Verbandskasten bei Gebrauchtwagenkauf

Hallo,

weiß jemand ob beim Gebrauchtwagenkauf (vom Vertragshändler) ein Verbandskasten/Warndreieck im Fahrzeug sein muss? Bzw. ob man eben ein Recht darauf hat das diese enthalten sind?

Danke & Gruß

Beste Antwort im Thema

Man kann ja eben in den Kofferraum schauen. Oder wie ein echter Teufelskerl, todesmutig riskieren ohne Verbandskasten nach Hause zu fahren. Aber das verlangt schon ordentlich "Cohones"

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Zitat:

@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 12:49:16 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. August 2018 um 12:23:16 Uhr:


... und die Kompressen, oder wie auch immer die Dinger heissen die direkt auf die Wunde kommen, sind m.W. doch steril verpackt im Verbandskasten.

Ist halt genau so eine Sache wie das MHD bei Lebensmitteln. Der Hersteller muss im Zweifelsfall dafür haften, sollte irgendein Teil doch aus irgendeinem abstrusen Grund verseucht sein. Also verpackt er die Dinger steril und versiegelt den Rand. Da ja nunmal auch der Klebstoff und das Plastik mit der Zeit altern, begrenzt er seine Haftungszeit auf, für Ihn kalkulierbare, 2,3,5,10 Jahre. Wie lange auch immer.
Die Realität aber zeigt: Selbst wenn die Kompresse in einer nicht mehr 100% dicht versiegelten Verpackung liegt: Wie sollten die Keime dort bei normalem Gebrauch hinkommen. IdR bleibt der Verbandkasten unberührt im Auto liegen, bis er gebraucht wird.
Davon mal abgesehen: Mein alter Opel (2001) hat nichtmal ein Ablaufdatum auf dem originalen Verbandkasten 🙂

Hallo Guruhu.
In deinem Fall steht ja das Ablaufdatum im Kühlergrill.🙂
Nein, das war gemein und ich nehme es sofort zurück.
Im Falle eines Falles ist es Sch...egal ob die Wunde mit einem sterilen Verband abgebunden wird oder nicht. Die Hilfeleistung steht im Vordergrund und da kann mehr richtig oder falsch gemacht werden. Wobei es falsch, unter menschlichem Ermessen nicht gibt. Hauptsache man hilft ( und sei es mit dem Erste Hilfekasten eines Opels).

Gruß

schade, dass 10 Jahre alte Threads nicht auch ein Ablaufdatum haben.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. August 2018 um 13:47:34 Uhr:


Hallo Guruhu.
In deinem Fall steht ja das Ablaufdatum im Kühlergrill.🙂
Nein, das war gemein und ich nehme es sofort zurück.
(...) ( und sei es mit dem Erste Hilfekasten eines Opels).

Keine Sorge, ich kann Spaß verstehen 😉
Aber lieber ein MHD auf dem Kühlergrill, als keines auf DSG und Steuerkette. Wobei sich letztere bei meinem Motor auch nicht mit Ruhm bekleckert hat 😛😎

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 14:41:55 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. August 2018 um 13:47:34 Uhr:


Hallo Guruhu.
In deinem Fall steht ja das Ablaufdatum im Kühlergrill.🙂
Nein, das war gemein und ich nehme es sofort zurück.
(...) ( und sei es mit dem Erste Hilfekasten eines Opels).

Keine Sorge, ich kann Spaß verstehen 😉
Aber lieber ein MHD auf dem Kühlergrill, als keines auf DSG und Steuerkette. Wobei sich letztere bei meinem Motor auch nicht mit Ruhm bekleckert hat 😛😎

Ja,
der Konter war gut. Wenn man bedenkt, dass beide Firmen in den 80 ger ( und früher) gleich auf waren kann man nur den Kopf schütteln. Apropos " Kopfschütteln" warum hat Opel den bei Ihnen gegangenen Chefeinkäufer bei VW heraus geklagt? Der größte Fehler von Opel (neben der Übernahme durch einen Ameri...), dieser grandiose Chefeinkäufer hätte auch VW zugrunde gerichtet.
Ich habe weder Steuerkette noch DSG in meinen Fahrzeugen verbaut, somit alles gut.

Gruß

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Keine Ahnung. Ich interessiere mich recht wenig für Firmeninterna... Wer da jetzt von welchem Konkurrenten wo abgeworben wird. Ich schaue einzig auf die Qualität des von mir zu erwerbenden Objektes. Ich habe auch kein Interesse, dass irgendwer schlechtes Personal erhält und womöglich einen großen deutschen Wirtschaftszweig (das kann man vom VW Konzern schon sagen) zugrunde richtet. Und das sage ich als jemand, der VW relativ tief verabscheut. Aber das hat mehr was mit deren Preis- und Aftersalesmanagement zu tun.

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 12:49:16 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. August 2018 um 12:23:16 Uhr:


... und die Kompressen, oder wie auch immer die Dinger heissen die direkt auf die Wunde kommen, sind m.W. doch steril verpackt im Verbandskasten.

Ist halt genau so eine Sache wie das MHD bei Lebensmitteln. Der Hersteller muss im Zweifelsfall dafür haften, sollte irgendein Teil doch aus irgendeinem abstrusen Grund verseucht sein. Also verpackt er die Dinger steril und versiegelt den Rand. Da ja nunmal auch der Klebstoff und das Plastik mit der Zeit altern, begrenzt er seine Haftungszeit auf, für Ihn kalkulierbare, 2,3,5,10 Jahre. Wie lange auch immer.
Die Realität aber zeigt: Selbst wenn die Kompresse in einer nicht mehr 100% dicht versiegelten Verpackung liegt: Wie sollten die Keime dort bei normalem Gebrauch hinkommen. IdR bleibt der Verbandkasten unberührt im Auto liegen, bis er gebraucht wird.
Davon mal abgesehen: Mein alter Opel (2001) hat nichtmal ein Ablaufdatum auf dem originalen Verbandkasten 🙂

Jein, da greift das Medizienproduktegesetz. Dieses gilt allerdings nicht für nicht Kommerzielle Nutzer.
Als privater darfst du im Falle einer Hilfeleistung auch 100 jahre alte Verbandwolle Nutzen.
Und über die immer wieder diskutierten Ablaufdaten von Verbandkästen kann man nur lächelnd hinweggehen.
Der Hersteller muss jedenfalls nicht dafür haften wenn du das Zeug benutzt.
Haftung trift den nur, wenn andere Mängel als deine Hilfe reinspielen.
Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 30. Aug. 2018 um 20:8:07 Uhr:


Haftung trift den nur, wenn andere Mängel als deine Hilfe reinspielen.

Wie zum Beispiel eine hypothetische Verseuchung mit Todundverderbiokokken?

Von was? Dem Produkt oder dir als Helfer?

Dem Produkt. Der Helfer ist, solang er in guter und vertretbarer Weise agiert immer von Gesetzes wegen geschützt.

Ein vollgerotztes Taschentuch ist immer noch besser als gar keinen Wundverband anzulegen ...

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 20:22:01 Uhr:


Dem Produkt. Der Helfer ist, solang er in guter und vertretbarer Weise agiert immer von Gesetzes wegen geschützt.

Nö, auch dem Hersteller kannste bei Nothilfe nicht ans Bein pissen.
Geht nicht. Selbst bei abgelaufenen Verbandpäckchen hat der keine Pest und Cholera eingepackt.
Funktioniert nicht. Der ist raus.
Moorteufelchen

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 20:22:01 Uhr:


Dem Produkt. Der Helfer ist, solang er in guter und vertretbarer Weise agiert immer von Gesetzes wegen geschützt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. August 2018 um 20:34:32 Uhr:


Ein vollgerotztes Taschentuch ist immer noch besser als gar keinen Wundverband anzulegen ...

Also ich stehe da dann eher auf luftgetrocknet.

Z.B. luftgetrockneter Parma Räucherschinken.

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 20:22:01 Uhr:


Dem Produkt. Der Helfer ist, solang er in guter und vertretbarer Weise agiert immer von Gesetzes wegen geschützt.

Also zwei Antworten:
dem Helfer ist sowiso nicht....
Und die Art und Weise kann ihm sowiso nicht vorgeworfen werden.
Der Helfer kann völlig kopflos sinlose Sachen machen und ist trotzdem immer richtig unterwegt....sobald er nur versucht zu helfen.
Moorteufelchen

Stimmt, man kann eine offene Wunde auch mit Parmaschinken einwickeln. Spinnweben wären zwar besser, sind aber nicht immer so schnell zu bekommen. Größere Läsionen sollten möglichst immer abgedeckt werden und nicht an der Luft trocknen. Erst wenn alles durchgranuliert ist, ist eine "trockene" Versorgung vorzugswürdig. 🙂

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