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Verjährung in Holland bei Parkverstößen

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 15:13

Hallo, habe heute 2.1.15 ein aanslagbiljet (Knöllchen 55,-€) aus Venlo bekommen.

Das Vergehen ist vom 08.03.2012, war z.d.Zeitpunkt in Urlaub. Da mehrere aus der Familie das Auto fahren, kann ich heute unmöglich nachvollziehen, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Weiß jemand wann soetwas in den NL verjährt?

Danke

Beste Antwort im Thema

Und es waren selbstverständlich auch mehrere Mitglieder mit in Holland gewesen damals...dass es sowas heute noch gibt, wie schön...alle Erwachsenen in der Großfamilie zusammen im Urlaub. Mein Pferd kann übrigens einen Salto...

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Zitat:

@MvM schrieb am 3. Januar 2015 um 02:46:43 Uhr:

 

Das die Sanktionen nicht vermeidbar sind dürfte jedem klar sein. Der Halter ist dafür verantwortlich, was mit seinem Fahrzeug geschieht. Alle Knöllchen werden zum Halter geschickt, der sich dann rechtfertigen muss. Wird festgestellt, das ein Fahrzeughalter es nicht schafft seinen Pflichten nachzukommen, ist der Staat so freundlich ihm dabei zu helfen. Die Lösung heißt Zwangs-Fahrtenbuch.

Das wäre eben die Frage, ob die Sanktionen unvermeidbar sind. Schliesslich kommt der Bescheid aus Holland und nicht von einer deutschen Behörde. Soll heissen, die Bundesrepublik wird einen Dreck tun und hier gegebenenfalls ein Fahrtenbuch anordnen. Dazu müsste ein Amtshilfeersuchen ergehen. Welches sicher nicht gestellt wird.

Und ich wiederhole auch gern meinen Einwand, warum Holland über 2,5 Jahre braucht, einen Halter in D zu ermitteln. Man könnte hier fast glauben, dass es um eine Geldbeschaffungsmassnahme geht. Denn wer weiss denn noch, wann, wo und vor allem erlaubt er vor 2,5 Jahren geparkt hat ? Und da es hier um einen vergleichsweise geringen Betrag geht, werden die Meisten wohl zahlen. Zumal man nichtmal weiss, ob es weitere Massnahmen geben wird, welche insgesamt sicher teurer werden.

Wenn man nicht gerade vor hat, nach Holland zu fahren, kann man es aussitzen. Möchte man in absehbarer Zeit wieder hin, sollte man zahlen.

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Januar 2015 um 02:46:43 Uhr:

Das die Sanktionen nicht vermeidbar sind dürfte jedem klar sein.

Die Sanktionen sind ganz einfach zu vermeiden: Der Wisch wird der Ablage P übergeben und fertig.

Zitat:

Der Halter ist dafür verantwortlich, was mit seinem Fahrzeug geschieht.

Nicht wirklich. Zumindest in Deutschland ist immer noch der Fahrer verantwortlich, was er mit dem Auto macht mit dem er gerade fährt.

Zitat:

Alle Knöllchen werden zum Halter geschickt, der sich dann rechtfertigen muss. Wird festgestellt, das ein Fahrzeughalter es nicht schafft seinen Pflichten nachzukommen, ist der Staat so freundlich ihm dabei zu helfen. Die Lösung heißt Zwangs-Fahrtenbuch.

Auch das ist falsch. Es gehört in keiner Weise zu den Pflichten eines Halters sich nach 2,5 Jahren zu erinnern, wer mit seinem Auto gefahren ist. Und die Vorstellung, man könne wegen eines Parkverstoßes ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen, geht dann schon in den Bereich des Lächerlichen.

Zitat:

In diesem Fall interessiert es die Bußgeldstelle nicht, wer gefahren ist, da bei Parkverstößen die Halterhaftung gilt.

Auch bei Parkverstößen gibt es keine Halterhaftung. Ist der Täter allerdings nicht zu ermitteln, dann bekommt der Halter nach §25a StVG einen Kostenbescheid über die Kosten des Verfahrens.

Denke bitte daran das dieses ein NL ticket ist. Da hat die Deutsche Rechtssprechung nichts mit zu tun.

Rudiger

am 3. Januar 2015 um 10:32

Die frage ist wie immer, ob man demnaechst nach holland will. Ein bescheid aus holland kann nach so langer zeit in deutschland nicht vollstreckt werden, da er verjaehrt ist. Das interessiert die hollaender aber recht wenig bei der naechsten einreise.

am 3. Januar 2015 um 10:39

Zitat:

@bobeja schrieb am 2. Januar 2015 um 21:33:54 Uhr:

 

Lehrmeister und Schlaumeier der Straße die sich an ihrer eigenen Zynik ergötzen, gehören eigentlich nicht in dieses Forum

He he du kennst MT scheinbar noch nicht so richtig :p

Zitat:

@nansenbach schrieb am 3. Januar 2015 um 09:59:31 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Januar 2015 um 02:46:43 Uhr:

Das die Sanktionen nicht vermeidbar sind dürfte jedem klar sein.

Die Sanktionen sind ganz einfach zu vermeiden: Der Wisch wird der Ablage P übergeben und fertig.

Wenn du deine Antwort überdenkst, wirst du feststellen, das dies weitere Probleme nach sich führen kann.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 3. Januar 2015 um 09:59:31 Uhr:

Zitat:

Der Halter ist dafür verantwortlich, was mit seinem Fahrzeug geschieht.

Nicht wirklich. Zumindest in Deutschland ist immer noch der Fahrer verantwortlich, was er mit dem Auto macht mit dem er gerade fährt.

Auch in Deutschland ist der Halter derjenige, der seinen Geldbeutel hinhalten darf. Baut der Fahrer einen Unfall zahlt er ein lächerliches Bußgeld. Der Halter wird in seiner Versicherung zurückgestuft und darf den Unfallschaden zahlen. Alle Bußgeldbescheide, wo man den Fahrer nicht vor Ort angehalten hat, werden zum Halter geschickt.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 3. Januar 2015 um 09:59:31 Uhr:

Zitat:

Alle Knöllchen werden zum Halter geschickt, der sich dann rechtfertigen muss. Wird festgestellt, das ein Fahrzeughalter es nicht schafft seinen Pflichten nachzukommen, ist der Staat so freundlich ihm dabei zu helfen. Die Lösung heißt Zwangs-Fahrtenbuch.

Auch das ist falsch. Es gehört in keiner Weise zu den Pflichten eines Halters sich nach 2,5 Jahren zu erinnern, wer mit seinem Auto gefahren ist. Und die Vorstellung, man könne wegen eines Parkverstoßes ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen, geht dann schon in den Bereich des Lächerlichen.

Wie ich bereits schrieb, ist die Sache hierbei für die niederländische Bußgeldstelle geklärt. Der Halter darf zahlen. Nach deutschem Recht hätte er auch zahlen dürfen, wenn der Bescheid fristgerecht eintrifft.

Bei fast allen deutschen Bußgeldbescheiden bekommt der Halter die Aufgabe den Fahrer mitzuteilen. Die häufigsten Fälle sind Geschwindigkeitsübertretungen, wo auch direkt ein Foto mitgeschickt wird. Kann der Halter nicht mitteilen, wer gefahren ist oder das sich der Schuldige in seinem engsten familienkreis befindet, braucht er das Bußgeld nicht zahlen. Dafür darf er zukünftig das Fahrtebuch führen, damit er sich beim nächsten mal erinnern kann.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 3. Januar 2015 um 09:59:31 Uhr:

Zitat:

In diesem Fall interessiert es die Bußgeldstelle nicht, wer gefahren ist, da bei Parkverstößen die Halterhaftung gilt.

Auch bei Parkverstößen gibt es keine Halterhaftung. Ist der Täter allerdings nicht zu ermitteln, dann bekommt der Halter nach §25a StVG einen Kostenbescheid über die Kosten des Verfahrens.

Hierbei kommt es aufs selbe raus. Der Halter darf zahlen und gucken, ob er das Geld vom Fahrer zurück bekommt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2015 um 09:30:52 Uhr:

 

Und ich wiederhole auch gern meinen Einwand, warum Holland über 2,5 Jahre braucht, einen Halter in D zu ermitteln. Man könnte hier fast glauben, dass es um eine Geldbeschaffungsmassnahme geht. Denn wer weiss denn noch, wann, wo und vor allem erlaubt er vor 2,5 Jahren geparkt hat ?

Sie tun es, weil sie es können. Ist hierzulande nicht anders. Da bekommt man das Schreiben kurz vor der Verjährung. Die Niederländer bearbeiten zuerst ihre eigene "Kundschaft" - wo sie wissen, das sie ihr Geld bekommen - und wenn mal Zeit eingeräumt wird kommen die Ausländer ran.

Komisch, schon ist aus einem simplen Falschparker ein grosser Unfall geworden. Beim nächsten Post ist er sicher in eine Fussgängergruppe gerast, stand unter Alkohol und muss in den Knast.

Was ich damit sagen will: Bleibt wenigstens ein klein wenig beim Thema und grabt nicht laufend Worst Case Szenarien aus.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Januar 2015 um 12:20:28 Uhr:

Komisch, schon ist aus einem simplen Falschparker ein grosser Unfall geworden. Beim nächsten Post ist er sicher in eine Fussgängergruppe gerast, stand unter Alkohol und muss in den Knast.

Was ich damit sagen will: Bleibt wenigstens ein klein wenig beim Thema und grabt nicht laufend Worst Case Szenarien aus.

Dann lies dir doch mal alle Beiträge durch, wenn du wissen willst, worum es aktuell geht. So erkennst du auch den allseits bekannten roten Faden, der sich durch die Beiträge zieht.

Die Ursprungsfrage war nur, ob die Strafe verjährt ist. Dies wurde bereits im darunterliegenden Beitrag beantwortet. Tecci6N hat aus dem Ursprungsbeitrag herausgelesen, das der Halter sich vor der Strafe drücken will und nun seiner verwandschaft alles in die Schuhe schieben will. Dies habe ich in meinem ersten Beitrag wiederlegt. Nansenbach hatte anschleießnd die Diskussion eröffnet, wann der Fahrer und wann der Halter zahlt. Ein Unfall ist hierbei kein Worst Case Szenarien, sondern kann geschenen. Selbst Kratzer an anderen Fahrzeugen beim Ein/Ausparken können schon teuer werden. Von verletzten Personen, Alkoholfahrten, usw hat noch keiner geredet.

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Januar 2015 um 12:14:25 Uhr:

Wie ich bereits schrieb, ist die Sache hierbei für die niederländische Bußgeldstelle geklärt. Der Halter darf zahlen.

Sorry, aber die niederländische Bußgeldstelle interessiert hier in Deutschland niemanden. Der Halter darf zahlen, wenn er möchte. Wenn nicht, dann läßt er es eben.

Zitat:

Bei fast allen deutschen Bußgeldbescheiden bekommt der Halter die Aufgabe den Fahrer mitzuteilen. Die häufigsten Fälle sind Geschwindigkeitsübertretungen, wo auch direkt ein Foto mitgeschickt wird. Kann der Halter nicht mitteilen, wer gefahren ist oder das sich der Schuldige in seinem engsten familienkreis befindet, braucht er das Bußgeld nicht zahlen. Dafür darf er zukünftig das Fahrtebuch führen, damit er sich beim nächsten mal erinnern kann.

Abseits realitätsferner Wunschvorstellungen muß sich der Halter nach Monaten - oder gar Jahren - nicht mehr daran erinnern, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist. Nur wenn er sich weigert an der Ermittling des Fahrers mitzuwirken, dann KANN eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden. Dazu muß aber der Verstoß schon erheblich sein - für Falschparken gibt es das nicht.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 3. Januar 2015 um 19:11:13 Uhr:

Sorry, aber die niederländische Bußgeldstelle interessiert hier in Deutschland niemanden. Der Halter darf zahlen, wenn er möchte. Wenn nicht, dann läßt er es eben.

Hier muss man die pro und Kontra Argumente abwägen. Eine Sache, die nicht von dritten diskutiert werden braucht.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 3. Januar 2015 um 19:11:13 Uhr:

Dazu muß aber der Verstoß schon erheblich sein - für Falschparken gibt es das nicht.

Das schreib ich doch die ganze Zeit schon. ;)

am 5. Januar 2015 um 6:11

Warum dürfen denn die Verjährungsfristen so arg unterschiedlich sein innerhalb der EU?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 5. Januar 2015 um 07:11:56 Uhr:

Warum dürfen denn die Verjährungsfristen so arg unterschiedlich sein innerhalb der EU?

Weil die Strafen und Fristen auf Landesebene geregelt werden.

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