Verarschung ???

Opel Kadett E

Gestern habe ich meinen E-Kadett in eine Opel-Werkstatt gebracht, da es zu Schleifgeräuschen in Linkskurven gekommen ist...
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Der Meister sagte nach einer Testfahrt: "das müssten die Radlager sein oder so..."
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Da dachte ich mir: ok, die sind nicht teuer und das lasse ich machen. Ich habe da etwa mit 100 Euro (Radlager + Arbeitszeit) gerechnet....
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Ich sagte gestern noch ausdrücklich dass ich telefonisch über den Schaden V O R einer Reparatur informiert werden will, weil es wenn es mir zu teuer wird nicht gemacht werden soll!
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Eben hat mich das Autohaus angerufen und mir erzählt, dass sie das Getriebe geöffnet haben und die Bremsen erneuern mussten! Das habe ich nie verlangt! Ich wollte, dass das Lager getauscht wird!!! Was muss man da bitte am Getriebe rummachen??? Die Bremsen wurden übrigens erst vor 3 Monaten erneuert und nun soll ich 223 Eur bezahlen!!!!

}>Das muss ich doch jetzt nicht wirklich, oder ?????{<
Bitte schreibt mir, was Ihr tun würdet!!!
Ich wollte das Geld für nächste Woche im Urlaub haben :-(

24 Antworten

@ Rotherbach

Natürlich hast da auch recht. Ein neuer Motor wäre da überzogen. Deswegen hab ich immer einen max Rep.betrag festgelegt. Bis dahin freie Hand...wirds teurer...anrufen und erklären wieso und warum. Ich hab ja auch kein Bock dann fünfmal angerufen zu werden, nur weil noch was anderes kleines defekt ist. Außerdem ist man ja auch nicht immer erreichbar oder muß auch mal bissl arbeiten *g*. Aber kann auch sein, ich bin bissl raus aus dem Rep.Geschäft...hab ja noch Garantie drauf. Da regelt sich das selber.

Gruß

Ja aber wo willst du die Grenze ziehen? Du sagst ein neuer Motor ist übertrieben. Der andere sagt 10% über vereinbartem Betrag ist zuviel.
Tasache ist das die Werkstatt hier auf Kosten des Kunden versucht den Reibach zu machen. Noch dazu bei so nem Wagen. Da kann es ja schon sein das die ca. 250€ den Zeit wert darstellen.
Wenn ich nen Radlagerwechsel für 100€ in Auftrag gebe und stattdessen ein geöffnetes Getriebe und ne getauschte Bremse für 250€ bekomm, dann hat das nichts mit zuvorkommen der Werkstatt und dich nicht belästigen wollen zu tun. Das klingt für mich echt nach beschiß. Ich weiß ich weiß, man soll an das Gute im Menschen glauben.
Abschließend würde ich sagen. Das ganze Gerede mit nicht zahlen wird daran scheitern das du wahrscheinlich keinen Rechtschutz hast. Wenn doch kannst ja gegen die Werkstatt vorgehen. Ansonsten, zahl die Rechnung und Verbuch das ganze unter Lebenserfahrung. Klingt jetzt blöd aber was willst du sonst machen?
Oder sieht hier einer irgendeine realistische Chance das er da rauskommt. Man kann denen auch mit der Innung kommen, aber wenn die Werkstatt auf stur schaltet kannst du dir das auch löten.
Eisenschwein

Moin,

Die Rechtsschutzversicherung wird den Fall ablehnen, weil kein schriftlicher Auftrag vorliegt.

Da iss dein Rechtsschutz also völlig unnütz.

Und ja, die 10% sind rechtlich abgesegnet. Damit müßte man leben. Es sei denn sie kommen hanebüchend und unbegründet irgendwo zum Spaß her.

MFG Kester

hy rothenbach

du hast zwar recht mit der schriftlichen Auftragserteilung, jedoch ist es nicht immer alltagstauglich, und die werkstätten nützen die bei mündlichen Verträgen bestehende "beweislastumkehr" aus.

ein beispiel (war bei uns so):

der motor machte probleme, du fährst zur werkstatt und gibst dem meister den auftrag nachzusehen was defekt sei, um dir einen kostenvoranschlag zu machen. den kostenvoranschlag kann er nicht, ohne sich den motor genauer anzusehen, bestimmen. du lässt dein auto dort - er ruft dich an

um jetzt sicherzugehen, dass nicht gleich der schaden behoben wird, ersuchst DU jetzt um Schriftliches, dass du nur einen kostenvoranschlag willst und nicht repariert werden soll ???? hab ich das richtig verstanden ? also dass du sicher gehst, dass du später kein wunder erlebst ?

DAS MACHT (LEIDER) NIEMAND !!!!!!! DER MEISTER LACHT DICH AUS

wie gesagt, recht hättest du, aber leider wird es nicht von allen kunden praktiziert.

vielleicht wäre es leichter mündliche verträge KUNDENfreundlicher zu regeln (die momentane gesetzeslage bei münd. vertr. ist es eben nicht)

Moin,

OCP ... wenn ICH mein Auto in die Werkstatt gebe ...

Weiß Ich entweder GENAU was Sache ist. Oder Ich bleibe bis zum Ende der Diagnose da(bei). Das ist, da es sich um mein Eigentum handelt, mein gutes Recht und bisher hatte Ich damit auch noch NIE Probleme.

So kann Ich, jederzeit, nach der Diagnose, einen schriftlichen Auftrag erteilen und habe keinerlei Probleme in rechtlicher Hinsicht.

Bisher IMMER so und NICHT anders gemacht.

Man muss sich dafür natürlich einen Termin geben lassen, aber das sollte kein großartiges Problem sein (Den benötigt man ja eh meistens). Funktioniert bis heute klasse. Und sollte dies irgendwann mal nicht gehen, bekommt die Werkstatt den Auftrag nicht, was meinst Du was die Werkstatt macht, um einen Auftrag zu bekommen. Es gibt schließlich genug qualifizierte Werkstätten auf diesem Planeten und nicht nur eine.

MFG Kester

ist das klügste was man machen kann 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

IRRTUM ! Ein mündlicher Vertrag zählt ebenfalls !

Deshalb in Einschlägigen Zeitungen IMMER der Rat ... eine SCHRIFTLICHE Auftragsbestätigung anfertigen zu lassen.

Eben, WEIL es für einen Kunden SCHWER ist, zu beweisen WAS NICHT gesagt wurde.

Eine mündliche Auftragserteilung der Form ... schaut NACH was es ist ... beinhaltet je nach Auffassung AUCH die Aufforderung das Problem zu beheben.

Denn ... Wenn der Meister und der Geselle sagen, Der hat gesagt, macht es fertig ... BEWEISE DU DENEN das Gegenteil. Das ist das GENERELLE Problem von MÜNDLICHEN VERTRÄGEN ! Sie sind NICHT beweisbar und NICHT belegbar im Nachhinnein.

Und am ENDE ist man als Kunde der DUMME ! Deshalb ... IMMER SCHRIFTLICHE Auftragsbestätigungen GEBEN LASSEN !

MFG Kester

dein Irrtum, die Werkstatt kann nicht wahllos irgendwelche (nicht vereinbarten) Reparaturen durchführen.Hierfür gibt es Werkstattaufträge die vom Kunden unterschrieben werden müssen (damit sich die WERKSTATT/nicht der Kunde absichern kann)

Die Werkstatt ist in JEDEM Fall in der Beweispflicht, zumal sie den Kunden VORHER darüber informieren muss, das weitere Arbeiten fällig sind.

Kenne es aus eigenen Erfahrung mit meiner Ex-Werkstatt, habe in eim ähnlichen Fall vor Gericht Recht bekommen, nachdem sogar die Schiedstelle den Fehler der Werkstatt bestätigt hat, nur wollte dann die Werkstatt nicht klein beigeben und musste die gesammten Kosten zahlen (etwa 1300 DM).Naja, seitdem habe ich bei denen "Hausverbot" *fg*

Moin,

Ähm ... Bitte GENAU lesen.

Es ging darum, das jemand KEINE SCHRIFTLICHE Auftragsbestätigung HATTE ! Sondern einen REIN MÜNDLICHEN Vertrag. Und dessen BEWEISBARKEIT 😉

Also ... Nich einen komplett anderen Sachverhalt aus dem Beitrag machen 😉 Sonst wird das hier noch zum absurden Theater *g*

Ich sag doch ... mach ne schriftliche Auftragsbestätigung ... iss für alle Seiten besser. Und gibt VIEL VIEL weniger Ärger.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Ähm ... Bitte GENAU lesen.

Es ging darum, das jemand KEINE SCHRIFTLICHE Auftragsbestätigung HATTE ! Sondern einen REIN MÜNDLICHEN Vertrag. Und dessen BEWEISBARKEIT 😉

Also ... Nich einen komplett anderen Sachverhalt aus dem Beitrag machen 😉 Sonst wird das hier noch zum absurden Theater *g*

Ich sag doch ... mach ne schriftliche Auftragsbestätigung ... iss für alle Seiten besser. Und gibt VIEL VIEL weniger Ärger.

MFG Kester

stimmt schon, nur ist eine mündliche Absprache unwirksam (beiderseits), da kann der Meister noch 100 Zeugen benennen wie er will, ER muss was schriftliches (mit Unterschrift des Kunden) vorlegen. Laut meinem damaligen Anwalt gab/gibt es hunderte Fälle, wo Werkstätten Reparaturen durchführten, die nicht vom Kunden in Auftrag gegeben wurden und die Werkstatt sich rausreden wollten "ich kann ihnen 3 Zeugen vorweisen, die gehört haben, wie der Kunde....." usw

Moin,

Dann erklär' mir mal bitte, warum genau SOLCHE Fälle in großer Anzahl vor Gericht landen und meist mit einem Vergleich enden ? Offenbar sind NICHT alle Richter der Meinung deines Anwaltes und oder nicht alle Fälle so gelagert wie deiner.

Und warum EIGENTLICH ALLE Organisationen vom ADAC bis zum Versicherungsverband empfehlen eine schriftliche Vereinbarung zu machen ? Und sich auf KEINEN Fall auf mündliche Absprachen zu verlassen ?! Offenbar, weil diese eh nicht gültig ist ?! Ich meine ... lass dir mal die Tragweite DEINER These auf der Zunge zergehen.

Ich gehe in die Werkstatt sage ... Macht mal mein Auto fertig ... unterschreibe nichts gehe und hole mein für 190 Euro repariertes Auto ab. Der Meister will Geld sehen und ich Sage : "Ätsch, Hast Du was schriftliches ? Nein, Ich hab doch nur Autowaschen für 10 Euro in Auftrag gegeben. Tut mir Leid, das Du so blöd bist, kannst mich nicht mal verklagen." Geb' dem 10 Euro und dampfe dann (ungestraft???) ab ???

Auch Grundlegend wird dir jeder Jurastudent bestätigen, das ein mündlicher Vertrag ebenso rechtsgültig ist, wie ein schriftlicher. Und das in sämtlicher epischer Breite (Ich habe es bei meiner Schwester erleben müssen *ächz*). Und auch, das diese Fälle am kompliziertesten sind, weil halt keine beweisenden Schriftstücke vorliegen.

MFG Kester

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