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Vergessen die Entdrosselung meines Motorrads der Zulassungsstelle und der Versicherung zu melden.

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 19:06

Hallo liebe Community,

Ich habe mein Motorrad 2012 mit 25 kw zugelassen, da ich damals noch gedrosselt fahren musste.

2013 kam dann das neue Gesetz und ich habe eine neue Drossel (35kw) einbauen lassen.

2014 dann war meine Probezeit vorbei und ich habe die Drossel entfernen lassen und bin ab da offen gefahren.

Die änderung auf 35kw und die Entfernung der Drossel wurden jeweils von einer Werkstatt erledigt und vom TÜV so abgenommen. Habe dazu auch die Gutachten.

Leider war mir damals nicht klar dass die Sache damit für mich noch nicht erledigt ist, und so habe ich die Änderungen nicht bei der Zulassungstelle eintragen lassen und auch nicht meiner Versicherung gemeldet.

Nun, da ich das Motorrad verkaufen will ist mir aufgefallen dass im Fahrzeugschein immernoch die 25kw stehen.

Habe dann in den Versicherungsunterlagen nachgeschaut und festgestellt das dort ebenfalls noch die 25kw stehen..

Mir ist klar dass ich einen großen Fehler gemacht habe und vermutlich sogar Straftaten begangen habe, aber wie sollte ich nun vorgehen?

Ich möchte das so schnell wie möglich in Ordnung bringen.

Ich dachte mir ich gehe als nächstes zur Zulassungstelle und lasse eintragen dass die Maschine offen ist. Das TÜV-Gutachten von 2014 habe ich ja noch..

Aber was sollte ich meiner Versicherung sagen? Vermutlich sollte ich nicht verschweigen dass die Entfernung der Drossel bereits 2014 stattgefunden hat und nicht erst jetzt, auch wenn ich damit vermutlich größere Probleme und Nachzahlungen zu befürchten habe..

Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen mit sowas..

Bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar =)

Vielen Dank schon mal!

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27 Antworten

Es soll wohl einzelne Zulassungsstellen geben, die solche Fälle tatsächlich an die Bußgeldstelle weiterreichen.

Aber in der Regel interessiert das dann niemanden.

Die Zulassungsstelle ist wahrscheinlich kein Problem. Da kann man mit dem alten Wisch von der Entdrosselung hingehen und das eintragen lassen. Wenn die fragen, warum jetzt erst, kann man sagen: "Karre stand die ganze Zeit im Schuppen und keiner ist gefahren, sorry.". Und gucken, ob da noch was böses passiert. Man kann die vorher auch mal anrufen und anonym fragen, wie die bei solchen Sachen handeln.

Wenn Du die zur Entdrosselung passende Fahrerlaubnis nicht hast bzw. hattest, ist das auch egal, denn als Halter oder Eigentümer musst Du ja nicht selber fahren bzw. gefahren sein. Niemand ist halt gefahren.

Problematisch wird es, wenn die Zulassungsstelle das an die Versicherung meldet. Denn die wird nicht einen Verstoß gegen die Pflichtversicherung vermuten, sondern eventuell einen (Versicherungs-)Betrug. Denn die geringere, gedrosselte Leistung ist meist preiswerter als die entdrosselte Version. Du hast also die Versicherung besch*ssen. Das nehmen die manchmal sehr ernst. Eine Strafanzeige führt dann wahrscheinlich zur Zahlung einer schmerzenden Geldbuße.

Die Entdrosselung einem Käufer zu verschweigen bzw. überhaupt jemanden damit Probe fahren zu lassen, könnte einen Straftatbestand darstellen, wenn der Interessent z.B. nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für die entdrosselte Version hat. Denn DU musst vor Antritt der Fahrt sicherstellen, dass Du jemanden fahren lässt, der das auch darf. Wenn nicht, dann regnet es Punkte in Flensburg und Schreiben von der Bußgeldstelle.

Rechtlich sauber bekommst Du das wahrscheinlich nur hin, wenn die Entdrosselung jetzt gerade durchgeführt wurde. Zumindest auf dem Papier. Das meldest Du der Versicherung und Zulassungsbehörde und gut ist.

Alternativ lässt Du sie in einer Werkstatt wieder drosseln und schmeisst die Rechnung darüber weg. Dann ist die Maschine in dem Zustand, wie sie in den Zulassungspapieren auch dokumentiert ist.

Nochmals der Rat, den auch die meisten hier gegeben haben: NICHTS machen.

Nur den Käufer (vor der Probefahrt) auf den Sachverhalt hinweisen und ggf. sich die nötige Fahrerlaubnis zeigen lassen. Dieser kann die korrekten Daten in den Schein übernehmen lassen, wenn er das Fzg. auf sich anmeldet. Ende.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2021 um 11:45:03 Uhr:

Nochmals der Rat, den auch die meisten hier gegeben haben: NICHTS machen.

Nur den Käufer (vor der Probefahrt) auf den Sachverhalt hinweisen, dieser kann die korrekten Daten in den Schein übernehmen lassen, wenn er das Fzg. auf sich anmeldet. Ende.

Nochmals mein Rat: Guck Dir bei einer Probefahrt an, was der Interessent für einen Führerschein hat. Passt der nicht zur entdrosselten Maschine, dann lass ihn nicht fahren. Die Auswirkungen z.B. bei einem Unfall des Interessenten wären katastrophal für dich. Man kann sich davon nicht freikaufen, indem man den Käufer etwas unterschreiben lässt. Siehe § 21 StVG. Ich zitiere mal aus Gründen der Dramatik:

[..]

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

[..]

Ach... und das Fahrzeug kann man nach neuer Rechtsprechung auch einziehen.

Wenn er/sie den passenden Führerschein hat, dann gibt's "nur" noch Ärger mit der Versicherung. Ist nicht ganz so teuer.

Manche machen auch aus Pille palle ein Problem.

Manche Menschen machen ein Problem daraus weil sie es im Internet verbreiten...

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 19. Juni 2021 um 12:10:35 Uhr:

Guck Dir bei einer Probefahrt an, was der Interessent für einen Führerschein hat. [...] Siehe § 21 StVG.

 

[...]

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

[..]

Was ist, wenn der Käufer in seinem FS einen Eintrag in der Zeile für Klasse "A" hat, ergänzt durch die Schlüsselzahlen "79.03" & "79.04" in der letzten Spalte der Zeile?

 

Habe ich beim Privatverkauf wirklich zu wissen, dass genau diese Schlüsselzahlen die Klasse "A" auf dreirädrige Fahrzeuge (mit Anhänger) beschränken, - einspurige KRAD von der Fahrerlaubnis also explizit ausgenommen sind?

Falls ja, verlangt der Gesetzgeber da nicht etwas zu viel vom privaten Verkäufer?

Was könnte man jetzt noch für Fälle konstruieren? Die Ausgangsfrage halte ich für beantwortet (auch wenn es der TE nicht ganz glauben will?)

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2021 um 20:24:47 Uhr:

Was könnte man jetzt noch für Fälle konstruieren? Die Ausgangsfrage halte ich für beantwortet (auch wenn es der TE nicht ganz glauben will?)

:confused: Der TE hat hier seit dem 10. Juni nix mehr geschrieben...

Themenstarteram 24. Juni 2021 um 13:57

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 19. Juni 2021 um 23:12:31 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2021 um 20:24:47 Uhr:

Was könnte man jetzt noch für Fälle konstruieren? Die Ausgangsfrage halte ich für beantwortet (auch wenn es der TE nicht ganz glauben will?)

:confused: Der TE hat hier seit dem 10. Juni nix mehr geschrieben...

Sorry dass ich so lange nix mehr geschrieben habe.. Die letze Zeit war bisschen stressig ;)

Ich habe es tatsächlich so gemacht dass ich zum TÜV gegangen bin, mir ein neues Gutachten bzw Änderungsabnahme nach §19 (3) STVO für die entfernte Drossel machen lassen habe, und dies dann der Versicherung gemeldet und bei der Zulassungstelle eintragen lassen habe. Dass die Drossel bereits vor 7 jahren raus war musste ja keine der drei Parteien wissen ;)

Es erschien mir so einfach am sinnvollsten und am sichersten.. Ich wollte einfach kein Motorrad verkaufen bei dem die Papiere nicht stimmen..

Vielen Dank auf jedenfall für eure ganzen Beiträge und eure Tipps! Ihr habt mir sehr geholfen =)

Mfg

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Sicherlich mehr Aufwand für Dich als nötig, aber natürlich eine sehr saubere Lösung. Und wenn Du deswegen besser schlafen kannst, war es das ja wert. Ebenso danke für die Rückmeldung. :)

Zitat:

@Rigero schrieb am 19. Juni 2021 um 18:02:27 Uhr:

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 19. Juni 2021 um 12:10:35 Uhr:

Guck Dir bei einer Probefahrt an, was der Interessent für einen Führerschein hat. [...] Siehe § 21 StVG.

[...]

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

[..]

Was ist, wenn der Käufer in seinem FS einen Eintrag in der Zeile für Klasse "A" hat, ergänzt durch die Schlüsselzahlen "79.03" & "79.04" in der letzten Spalte der Zeile?

Habe ich beim Privatverkauf wirklich zu wissen, dass genau diese Schlüsselzahlen die Klasse "A" auf dreirädrige Fahrzeuge (mit Anhänger) beschränken, - einspurige KRAD von der Fahrerlaubnis also explizit ausgenommen sind?

Falls ja, verlangt der Gesetzgeber da nicht etwas zu viel vom privaten Verkäufer?

Wenn Du dazu nicht in der Lage bist solltest Du niemanden Probe fahren lassen. Du stehst in der Verantwortung wenn es kracht oder kontrolliert wird.

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