Verfall der SF Klasse nach 7 Jahren!?
So Freunde,
nachdem ich hier schon eine ganze Weile mitlese eine Frage zu dem im Thementitel genannten Problem.
Ich war 4 Jahre bis 2004 versichert (Auto+Motorrad) - SF5
Jetzt habe ich mir wieder einen Gebrauchten gekauft im letzten Jahr und bin zur Admiraldirekt.
Nach 6 Monaten kampf haben sie wohl doch noch meine alten Daten gefunden (Versicherer früher: ONTOS) und mich auf SF0 zurück gestuft, da 7 Jahre und 1 Monat kein gemeldetes Fahrzeug mehr.
D.h. 7 Jahre ist die Grenze bei Admiraldirekt, steht auch in den AGBs, d.h. ich kann mich nicht beschweren (was ich auch nicht mache!)
Admiraldirekt würde mich aus Kulanz wieder aus dem Vertrag lassen (müssen sie ja eh...), allerdings finde ich keine Versicherung, die nicht diese 7 Jahre Grenze hat.
FRAGE:
Gibt es eine Versicherung, die einen Teil der SF auch nach 7 Jahren noch übernimmt? Oder hab ich einfach Pech gehabt und der eine Monat killt mein Konto 😉
Vielen Dank schonmal!
lG
Beste Antwort im Thema
Das nennt sich Pech. Einige schließen die Übernahme nach 7 Jahren ganz aus, andere (z.B. DEVK) erst nach 10 Jahren, wieder andere (z.B. HUK, R+V, VHV) mit einem gesonderten Nachweis. Und ein paar wenige (z.B. Debeka) auch ohne zeitliches Limit.
I.6.3
VHVZitat:
a Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den
Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen
worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, übernehmen wir den
Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, übernehmen wir den
schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen jedoch den Schadenverlauf wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns der Vorversicherer die Vorversicherungszeit nach I.8 bestätigt.
I.6.3.1
R+VZitat:
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, aber nicht mehr als sieben
Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung
bestand. Voraussetzung ist, dass Sie durch Einreichung einer Kopie Ihres Führerscheins nachweisen, dass Sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums
eine gültige Fahrerlaubnis für die vor der Unterbrechung versicherte Fahrzeugart
besessen haben. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird Ihr Versicherungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer
Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zunächst die Rückstufung aufgrund des
Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen.
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nach I.6.3.1 lit b, wenn Sie Ihre Vorversicherungszeit durch eine
Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherungsunternehmens im Sinne
von I.8 nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, erfolgt die Einstufung nach I.2.
I.6.3
DEVKZitat:
Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den
Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens sieben Jahre,
übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c. Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien
Verlauf nicht, es sei denn, Sie können aufgrund einer Originalbescheinigung Ihres
bisherigen Versicherers einen Schadenverlauf nachweisen.
I.7.3.1
I.6.3.1
Entweder suchst du einfach online in den AKBs der Versicherer, fragst bei den Versicherern telefonisch nach oder halt zum Makler / Mehrfachagenten.
15 Antworten
Zitat:
@VSLLink schrieb am 19. Dezember 2015 um 19:11:49 Uhr:
Unter bestimmten Voraussetzungen können SFR von länger als 7 Jahre stornierten Verträgen übernommen werden.
* Halter und VN muss die Person sein, die im Altvertrag auch VN ist.
* Rabatt des Altvertrages darf nicht abgetreten bzw. anderweitig genutzt worden sein.
* Es muss eine Originalrechnung oder ein Aufhebungsnachtrag der alten Versicherung vorliegen.
weitere Infos unter ***Werbung entfernt, mfg steini111***
Toll. Und wenn ich also eine Originalrechnung habe, woher weiß der Versicherer, dass ich in dem Jahr nicht 5 rückstufungswirksame Schäden hatte? Die tauchen auf Rechnungen nicht auf.