Verkehrsrechtschutz und Firmenwagen

Nabend zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Verkehrsrechtschutzversicherung, die alle Fahrzeuge im Haushalt, 1 Privat-PKW, 2 Motorräder und eben den Firmenwagen umfasst. Die Versicherung, die ich im Auge hatte (KS/Auxilia) schließt aber gewerblich genutzte Fahrzeuge aus. Ich denke, das gilt auch für den Firmenwagen.

Kann mir jemand eine gute und preiswerte Versicherung empfehlen?

LG
Tib

Beste Antwort im Thema

Alles klar.

Dann wollen wir mal:

Zitat:

Original geschrieben von tiberius16



ich bin auf der Suche nach einer Verkehrsrechtschutzversicherung, die alle Fahrzeuge im Haushalt, 1 Privat-PKW, 2 Motorräder und eben den Firmenwagen umfasst. Die Versicherung, die ich im Auge hatte (KS/Auxilia) schließt aber gewerblich genutzte Fahrzeuge aus. Ich denke, das gilt auch für den Firmenwagen.

Diese Konstellation wirst du nicht in der von dir gewünschten Form versichern können - aber das ist auch kein Problem.

In Rahmen der Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz (dieses Paket hat bei verschiedenen Versicherungen auch andere Namen) sind mitversichert:

-Die Fahrzeuge, die auf den Versicherten zugelassen sind

-Fahrzeuge, die auf den Ehegatten zugelassen sind

-Fahrzeuge, die auf die minderjährigen Kinder zugelassen sind.

Das Firmenfahrzeug ist aber nicht auf den genannten Personenkreis zugelassen und fällt daher heraus.

Aaaaaaaberrrrr: Du als Versicherter bist auch als Fahrer von fremden, nicht auf dich zugelassenen Fahrzeugen versichert (also z.B. als Fahrer des Firmenfahrzeuges).

Somit kein Problem.

Sollte jemand das Firmenfahrzeug schädigen, so betrifft dich das sowieso nicht, da dieser Anspruch vom Eigentümer des Fahrzeuges geltend zu machen wäre - und nicht von dir.

Folglich kannst du die von dir angedachte Kombination guten Gewissens abschliessen - du bist da richtig versichert.

21 weitere Antworten
21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Alles klar?😉

Ja...also...ähm...ich hoffe! 😁

mal kurz überlegen:
Ich besitze einen Firmenwagen, darüber hinaus bin ich Halter, jedoch nicht VN eines weiteren Fahrzeugs.
Eine Verkehrsrechtsschutz besitze ich....demnach sollte alles abgedeckt sein. 🙂

Gruß Martin

Jo, passt dann.

Bei der Rechtsschutzversicherung ist immer die Haltereigenschaft massgebend - wer der Versicherungsnehmer in der Kfz.-Versicherung ist, spielt insoweit keine Rolle.

Tja,

gerade den Fall erlebt, dass ein Kollege, der sich wegen eines Unfalls gerichtlich auseinander setzen muss, *nicht* von seiner seit Jahren bestehenden Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgesichert ist.

Habe daraufhin meine (HUK24) geprüft - wenn man das Kleingedruckte genau liest, gilt der Schutz tatsächlich nicht (mehr) für Firmenwagen. So lauten die Bedingungen im Detail:

"Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeugs zu Lande sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge."

Da habe ich wohl am falschen Ende gespart? Wer kennt denn eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die mich auch als Fahrer eines Firmenwagens absichert?

Da gibt es Unterschiede bzw um was es in der Sache geht:

1. Als Fahrer von Firmenwagen bin ich, wenn es um ein OWI oder meinen FS geht natürlich RS versichert. Auch wenn es um eigene Schadenersatzforderungen (z.B. Schmerzensgeld oder Beschädigung eigener Sachen, die sich im KFZ befunden haben) gegenüber des Verursachers des Unfalles geht.

2. Wenn es aber um Schadenersatz für das Firmenfahrzeug geht, ist diese Schadenersatzforderung für den Firmen PKW natürlich nicht RS versichert, da es ja nicht mein Wagen ist sondern die Firma ist Eigentümer. Hier muß dann natürlich die Firma für die RAW - Kosten aufkommen ggf der Firmen RS dafür eintreten.

Das sind 2 verschiedene Dinge.

Ähnliche Themen

Hast Du die Versicherungsbedingungen der HUK mal komplett durchgelesen oder nur den von Dir geschriebenen Teil?

In §21 Abs. 7 Tarif 11/2014 steht:

Zitat:

(7) Versicherungsschutz besteht mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags-
und Sachenrecht für Sie auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in
Ihrer Eigenschaft als
a) Fahrer jedes Fahrzeugs, das weder Ihnen gehört noch auf Sie zugelas-
sen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist,
b) Fahrgast,
c) Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Rollschuh-, Skateboard-, Kickboardfahrer und
Inlineskater sowie
d) Radfahrer.

Wenn das bei Dir (noch) nicht drin steht, reicht eine Tarifumstellung.

Edith: Evtl. hilft ein Anruf bei der HUK, Dir alle Fragen zu beantworten 😉.

Mittlerweile gehen aber einige Versicherer dazu über, diesen Versicherungsschutz für Fremdfahrzeuge auf die private Nutzung zu beschränken. Das heißt kein Rechtschutz bei dienstlicher Nutzung des Dienstwagen.

Zitat:

@Schmetterhemd schrieb am 2. März 2017 um 12:09:32 Uhr:


Mittlerweile gehen aber einige Versicherer dazu über, diesen Versicherungsschutz für Fremdfahrzeuge auf die private Nutzung zu beschränken. Das heißt kein Rechtschutz bei dienstlicher Nutzung des Dienstwagen.

und genau aus diesem Grund ist es wichtig immer den kompletten Vertrag mit dem dazugehörigen "Kleingedruckten" ganz in Ruhe zuhause vor der Unterschrift zu lesen!

Tauchen hierbei Fragen auf, sollte man diese neutral oder schriftlich mit der Versicherung vor Unterschrift klären.

Deine Antwort
Ähnliche Themen