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Verischerungsfall vor Autoverkauf

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 15:15

Hallo,

ich bin dabei, mein Auto zu verkaufen. Ich hab vor ca. 4 Monaten ein leichten "Unfall" gehabt. Natürlich gab der gegenüber an, er sei Schuld und zahlt es mir bar als Ausgleich für den Wertverlust, hab auch noch klar alle Beweiße. Er schrieb, er zahlts mir, ist aber bis heute nichts angekommen. Ein LKW hat mein Seitenspiegel leicht "angefahren" und dadurck zerkratzt. Hab bei der Polizei ne Anzeige gemacht, da wurde mir gesagt, ich solle mich an die Versicherung wenden. Ich habe schon ein Käufer für mein Auto, ich weiß aber nicht, was ich jetzt zuerst machen soll. Es geht um ca 100€. Und ja, auch wenns nur 5€ sind, will ich mein Geld, da ich noch Auszubildender bin. Wenn ich das Auto jetzt schon verkaufe, kann ich trotzdem noch mein Geld bekommen oder was soll ich machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Darkness93 schrieb am 9. Oktober 2014 um 17:15:49 Uhr:

...ich solle mich an die Versicherung wenden.

warum hast du DAS in den vergangenen 4 monaten nicht gemacht?!

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Zitat:

@Darkness93 schrieb am 9. Oktober 2014 um 17:15:49 Uhr:

...ich solle mich an die Versicherung wenden.

warum hast du DAS in den vergangenen 4 monaten nicht gemacht?!

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 15:49

Weil ich erst vor kurzen mit der Polizei eine RÜckmeldung bekommen habe

Unfallschäden meldet man SOFORT der Versicherung. Genauso wichtig als es der Polizei zu melden wenn es eine größere Geschichte ist. Aber bei 100€ interessiert das die Polizei vermutlich wenig, wenn der Fahrer bekannt ist und die Vers. Daten ausgetauscht wurde.

Du kannst das Auto sicher jetzt verkaufen. Wenn es nicht repariert wurde, mach einfach ein paar Fotos oder heb die Rechnung der Reparatur auf.

Mit der Versicherung rumärgern kann man ja auch so. Dem Geld mußt halt dann hinterher rennen und nicht "fahren" und wenn dein Auto schon verkauft ist :)

Zitat:

@FredMM schrieb am 9. Oktober 2014 um 17:55:26 Uhr:

Unfallschäden meldet man SOFORT der Versicherung.

nö. Als Geschädigter hat man drei Jahre Zeit.

Zitat:

@FredMM schrieb am 9. Oktober 2014 um 17:55:26 Uhr:

Genauso wichtig als es der Polizei zu melden wenn es eine größere Geschichte ist.

und das ist völlig irrelevant.

Ich würde mir auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt vor Verkauf machen lassen. Dazu ein paar gute Bilder, das reicht als Beweis zur Schadenshöhe aus. Die Abwicklung dann mit der Versicherung auf Basis des KVA, wobei man Dir die MWSt. nicht erstatten wird.

Du kannst direkt an die Versicherung des Gegners herantreten, welche das ist bekommst Du über den Zentralruf heraus.

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 16:33

edit

Zitat:

@Darkness93 schrieb am 9. Oktober 2014 um 18:33:00 Uhr:

kann ich auch so herausfinden, wer seine Versicherung ist?

ja: http://www.gdv-dl.de/142.html . Du kannst direkt mit der Versicherung abrechnen

Zitat:

@Darkness93 schrieb am 9. Oktober 2014 um 18:33:00 Uhr:

wenn ich ein Kostenvoranschlag mache, bekomm ich ja nur das Geld, wenn ich ihn auch repariere oder?

nein. Bei kleinen Schäden wäre ein Gutachten sowieso unverhältnismäßig. Die Chance steht gut, dass die Versicherung auch unbürokratisch reguliert, da sie das Geld von ihrem Versicherungsnehmer sowieso zurückbekommen. Nur die MWSt. auf dem KVA bekommst Du nicht. Die Kosten für die Erstellung hingegen schon.

Und wenn man Dir blöd kommt hast Du auch das Recht auf einen Anwalt.

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 16:52

Ok danke, ich ruf jetzt beim Zentral ruf an, hole seine Versichertendaten.

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 16:59

So, die Daten und Versichertennummer von Ihm habe ich jetzt vom Zentralruf. Jetzt muss ich seine Versicherung anrufen und den Schaden melden, die Schicken mir was zu, ich fülle ihn aus mit meiner Versicherung + Kostenvoranschlag und schicks dann zurück, oder?

Zitat:

@Darkness93 schrieb am 9. Oktober 2014 um 18:59:56 Uhr:

So, die Daten und Versichertennummer von Ihm habe ich jetzt vom Zentralruf. Jetzt muss ich seine Versicherung anrufen und den Schaden melden, die Schicken mir was zu, ich fülle ihn aus mit meiner Versicherung + Kostenvoranschlag und schicks dann zurück, oder?

ja

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 17:44

Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten, hab bis jetzt alle Infos bekommen!!

Deine Versicherung hat da nichts mit zu tun. Aber eine Kontonummer solltest Du noch angeben.

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 17:58

@Kai

Bekomm ich das dann, wenn er es einsieht, das Geld aufm Konto? Dachte, meine Versicherung bekommt dass dann und ich krieg es von meiner Versicherung?

Ich hab der Dame gesagt, ich fahre zu VW und mache dort den Kostenvoranschlag. Mein Bruder sagt, VW bekommt dann das Geld, damit die das repaireren. Hä? Wie jetzt?

Zitat:

@Darkness93 schrieb am 9. Oktober 2014 um 19:58:18 Uhr:

Bekomm ich das dann, wenn er es einsieht, das Geld aufm Konto? Dachte, meine Versicherung bekommt dass dann und ich krieg es von meiner Versicherung?

Ich hab der Dame gesagt, ich fahre zu VW und mache dort den Kostenvoranschlag. Mein Bruder sagt, VW bekommt dann das Geld, damit die das repaireren.

Du bekommst das Geld von seiner Versicherung oder, falls du deinen Entschädigungsanspruch an die Werkstatt abtrittst (damit sie es reparieren können), bekommt die Werkstatt das Geld direkt von seiner Versicherung.

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 22:53

Also einfach neben meinen Kontodaten schreiben, dass seine Versicherung das Geld auf mein Konto überweisen soll, müsste reichen oder?

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