Verischerung übernimmt Kostenvoranschlag nicht

Hallo Leute, ich hab da ein Problem.
Der geparkte Wagen meines Vaters wurde beschädigt. Die Schuldfrage ist eindeutig. Der linke vordere Kotflügel sowie die Stoßstange und der linke Außenspiegel wurden beschädigt. Da der Wagen 16 Jahre auf dem Buckel hat, wollte ich nur den Außenspiegel ersetzen und den Rest halt so lassen, wie es jetzt ist. Ich bin zu einer Werkstatt gefahren und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Schaden um die 960 Euro incl. Märchensteuer. Die Versicherung beauftragte danach aber einen eigenen Gutachter, weil es sich bei einem so alten Fahrzeug ja auch um einen Totalschaden handeln könnte. Des lieben Friedens willen stimmte ich einer Besichtigung auch zu. Der Gutachter ermittelte eine Schadenshöhe von 1130 Euro incl. Mehrwertsteuer, aber auch nur einen Wert des Fahrzeugs von 850 Euro. Als Restwert gab er 150 Euro an. Ergibt also einen Schaden von 700 Euro auf Totalschadenbasis. Ich habe mich damit zufrieden gegeben und wollte von der Versicherung nun die 700 Euro, die Kosten für den Kostenvoranschlag in Höhe von 10% der Reparaturkosten, also 96 Euro, und eine Pauschale von 20 Euro haben. Nun weigert sich die Versicherung, den Kostenvoranschlag zu bezahlen, weil sie ja nen eigenen Gutachter hatten. Ist das so Rechtens? Ich bin doch nur meiner Schadensminderungspflicht nachgekommen. Ich hätte ja auch gleich einen eigenen Gutachter beauftragen können...
Was meint ihr dazu?

Viele Grüße
Ralf

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und wer sagt dir, das dein Berufskollege mit seiner Schätzung "ins Schwarze" getroffen hat. Mit seinen ermittelten Reparaturkosten liegt er mal elegant um 25 Euro über der 130% Grenze! Wer rechnet hier zum Wohle des Geschädigten?

Und wenn die Versicherung ein unbrauchbares Gutachten nicht als Abrechnungsgrundlage nimmt, besteht der Herr Kfz-Sachverständige dennoch auf sein Gutachtenhonorar.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Der SV wurde von der Versicherung beauftragt.

Und deswegen hab ich dem TE empfohlen das Gutachten prüfen zu lassen.

Und du müsstest hier eigentlich am besten wissen, dass ein KVA und ein Gutachten in der Rechtsprechung völlig isoliert von einander gesehen werden. ( nur ein Sichtwort" Prognoserisiko"😉

Hier geht es auch nicht um Grundsatzdiskussionen sondern um die Fragen die der TE hier gestellt hat.

und nun geh schmollen 😛

Aus den bereits genannten Gründen kann man nur jedem Geschädigten raten, mit der Schadenabwicklung einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Der wird sich dann auch um die Beauftragung eines Sachverständigen bemühen.

Warum soll man sich als Geschädigter neben dem Schaden auch noch Ärger und Zeitverschwendung aufhalsen?

Dafür ist zumindest mir persönlich meine Zeit viel zu schade.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Hier geht es auch nicht um Grundsatzdiskussionen sondern um die Fragen die der TE hier gestellt hat.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Und hier die Frage des TE:

Nun weigert sich die Versicherung, den Kostenvoranschlag zu bezahlen, weil sie ja nen eigenen Gutachter hatten. Ist das so Rechtens? Ich bin doch nur meiner Schadensminderungspflicht nachgekommen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


..., entbindet den Versicherer noch lange nicht, dem Geschädigten die ihm entstandenen Kosten / Gebühren des eingeholten Kostenvoranschlages vorzuenthalten.

 

Kann es sein, dass sich hier ein Diktionsfehler eingeschlichen hat?

Nach meiner Auffassung sollte hiermit zum Ausdruck gebracht werden, dass der Versicherer nicht von seiner Leitungspflicht in Bezug auf Erstattung der Kosten für den Kostenvoranschlag entbunden wird. Das bedeutet im Klartext: Er wird zahlen müssen.

Vielleicht nur eine unglückliche Wortwahl, die allerdings zu Irritationen und Fehldeutungen führen kann.

greetings

twimc

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und hier die Frage des TE:

Nun weigert sich die Versicherung, den Kostenvoranschlag zu bezahlen, weil sie ja nen eigenen Gutachter hatten. Ist das so Rechtens? Ich bin doch nur meiner Schadensminderungspflicht nachgekommen.

Zitat:

Und wer sagt dir, das dein Berufskollege mit seiner Schätzung "ins Schwarze" getroffen hat. Mit seinen ermittelten Reparaturkosten liegt er mal elegant um 25 Euro über der 130% Grenze! Wer rechnet hier zum Wohle des Geschädigten?

Lenke du nur mal schön vom Thema ab.

Wäre echt schön, wenn auch du einmal zugeben könntest, etwas falsch verstanden zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Wäre echt schön, wenn auch du einmal zugeben könntest, etwas falsch verstanden zu haben.

Ergänzung: Unmißverständliche Ausdrucksweise, so dass jeder eindeutig verstehen kann, was gemeint ist.

greetings

twimc

Zitat:

Original geschrieben von twimc


Ergänzung: Unmißverständliche Ausdrucksweise, so dass jeder eindeutig verstehen kann, was gemeint ist.

😕

Was willst du damit zum Ausdruck bringen? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


😕
Was willst du damit zum Ausdruck bringen? 🙂

2 Abteilungen zuvor habe ich auszugsweise folgenden Inhalt verfaßt:

Kann es sein, dass sich hier ein Diktionsfehler eingeschlichen hat?

Nach meiner Auffassung sollte hiermit zum Ausdruck gebracht werden, dass der Versicherer nicht von seiner Leitungspflicht in Bezug auf Erstattung der Kosten für den Kostenvoranschlag entbunden wird. Das bedeutet im Klartext: Er wird zahlen müssen.

Vielleicht nur eine unglückliche Wortwahl, die allerdings zu Irritationen und Fehldeutungen führen kann.

greetings

twimc

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Lenke du nur mal schön vom Thema ab.

Wäre echt schön, wenn auch du einmal zugeben könntest, etwas falsch verstanden zu haben.

Dem TE geht es nur um die Kosten / Gebühren für den von ihm veranlassten Kostenvoranschlag, die ihm die Versicherung nicht bezahlen möchte. Was sollte ich da falsch verstanden zu haben?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Den wirst du wohl verlieren.

Hast du nicht mitbekommen, dass die Versicherung hier bereits selber einen Sachverständigen beauftragt hat?

Damit ist der Kostenvoranschlag kein Thema mehr.

wieso kein thema mehr?

nur weil die versicherung selber nochmal nachprüft, bekommt man seine kosten nicht mehr erstattet?

da bitte ich doch mal angabe um von quellen...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Es ist in der Praxis sehr wohl ein Problem einen "einfachen Blechschaden" von einen 16 Jahre alten (!) Auto über einen KVA abzurechnen.....

dann hab ich wohl in den vergangenen 6 jahren meiner tätigkeit in der schadenregulierung was falsch gemacht? dutzende und aberdutzende von schadenfällen hab ich ohne gutachter, einfach anhand von kostenvoranschlägen und vielleicht ein paar fotos, bezahlt...die geschädigten waren zufrieden, reklamationen kamen auch keine. hm...

klar, in dem speziellen fall, wenn die kiste 16 jahre alt wird, schickt man natürlich mal nen SV vorbei, um zu schauen, ob hier evtl. ein totalschaden vorliegt.
das ist aber kein grund, einen vom geschädigter vorher angefertigten kostenvoranschlag, bzw. dessen gebühren, nicht zu erstatten.

außerdem hab ich geschrieben: grundsätzlich
es gibt genügend fälle, in denen es ohne SV nicht geht, aber, einfach ein paar dellen zählen, das kann auch jede anständige werkstatt.
aber, ich versteh das. jeder berufsstand sucht sich seine daseinsberechtigung...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


*Kopfschüttel*

jo^^

Oder ich in meiner 15 jährigen Tätigkeit als Sachverständiger.

Aber in einem gebe ich dir Recht. Die Halbwertzeit eines KFZ- Sachverständigen dürfte absehbar sein.

Genau so wie die von Schaden- Sachbearbeitern einiger Versicherungsgesellschaften.

und besonders dann wenn diese "Gebühren" für einen Kostenvoranschlag erstatten und dutzende und aberdutzende von Schadensfällen einfach mal so regulieren.

hm... voran liegt das wohl, dass keine Reklamationen kamen?

Ganz einfach: Zahlen schafft Frieden Herr Sachbearbeiter.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Oder ich in meiner 15 jährigen Tätigkeit als Sachverständiger.

Aber in einem gebe ich dir Recht. Die Halbwertzeit eines KFZ- Sachverständigen dürfte absehbar sein.

Genau so wie die von Schaden- Sachbearbeitern einiger Versicherungsgesellschaften.

und besonders dann wenn diese "Gebühren" für einen Kostenvoranschlag erstatten und dutzende und aberdutzende von Schadensfällen einfach mal so regulieren.

hm... voran liegt das wohl, dass keine Reklamationen kamen?

Ganz einfach: Zahlen schafft Frieden Herr Sachbearbeiter.

Solange es noch Sachverständige gibt, die bei einem 800 Euro Schaden Gebühren in Höhe von 450 Euro abrechnen, erscheint es aus wirtschaftlicher Sicht oftmals sinnvoller, Schadenfälle bis zu einer gewissen Größenordnung auch ohne Gutachten abzurechnen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Solange es noch Sachverständige gibt, die bei einem 800 Euro Schaden Gebühren in Höhe von 450 Euro abrechnen, erscheint es aus wirtschaftlicher Sicht oftmals sinnvoller, Schadenfälle bis zu einer gewissen Größenordnung auch ohne Gutachten abzurechnen.

Ja, nee ist schon klar.

Dann wird man als Versicherer halt von der Werkstatt  behumst.

Aber das  nimmt man dann schon in Kauf, weil erstmal  müssen die Wegelager des Schadenersatzrecht weg vom Fenster. Dann kann man sich die Werkstätten schon ein wenig erziehen und Sie dahin bringen wo man sie gern hin bekommen möchte. 😁

ps.: Ein SV Honorar in Höhe von 450 Euro bei einem Schaden von 800 Euro ist Wucher und entspricht auch nicht der Üblichkeit. Ich glaube auch nicht, dass eine Versicherung so etwas bezahlen würde...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 

Ja, nee ist schon klar.
 
Dann wird man als Versicherer halt von der Werkstatt  behumst.
 

😁 Darf man das so auslegen, dass ansonsten der von der Werkstatt beauftrage SV .......... 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


 
😁 Darf man das so auslegen, dass ansonsten der von der Werkstatt beauftrage SV .......... 
 
 

 das soll auch schon mal vorgekommen sein....... 🙁

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