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Verkaufter 180er Roller nicht umgelemdet

Themenstarteram 29. März 2012 um 19:33

Hi, ich habe ein Problem. Ich habe am 3.Oktober 2011 meinen 180er Roller (mit Saisonkennzeichen ab April) verkauft und im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Roller bis zum 10. Oktober vom Käufer abgemeldet werden muss.

Dies hat er nicht getan und hat den Roller wiederum weiterverkauft. Ich habe ihn gebeten die Sache zu klären, aber er hat gedacht, dass sich der Roller automatisch nach Saisonende abmeldet und den neuen Käufer kann er auch nicht erreichen da dieser vorübergehend in china sein soll.

Meiner Versicherung habe ich es auch geschildert und den Kaufvertrag zugeschickt. Die haben sich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung gesetzt. Aber bis da was passiert, wird bestimmt noch etwas dauern. Was kann ich auf die schnelle machen, damit er nicht ab 1.April wieder auf mich angemeldet, versichert ist und ich nicht mit Kosten rechnen muss. Ich habe leider keinen Rechtsschutz.

Wäre super wenn mir jemand Rat geben kann..

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13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

Hi, ich habe ein Problem. Ich habe am 3.Oktober 2011 meinen 180er Roller (mit Saisonkennzeichen ab April) verkauft und im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Roller bis zum 10. Oktober vom Käufer abgemeldet werden muss.

Dies hat er nicht getan und hat den Roller wiederum weiterverkauft. Ich habe ihn gebeten die Sache zu klären, aber er hat gedacht, dass sich der Roller automatisch nach Saisonende abmeldet und den neuen Käufer kann er auch nicht erreichen da dieser vorübergehend in china sein soll.

Meiner Versicherung habe ich es auch geschildert und den Kaufvertrag zugeschickt. Die haben sich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung gesetzt. Aber bis da was passiert, wird bestimmt noch etwas dauern. Was kann ich auf die schnelle machen, damit er nicht ab 1.April wieder auf mich angemeldet, versichert ist und ich nicht mit Kosten rechnen muss. Ich habe leider keinen Rechtsschutz.

Wäre super wenn mir jemand Rat geben kann..

Du hättest SOFORT nach Verkauf der Zulassungsstelle und deiner Versicherung mitteilen müssen dass der Roller verkauft ist ! Mit Kopie des Kaufvertrages, woraus Name und vollständige Adresse des Käufers ersichtlich ist !

Das sollte man eigentlich wissen wenn man Kfz verkauft und die Schilder nicht einbehält !

wölfle ;)

Themenstarteram 29. März 2012 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

Hi, ich habe ein Problem. Ich habe am 3.Oktober 2011 meinen 180er Roller (mit Saisonkennzeichen ab April) verkauft und im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Roller bis zum 10. Oktober vom Käufer abgemeldet werden muss.

Dies hat er nicht getan und hat den Roller wiederum weiterverkauft. Ich habe ihn gebeten die Sache zu klären, aber er hat gedacht, dass sich der Roller automatisch nach Saisonende abmeldet und den neuen Käufer kann er auch nicht erreichen da dieser vorübergehend in china sein soll.

Meiner Versicherung habe ich es auch geschildert und den Kaufvertrag zugeschickt. Die haben sich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung gesetzt. Aber bis da was passiert, wird bestimmt noch etwas dauern. Was kann ich auf die schnelle machen, damit er nicht ab 1.April wieder auf mich angemeldet, versichert ist und ich nicht mit Kosten rechnen muss. Ich habe leider keinen Rechtsschutz.

Wäre super wenn mir jemand Rat geben kann..

Du hättest SOFORT nach Verkauf der Zulassungsstelle und deiner Versicherung mitteilen müssen dass der Roller verkauft ist ! Mit Kopie des Kaufvertrages, woraus Name und vollständige Adresse des Käufers ersichtlich ist !

Das sollte man eigentlich wissen wenn man Kfz verkauft und die Schilder nicht einbehält !

wölfle ;)

Danke für die Rückmeldung, das werde ich das nächste mal auf jeden Fall machen. Wie man sich in Menschen täuschen kann, obwohl die echt einen vertrauenswürdigen Eindruck machen..

Aber in meine jetzigen Lage, hilft mir das nicht weiter :(

Die Zulassungsstelle wird ihn irgendwann zur Fahndung ausschreiben und stilllegen lassen. Das kann dauern.

Bis dahin bist Du als letzter bekannter Halter dafür verantwortlich.

Du kannst froh sein das du wenigstens einen Kaufvertrag hast weil so lange das fahrzeug auf dich zugelassen ist haftest du auch für alles was mit dem Fahrzeug passiert.

D.h. wird dann mit deinem fahrzeug ein banküberfall begangen brauchst du dich nicht zuwundern wenn das SEK deine Wohnung stürmt.

Wenn man ein Fahrzeug verkauft am besten immer selber abmelden.

Themenstarteram 29. März 2012 um 20:26

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Die Zulassungsstelle wird ihn irgendwann zur Fahndung ausschreiben und stilllegen lassen. Das kann dauern.

Bis dahin bist Du als letzter bekannter Halter dafür verantwortlich.

Müsste ich bei einem Schadenfall damit rechnen, dass ich dafür aufkommen muss? Eigentlich ist doch der Käufer Schuld, da im Vertrag geregelt wurde dass er den Roller abmelden sollte. Er hat sich nicht an den Vertrag gehalten..

Ja im schlimmsten fall bist du der dumm. Dann wird es nämlich heiß das du dich darum hättest kümmern müßen.

Ich hoffe du hast wenigsten die angaben des Käufers überprüft d.h. Name und anschrift mit seinem Personalausweiß. Vielleicht hilft es wenn du zur Polizei gehst und den deinen Fall schilderst.

Ich würde auch sofort zur Versicherung gehen und die Sachlage schildern...

Auch die Polizei würde ich verständigen. Da du den Käufer ja bereits aufgefordert hast die Sache zu regeln dürfte alles klar sein.

Denn du wärest als Halter des Fahrzeuges dafür verantwortlich wenn der Käufer damit zB einen Unfall verursacht, die Maschine liegen läßt und zu Fuß abhaut... Die Polizei geht dann erst einmal davon aus das du gefahren bist... Beweiß mal das gegenteil...

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

Müsste ich bei einem Schadenfall damit rechnen, dass ich dafür aufkommen muss?

Der Roller ist ja anscheinend noch versichert, also allzu große Katastrophen drohen Dir nicht. Aber wenn er (aus dem Baggersee) kostspielig geborgen werden muß, hängst Du auch mit drin.

Zitat:

Eigentlich ist doch der Käufer Schuld, da im Vertrag geregelt wurde dass er den Roller abmelden sollte. Er hat sich nicht an den Vertrag gehalten..

Dann kannst Du ihn ja verklagen und mit einem Titel Deinem Geld 30 Jahre lang hinterherlaufen.

Aber _Du_ hast Dich auch nicht ans Gesetz gehalten:

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

 

Müsste ich bei einem Schadenfall damit rechnen, dass ich dafür aufkommen muss? Eigentlich ist doch der Käufer Schuld, da im Vertrag geregelt wurde dass er den Roller abmelden sollte.

Er hat sich nicht an den Vertrag gehalten..

Ja ja, immer die anderen !

Lies mal die Zulassungspapiere und deine Versicherungspapiere durch !

Da steht zweifelsfrei dass du beim Verkauf UNVERZÜGLICH die Zulassungstelle und die Versicherung informieren musst !

Füße auf den Tisch legen und "andere machen lassen" gilt da nicht !

DU bist der Dumme ! So oder so !

wölfle ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Aber wenn er (aus dem Baggersee) kostspielig geborgen werden muß, hängst Du auch mit drin.

mit unterzeichnung des kaufvertrages ging auch die versicherung (sofern diese über den verkauf informiert wurde) auf den käufer über - ist der roller in einen unfall verwickelt, steigt der te nicht in den %-ten...

Die Prozente sind doch Peanuts.

Aber wenn die Versicherung nicht informiert werde, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor.

Im Schadensfall können dann 2500€ Regreß fällig werden.

Immer noch billiger als ein Unfall mit Invalidität und Millionenkosten, doch mich würde so ein Rgreß stören.

Leute , lest euch noch mal den Anfangstreat durch , da steht doch alles . Die Versicherung weiß bescheid und die Zulassungsstelle . Außerdem hat er einen Kaufvertrag , nun macht den armen Kerl doch nicht verrückt .

Gruß Ole .

am 30. März 2012 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von Old Ole

Leute , lest euch noch mal den Anfangstreat durch , da steht doch alles . Die Versicherung weiß bescheid und die Zulassungsstelle . Außerdem hat er einen Kaufvertrag , nun macht den armen Kerl doch nicht verrückt .

Gruß Ole .

Genau Ole,da mußte ich jetzt auf den "Daumen nach oben" drücken:-)wundert mich,daß noch keiner geschrieben,daß man solche Sachen beichten muß;-)

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