Verkehrsunfall / Schmerzensgeld
Guten Abend zusammen,
ich möchte mich gerne mit euch austauschen, über einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Am Donnerstag, 24.05.2018 hatte ich einen Verkehrsunfall. Ein anderes Fahrzeug hat mir die Vorfahrt genommen und mir frontal in die linke Fahrerseite gefahren.
Ich wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, untersucht und geröntgt. Zum Glück hat man nicht schlimmes festgesellt. Im Krankenhaus habe ich erbrochen, mir war schwindelig und ich hatte starke Kopfschmerzen sowie starke Schmerzen im Nacken und Schulterbereich. Außerdem hatte bzw. habe ich auf dem linken Ohr ein ständiges Rauschen, piepen.
Nach all diesen Untersuchungen durfte ich nach etwa vier Stunden das Krankenhaus entlassen. Entlassen wurde ich mit einem Rezept (IBU800 und Magenschutz).
Am nächsten Tag Freitag, 25.05.2018 allerdings kam ich wieder, da ich über massive Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich hatte. Ich habe daraufhin Tilidin verordnet bekommen.
Am darauffolgenden Montag 28.05.2018 ging ich zum Orthopäden, der gab mir sechs Spritzen in den Nacken- und Schulterbereich (sehr schmerzhaft) und verordnete mir als Schmerzmittel Gelonida.
Außerdem hat er mich für eine Woche krankgeschrieben.
Noch am selben Tag suchte ich einen HNO Arzt auf, der nach einer Untersuchung und Messung festgestellt habe, dass ich einen Tinnitus habe. Er verschrieb mir ebenfalls Medikamente.
Aufgrund der starken Schmerzen und der krassen Wirkung von Tilidin und Gelonida konnte ich die ganze Woche nichts machen, außer mich schonen.
Am Montag, 02.06.2018 ging ich wieder zum Orthopäden und teilte Ihm mit, dass ich nach wie vor, unverändert Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich habe. Daraufhin untersuchte er mich nochmals und sagte mir, ich solle Krankengymnastik machen und verschrieb mir eine Verordnung, zudem nochmals Tilidin und eine weitere Krankmeldung um zwei Wochen.
Die Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich sind nach wie vor da, und wenn ich keine Schmerzmittel nehme, sind sie unerträglich.
Paralell zu diesem ganzen Sachverhalt, habe ich mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen und Ihnen den Vorfall geschildert, sie teilten mir daraufhin Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeld. Ich habe daraufhin meinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt.
Ich habe ein paar Fragen und vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
1. Mit welcher Höhe an Schmerzensgeld kann man rechnen, was ist realistisch?
2. Wie lange kann so etwas dauern? Lässt sich das auch außergerichtlich klären oder nur gerichtlich?
3. Wenn nach Ablauf der letzten Krankmeldung, welche bis zum 15.06.18 gilt, ich eine weitere Krankschreibung benötige, hat das Einfluss auf das Schmerzensgeld?
Beste Antwort im Thema
Um nun wieder zu ernsthaften Ratschlägen zu kommen:
Sprich den Anwalt unbedingt auf das Thema Haushaltsführungsschaden an.
Eine wenig bekannte und oft vergessene Schadensposition, die bei jeder etwas größeren Verletzung zum Tragen kommt und oft erheblich ist.
Beispiel aus der Praxis: Auffahrunfall mit HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin -
Sachschaden 2.800,- ; Schmerzensgeld 1.200,- ; Haushaltsführungsschaden 4.000,-
34 Antworten
Was bei einem von der Versicherung freiwillig gezahltem Schmerzensgeld zu beachten ist - die Versicherungen wollen einen Verzicht auf Spätfolgen für die Zahlung eines Schmerzensgeld unterschrieben haben.
Auch bei solchen auf den ersten Blick verlockenden Angeboten engen Kontakt mit dem Anwalt halten und sich beraten lassen.
Dabei ist auch zu beachten das der Anwalt sein Honorar anteilig zur Höhe des Schmerzensgeldes erhält - also evt gar nicht daran interessiert ist ein niedrigeres Schmerzensgeld ohne den Ausschluss der Spätfolgen auszuhandeln.
Das solltest Du Dir genau überlegen und Deinem Anwalt eine klare Ansage machen.
@TE
Die Schwere der Verletzungen, die Länge der Arbeitsunfähigkeit und die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes haben Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Da es sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen handelt, kann man keine exakte Zahl nennen. Das Gericht legt das fest, wenn das Verlangte nicht freiwillig gezahlt wird. Der Anwalt ist schon dran. Also frag ihn. Dafür wird er bezahlt.
Hallo TE,
Ich hatte im Februar einen ähnlichen Fall, auch unverschuldeter Frontalunfall.
Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt für alle Korrespondenzen mit der Versicherung. Das lohnt sich und so geht alles schneller. Den muss die Versicherung in der Regel dann auch zahlen.
Ich hatte ein leichtes Schleudertrauma (weit entfernt von deiner Beschreibung), und einen Rippenbruch.
Der Anwalt hat da 2000€ Schmerzensgeld rausgeholt die auch von der gegnerischen Versicherung, ohne Prozess, gezahlt wurden. Mein Tipp: übertreibe die Forderung nicht, sondern lasse wirklich einen Realistischen Wert errechnen, unter Berücksichtigung des Tinitus. Dann kommst du meist um einen Prozess rum und bekommt das Geld schneller.
Um das Schmerzensgeld zu erhöhen, lasse die Schwere der Verletzung genau dokumentieren, eben auch die Heildauer und die Folgen wie Tinitus sind wichtig. Aus dem Tinitus kannst du einiges herausholen, wenn andere Einschränkungen zu folge hat.
Ich schätze bei dir sind erstmal maximal 2500€ drin, am teuersten sind Brüche.
Gruß Texasdriver
5-stellig sollte es schon werden.
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Um nun wieder zu ernsthaften Ratschlägen zu kommen:
Sprich den Anwalt unbedingt auf das Thema Haushaltsführungsschaden an.
Eine wenig bekannte und oft vergessene Schadensposition, die bei jeder etwas größeren Verletzung zum Tragen kommt und oft erheblich ist.
Beispiel aus der Praxis: Auffahrunfall mit HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin -
Sachschaden 2.800,- ; Schmerzensgeld 1.200,- ; Haushaltsführungsschaden 4.000,-
Haushaltsführungsschaden .... ich hab mich mit der gegnerischen Versicherung um einen elektrischen Dosenöffner gestritten - hatte nach einem Motorradunfall beide Handgelenke angebrochen und in Gips.
Dann hab ich den Anwalt beauftragt und ich hatte 4 Wochen eine Haushaltshilfe für 2 Mal 4 Stunden am Tag.
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Natürlich habe ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben, welcher sich auch darum kümmert.
Mir ging es hier einfach mal darum, den Fall zu schildern und Erfahrungen und Tipps von anderen zu erfahren. Ich hatte bisher ein solchen Verkehrsunfall nicht und möchte mich nicht 100% auf den Anwalt verlassen, sondern mich mit anderen über das Thema besprechen. Tipps, Anregungen sind immer hilfreich. Mein Anwalt hält ein Schmerzensgeld von EUR 5000,- für angemessen.
Um eins klar zu stellen; mir geht es bei der Sache nicht darum, so viel Schmerzensgeld wie möglich heraus zu bekommen, anderseits bin ich seit 3 Wochen krankgeschrieben, muss starke Medikamente (Tilidin etc.) nehmen und habe tatsächlich starke Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich. Aus diesem Grund halte ich ein Schmerzensgeld schon für angemessen allerdings im Rahmen und verhältnismäßig.
Was meine gegenwärtige gesundheitliche Lage angeht; heute weitere Krankschreibung um zwei Wochen, Verordnung vom Tilidin, sowie MRT der HWS wegen HWS-Distorsion lt. Diagnose: S13.4 G
Kann ich die Kosten für Fahrten zum Arzt ebenfalls in Rechnung stellen? Kilometer?
Mit der Haushaltsführung habe ich nicht ganz verstanden, was genau bedeutet das? Vielleicht kannst du mir das näher erklären, würde ich morgen mit dem Anwalt telefonisch besprechen.
Viele Grüße
Bernd
Fahrtkosten gehören klar dazu. Der Anwalt wird das mit dem Haushaltsführungschaden sicher wissen. Es erklärt sich wegen des Umfangs des Themas nicht sonderlich gut und ist auch vom Einzelfall sehr abhängig.
Zitat:
@heyne738 schrieb am 11. Juni 2018 um 18:17:23 Uhr:
Mit der Haushaltsführung habe ich nicht ganz verstanden, was genau bedeutet das? Vielleicht kannst du mir das näher erklären,
Viele Grüße
Bernd
Dies ist die Entschädigung dafür, dass man seinen Anteil an der Haushaltsführung zeitweise nicht leisten kann (z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Gartenarbeit etc.)
Es ist egal, ob Single - oder Familienhaushalt und wird abgestuft berechnet. Das heißt, am Anfang fällt man zu 100% aus, mit zunehmender Genesung kann man z.B. wieder 20%, dann 30% usw. leisten, bis zur vollständigen Genesung.
Die Berechnung ist etwas aufwendig, lohnt sich aber, denn hier kommen regelmäßig erhebliche Summen zustande. Und das Ganze kann komplett fiktiv abgerechnet werden.
Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte sich mit der Thematik auskennen und wird Dir sagen, wie vorzugehen ist.
Hier noch ein hilfreicher Link...
Du wirst eine kleine Auflistung machen müssen, was Du an Fahrten konkret hattest und was Du im Haushalt so üblicherweise erledigst, nun aber nicht machen konntest.