Verfallen Versicherungsprozente noch nach zehn Jahren Abstinenz

Moin,
2000 hatten wir unser letztes eigenes Auto. Nach mehr als zehn Jahren Abstinenz wollen wir uns wieder ein eigenes zulegen. Damals waren wir auf 60% unterwegs. Bleibt der SFR erhalten oder verfallen diese nach einer gewissen Zeit?

Grüße, bolshii

Beste Antwort im Thema

Vielleicht haben die Eltern ja ein Geschäft ?
Können bestätigen das ihr mit einem Geschäftsauto 10 jahre lang gefahren seit.
Ebenso wieviele Unfälle auf dem betreffenden SF waren.
Also die sogennante Dienstwagenregelung.

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SF 4 entspricht aber nicht zwingend 60 % bei jeder Gesellschaft...

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

so viel ich weiß, sind bei manchen Premium Tarifen (bei einigen Gesellschaften) eine Haltedauer von 10 Jahren gegeben.
D.h., solltet ihr damals ein Premium Tarif gehabt haben, würde SF4 wohl übernommen werden.
Fragt mal bei der alten Vers. nach.

Wir waren bei der Gothaer. Die sagen nein. Kennt ihr eine Versicherung, die sich bei nachweislich gefahrenem Auto der Eltern während kein eigenes angemeldet war auf einen Deal bezüglich unserer alten Prozente einlässt?

Gruß, bolshi

Vielleicht haben die Eltern ja ein Geschäft ?
Können bestätigen das ihr mit einem Geschäftsauto 10 jahre lang gefahren seit.
Ebenso wieviele Unfälle auf dem betreffenden SF waren.
Also die sogennante Dienstwagenregelung.

Moin!

Ist das nach wie vor aktuell mit den sieben Jahren?
Ich hatte SF22 und habe mein Auto vor ca. 14 Monaten abgemeldet und verkauft und möchte mir wieder was neues holen.

Gibt es evtl. Abzüge oder andere Probleme?

Grüsse

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

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@Klang

Nein dürfte es nicht geben, keine Probleme.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

War ein Weilchen weg, sorry 🙂 Bitte wie lässt sich die Dienstwagenregelung in Anspruch nehmen?

Moin,

wenn Du keinen eignen PKW hattest und jahrelang einen Dienstwagen genutzt hast, dann kann Dein Arbeitgeber bestätigen, dass Du von ?????? bis ?????? den genutzt hast. Daraufhin erhälst Du bei den Vers. eine Sondereinstufung, je nach SFR, den DU mit dem  Dienstwagen erfahren hast.

Wenn Du jedes Jahr ein Unfall hattest, lohnt sich das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

wenn Du keinen eignen PKW hattest und jahrelang einen Dienstwagen genutzt hast, dann kann Dein Arbeitgeber bestätigen, dass Du von ?????? bis ?????? den genutzt hast. Daraufhin erhälst Du bei den Vers. eine Sondereinstufung, je nach SFR, den DU mit dem  Dienstwagen erfahren hast.

Wenn Du jedes Jahr ein Unfall hattest, lohnt sich das nicht.

Moin Moin,

dies würde jedoch bedeuten, dass Dir die Firma einen Schadenfreiheitsrabatt aus einem Vertrag übertragen muss.
Wen Du einen SFR aus einem Vertrag Deines Arbeitgebers übernehmen könntest, wäre das wohl die beste Alternative.

Warum hast Du den SFR von damals nicht dem Arbeitgeber in Dein Fahrzeug mit einer bsonderen Vereinbarung zugrunde gelegt.
Dasmachen wir mit unseren Gechäftskunden öfter, dass der Angedstellte seinen SFR einbringt und die Chance hat, diesen weiter zu pflegen.

Warum verhandelst Du nicht eine Sondereinstufung mit Deinem Versicherer??

Das machen wir für unsere Kunden öfter. Allerdings können diese sehr unterschiedlich ausfallen.
Ich würde sagen, zwischen SF 2 - SF 4.
Es gibt für in Trennung lebende Ehepartner, wenn nur ein PKW vorhanden war, die Möglichkeit mit SF 4 beim HDI - Gerling.

Viele Grüße´

Johannes

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

so viel ich weiß, sind bei manchen Premium Tarifen (bei einigen Gesellschaften) eine Haltedauer von 10 Jahren gegeben.
D.h., solltet ihr damals ein Premium Tarif gehabt haben, würde SF4 wohl übernommen werden.
Fragt mal bei der alten Vers. nach.

In den Basis - Tarifen gilt, was heltino gepostet hat.

Die Einstufung und die Übernahme von Schadensverläufen richtet sich nach den AKBs der

neuen

Versicherung! Der Rest ist Kulanz.

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

so viel ich weiß, sind bei manchen Premium Tarifen (bei einigen Gesellschaften) eine Haltedauer von 10 Jahren gegeben.
D.h., solltet ihr damals ein Premium Tarif gehabt haben, würde SF4 wohl übernommen werden.
Fragt mal bei der alten Vers. nach.

In den Basis - Tarifen gilt, was heltino gepostet hat.

Die Einstufung und die Übernahme von Schadensverläufen richtet sich nach den AKBs der neuen Versicherung! Der Rest ist Kulanz.

Hä? Das musste mal erklären.

Der neue VR übernimmt den Schadensverlauf des vorherigen VR. Was willste da mit Kulanz etc? Wenn kein Rabatt da ist, wird keiner gemeldet, wenn dort ne SF5 liegt wird die gemeldet. Oder versteh ich dich nicht richtig?

Grüße,
Berni

Was ich damit sagen wollte: Ob die neue Versicherung einen zehn Jahre alten SFR Verlauf (darum gehts in dem Thread) berücksichtigt, wird in den AKBs der neuen Versicherung festgelegt. Es ist daher meines Erachtens völlig egal, ob vor 10 Jahren ein Premiumtarif abgeschlossen war oder nicht (Entgegen der Äußerung von Corsadiesel). War das jetzt verständlich?

Bei mir ist es eine ähnliche Situation: habe zuletzt im Jahr 2004 einen Wagen auf meinen Namen zugelassen gehabt. Bekam dann einen Dienstwagen, den ich bis heute fahre. Habe mal mit meiner damaligen Versicherung gesprochen, die würden mich wieder in meine damaligen Klassen für Haftpflicht (SF6) und Kasko (SF13) einsetzen, da sie meine Daten im System noch finden. Die Daten könnten aber bald verschwinden im System, genau weiß man das nicht.

Es könnte sein, dass ich im nächsten Jahr, also 2013, wieder privat einen PKW benötige. Vermutlich könnte ich meine SF-Klassen nur retten, wenn ich in diesem Jahr noch einen (alten) PKW auf mich zulassen würde. Könnte ja auch eine alte Möhre für 300 Euro sein.

Aber: behalte ich dann auch meine jetzige Kasko-SF oder rette ich nur meine Haftpflicht-SF, wenn ich nur Teilkasko abschließe? Weiß das jemand?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

wenn ein jahr keine vollkasko vorhanden war, erfolgt die einstufung normalerweise in der gleichen einstufung wie die haftpflicht.
du wuerdest dann also keine SF13 erhalten.
ob diese regelung allerdings nur gilt, wenn zwar keine VK aber trotzdem eine haftpflicht bestanden hat, kann ich auch nicht sagen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von cube01


Frage doch bitte bei deiner Versicherung nach. Bei meiner (LVM) ist es so, dass der SF nicht(!) nach sieben Jahren verfällt. Grenze: unendlich 🙂

Die selbe Auskunft hhabe ich auch bekommen (auch LVM), allerdings muß man dann wohl auch dort einen Wagen anmelden.

Also nach 15 Jahren kommen und den Rabatt auf eine andere Versicherung übertragen lassen wollen, geht meines Wissens auch bei der LVM nicht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

Mir hatte man bei der HUK geantwortet: "Solange ich Ihren alten Vertrag im System finde, kann ich Ihnen die alten SF-Konditionen anbieten."

Da ich auch die private Haftplicht und eine private Rechtsschutzversicherung bei der HUK laufen habe, sind meine PKW-Daten vielleicht auch nach 8 Jahren noch in deren System. Verlassen möchte ich mich darauf aber nicht...

Habe auch testweise bei anderen Versicherung angefragt: nein, bei denen bekäme ich nur die SF 1/2. Ich möge doch meine bisherige Versicherung kontaktieren.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

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