VCDS Service anbieten unbedenklich?
Hi,
Ich in meiner Umgebung gibt es kaum bis keine Leute die privat vcds anbieten .. ich habe halt das Kabel und die Software dazu.
Würde gerne Fehler auslesen sowie evtl löschen und Service zurücksetzen .
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus ? Darf ich den Service zurücksetzen wenn der jenige den Service nicht gemacht hat?
Oder sollte man da ein kleines Scheiben machen hiermit trete ich von jeglicher Haftung ab usw..?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Warum denn?
Derjenige, der zu dir kommt, ist im Normalfall der Besitzer/Halter/Eigentümer oder wie auch immer man das bezeichnet. Also hat er ja auch das Recht, darüber zu bestimmen, was mit dem Fahrzeug passiert. Services zurücksetzen oder irgendwelche Sachen codieren ist ja nicht verboten. Problematisch würde es, wenn man z.B. Tachostände manipuliert.
Natürlich musst du, wenn du das für Geld anbietest, auch die entsprechenden Anmeldungen deines Gewerbes vornehmen, aber ansonsten gibts da nicht viel, vielleicht eine Haftpflicht, bei der ich aber vorher klären würde, wie die das z.B. mit zerschossenen Steuergeräten sehen.
28 Antworten
Zitat:
@T5-Power schrieb am 12. Januar 2020 um 11:10:18 Uhr:
...Mitarbeiter der jeweiligen Vertragshändler gehen auf tagelange Schulungen,um die Systeme zu benutzen.
Gruß,Martin
Naja, hab schon einige Hobbyschrauber erlebt, die einer Fachwerkstatt etwas vormachen würden. Also ganz so verallgemeinern darf man das auch nicht.
Denn viele Angestellte sitzen tagelange Schulungen einfach ab. Privatpersonen bringen meist Interesse mit.
Und wer sich hier an jedes Gesetz hält, darf das gerne jetzt mitteilen... Wenn er was vor hat, kann man ihm auch lediglich tipps geben. Er wird alt genug sein (hoffe ich), dass er das selbst einschätzen kann.
Hallo,
ist denn die Software legal erwerblich?
Mfg
Hermann
Ja .
Niemand bzw. kaum jemand wird sich an jedes Gesetz halten, sei es aus Unwissenheit oder eben bewusst. Das soll auch nicht hier weiter thematisiert werden...
Die Eingangsfrage bezog sich aber schon etwas in diese Richtung, indem der TE Wege sucht, sich abzusichern, wenn er hier Hand anlegt. Inwieweit sich das dann in gewerbliches Handeln bewegt und inwieweit er sich hier dann noch im Rahmen der Legalität bewegt, muss er selbst wissen oder sich eben auch hierüber informieren.
Fakt ist, dass VW sicherlich keine Handhabe hat, wenn jemand an seinem Auto etwas verändert, die haben das Recht daran aufgegeben, als das Auto verkauft wurde. Insofern ist das zumindest in dem Punkt eindeutig. Wie es dann bei eventuellen Garantie/Kulanz-Angelegenheiten geregelt wird, ist dann aber wieder VW vorbehalten, denn da sichern die sich schon ab, dass das Produkt zur Geltendmachung von Garantien in einem bestimmten Zustand zu sein hat. Das Rücksetzen von Services z.B. würde ich nur dann machen, wenn man sich bewusst ist, dass damit auch jegliche Garantien, die zur Voraussetzung eine lückenlose Wartungshistorie haben, erlöschen könnten.
Auch das Codieren von zusätzlichen Funktionen/Features kann einem keiner verbieten, solnage das Fahrzeug danach immer noch die gesetzlichen Vorgaben einhält.
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Zumindest ist mir nicht bekannt, dass es mal Probleme gab, wenn Zusatzfunktionen aktiviert wurden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn man etwas freischaltet, wozu der Eigentümer sozusagen gar keine Lizenz hat, VW komisch werden könnte.
Ähnlich wie bei Software, bei der man über bestimmte Keys den gekauften Umfang freischaltet. Vielleicht stolpert mal jemand drüber, denn auch VW hat Geld in die Entwicklung gesteckt und möchte sicherlich bei Benutzung dafür bezahlt werden.
Rein rechtlich könnte ich mir halt eine Forderung seitens VW vorstellen, um sozusagen eine Lizenz für die Funktion zu erwerben, rein praktisch ist mir jedoch nichts bekannt.
Vielleicht wird die Freischaltung irgendwann mal verkompliziert, um dem entgegen zu wirken.
Über die Zukunft wird hier ja schon Spekuliert .
https://www.motor-talk.de/.../...ft-der-obd-diagnose-t6756579.html?...
Ok, dann hatte ich wohl unbeabsichtigt einen Riecher. Das gefällt mir ja gar nicht.
Wenn das wirklich so kommen sollte, kann man sich halt nur noch ein Modell kaufen wo man seine Dianosegeräte noch nutzen kann und das dann auffahren bis zum bitteren Ende.
Zitat:
@Audia6c5 schrieb am 11. Januar 2020 um 14:23:17 Uhr:
Steuern sind doch eh befreit bis 7500€ oder so um den Dreh
Das wäre schön, dann gings uns allen besser.
Wenn du ein vollgewerbe anmeldest, bekommst du schon mal eine Steuervorauszahlung, da schlackerst erstmal mit den Ohren und hast noch keinen Cent verdient. Dann müssen auch gewerbesteuer bezahlt werden und du brauchst einen Steuerberater, der auch Geld kostet.
Dann muss dein Gewerbe auch versichert werden, auch wieder Kosten.
Da musst du schon mehr machen als wie nur Fehlerspeicher auslesen.
Was eher zu dir passt, wäre ein Kleingewerbe, wenn du diese Tätigkeiten nebenbei machen willst.Das musst du aber mal mit deinem Steuerberater abklären, ob das möglich ist und dem schildern was du vor hast.
Ich weiss nicht was du beruflich machst, aber als nicht gelernter KFZler gewerblich an Autos schrauben, ist immer ein heisser tanz auf Kohlen, grad dann wenn was passieren SOLLTE und man dir was anhängen will.
Okay herzlichen Dank . Ich wollte nur das anbieten mit VCDS was ich selber an meinen Auto mache. Wie Service und etwas am Komfortsteuergerät also wo ich mir sicher bin was ich tue. Fehler auslesen ..
Aber scheint wie ich verstanden habe eine Grauzone zu sein . Ich will nichts von Steuern absetzen oder ähnliches das Kabel sowie Software habe ich bereits 4 Jahre dachte ich helfe anderen statt es Zuhause nur rumliegt.
Wie schon geschrieben wurde kann es passieren, dass mal jemand Geld vergisst. So lange du da niemanden mit Gewerbe in die Suppe spuckst und merklich Kunden abgreifst, wird sich wohl auch niemand beschweren.
Naja, die Eingangsfrage geht doch eindeutig in die Richtung, eine Dienstleistung anzubieten. Ist aus meiner Sicht auch kein Problem. Die Einnahmen würde ich in meiner Steuererklärung angeben, die werden dann eben versteuert. Die Details kann man vorher mit der örtlichen IHK abklären, die bieten genau diese Beratung kostenlos. Die machen auch auf Probleme und Fehler aufmerksam.
Ohne entsprechende Haftpflichtversicherung würde ich das auch nicht anbieten wollen. Nachher geht was schief ("Steuergerät kaputt"😉, und Du musst es bezahlen - wenn's um Geld geht ist plötzlich der "Freund" gar kein Freund mehr...
Deckt eine Versicherung sowas ab?
Ich erinnere mich da noch an eine Anpassung meines MSG. Der Chiptuner schoss es im ersten Termin ab, dann zu Opel geschleppt und nach mehreren probierten Kennfeldern stellte das Steuergerät wieder seinen Dienst ein. Also wieder zu Opel geschleppt, allerdings zu einer anderen Werkstatt, die dann ein neues Steuergerät verbauen wollte, also nochmals zu einem anderen Händler geschleppt, der sein Diagnosegerät bedienen konnte (keine Ahnung, warum, warum er nicht wieder zu dem ersten gefahren ist). Er kapitulierte dann, ich blieb auf meinen Spritkosten (300km einfache Strecke) und der Zeit sitzen, bekam aber mein Geld zurück. Das wird für ihn damals nicht so ganz einfach gewesen sein, da Opel sicherlich auch Geld wollte.
Ich bin dann über 800km (einfache Strecke) zu jemanden gefahren, der sich besser auskennt. Das Steuergerät war wohl nicht ohne und es mochte keiner beigehen.
Wenn ich daran denke, dass ich mal jemanden mein altes Bluetooth-Steuergerät verkauft und codiert habe, könnte es teuer werden, wenn etwas schief geht. Neues Steuergerät 700,-€ und er hatte ein Angebot von VW für 1100,-€ inklusive Einbau und Codierung, was insgesamt 15 Minuten gedauert hat (und der wollte noch bei einem Komplettpreis von 150,-€ handeln, gab es aber schnell auf, als ich ihn auf den Preis des Angebots, welchen er mir zuvor mitgeteilt hat, hingewiesen habe).
Also risikofrei ist es sicherlich nicht, irgendwann muss merkt man, dass man sich unwohl führt und hört lieber auf, wenn es zu weit ins Steuergerät geht. Meistens werden nicht mögliche Codierungen abgelehnt.
Manche Privathaftpflichtversicherungen decken gewerbliche (und auch handwerkliche, Achtung wgn. Handwerksrolle!) Tätigkeiten ab, sofern diese als Nebengewerbe betrieben werden und unter einer gewissen Grenze liegen, die meist in der Höhe angesetzt ist, bei der das Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung ansetzt.
In diesem Fall sollte das dein Versicherungsberater aber wissen.