkehrslage oder....
Und hier noch was vom OLG Dresden...
Zitat:
Leitet ein Kradfahrer in einer Fahrzeugkolonne einen Überholvorgang ein, obwohl die vor ihm befindliche Fahrzeugschlange ihre Geschwindigkeit bereits verkehrsbedingt vermindert hatte, ist von einem Überholen bei unklarer Verkehrslage auszugehen.“
(OLG Dresden 18.02.2015)
Es war keine unklare Verkehrslage.
Wurde hier doch schon erwähnt, vor dem ersten war die Straße frei. Warum der mitten auf der Straße stehen bleibt, spielt keine Rolle.
Weshalb die PKW hinter ihm ebenfalls stehen bleiben und nicht überholen?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Juli 2022 um 19:23:29 Uhr:
Es war keine unklare Verkehrslage.Wurde hier doch schon erwähnt, vor dem ersten war die Straße frei. Warum der mitten auf der Straße stehen bleibt, spielt keine Rolle.
Weshalb die PKW hinter ihm ebenfalls stehen bleiben und nicht überholen?
Und genau aus diesem Grund sprechen wir hier von einer "Unklaren Verkehrslage" !
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Juli 2022 um 18:29:47 Uhr:
Du hast noch nie mehr als ein Fahrzeug überholt. Nicht mal mit dem Moped?Glaub ich nicht.
Falscher Ansatz, ich habe sogar schon geklaut, ich wusste das das falsch war, ich wurde erwischt, da habe ich den Kopf gesenkt und Besserung gelobt, ich habe nicht diskutiert das ich das ja aus den und jenen Gründen gedurft habe.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 1. Juli 2022 um 17:54:14 Uhr:
Geisslein und seine Gschichten aus dem Paulanergarten. 😁
Du solltest Dich lieber richtig informieren, stattdessen schaust Du lieber viel zu viel Werbung (und Schlechte noch dazu)