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Verkehrsgefährdung

Themenstarteram 29. Januar 2003 um 18:38

Hallo!

Habe eine Frage zu "im Zweifel für den Angeklagten":

Mal angenommen, ein Familienangehöriger des Angeklagten bezeugt, dass der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt nicht mit diesem Auto unterwegs gewesen sein konnte, jedoch sie selber.

Der Kläger hat ausser einem eigenen Familienmitglied keine unbeteiligten Zeugen, jedoch behauptet der Kläger (ebenfalls unter Eid) und der Familienangehöriger , dass sie den Angeklagten zu diesem Zeitpunkt mit diesem Auto gesehen hat. Des weiteren behauptet sie, dass der Angeklagte Sie zu einer Vollbremsung gebracht hat.

Ist dies ein typischer "in dubio pro reo"-Fall???

Mfg, furious

11 Antworten

Hallo,

zuerst mal kurz was vor weg. Wenn ich nicht irre stehen auf Falschaussage vor Gericht 3 Monate Freiheitsstrafe und auf Meineid mindestens 1 Jahr, also sollte sich derjenige, der überlegt falsch auszusagen das nochmal durch den Kopf gehen lassen.

Und was sich der Richter auch fragen wird, warum sollte derjenige dich anzeigen, wenn er keinen Grund hätte?

Grüße Stefan

Themenstarteram 29. Januar 2003 um 21:19

Nee, du verstehst nicht! Immerhin war ich NICHT in diesem Auto, sondern meine Mutter! Nur gehe ich davon aus, dass mich die Klagende eben nicht eindeutig gesehen hat, und vor Gericht sagen wird "ja, dass war er".

Meine Mutter hat jedoch ein Einkaufsbeleg, welcher widerlegt, dass ich gefahren sein konnte - aber bestätigt, dass meine Mutter gefahren ist.

Ablauf: ich werde angeklagt, ich verweise auf meine Mutter, meine Mutter kann sich genausowenig an so einen Vorfall erinnern = Im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht???

Immerhin möchte ich auch nicht unbedingt sagen: "ich bin nicht gefahren, denn das war meine Mutter". Somit würde ich sie ja belasten (was ich ja nicht will). Aber wiederrum würde ich ja keinen Namen sagen können wenn ich sie nicht belasten will!!! Deshalb frage ich mich, ob meine Mutter dann für etwas bestraft werden kann, was ihr im Endefekt nicht bewusst war.... oder so ähnlich.... naja

Themenstarteram 29. Januar 2003 um 21:25

Noch was: angezeigt wurde "das Auto". Die Polizei war (wie üblich) am selbigen Tag bei uns. Nur das alle ausser mein kleiner Bruder nicht anwesend waren. Da ich blöderweise in diesem Moment mit dem Auto meiner Mutter unterwegs war (statt wie immer mit dem meines Vaters), fiel der Verdacht direkt auf mich. Jetzt (3 Monate später) habe ich einen Brief vom Staatsanwalt erhalten und mein Führerschein wurde vorläufig entzogen. Da der Fall für mich schon längst abgeschlossen war (schon am Tag an welchem es geschah (da ich ja nichts besonders bemerkt hatte, weil ja nichts vorgefallen ist)) konnte ich mich nicht mehr einwandfrei an den Tagesablauf erinnern.... nach einer Tagelangen Konverstion mit meinen Eltern und der Vorlage eines Kassenzettels von meiner Mutter stellte sich heraus, dass meine Mutter zur besagten Zeit dort unterwegs war - dies wurde mir auch bestätigt, als mein Vater sagte, dass er mir doch wieder sein Auto ausgeliehen hatte und ich somit in entgegengesetzter Richtung unterwegs war! Jetzt hatte ich jedoch schon vor 2 Monaten eine Aussage bei der Polizei gemacht.... deshalb der vorläufige Entzug. In dieser sagte ich eben das, was ich wusste, nämlich das ich mich eben an keine dementsprechende Situation erinnern würde.

tja....einer muss in den sauren Apfel wohl beissen...deine Mutter kann bestätigen das sie gefahren ist zu der angegebenen Zeit...wenn die Weg-Zeitsrecken vom einkaufen nachvollziehbar sind...

Am geschickesten wäre natürlich das Du sagst...nicht an diesen Vorfall schuld zu sein...wenn Dich dann die Zeugen identifizieren als Fahrer...und nicht von ihrer Meinung abkommen...kannst das mit dem Kassenbeleg vorbringen....deine Mutter kann sagen das sie zu dem Zeitpunkt mit diesem Wagen unterwegs war...mit Glück und ein wenig Geschick werden diese Zeugen dann in den Augen des Richters unglaubwürdig...und auch deiner Mutter wird nichts passieren.....ausser man könnte sie am Steuer mit einem Mann verwechseln...wenn Sie aber eindeutig weiblich ist :D dann könnte sich alles in Wohlgefallen auflösen

Denn wer sich irrt ob Mann oder Frau am Steuer sassen...kann sich ebenso in der Autonummer irren.

 

Das ist dann die Frage ob der Staatsanwalt mit dieser neuen Grundlage ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen deine Mutter führen möchte.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Path

tja....einer muss in den sauren Apfel wohl beissen...deine Mutter kann bestätigen das sie gefahren ist zu der angegebenen Zeit...wenn die Weg-Zeitsrecken vom einkaufen nachvollziehbar sind...

Am geschickesten wäre natürlich das Du sagst...nicht an diesen Vorfall schuld zu sein...wenn Dich dann die Zeugen identifizieren als Fahrer...und nicht von ihrer Meinung abkommen...kannst das mit dem Kassenbeleg vorbringen....deine Mutter kann sagen das sie zu dem Zeitpunkt mit diesem Wagen unterwegs war...mit Glück und ein wenig Geschick werden diese Zeugen dann in den Augen des Richters unglaubwürdig...und auch deiner Mutter wird nichts passieren.....ausser man könnte sie am Steuer mit einem Mann verwechseln...wenn Sie aber eindeutig weiblich ist :D dann könnte sich alles in Wohlgefallen auflösen

Denn wer sich irrt ob Mann oder Frau am Steuer sassen...kann sich ebenso in der Autonummer irren.

 

Das ist dann die Frage ob der Staatsanwalt mit dieser neuen Grundlage ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen deine Mutter führen möchte.

Gruß

eben

wenn du unmöglich gefahren sein konntest, die kläger dich aber identifiziert haben, dann kann was nicht stimmen

ich kan nauch nicht nachvollziehen, wie die kläger eindeutig dich als fahrer feststellen konnten, denn angeblich bist du ja vorbeigerast und hast sie zu ner vollbremsung gezwungen

 

das ganze lässt die frau doc hsehr unglaubwüdig erscheinen, wenn man dann noch bedenkt, dass sie öfter leute im verkehr anzeigt, könnte dein anwalt in richtung "die macht sowas öfter, dabei kann sie die leute nicht richtig auseinanderhalten" argumentieren

Themenstarteram 30. Januar 2003 um 13:31

Danke @ibiza2002!!

Ihr alle macht mir Mut! Ich bin ja schon kurz davor selber zu denken, dass ich in dem Auto saß ;-((( (wenn man sich die ganze Sache tagelang bildlich vorstellt, scheint es irgendwann schon einer Erinnerung zu gleichen!!!!!) :-(((((

Wisst ihr.... das hört sich ein wenig übertrieben an, aber wenn einem der Führerschein entzogen wird, dann fühlt es sich für einen wie mich (ehrliche Person, welcher nicht mal auf den Gedanken kommen würde, trotz Entzug weiterzufahren) als ob man einem "die Beine abschneidet", und verwahrt ;-)) Immerhin ist meine Reichweite vom unendlichen in den Radius von ca. 10 km geschrumpft ;-(( und das ganze auch noch einem Unschuldigen!

Well..... thx!

Zitat:

Original geschrieben von furious

Danke @ibiza2002!!

Ihr alle macht mir Mut! Ich bin ja schon kurz davor selber zu denken, dass ich in dem Auto saß ;-((( (wenn man sich die ganze Sache tagelang bildlich vorstellt, scheint es irgendwann schon einer Erinnerung zu gleichen!!!!!) :-(((((

Wisst ihr.... das hört sich ein wenig übertrieben an, aber wenn einem der Führerschein entzogen wird, dann fühlt es sich für einen wie mich (ehrliche Person, welcher nicht mal auf den Gedanken kommen würde, trotz Entzug weiterzufahren) als ob man einem "die Beine abschneidet", und verwahrt ;-)) Immerhin ist meine Reichweite vom unendlichen in den Radius von ca. 10 km geschrumpft ;-(( und das ganze auch noch einem Unschuldigen!

Well..... thx!

Also ich sehe das so.

Es liegt alles an der Glaubwürdigkeit und der Überzeugungskraft der Parteien. Wenn der ANkläger glaubwürdiger rüberkommt, bekommt er Recht. Ganz einfach im Grunde! Zeugenaussagen gelten i.d.R. mehr als Beweisfotos.

HAndelt es sich um einen Strafrechtlichen oder Zivilrechtlichenprozess? Eher Zivil, oder?

MfG Seckbacher!

@seckbacher

 

dac wird wohl strafrechtlich sein...geht aus diesem Thread nicht so ganz heraus...aber es gibt nocheinen anderen Thread....da ist die Vorgeschichte erzählt...und in dem Verfahren geht es um den Füherschein von Furious.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Path

@seckbacher

 

dac wird wohl strafrechtlich sein...geht aus diesem Thread nicht so ganz heraus...aber es gibt nocheinen anderen Thread....da ist die Vorgeschichte erzählt...und in dem Verfahren geht es um den Füherschein von Furious.

Gruß

Dann verstehe ich diesen Thread nicht.

In Strafsachen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsmonopol. Solange man ihn nicht beweist das er am Steuer gewesen ist, glit der Grundsatz in dubio pro reo.

Sagt zumindest meine Intiuition.

MfG Seckbacher!

Themenstarteram 30. Januar 2003 um 20:18

@Seckbacher:

Ja, ist meines Wissens nach Strafrechtlich (ausser du erklärst mir den eindeutigen Unterschied, dann könnte ichs genauer sagen!).

Danke, dass du sagst "im Zweifel für den Angeklagten". Das muntert mich auf! Aber genaueres erfahre ich sowieso erst, wenn mein Anwalt endgültig die Unterlagen vom Staatsanwalt erhalten hat.... wie lange dauert sowas eigentlich im Normalfall, bis man die erhält (insbesondere wenn man noch erwähnt "vorab der Fax")????

THX

Zitat:

Original geschrieben von furious

@Seckbacher:

Ja, ist meines Wissens nach Strafrechtlich (ausser du erklärst mir den eindeutigen Unterschied, dann könnte ichs genauer sagen!).

Danke, dass du sagst "im Zweifel für den Angeklagten". Das muntert mich auf! Aber genaueres erfahre ich sowieso erst, wenn mein Anwalt endgültig die Unterlagen vom Staatsanwalt erhalten hat.... wie lange dauert sowas eigentlich im Normalfall, bis man die erhält (insbesondere wenn man noch erwähnt "vorab der Fax")????

THX

Strafrprozess:

Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft erhebt auch die Anklage.

Rechtsfolge = Geldstrafe an den Staat oder Haftstrafe (Bewährung)

in dubio pro reo

Zivilrecht:

Die Beweislast ist verteilt. Bedeutet die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht, sondern der Ankläger muss die Beweise vorbringen.

Rechtsfolge: Geldstrafe an den Kläger = Schadensersatz ...

in dubio pro reo greift hier nicht, weil der Richter "entscheidet" wem er glaubt und so sein Urteil fällt.

MfG Seckbacher!

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