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Verkehrsschild mitgenommen

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 19:32

Hi,

ich habe da mal beobachtet wie jemand ein Verkehrsschild „mitgenommen“ hat. Aber diese Person hat es nicht abgeschraubt, sondern hat es einfach weggetragen. Weil das durch einen Unfall vorher schon entwurzelt wurde und lag deshalb schon 2 Tage am Boden.

Was könnte diese Person den so an Strafe erwarten wenn man ihn erwischt? Oder ist es überhaupt nicht Strafbar, weil es nicht mehr aufgestellt war?

gruß SirBIB

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37 Antworten

@SirBIB

Nach deiner Beschreibung war dieses Schild an der genannten Stelle alles andere als unwichtig...

Themenstarteram 9. Mai 2005 um 23:01

Ich habe mich vielleicht undeutlich ausgedrückt

Es handelt sich bei dieser stelle um eine relativ eindeutige. Ich glaube das ich wohl mal bei gelegenheit eine kleine zeichnung oder besser ein bild anfertig :)

gruß SirBIB

Dein Unrechtsbewußtsein ist offensichtlich vollkommen im A..., anders ist Deine Frage nicht zu erklären.

Nicht jammern, wenn Dir mal etwas fehlt.

Na sicher ist das Diebstahl.... man könnte auch sagen, es wurde gefunden, man könnte es auf dem Fundbüro abgeben :P .... Ne im ernst: Dass man Straßenschilder nicht mitnehmen darf, egal wo man sie in welchem Zustand findet, dürfte eigentlich mal ganz klar sein! :)

Und solange es irgendwo plaziert ist, ist es offiziell wichtig, denn sonst hätt es da nicht gestanden und bis zur offiziellen Wegnahme durch die Stadt gilt es eigentlich auch! Wobei in diesem Fall wohl Ausnahmen zugelassen werden müssen, da es zeitweise ja nicht sichtbar war und ich als Autofahrer wohl kaum im Straßengraben nach evtl. vorhandenen Schildern suchen muss.

Wie sieht die Schuldverteilung aus, wenn ein Unfall passiert?

Bsp.: Ich fahre ortsunkundig in eine Kreuzung, wo ein "Vorfahrt achten" fehlt und mir fährt von links einer rein.

Themenstarteram 10. Mai 2005 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dein Unrechtsbewußtsein ist offensichtlich vollkommen im A..., anders ist Deine Frage nicht zu erklären.

Nicht jammern, wenn Dir mal etwas fehlt.

Meinste mich damit?

Ich habe das nicht mitgenommen sondern nur beobachtet!

Das hier ist kein Thread wie "Ich hab da nen Freund und der hat was dummes getan"!

ansonsten stell ich morgen (äh nachher) mal ein bild rein wo die stelle zu sehen ist.

gruß SirBIB

Du hast es beobachtet und dazu eine Frage gestellt.

Deine Frage beweist, dass Dir ein gesundes Unrechtsbewusstsein fehlt, da Du sonst die Frage nicht gestellt hättest.

Da muss ich madcruiser beipflichten. Solch eine Frage kann man "eigentlich" nicht ernsthaft stellen........ :p

Themenstarteram 11. Mai 2005 um 10:14

Re: Verkehrsschild mitgenommen

 

Zitat:

Original geschrieben von SirBIB

Was könnte diese Person den so an Strafe erwarten wenn man ihn erwischt? Oder ist es überhaupt nicht Strafbar, weil es nicht mehr aufgestellt war?

Also das waren meine fragen.

Ich war mir erstens nicht sicher ob es strafbar ist, weil es ja nicht mehr angeschraubt und lag deshalb nur noch da. Deshalb hab ich gedacht das wäre wie mit Sperrmüll (wer findet darf es behalten).

Ansonsten wollte ich gerne wissen was sich da so an strafen ansammelt. Mehr nicht!

Ich habe quasi nur darüber nachgedacht und kam zu keinem Ergebnis.

 

gruß SirBIB

p.s. habe keine lust mich zu rechtfertigen!

am 11. Mai 2005 um 11:54

Re: Re: Verkehrsschild mitgenommen

 

Zitat:

Original geschrieben von SirBIB

p.s. habe keine lust mich zu rechtfertigen!

Musst du auch nicht!

Wie so oft wird hier mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen ...

Finde es auch etwas überzogen, von SirBIB´s Frage gleich auf seine Psyche (Unrechtsbewusstsein) zu schließen.

Antwortet halt einfach darauf - oder lasst es bleiben.

Ok, ich weiß die Antwort auch nicht. Möchte es aber lieber gar nicht so genau wissen, da sich auch in meinem Keller einige ausgemusterte Schilder befinden.

Da jetzt natürlich auch mein Unrechtsbewusstsein in Frage gestellt werden wird, nur soviel: Sämtliche Schilder waren zumindest niemals Straßenverkehrsrelevant (Umgefahren, 5 Monate im Gebüsch gelegen ...). Und bei so einem Vergehen dreht man sich halt den Sachverhalt so hin, dass man kein allzu schlechtes Gewissen haben muss.

Kann man bei "schlimmen" Dingen natürlich nicht - ich jedenfalls -, und das ist auch gut so.

lg, fib

So ein Käse. Ich verstehe Madcruiser so, dass sich eine Frage nach dem strafbar sein trotz dessen, dass es nicht mehr aufgestellt war, gar nicht stellen dürfte, wenn man logisch denkt.

Und der Auffassung bin ich auch. Mir jedenfalls gehts nur darum.

Zitat:

Original geschrieben von boah ey ! ;-)

Ich verstehe Madcruiser so, dass sich eine Frage nach dem strafbar sein trotz dessen, dass es nicht mehr aufgestellt war, gar nicht stellen dürfte, wenn man logisch denkt.

So habe ich das auch verstanden.

am 12. Mai 2005 um 6:39

Is ja gut.

Wenn hier nur Fragen nach vorherigem logischen Denken gestellt werden würden, wäre das Forum sicher nur halb so voll.

Mir ging es ja nur darum, dass ihr euch nicht so aufregen sollt. Nicht um die Rechtslage - die ist in der Tat eindeutig.

lg, fib

Es wurde nach der Rechtslage gefragt!!!!

Zitat:

Original geschrieben von SirBIB

Oder ist es überhaupt nicht Strafbar, weil es nicht mehr aufgestellt war?

gruß SirBIB

Um diesen Teil des fragenden Beitrages geht es grad! Die Antworten diesbezüglich mehr als gerechtfertigt. Das hat auch mit Aufregen nichts zu tun, es ist nunmal ganz offensichtlich und da wird man sich diese Bermerkungen wohl erlauben dürfen, da sie angebracht sind!

am 12. Mai 2005 um 10:02

Braucht noch jemand ein "Fahrräder frei"-Schild ;):p

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