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Verkauf ins Ausland - sicher?

Themenstarteram 25. April 2019 um 11:51

Hallo zusammen,

Ich bin gerade dabei, ein Auto zu verkaufen (97er Mazda MX-5 NA), und wurde nun von einem Litauer kontaktiert. Er hat sich einige Fotos schicken lassen, und nach den modellspezifischen Schwachstellen sowie momentanen Baustellen gefragt, und würde das Auto gerne kaufen.

Sollten wir uns einig werden, hat er angeboten, das Geld zu überweisen und eine Spedition zu beauftragen, das Auto bei mir abzuholen. Das klingt doch eigentlich, als könne da kaum etwas schiefgehen, zumal der Herr seriös wirkt und über das Auto bescheid zu wissen scheint. Was ist eure Einschätzung?

Das Auto wird natürlich nur abgemeldet abgegeben.

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10 Antworten

Wenn das Geld auf dem Konto ist bevor er abgeholt wird, was sollte dann schiefgehen?

am 25. April 2019 um 12:00

Das hört sich doch nach der bekannten Masche an

Google mal ein bisschen

Um welchen Betrag handelt es sich hier? Ich würde sagen, Geld gegen abgemeldetes Auto mit Kaufvertrag. Reisepass oder Ausweis sich zeigen lassen, ggfs. Handyfoto davon machen.

Dann kann nichts schief gehen.

Themenstarteram 25. April 2019 um 12:12

Wie gesagt, er wird nicht persönlich aus Litauen kommen. Da er das Geld aber im Voraus überweisen will (kein Western Union etc.), sehe ich im Moment eigentlich keine Gefahr. Einen Kaufvertrag müsste man in dem Fall natürlich per Mail aufsetzen.

Es handelt sich um einen Betrag in der Gegend von 3000€.

In Litauen kostet der einiges mehr.

Wenn es von einem gehackten Konto kommt, dann hast Du die Popo Karte ;)

Soll er der Spedition das Geld überweisen und diese händigt es Dir aus :)

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 25. April 2019 um 14:12:57 Uhr:

Wie gesagt, er wird nicht persönlich aus Litauen kommen. Da er das Geld aber im Voraus überweisen will (kein Western Union etc.), sehe ich im Moment eigentlich keine Gefahr.

Um deine eigene Sicherheit hier noch etwas zu erhöhen, solltest du auf der Zahlung des Kaufpreises über Western Union bestehen.

Also normalerweise ist es „bombensicher” sobald es auf deinem Konto ist, da kann nichts mehr rückgängig gemacht werden.

Natürlich kann es rückgängig gemacht werden ;) wenn es von einem gehackten Konto kommt ;)

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 26. April 2019 um 02:00:45 Uhr:

Also normalerweise ist es „bombensicher” sobald es auf deinem Konto ist, da kann nichts mehr rückgängig gemacht werden.

siehe z.B.

https://www.frag-einen-anwalt.de/...-Haendler-mus-haften---f86432.html

Zitat:

Urteil des OLG Zweibrücken vom 07.03.2005, Az.: 7 U 54/04 ...:

"Hat der Verkäufer dem Käufer im Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit der auf einem gefälschten Überweisungsauftrag beruhenden Gutschrift des Kaufpreises auf seinem Konto den Kaufgegenstand ausgehändigt, kann er dem auf der Nichtleistungskondiktion gründenden Bereicherungsanspruch der überweisenden Bank seine gutgläubige Entreicherung nicht entgegenhalten."

Das heißt, selbst wenn Sie davon ausgingen, dass keine gefälschte Überweisung erfolgt ist, können Sie diesen Aspekt nicht dem Rückzahlungsanspruch der Bank entgegenhalten.

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