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verantwortungvoller Umgang mit Cannabis-Konsum

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 0:03

Hallo Community! :)

ich als Jugendlicher (19) habe vor kurzem mit Freunden eine Reise nach Amsterdam unternommen. Der Genuss der "lokalen Spezialitäten" ist bei so einer Reise verständlicherweise nahezu unumgänglich.

Die Frage, die sich mir nun stellt, bezieht sich auf den möglichst verantwortungsvollen Umgang mit der Situation in Bezug auf meine Teilnahme am Straßenverkehr.

Ich habe auf der besagten Reise erstmalig Cannabis konsumiert. Insgesamt 3x an verschiedenen 2 Tagen. Ich wollte fragen wie lange ich nun auf keinen Fall ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen sollte.

Nach meiner Internetrecherche (und den Erinnerungen aus der Fahrschulzeit) ist der Wirkstoff THC (bzw. seine Stoffwechselrestprodukte) noch über lange Zeit (verschiedene Aussagen; ein guter Mittelwert wären 6 Wochen) in Blut und/oder Urin nachweisbar. Die Auswirkung auf das menschliche Nervensystem halten selbstverständlich nicht über diesen Zeitraum an.

Meine Frage lautet also: ab wann könnte ich mich wieder an's Steuer setzen. Da ich "Erst-Konsument" bin, könnten in einer etwaigen Kontrolle keine älteren Restprodukte nachgewiesen werden.

Ein Enzug der Fahrerlaubnis oder ein Abstinenznachweis wären in meinen Augen unangemessen, da ich mir sehr wohl über die Risiken von Drogenkonsum im Straßenverkehr bewusst bin; es sich in meinem Fall um einmaligen Experimental-Konsum handelt; und ich nach wie vor vermag Dorgenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zeitlich zu trennen.

Nach dem Nachlassen der Wirkung der Droge geht von mir eigentlich keine vergrößerte Gefahr für mich und andere Verkehrsteilnehmer aus. Da es sich, wie bereits erwähnt, um einmaligen Experimental-Konsum handelt, ist ein Rückfälligwerden nicht anzunehmen.

Die Unterstellung meine Gesinnung würde eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen, wäre ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

Kann ich mit THC-Stoffwechselrestprodukten im Blut oder Urin ein Fahrzeug führen, wenn ich nicht mehr unter dem Einfluss der Droge stehe?

bereits im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten!

mfg

Beste Antwort im Thema
am 1. Juni 2012 um 5:38

Zitat:

Original geschrieben von remllab

Der Genuss der "lokalen Spezialitäten" ist bei so einer Reise verständlicherweise nahezu unumgänglich.

Wenn ich so einen Schwachsinn schon lese...

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Zitat:

Original geschrieben von remllab

Kann ich mit THC-Stoffwechselrestprodukten im Blut oder Urin ein Fahrzeug führen, wenn ich nicht mehr unter dem Einfluss der Droge stehe?

Nein, da du bereits mit dem Konsum der Droge bewiesen hast, dass du zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht geeignet bist. Wer von vorneherein versucht, Mengen und Wirkweise abzuschätzen, hat am Steuer nichts mehr zu suchen, da dies ein reiner Selbstbetrug ist. Irgendwie finde ich die Frage schon seltsam, eine Gewissensberuhigung, weil du unter Drogeneinfluss gefahren bist, wirds hier sicher nicht geben...

am 1. Juni 2012 um 2:27

Der TE hat nach dem legalen THC-Konsum bisher noch nicht wieder am Steuer gesessen und fragt, wann er es wieder darf. Dazu kann ich leider auch keine valide Auskunft geben.

Allerdings halte ich es auch nicht für zielführend, dem TE zu unterstellen, er sei unter Drogeneinfluß gefahren ohne am Steuer gesessen zu haben:rolleyes:

am 1. Juni 2012 um 3:43

Schon der Threadtitel ist Geil :D Verantwortungsvoller Umgang ;)

Das Zeug kann man eigendlich ueber Wochen nachweisen. Allerdings erkennt man in einer Kontrolle ob du erst gestern oder heute gekifft hast. Es gilt bei Cannabis auch besondere vorsicht walten zu lassen. Es gibt da ein Gerichtsurteil das du auch als Beifahrer den Fuehrerschein verlieren kannst wenn du gekifft hast und am Ende sogar noch etwas getrunken hast. Also besser Finger weg von dem Zeug;) Was in Holland erlaubt ist interessiert in Deutschland nicht  

am 1. Juni 2012 um 5:38

Zitat:

Original geschrieben von remllab

Der Genuss der "lokalen Spezialitäten" ist bei so einer Reise verständlicherweise nahezu unumgänglich.

Wenn ich so einen Schwachsinn schon lese...

am 1. Juni 2012 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von Tillamook

Zitat:

Original geschrieben von remllab

Der Genuss der "lokalen Spezialitäten" ist bei so einer Reise verständlicherweise nahezu unumgänglich.

Wenn ich so einen Schwachsinn schon lese...

ich hab jetzt erst mal an schöne Frauen gedacht :)

am 1. Juni 2012 um 5:46

Zitat:

Original geschrieben von remllab

Der Genuss der "lokalen Spezialitäten" ist bei so einer Reise verständlicherweise nahezu unumgänglich.

verständlicherweise nahezu unumgänglich? :confused:

also ich war schon sehr oft in holland, es war aber - zumindest bisher - kein problem gewisse lokalitäten zu umgehen!

oder wird man dort mittlerweile zum konsum gezwungen? :eek:

hier würde ich an deiner stelle sofort eine polizeidienststelle aufsuchen und anzeige erstatten!

am 1. Juni 2012 um 5:47

@Atr1x: Dagegen hätt' ich auch nix :D

Aber was soll denn die Aussage, Kiffen sei in Holland unumgänglich ? Ich war schon zig mal in Holland und hatte NIE das Bedürfnis. Naja so wirft er zumindest ein tolles Bild auf die Jugend ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von remllab

Kann ich mit THC-Stoffwechselrestprodukten im Blut oder Urin ein Fahrzeug führen, wenn ich nicht mehr unter dem Einfluss der Droge stehe?

Nein, da du bereits mit dem Konsum der Droge bewiesen hast, dass du zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht geeignet bist. Wer von vorneherein versucht, Mengen und Wirkweise abzuschätzen, hat am Steuer nichts mehr zu suchen, da dies ein reiner Selbstbetrug ist. Irgendwie finde ich die Frage schon seltsam, eine Gewissensberuhigung, weil du unter Drogeneinfluss gefahren bist, wirds hier sicher nicht geben...

Ich habe ja mit Cannabis und dem Zeugs keine Ahnung, aber machen wir das alle mit Alkohol nicht genauso ?

Wir trinken Alkohol und wissen dann so in etwa wann wir wieder hinters Steuer dürfen.

Der verantwortungsvollste Umgang mit Cannabis (Drogen) ist der sie nicht zu konsumierern.

Cannabis kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen medizinisch verordnet. Ändert aber nichts daran, dass das führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluß untersagt ist.

Die Raucher sind "Schmalspursüchtige".

Fahren unter Alkoholeinfluß ist für viele einfach noch ein Kavaliersdelikt.

Nach THC Konsum mind 24 h kein Fahrzeug führen.

THC ist eine Woche im Urin und 24h im Blut nachweisbar.

Da der Blutwert entscheidend ist, gilt somit 24 h ( bei größeren Mengen natürlich länger )

Es ist übrigens illegal nur mit deutscher Staatsangehörigkeit drüben zu konsumieren.

Und auch hier gibt es keine "Freimengen". es gibt lediglich gewisse untergrenzen wo die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit wegen Geringfügigkeit einstallt.

Was die Leute aber meist nich auf dem Schirm haben:

Trotz Einstellung des Verfahrens ergeht eine Mittelung an die Führerscheinstelle ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Nein, da du bereits mit dem Konsum der Droge bewiesen hast, dass du zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht geeignet bist. Wer von vorneherein versucht, Mengen und Wirkweise abzuschätzen, hat am Steuer nichts mehr zu suchen, da dies ein reiner Selbstbetrug ist. Irgendwie finde ich die Frage schon seltsam, eine Gewissensberuhigung, weil du unter Drogeneinfluss gefahren bist, wirds hier sicher nicht geben...

Mal etwas provokativ gefragt. Wäre die Antwort die gleiche, wenn die Frage des TE so formuliert hätte?

Ich als Jugendlicher (19) habe vor kurzem mit Freunden eine Reise nach München unternommen. Der Genuss der "lokalen Spezialitäten" in den Biergärten ist bei so einer Reise verständlicherweise nahezu unumgänglich.

Die Frage, die sich mir nun stellt, bezieht sich auf den möglichst verantwortungsvollen Umgang mit der Situation in Bezug auf meine Teilnahme am Straßenverkehr.

Ich habe auf der besagten Reise erstmalig Alkohol konsumiert. Insgesamt 3x an verschiedenen 2 Tagen. Ich wollte fragen wie lange ich nun auf keinen Fall ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen sollte.

Ergänzung:

Beides hat im Straßenverkehr absolut nichts verloren und muss konsequent und hart sanktioniert werden, aber zeigt die Frage des TE nicht auch, dass er sich zumindest und grundsätzlich darüber Gedanken macht und nicht blind, nach dem Motto "wird schon passen" sich in die karre setzt?

Ergänzung 2:

Es gibt keinen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln

Wenn der TE zweimal bestätigt, dass sein Drogenkonsum nur ein einmaliges Experiment gewesen ist, warum im Nachhinein dann seine bohrenden Fragen? Die Sache ist passiert, ein Wiederholungsfall ist auszuschließen - warum die Sache nicht auf sich beruhen lassen?

am 1. Juni 2012 um 6:55

Zitat:

Original geschrieben von remllab

Nach dem Nachlassen der Wirkung der Droge geht von mir eigentlich keine vergrößerte Gefahr für mich und andere Verkehrsteilnehmer aus.

Das Problem bei Genussmitteln dieser Art ist das du nicht weißt, was du Dir reinziehst. Vermutlich würdest Du im Supermarkt auch keine Coke kaufen, wenn der Verschluss bereits angebrochen ist. Das soll jetzt aber nicht heißen das du ne Dreifelderwirtschaft in der Abstellkammer betreiben solltest, sondern dass immer von der maximalen Zeit hinsichtlich der Einschränkungen auszugehen ist.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Wenn der TE zweimal bestätigt, dass sein Drogenkonsum nur ein einmaliges Experiment gewesen ist, warum im Nachhinein dann seine bohrenden Fragen? Die Sache ist passiert, ein Wiederholungsfall ist auszuschließen - warum die Sache nicht auf sich beruhen lassen?

Weil der Themenstarter gefragt hat, ob es einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Konsum von Suchtmitteln gibt und die Antwort muss lauten:

NEIN!

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