Verjæhrung
Wir wissen ja das in Deutschland nach 3 Monaten die Verjæhrung greift. Wie ist es jetzt aber wenn einer aus dem Ausland in Deutschland geblitzt wird, aber man auf Grund des Auslændischen Wohnsitzes nicht an die Halterdaten kommt. Es gibt noch einige Lænder die kein Abkommen haben. Nehmen wir an so ein Fahrer wird geblitzt. Werden die Daten gespeichert und nach 3 Monaten geløscht? Oder kann er z.b. wie in anderen Lændern auch noch længere Zeit danach belangt werden wenn er in eine Kontrolle kommt?
15 Antworten
Hallole zusammen
Wenn einer auf die Verjährung pocht kanns schiefgehen. ist der Halter nicht oder nur durch erheblichen Aufwand zu ermitteln ist die Verjährung soweit ich weis ausgesetzt bis zur entgültigen Halterfeststellung. Ähnlich wird Verfahren wenn ein Deutscher zb in Spanien geblitzt wurde und das Knöllchen vor Inkrafttreten des Rechtshilfeabkommens aus welchen Gründen auch immer hier nicht ankam. Kassiewren und eintreiben das macht inzwischen der Deutsche Staat wie auch umgekehrt. Kommst Du aber im Folgejahr wieder dahin und wirst aus irgendwelchen Gründen überprüft Zahlst Du vorort. plus Zuschlag. Die Guadia versteht da wirklich keinen Spass und reagiert sehr persönlich.. Jol.
Also wenn ich es richtig versteh, werde ich in Deutschland geblitzt, kann aber als Halter nicht festgestellt werden, kann es passieren das ich z.b. auch ein Jahr spæter in einer Kontrolle fuer das alte vergehen belangt werden?
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Also wenn ich es richtig versteh, werde ich in Deutschland geblitzt, kann aber als Halter nicht festgestellt werden, kann es passieren das ich z.b. auch ein Jahr spæter in einer Kontrolle fuer das alte vergehen belangt werden?
Es ist zwar so, das jedes Auto ein Nummernschild hat, und dadurch ziemlich identisch aussieht, das man es immer noch vertauschen kann. Aber guckt man sich das Kennzeichen an, dann wird man feststellen, das dort unterschiedliche Buchstaben, und Zahlen drauf sind. Diese Kombination aus Buchstaben und Zahlen gibt es nur ein einziges mal, und dadurch wird der Halter festgestellt.
Kann man die Buchsteben/Zahlen nicht lesen, oder merken wird man nicht alle Fahrzeuge des gleichen Serienmodels verdächtigen, sondern keines davon.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Es ist zwar so, das jedes Auto ein Nummernschild hat, und dadurch ziemlich identisch aussieht, das man es immer noch vertauschen kann. Aber guckt man sich das Kennzeichen an, dann wird man feststellen, das dort unterschiedliche Buchstaben, und Zahlen drauf sind. Diese Kombination aus Buchstaben und Zahlen gibt es nur ein einziges mal, und dadurch wird der Halter festgestellt.Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Also wenn ich es richtig versteh, werde ich in Deutschland geblitzt, kann aber als Halter nicht festgestellt werden, kann es passieren das ich z.b. auch ein Jahr spæter in einer Kontrolle fuer das alte vergehen belangt werden?Kann man die Buchsteben/Zahlen nicht lesen, oder merken wird man nicht alle Fahrzeuge des gleichen Serienmodels verdächtigen, sondern keines davon.
Es geht darum das zwischen dem Land wo ich her komme und Deutschland kein Abkommen exestiert wo die Fahrzeughalterdaten ausgetauscht werden. Sprich, wenn du bei uns geblitzt wirst bekommst kein Bescheid nach Deutschland geschickt. Ich bekomm keinen aus Deutschland. Da ich nur aller 4-5 Monate mal nach Deutschland fahr stellt sich mir die Frage: Was wenn ich z.b. geblitzt werde und 5 Monate spæter in eine Kontrolle komme. Ist es dann Verjæhrt? Nach Antwort von jloethe nicht.
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Hallo MATTALF
Soweit ich weis gilt hier die Verjährung nicht. Das liegt daran, das Du als Halter hier nicht greifbar bist. Die Verjährung gilt nur, wenn vom Zeitpunkt des Vergehens die entsprechende Zeit vergeht ohne das die Behörde das Vergehen ahndet. Der "Täter" ist bekannt und greifbar.
Ist aber unter Vorbehalt.
Gruß MIFIA4
Zitat:
Original geschrieben von MiFiA4
Hallo MATTALFSoweit ich weis gilt hier die Verjährung nicht. Das liegt daran, das Du als Halter hier nicht greifbar bist. Die Verjährung gilt nur, wenn vom Zeitpunkt des Vergehens die entsprechende Zeit vergeht ohne das die Behörde das Vergehen ahndet. Der "Täter" ist bekannt und greifbar.
Moin🙂
Korrekt, die Verjährung bezieht sich nur auf die Ahndung, mehr nicht.
Allerdings wird eine Ahndung des Vergehens nur bei einem persönlichen Anhalten hier möglich sein, so lange kein Abkommen existiert.
Apropo, um welches Land handelt es sich?
Gruss TAlFUN
Norwegen.
Die Frage kam auf da einige Kollegen hier hæufiger mal auf Einkaufstour nach Deutschland rutschen und sich den Kofferraum voll Schnaps hauen. Ein Kollege meinte das er gut 30 km/h ueber Limit liegt da es kein Abkommen gibt. Geblitzt wurde er angeblich auch schon, bekam aber nie Post. Von daher Interessiert mich selbst wie es wirklich ist. Schliesslich kann es jeden mal treffen😉
Hallo MATTALF,
wenn kein Abkommen besteht, gibt es auch keinen Post. Nur wenn ihr Spritttransporte macht🙂🙂🙂, kann es doppelt gefährlich werden. Denn das Vergehen verjährt zwar, aber erst nach Jahren. Wenn ihr vom Zoll erwischt werdet, kann unter Umständen eine Abfrage gemacht werden, ob sonst noch etwas gegen Euch vorliegt. Und dann wird sofort vor Ort bares gefordert.
Gruß MIFIA4
Ok, den Deutschen Zoll Interessiert5 es eh nicht. Da kommt es zu keiner Kontrolle. Erst paar Gernsen weiter 😉 Einzige Punkt wære dann nur das einer mal von nem Videowagen direkt erwischt wird und vor Ort festgestellt wird das er vor Monaten schon auffællig war.
Moin mattalf 🙂
Norwegen gehört dem Schengen Abkommen sowie dem EWR an, eine Strafverfolgung dürfte somit nur für Straftaten mittels Europol etc. möglich sein.
Allerdings werden Verkehrsdelikte aufgrund des Kennzeichens registriert und auch dementsprechend verfolgt, was sich bei einer Kontrolle als kostspielig erweisen dürfte 😉
Gruss TAlFUN
Also wie ich mir dachte werden die Vergehen in Deutschland gespeichert, aber nicht nach Norwegen zugestellt. Vorrausgesetzt es handelt sich wirklich nur um ,,normale Vergehen`` Strafzettel Falschparken oder geblitzt. Da wære Interessant wie lange man dafuer belangt werden kann. 2 Jahre wie in anderen Lændern, oder længer?
Moin mattalf,
vielleicht hilft Dir dies weiter:
Zitat:
Von der Verfolgungsverjährung ist der Fall der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Hierunter versteht man den Umstand, dass trotz rechtskräftigen Bußgeldbescheides nicht vollstreckt werden darf. Gem. § 34 OWiG darf bei einem Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße bis 1000 € nicht mehr nach 3 Jahren und bei mehr als 1000 € nicht nach 5 Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung vollstreckt werden. Quelle
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Also wenn ich es richtig versteh, werde ich in Deutschland geblitzt, kann aber als Halter nicht festgestellt werden, kann es passieren das ich z.b. auch ein Jahr spæter in einer Kontrolle fuer das alte vergehen belangt werden?
Wenn man in Deutschland geblitzt wird, wird nicht der Halter, sondern der Fahrer belangt.
Feststellung des Halters reicht daher nicht aus, gegen den Fahrer müssen innerhalb von drei die Ermittlungen eingeleitet weden.
In anderen Ländern gilt im Gegensatz zu Deutschland oft die Halterhaftung, also Halter haftet für den Verkehrsverstoß.
O.