Veränderung am Kennfeld des Gaspedals Eintragungspflichtig?

Guten Tag,
ich habe einen Hersteller gefunden, welcher das Kennfeld des Gaspedals frei Programmiert und auch schaltbar mehrere Leistungsstufen ermöglicht. Er behauptet jedoch, es sei nicht eintragungspflichtig, das es keine Leistung steigert. Kann das so stimmen?
Der Hintergrund ist der, das man morgens seinen überzüchteten Diesel nicht mal versehentlich vollen Ladedruck zumutet und man dadurch sogar Kraftstoff sparen kann. Klar könnte man auch einfach weniger Gas geben, aber so fährt man einfach vollgas und das Automatikgetriebe schaltet schon in "kleinster" Stufe bei 2400rpm.

Bitte nicht über Sinn und Unsinn diskutieren, der Spaß kostet keine 20€ und es geht mir hauptsächlich um Lebensdauer.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lon schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:08:08 Uhr:


… Die Kastration bewirkt einfach, das man A nicht groß nachdenken muss sondern vollgas fährt …

Vor solchen Autofahrern hab ich richtig Angst.

30 weitere Antworten
30 Antworten

Zitat:

@lon schrieb am 8. Dezember 2015 um 11:18:46 Uhr:


Aktuelle habe ich mir das ganze mechanisch gebaut.
Ein Pedalwegsbegrenzer der 40% zulässt.
Was bringt mir das?

Nix.

Zitat:

@lon schrieb am 8. Dezember 2015 um 11:18:46 Uhr:



Ich kann morgens "Vollgas" geben und schone damit den Motor, denn mehr als 40% ist nicht möglich.

Ich schone auch den Motor, in dem ich morgens einfach nicht Vollgas gebe.

Wichtig ist mir aber zu wissen dass ich es könnte, wenn ich es müsste.

Deine Antwort
Ähnliche Themen