Vereiste Tiefgarageneinfahrt - Auto angefahren - wer zahlt ?
Hallo zusammen,
hoffe ich poste im richtigen Forum, ansonsten bitte verschieben.
Meine Frau wollte vorhin aus der Tiefgarage rausfahren (um 18:30 Uhr) und hat dabei ihr Auto angefahren.
Die TG-Ausfahrt ist eine fast-90-Grad-Kurve. Sie war bereits in der Mitte als das Auto seitlich zu rutschen begann, die Reifen keinen Halt mehr hatten & durchdrehten.
Nachdem die TG-Einfahrt recht eng ist, ist sie hinten gegen die Mauer gerutscht. Die ganze Fahrbahn war vereist (trotz Rillen im Beton) & es gab kein Halten.
Erst nachdem wir viel Salz gestreut haben und zig-mal superlangsam angefahren sind um von der Wand wegzukommen, ist es uns gelungen wieder rückwärts in die TG zu fahren. --> die Stoßstange hinten rechts & Kotflügel hinten rechts sind total zerkratzt.
Jetzt meine Frage: wer kommt für den Schaden auf? Hab ich ein Recht als Mieter, dass das die Gebäude-Haftpflicht übernimmt? Sind gleich 200 EUR Schaden auf dem man natürlich nicht sitzen bleiben will. Zeugen hätten wir auch genug - auch den Hausmeister.
Wie sollten wir jetzt vorgehen? Natürlich erstmal der Hausverwaltung melden und dann? Was wenn sie sagen man sei selbst Schuld..?
Wäre super, wenn ihr mit hier einige Tipps geben könntet.
Vielen Dank schonmal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von scome
was heißt hier anhängen??Wenn die Hausverwaltung nicht ihren Pflichten nachkommt & die Ausfahrt total vereist ist, also nicht gestreut wurde, wieso soll ich dann für den Schaden zahlen??
Man kann doch nicht damit rechnen, dass man in der Mitte der Kurve/Ausfahrt auf eine Eisplatte kommt und seitlich/nach hinten wegrutscht.
Und ja...wir mussten aus der TG rausfahren!
Ok, nennen wir es: Einen anderen Schuldigen suchen.
Waren es wirklich die Pflichten des Hausmeisters? Oder vermutest Du das?
Doch, denke bei den Temperaturen musst Du mit Eis rechnen, warum auch nicht?
Du musstest nicht aus der TG rausfahren, gezwungen hat dich wohl keiner. Jetzt sag bitte nicht das Du zur Arbeit musstest, das musstest Du nicht, das wolltest Du !
Ich verstehe nicht warum einige nicht mal sagen können: "Mist habe ich Sch... gemacht". Stattdessen wird immer die Schuld bei anderen gesucht.
Nur mal so zum Nachdenken: Wenn das nachts um 4 passiert wäre, hättest Du da auch verlangt das der Hausmeister gestreut hätte? Soll er das 24h tun? Oder würdest Du dich um 4h nicht selber überzeugen? Warum nicht also auch um 18h???
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von scome
Sie musste für unsere Tochter (1,6 Jaher alt) dringend bestellte Medikamente aus der Apotheke holen
Ich glaube nicht, dass das für die Abwicklung der Angelegenheit von irgendeinem Interesse ist. Wie üblich, sucht man erst einmal das Gespräch (mit der Hausverwaltung, die du für zahlungspflichtig hälst) und danach überlegt man sich (ganz allein, weil es niemand für dich entscheiden kann), ob die Sache bei (wahrscheinlicher) Zahlungsweigerung das ggf. anstehende Gedöns lohnt. Wer will dir da raten?
Zitat:
Original geschrieben von scome
nun ja...so steht's im Mietvertrag...der Hausmeister ist auch zuständig für die TG..
Nein, meine Frau musste nicht in die Arbeit. Sie musste für unsere Tochter (1,6 Jaher alt) dringend bestellte Medikamente aus der Apotheke holen
Servus,
hast du nen Verkehrsrechtschutz? Einfach da mal probieren?!
Oder beim ADAC. Vielleicht gibt es da Präzidenzfälle!
Gruß
Engelbert
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ich glaube nicht, dass das für die Abwicklung der Angelegenheit von irgendeinem Interesse ist. Wie üblich, sucht man erst einmal das Gespräch (mit der Hausverwaltung, die du für zahlungspflichtig hälst) und danach überlegt man sich (ganz allein, weil es niemand für dich entscheiden kann), ob die Sache bei (wahrscheinlicher) Zahlungsweigerung das ggf. anstehende Gedöns lohnt. Wer will dir da raten?Zitat:
Original geschrieben von scome
Sie musste für unsere Tochter (1,6 Jaher alt) dringend bestellte Medikamente aus der Apotheke holen
natürlich interessiert das keinen. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass sie raus musste...
Ist auch egal.
Der Versicherung wurde das gemeldet und schickt einen Antrag/Fragebogen zu. Dann schauen wir mal weiter.
Was wenn ich oder sie vorher zu Fuß hochgegangen wäre um zu prüfen, ob sich eine Eisschicht gebildet hat und dann ausrutscht und sich ein Bein bricht? Was dann? Dann heißt es fahrlässig, da man da mit dem Auto fährt und nicht zu Fuß geht...?