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Verkauf eines unversicherten, im Ausland angemeldeten Autos

Themenstarteram 16. November 2012 um 19:12

(Ich bitte um Verzeihung falls dies dafür der falsche thread ist, aber ich habe keinen passenderen gefunden...)

 

Ich besitze hier in Deutschland ein Auto, das immer noch in Italien angemeldet ist.

Man sagt, vor der Übergabe sollte man am Besten das Auto abmelden.

Gut. Einverstanden.

Bei der Zulassungsstelle hat man mir gesagt, dass eine solche Abmeldung nur in Italien bzw. durch das italienische Konsulat stattfinden kann.

Ich habe mich dann bei denen erkundigt: Um das Auto abzumelden braucht man den Beweis, dass es hier in Deutschland umgemeldet worden ist.

Also, der Prozedere sieht so aus:

1) Kaufvertrag abschliessen und Zahlung erhalten.

2) Dem Käufer Fahrzeugschein und Fahrzeugpapier (im Original) + HU/AU (+ Nummernschilder?) geben, damit er das Auto auf sich ummelden kann.

3) Dann gibt mir der Käufer die Bestätigung, dass das Auto umgemeldet worden ist.

4) Dann erfolgt die Übergabe des Autos (und ich kann das Auto bei den Italienern abmelden).

Das ganze scheint mir recht ungewöhnlich und kompliziert (und vielleicht falsch?).

Aber was kann ich anders machen?

 

Hinzukommt, dass das Auto zur Zeit nicht versichert ist.

Deswegen möchte ich Auto und Autoschlüssel dem Käufer erst dann übergeben, wenn ich den Beweis habe, dass das Auto vom Käufer umgemeldet worden ist UND von ihm eine Versicherung abgeschlossen worden ist.

Würdest du dasselbe tun?

 

Zum Schluss eine Frage.

Hypothese-Fall: Ich gebe dem Käufer das Auto, BEVOR sie umgemeldet und versichert worden ist.

Ich halte also Kaufvertrag und Übergabeprotokoll.

Ich lasse mir aber zusätzlich vom Käufer unterschreiben, dass er Bescheid weiss, dass das Auto NICHT versichert ist, und dass er sämtliche Schäden, die ab der Zeit der Übergabe entstehen, vom Verkäufer freihält.

Der Käufer nun fährt das Auto und baut einen Unfall während das Auto noch auf mich angemeldet ist und noch keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist.

Hafte ich als Vorbesitzer?

 

Da ich mich wirklich mit der Materie nicht auskenne, würde ich mich über jede Antwort Hilfe sehr sehr freuen...

 

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8 Antworten
am 19. November 2012 um 9:39

Wenn du es mit deiner Anmeldung / Versicherung verkaufst, kommt man im Schadensfall zwar erst auf dich zu, sofern du aber nachweisen kannst, dass das Auto verkauft wurde an Mr.X, geht es bei ihm weiter.

Falsch. Wenn rauskommt, das die Kiste längst umgemeldet sein müsste wird das nicht ohne Folgen bleiben.

Ganz abgesehen davon stellt sich mir die Frage. Du kannst das Auto nicht ummelden, wie soll das dann der Käufer machen? Wenn das nicht geht steht die Kiste je nach Käufer wieder bei dir und der Käufer will a) sein Geld zurück, b) sein Geld zurück + Entschädigung oder c) will das Geld zurück und bastelt dir ne Klage ans Bein ("Betrug, Fahrzeug nicht ummeldbar, Verkäufer wusste davon").

Zum Thema Versicherung würde ich vorschlagen, der Käufer bringt Kurzzeitkennzeichen mit und fährt damit heim, mit seiner eigenen Versicherung. :)

am 20. November 2012 um 8:42

Zitat:

Original geschrieben von Knergy

Falsch. Wenn rauskommt, das die Kiste längst umgemeldet sein müsste wird das nicht ohne Folgen bleiben...

Aber nur aufgrund der Ummeldung in das richtige Land.

Zitat:

Original geschrieben von severin68

(Ich bitte um Verzeihung falls dies dafür der falsche thread ist, aber ich habe keinen passenderen gefunden...)

 

Ich besitze hier in Deutschland ein Auto, das immer noch in Italien angemeldet ist.

Man sagt, vor der Übergabe sollte man am Besten das Auto abmelden.

Gut. Einverstanden.

Bei der Zulassungsstelle hat man mir gesagt, dass eine solche Abmeldung nur in Italien bzw. durch das italienische Konsulat stattfinden kann.

Ich habe mich dann bei denen erkundigt: Um das Auto abzumelden braucht man den Beweis, dass es hier in Deutschland umgemeldet worden ist.

Also, der Prozedere sieht so aus:

1) Kaufvertrag abschliessen und Zahlung erhalten.

2) Dem Käufer Fahrzeugschein und Fahrzeugpapier (im Original) + HU/AU (+ Nummernschilder?) geben, damit er das Auto auf sich ummelden kann.

3) Dann gibt mir der Käufer die Bestätigung, dass das Auto umgemeldet worden ist.

4) Dann erfolgt die Übergabe des Autos (und ich kann das Auto bei den Italienern abmelden).

Das ganze scheint mir recht ungewöhnlich und kompliziert (und vielleicht falsch?).

Aber was kann ich anders machen?

 

Hinzukommt, dass das Auto zur Zeit nicht versichert ist.

Deswegen möchte ich Auto und Autoschlüssel dem Käufer erst dann übergeben, wenn ich den Beweis habe, dass das Auto vom Käufer umgemeldet worden ist UND von ihm eine Versicherung abgeschlossen worden ist.

Würdest du dasselbe tun?

 

Zum Schluss eine Frage.

Hypothese-Fall: Ich gebe dem Käufer das Auto, BEVOR sie umgemeldet und versichert worden ist.

Ich halte also Kaufvertrag und Übergabeprotokoll.

Ich lasse mir aber zusätzlich vom Käufer unterschreiben, dass er Bescheid weiss, dass das Auto NICHT versichert ist, und dass er sämtliche Schäden, die ab der Zeit der Übergabe entstehen, vom Verkäufer freihält.

Der Käufer nun fährt das Auto und baut einen Unfall während das Auto noch auf mich angemeldet ist und noch keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist.

Hafte ich als Vorbesitzer?

 

Da ich mich wirklich mit der Materie nicht auskenne, würde ich mich über jede Antwort Hilfe sehr sehr freuen...

Sofern das im ausland zugelassene Kfz. seinen festen Standort in Deutschand besitzt und auch immer wieder von diesem FESTEN STANDORT seine FAhrten unternimmt hat es sein Privileg gem. der FZV (vorübergehender Betrieb ausländischer Fahrzeuge im Inland für 1 Jahr) verwirkt.

Du hättest das Fahrzeug schon auf die deutsche Zulassung ummelden müssen.

Ein im Ausland noch zugelassenes Kfz. kann im Inland m. E. NICHT abgemeldet werden und kein Mensch wird sich die Mühe machen nach Italien zu fahren um das Fahrzeug dort endgültig stillzulegen.

Wenn man logisch nachdenkt, welche deutsche Behörde kann sich in die innerstaatlichen italienischen Angelegenheiten (Kfz.-Zulassung) einmischen? Sowas ist jedem Staat selbst überlassen, da wird sich Deutschland NICHT einmischen, was it. Kfz. betrifft.

Gibt es in Italien keine Pflichtversicherung für Kfz. im öff. Straßenverkehr, weil du geschrieben hast, das FAhrzeug wäre nicht versichert?

Gruss

M

am 15. August 2013 um 2:45

Vielleicht übersehe ich etwas Entscheidendes, aber mein Gedankengang ist viel einfacher:

Kannst du nicht einfach zum italienischen Konsulat gehen und das Auto abmelden, indem du sagst, dass du das Fahrzeug in Deutschland stilllegen willst?

Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du das Auto dann versichert zum TÜV fahren und mit neuem TÜV verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von nutellaboy36

...

Ein im Ausland noch zugelassenes Kfz. kann im Inland m. E. NICHT abgemeldet werden und kein Mensch wird sich die Mühe machen nach Italien zu fahren um das Fahrzeug dort endgültig stillzulegen.

Wenn man logisch nachdenkt, welche deutsche Behörde kann sich in die innerstaatlichen italienischen Angelegenheiten (Kfz.-Zulassung) einmischen? Sowas ist jedem Staat selbst überlassen, da wird sich Deutschland NICHT einmischen, was it. Kfz. betrifft.

...

Falsch - als ich vor 4 Jahren meinen Mondeo gekauft habe, habe ich als Anzahlung meinen damaligen Focus abgegeben - mit einem tschechischen Kennzeichen. Für meinen (saarländischen) Ford-Händler überhaupt kein Thema! In Tschechien habe ich dann nur den Ankauf-Vertrag vorgelegt (übersetzt, natürlich) und die Sache war erledigt, Auto abgemeldet.

Wie das der Händler gemacht hat und ob er das Auto in Deutschland überhaupt angemeldet oder direkt in die weite Welt geschickt hat, das weiß ich natürlich nicht...

Also ein Vorschlag an den TE - versuch mal, über einen Händler zu gehen und nicht an Prvivat zu verkaufen. Die "Profis" haben andere Möglichkeiten...

Gruß, Bartik

Zitat:

Original geschrieben von Suomi-Simba

Vielleicht übersehe ich etwas Entscheidendes

Ja, zum Beispiel dass der Thread schon fast sein Einjähriges feiern kann.

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