Verbindliche Bestellung eines Gebrauchten KFZ
Möchte hier mal auf diese Art Vertrag aufmerksam machen, da ich diese Art selber noch nicht kannte.
Also ich gehe mal von meinem Fall aus.
Vor 3Wochen suchte ich nach einem neuen Gebrauchten Wagen, hier fand ich bei Autoscout24 ein gutes Angebot in einem Autohaus eines Vertragshändler von VW mit einem Peugeot 307sw mit Automatikgetriebe und 136PS als Diesel.
Ich ging zur Besichtigung und fuhr dann auf der Probefahrt mit meiner Frau zur Dekra und lies ihn auf Herz und Nieren prüfen. Dabei kam eigentlich raus, dass der Wagen eigentlich noch sehr gut da steht und es waren nur Kleinigkeiten vorhanden.
Zurück zum Händler nannten wir alles was am Wagen dran war, hier wurden dann folgende Leistungen mündlich vereinbart.
- Automatische Xenon-Scheinwerfer Leuchtweitenregulierung defekt, wird repaiert.
- Hinterer Scheibenwischerarm mit Wischgummi fehlt, wird erneuert.
- Rücklichtglas links beschädigt, Rücklicht wird erneuert.
- Vorderreifen Innenseite durch einseitigen Verschleiß beschädigt, Reifen sollten auch im allgemein auf Verschleiß und Beschädigung geprüft und ggf. erneuert werden.
- Neuer TÜV/ASU.
- Neue Wartung/Inspektion.
- Prüfung auf Eintragung der 205 Reifen inkl. Alufelgen im Fahrzeugbrief.
- Prüfung auf Eintragung des Endschalldämpfer (Doppelrohr Sport) im Fahrzeugbrief.
Zusätzlich ging er vom Kaufpreis um 380 Euro runter und ich bekam für 380 Euro eine Gebrauchtwagengarantie dazu. Die Verbindliche Bestellung wurde am 23.02.2012 abgeschlossen.
Alles sah perfekt aus und ich dachte ein schönen Wagen bekommen zu haben und hier ein gutes Geschäft abgeschlossen zu haben. Ich bin aber von einem Kaufvertrag ausgegangen wo beide Parteien nicht wieder zurück können. Es wurde auch eine Übergabe zum 02.03.2012 vereinbart. Hierzu sollte ich ein Tag zuvor anrufen und ggf. die Papiere abholen, damit ich den Wagen zum Termin zulassen kann und die Fahrzeugübergabe statt finden kann. Bezahlt habe ich bis heute noch nichts, dass sollte erst bei der Fahrzeugübergabe stattfinden.
Nun, es kam der 01.03.2012 wo ich ihn zwecks Papiere anrufen sollte. Hier hieß es, die Ersatzteile von Peugeot wären noch nicht da, daher konnte die Übergabe nicht am nächsten Tag stattfinden.
Gestern den 06.03.2012 rief ich erneut an und hier hieß es erneut, die Teile hätten sie noch nicht bekommen.
Nun schaute ich mir den Vertrag genauer an und stellte fest, es ich gar kein Vertrag. Es ist nur eine Verbindliche Bestellung, wo der Verkäufer nicht drauf unterschreiben braucht.
Man hat hier praktisch 10 Tage Bedenkzeit wo man die Bestellung mit 10% Vertragsstrafe zahlen muss. Diese Bestellung muss aber der Verkäufer annehmen, damit dieser zum Vertrag wird und keiner der Parteien hier raus kommen kann. Solange er die Bestellung aber nicht annimmt könnte er immer sagen "Pustekuchen" ich Verkaufe den Wagen nicht mehr oder nicht mehr zu diesem Preis, da er hier noch nicht mal an die Angaben gebunden ist. Wird allerdings die Bestellung angenommen oder die Übergabe findet statt, wird diese verbindliche Bestellung rechtskräftig und zählt dann auch als Kaufvertrag.
Nun ich habe ihm Gestern per Fax die mündliche Vereinbarung schriftlich zukommen lassen, mit dem Hinweis das meine Ehefrau mit dabei war und ihn auf den Lieferverzug aufmerksam machte. Hinzu habe ich ihn hier gebeten zum einen den Wagen zur Übergabe baldmöglichst fertig zu stellen und ihn gebeten mir schriftlich per Fax die Annahme der Verbindlichen-Bestellung zu bestätigen. Bisher habe ich leider aber weder was von Ihm gehört noch was schriftlich bekommen.
Ich sehe diese Taktik so an, dass ich mit ihm gebunden bin, er aber nicht und so könnte es sein dass er nur Zeit gewinnen möchte, falls er den Wagen für mehr Geld verkaufen kann. Ich selber suche hier kein Ausweg, da ich ja den Wagen haben möchte und die meisten mündlichen Vereinbarungen sowieso unter Gewährleistung fallen und der neue zugesprochene TÜV/ASU dann bei der Fahrzeugübergabe laut der verbindlichen Bestellung Rechtskräftig wird, da diese mit drauf steht. Bezüglich der Mängeln habe ich ja das Dekra Gebrauchtwagen Gutachten, wo diese mit drauf stehen.
Hier im Anhang habe ich mal eine Kopie dieser Bedienungen mit eingestellt.
Gruß Gero
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7 Antworten
Ich lese das so, dass ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden ist, da der Verkäufer nicht unverzüglich der Bestellung widersprochen hat. Da ihr bestimmt nen unverbindlichen Liefertermin vereinbart habt, ich hoffe schriftlich auf der Bestellung, musst du ihm noch bis zum 11.03. Zeit geben und ihn dann erst in Verzug setzen. Dann erst musst du ihm eine angemessene Frist, 7-14Tage, zur Lieferung setzen, Danach erst kannst du vom Vertrag zurücktreten und ggf schadenersatz in Höhe von 5-10% des Kaufpreises verlangen.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass es 3Wochen dauert, die Teile zu beschaffen. Somit hätte der Verkäufer den Verzug zu verantworten.
Hat der Verkäufer auf der Bestellung unterschrieben? Dann sollte ein Vermerk beim Unterschriftsfeld sein, welcher in etwa felgenden Wortlauf hat: "Hiermit bestätigen wir die Annahme der Bestellung" - meist noch mit Hinweis auf die AGBs, z.B. "gemäß Abschnitt I, Ziff. 1 der auf den Seiten 3–4 dieser Bestellung abgedruckten Geschäftsbedingungen"
Damit ist Bestellung und Annahme der Bestellung in einem Zug zu Stande gekommen und somit liegt ein Kaufvertrag vor.
@andy1080
Du hast hier Recht, es wurde ein unverbindlicher Termin vereinbart. Da ich hier noch keine Frist ansetzen kann, galt mein Fax nur als Hinweis auf den bisherigen Verzug mit der Bitte den Wagen baldmöglichst fertig zu stellen, damit die Übergabe stattfinden kann. War also alles im Bereich "Nett" geschrieben ohne irgendwie zu drohen oder Rechtsschritte geltend zu machen. Hatte hier die Mündliche Vereinbarung mit aufgelistet, damit diese nun auch in Schriftform existiert.
@AutoMensch
Nein wie gesagt ist hier von Seiten des Verkäufers noch keine Bestätigung der Bestellung erfolgt, hier wurde auf der Verbindlichen Bestellung auch nichts unterschrieben.
@an all
Aber ich habe trotzdem gute Nachrichten, nachdem ich heute früh (2:00 Uhr) mein Fax an den Händler gesendet habe, hat sich vorhin der Händler bei mir Telefonisch gemeldet und mir die erfreuliche Nachricht zukommen lassen, dass zum einem die Teile nun da sind und der Wagen in der Werkstatt steht, wo alle vereinbarten Leistungen am Wagen gemacht werden. Zusätzlich soll ich Morgen früh vorbei kommen, damit wir die Papiere bezüglich der Zulassung übernehmen können und den Wagen schon mal anmelden können. Des weiteren bekommen wir ein Klappschlüssel mit Fernbedienung, wo letztens die Fernbedienung nicht funktionierte. Hier sollen wir mit dem Schlüssel zu Peugeot einen neuen Schlüssel bestellen, wo sie die kosten übernehmen.
Also wenn alles soweit gut klappt war meine Wahl mit dem Autohaus richtig und ich habe mich hier nur unnötig sogen gemacht. Vielleicht hat hier auch mein Fax etwas bewirkt.
Gruß Gero
dann Glückwunsch zum neuen Auto und knitterfreie Fahrt.
Also heute habe ich den Wagen schon auf mich anmelden können, der Wagen steht jetzt noch beim Vertragshändler in der Werkstatt, wenn ich Glück habe wird er heute schon fertig, ansonsten wird es wahrscheinlich morgen. Ich soll später nochmals anrufen.
Soweit hat alles super geklappt und ob wohl man die Bremsen nicht unbedingt neu machen musste, wurde diese auch erneuert, genauso auch mit den Reifen. Hier hätten sie nur die zwei vordere neu machen müssen und haben stattdessen alle vier erneuert.
Also bin voll zufrieden und voll zufrieden bei einem Vertragshändler von VW den Wagen gekauft zu haben.
Gruß Gero
Ich bin voll zufrieden, heute Nachmittag habe ich den Wagen übernommen und hier wurde nicht nur die Punkte neu gemacht die ich zuvor aufgezählt habe, sondern es wurden vier komplett neue Reifen verbaut und die Bremsen vorne und hinten neu gemacht. Wer hier die Scheibenbremsen mit Lager und Sensor kennt, der weiß dass ich hier nicht billig davon gekommen wäre.
Also der Wagen ist Top und alles andere was nicht so gut war wurde erneuert. Bremsen und Reifen hätten sie nicht machen müssen, da die Verschleiß grenze noch nicht erreicht war. Ich soll noch zu Peugeot mit einen neuen Schlüssel mit Fernbedienung(Klappschlüssel) bestellen, da der jetzige fehlerhaft ist, bezahlt wird er dann noch vom Autohaus.
Gruß Gero
Zitat:
@cpedv schrieb am 7. März 2012 um 13:47:03 Uhr:
Möchte hier mal auf diese Art Vertrag aufmerksam machen, da ich diese Art selber noch nicht kannte.Also ich gehe mal von meinem Fall aus.
Ich ging zur Besichtigung und fuhr dann auf der Probefahrt mit meiner Frau zur Dekra und lies ihn auf Herz und Nieren prüfen. Dabei kam eigentlich raus, dass der Wagen eigentlich noch sehr gut da steht und es waren nur Kleinigkeiten vorhanden.
Vor 3Wochen suchte ich nach einem neuen Gebrauchten Wagen, hier fand ich bei Autoscout24 ein gutes Angebot in einem Autohaus eines Vertragshändler von VW mit einem Peugeot 307sw mit Automatikgetriebe und 136PS als Diesel.
Zurück zum Händler nannten wir alles was am Wagen dran war, hier wurden dann folgende Leistungen mündlich vereinbart.
- Automatische Xenon-Scheinwerfer Leuchtweitenregulierung defekt, wird repaiert.
- Hinterer Scheibenwischerarm mit Wischgummi fehlt, wird erneuert.
- Rücklichtglas links beschädigt, Rücklicht wird erneuert.
- Vorderreifen Innenseite durch einseitigen Verschleiß beschädigt, Reifen sollten auch im allgemein auf Verschleiß und Beschädigung geprüft und ggf. erneuert werden.
- Neuer TÜV/ASU.
- Neue Wartung/Inspektion.
- Prüfung auf Eintragung der 205 Reifen inkl. Alufelgen im Fahrzeugbrief.
- Prüfung auf Eintragung des Endschalldämpfer (Doppelrohr Sport) im Fahrzeugbrief.
Zusätzlich ging er vom Kaufpreis um 380 Euro runter und ich bekam für 380 Euro eine Gebrauchtwagengarantie dazu. Die Verbindliche Bestellung wurde am 23.02.2012 abgeschlossen.Alles sah perfekt aus und ich dachte ein schönen Wagen bekommen zu haben und hier ein gutes Geschäft abgeschlossen zu haben. Ich bin aber von einem Kaufvertrag ausgegangen wo beide Parteien nicht wieder zurück können. Es wurde auch eine Übergabe zum 02.03.2012 vereinbart. Hierzu sollte ich ein Tag zuvor anrufen und ggf. die Papiere abholen, damit ich den Wagen zum Termin zulassen kann und die Fahrzeugübergabe statt finden kann. Bezahlt habe ich bis heute noch nichts, dass sollte erst bei der Fahrzeugübergabe stattfinden.
Nun, es kam der 01.03.2012 wo ich ihn zwecks Papiere anrufen sollte. Hier hieß es, die Ersatzteile von Peugeot wären noch nicht da, daher konnte die Übergabe nicht am nächsten Tag stattfinden.
Gestern den 06.03.2012 rief ich erneut an und hier hieß es erneut, die Teile hätten sie noch nicht bekommen.
Nun schaute ich mir den Vertrag genauer an und stellte fest, es ich gar kein Vertrag. Es ist nur eine Verbindliche Bestellung, wo der Verkäufer nicht drauf unterschreiben braucht.
Man hat hier praktisch 10 Tage Bedenkzeit wo man die Bestellung mit 10% Vertragsstrafe zahlen muss. Diese Bestellung muss aber der Verkäufer annehmen, damit dieser zum Vertrag wird und keiner der Parteien hier raus kommen kann. Solange er die Bestellung aber nicht annimmt könnte er immer sagen "Pustekuchen" ich Verkaufe den Wagen nicht mehr oder nicht mehr zu diesem Preis, da er hier noch nicht mal an die Angaben gebunden ist. Wird allerdings die Bestellung angenommen oder die Übergabe findet statt, wird diese verbindliche Bestellung rechtskräftig und zählt dann auch als Kaufvertrag.
Nun ich habe ihm Gestern per Fax die mündliche Vereinbarung schriftlich zukommen lassen, mit dem Hinweis das meine Ehefrau mit dabei war und ihn auf den Lieferverzug aufmerksam machte. Hinzu habe ich ihn hier gebeten zum einen den Wagen zur Übergabe baldmöglichst fertig zu stellen und ihn gebeten mir schriftlich per Fax die Annahme der Verbindlichen-Bestellung zu bestätigen. Bisher habe ich leider aber weder was von Ihm gehört noch was schriftlich bekommen.
Ich sehe diese Taktik so an, dass ich mit ihm gebunden bin, er aber nicht und so könnte es sein dass er nur Zeit gewinnen möchte, falls er den Wagen für mehr Geld verkaufen kann. Ich selber suche hier kein Ausweg, da ich ja den Wagen haben möchte und die meisten mündlichen Vereinbarungen sowieso unter Gewährleistung fallen und der neue zugesprochene TÜV/ASU dann bei der Fahrzeugübergabe laut der verbindlichen Bestellung Rechtskräftig wird, da diese mit drauf steht. Bezüglich der Mängeln habe ich ja das Dekra Gebrauchtwagen Gutachten, wo diese mit drauf stehen.
Hier im Anhang habe ich mal eine Kopie dieser Bedienungen mit eingestellt.
Gruß Gero
Herzlichen Glückwunsch.
Allzeit gute Fahrt und immer 2 cm Luft links & rechts.
Gruß
MotorHulk (: