Verarschung ???

Opel Kadett E

Gestern habe ich meinen E-Kadett in eine Opel-Werkstatt gebracht, da es zu Schleifgeräuschen in Linkskurven gekommen ist...
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Der Meister sagte nach einer Testfahrt: "das müssten die Radlager sein oder so..."
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Da dachte ich mir: ok, die sind nicht teuer und das lasse ich machen. Ich habe da etwa mit 100 Euro (Radlager + Arbeitszeit) gerechnet....
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Ich sagte gestern noch ausdrücklich dass ich telefonisch über den Schaden V O R einer Reparatur informiert werden will, weil es wenn es mir zu teuer wird nicht gemacht werden soll!
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Eben hat mich das Autohaus angerufen und mir erzählt, dass sie das Getriebe geöffnet haben und die Bremsen erneuern mussten! Das habe ich nie verlangt! Ich wollte, dass das Lager getauscht wird!!! Was muss man da bitte am Getriebe rummachen??? Die Bremsen wurden übrigens erst vor 3 Monaten erneuert und nun soll ich 223 Eur bezahlen!!!!

}>Das muss ich doch jetzt nicht wirklich, oder ?????{<
Bitte schreibt mir, was Ihr tun würdet!!!
Ich wollte das Geld für nächste Woche im Urlaub haben :-(

24 Antworten

du kannst verlange das sie dein auto in den vorherigen zusatnd bringen.
wird aber schlecht möglich sein.
bezahlen würde ich das jedenfalls nicht.

Hallo!

Solange du das nicht ausdrücklich in Auftrag gegeben hast, bist du im Recht.
Muß nur igrnedwo schriftlich vereinbart worden sein, sonst sieht es schlecht aus.
Das mit den Bremsen klingt wirklich komisch. Lass dir genau erklären und zeigen, was daran gemacht worden ist, und warum die alten Teile nicht mehr zu verwenden waren. Leg ihnen beim Streit, die Rechnung der 3 Monate alten Bremsen vor.

Bezahlen würd ich das auf keinen Fall, bis sich alles geklärt hat.

Gruß Marc

Erstmal Danke für Eure Antworten!

Das Problem ist nur, dass ich alles mündlich vereinbart habe....
Er hatte ja von Anfang an auf Radlager getippt - woher soll ich denn wissen, dass er dann das ganze Auto zerlegt und ich den Scheis dann bezahlen kann... ?

Moin,

Wende dich bitte wegen dieses Rechtsstreites an die Innung des KFZ-Gewerbes vor Ort. Diese führen Rechtsberatungen durch und versuchen solche Probleme zu schlichten.

Wenn du eine zweite unabhängige Meinung hören magst, besuche die Verbraucherzentrale.

Wenn du eine schriftliche Auftragserteilung hast, dann steht es sehr gut für dich. Hast Du diese nicht, wird es schwer zu argumentieren.

Ansonsten ist diese Sache hier schwer zu besprechen, da es viele Dinge gibt, die für uns hier nicht zu sehen oder erkennen sind.

MFG Kester

Ist denn das Schleifgeräusch weg?

Gruß

Ja es ist nun weg und das Auto ist wieder ok..... Konnte nur leider gar ned mit denen verhandeln... :-(

har nichts musst Du bezahlen, außer vielleicht den Kostenvoranschlag...

Ein Kaufvertrag, der ja in diesem Falle zustandekommen ist, muss 2 übereinstimmende Willenserklärungen erhalten und sowas wird üblicherweise schriftlich festgehalten, wegen der Beweispflicht...wenn Du dem jetzt sagst, guck nach und sagt mir bescheid, dann ist das ein Auftrag....aber er ist ebenso beweispflichtig und müsste erstmal beweisen, dass Du ihm dazu den Auftrag gegeben hast. Solange alles mündlich besprochen wurde und es keine Zeugen für etwaige Absprachen gibt, würde ich gar nichts zahlen.

Dieser Rat ist nicht verbindlich....

Grüße Bonatus...

Kurz, knapp und verständlich: Solange Du keinen Reparaturaufstrag mit Deiner Unterschrift versehen hast, mußt Du auch nichts zahlen. Mündlich zählt nicht.

Moin,

IRRTUM ! Ein mündlicher Vertrag zählt ebenfalls !

Deshalb in Einschlägigen Zeitungen IMMER der Rat ... eine SCHRIFTLICHE Auftragsbestätigung anfertigen zu lassen.

Eben, WEIL es für einen Kunden SCHWER ist, zu beweisen WAS NICHT gesagt wurde.

Eine mündliche Auftragserteilung der Form ... schaut NACH was es ist ... beinhaltet je nach Auffassung AUCH die Aufforderung das Problem zu beheben.

Denn ... Wenn der Meister und der Geselle sagen, Der hat gesagt, macht es fertig ... BEWEISE DU DENEN das Gegenteil. Das ist das GENERELLE Problem von MÜNDLICHEN VERTRÄGEN ! Sie sind NICHT beweisbar und NICHT belegbar im Nachhinnein.

Und am ENDE ist man als Kunde der DUMME ! Deshalb ... IMMER SCHRIFTLICHE Auftragsbestätigungen GEBEN LASSEN !

MFG Kester

Ein weiterer konkreter Fall:
Auftrag an die Werkstatt: "4 Räder umstecken". Festpreis hierfür: 20.- Euro.
Der Mechaniker stellt nun außertourlich fest, dass die Mechanik der Trommelbremsen schwergängig ist (beide Räder lassen sich nur mit erhöhtem Kraftaufwand drehen). Ich (der den Auftrag erteilt hat) werde hierüber nicht informiert. Ohne mein Wissen wird die Bremsmechanik zerlegt, gereinigt und gefettet. Arbeitskosten hierfür: 60.- Euro.

Ich erhalte eine Rechnung über 80.- Euro. 300% mehr als ursprünglich vereinbart. Ist das Vorgehen der Werkstatt hier korrekt?

Hallo Rigero,

das Vorgehen der Werkstatt ist definitv nicht korrekt, da der Auftrag nicht das beheben eventuell weiter auftretender Problem beinhaltete.

Gruß,
Thorsten

Moin,

Natürlich ist das VERHALTEN der WErkstatt NICHT richtig. Das ist es NIE, wenn der Auftrag NICHT ausdrücklich erteilt wurde.

Nur, das Problem ist, OHNE einen schriftlichen Auftrag KANNST DU schlicht NICHT beweisen was DU in Auftrag gegeben hast.

Und genau DAS IST das Problem.

Und OHNE begründeten Zweifel, wird auch ein Gericht NICHT gegen die Werkstatt entscheiden. Und gerade wenn man ALLEINE das Auto abgegeben hat, hat man KEINEN Zeugen, der bestätigt WAS in Auftrag gegeben wurde. Bestenfalls kann man in so einem Fall davon ausgehen, das man die Reparatur "nur Anteilig" zahlen muss. Aber selbst das ist in solchen Fällen EHER selten.

Deshalb weiterhin ... das einzig RICHTIGE ist einen SCHRIFTLICHEN Auftrag zu machen. ALLES zu fixieren und die Werkstatt verlassen, wenn die DAS nicht machen will.

Dient zur rechtlichen Absicherung BEIDER Seiten.

MFG Kester

Rotherbach hat vollkommen Recht. Mündliche Verträge sind genauso einzuhalten wie schriftliche.

Und ich versteh das Problem auch nicht so ganz. Das Auto ist defekt. Keiner der ein Auto in der Werkstatt abgibt, ist hauptberuflich Kfz-Meister, oder? Und wenn die Werkstätten mal mitdenken und nachweislich ich betone nachweislich defekte Teile austauschen, ist das nicht ok?

Ich wäre zumindest sauer, wenn ich das Fahrzeug da abgebe…das Radlager wechseln lasse (weil es steht ja auch dem Auftrag Radlager wechseln und nicht Schleifgeräusche beseitigen) und dann sagt der Meister: Vertrag erfüllt…Radlager gewechselt, aber das Geräusch ist immer noch. Und bei den hier beschrieben Bremsen das gleiche…das Fahrzeug mit defekten Bremsen (schwergängig…erhöhte Reibung…Überhitzung…Ausfall?) wieder auf die Straße zu lassen wäre schon sehr fahrlässig.

Es sind nun mal (alte) Autos, welche immer einem Verschleiß unterliegen! Autofahren kostet Geld…jeder km.

Gruß

Moin,

Aber, wenn die Werkstatt sieht, das die beauftragte Reparatur nicht zur Reparatur ausreicht ...

Dann wird sie, wenn der Auftrag steht, ANRUFEN und sich erkundigen, bzw. den Schaden dem Kunden zeigen. Denn der AUFTRAG ist zuerst mal BINDEND. Den kann die Werkstatt nicht eigenmächtig erweitern. Und das ist das Problem in solchen Fällen mit mündlichen Verträgen. Denn KEINER kann dem anderen Beweisen, was gesagt wurde.

Denn nehmen wir an man fährt einen übel angerosteten Kadett, man beauftragt die Werkstatt damit, die Zündkerzen zu wechseln, und die WErkstatt würde, weil der Motor ölt, einen neuen verbauen 😁 Da würde die Reparatur wohl den Zeitwert überschreiten 😉

MFG Kester

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