US-Blinkrelais!!!!
Habe bei e-bay ein US-BLinkrelais gefunden das in Opel verbaut werden kann.Meine Frage ist nun, ob mir jemand sagen kann wo ich sonst noch so eins auftreiben könnte.
Was denkt ich wie lange es dauert bis die Grün-weißen Heinzelmänchen den Wagen still legen (eine....zwei Std.??!!)
Oder kann man sich da doch durchmogeln.
Toll Aussehen tuts ja...........
15 Antworten
Re: US-Blinkrelais!!!!
Zitat:
Original geschrieben von roadrunner68
Was denkt ich wie lange es dauert bis die Grün-weißen Heinzelmänchen den Wagen still legen (eine....zwei Std.??!!)
Oder kann man sich da doch durchmogeln.
Was erwartest du da für eine Antwort drauf?
Tips um dich an der STVZO vorbeizumogeln wirst du hier nicht bekommen.
Gruß Marc
blöde frage, was ist an dem ami-blinkrelai anders als an nem deutschen?
Zitat:
Original geschrieben von tom1179
blöde frage, was ist an dem ami-blinkrelai anders als an nem deutschen?
Die Blinker leuchten als Standlicht und werden dann zum Blinker beim Blinken.
Die Taktung, die blinken nur etwa halb so oft.
Und meine Frage du den Schupos war net ganz ernst gemeint.
ich hatte in meinem alten vectra mal solche relais drin die waren ungefähr die hälfte langsamer als normale relais, war schon ziemlich cool........ist aber STVO mässig nicht zugelassen.......heute würde ichs auch nicht mehr machen.........ich gebe dir einen Rat lass es einfach gibt bei einer Kontrolle wirklich nur ärger.......
Wat??? Das interessiert keine sau wie schnell die Blinker gehen, solange sie nicht arschlangsam sind! Sicher gibts da werte in der stvzo, aber nachmessen hab ich noch keinen gesehen.
Ich hab mir aus nem alten VCR nen entsprechenden Kondensator in mein Relais reingelötet, also hab keinen passenden gefunden, da mußt ich 2 parallel nehmen, das wurde schon etwas eng. Ich glaub ich hab jetzt 7µF drin, original sind 5,5. Die Blinkdauer verläuft aber nicht linear zum Speicher, sondern proportional, zumindest gefühlt.
Wenn sich jemand so ein relais für dickes geld kauft, dann ist er ein Depp..... Sorry. Vllt. sollte ich mal welche bei ebay reinbringen, da kann ich noch richtig geld mit machen und werd meinen schrott los.
Die rennleitung oder dekra, tüv hats jedenfalls noch nicht interessiert. Man sollte es halt nicht zu langsam machen, dann wird sicher wer meckern. Man kann ja auch nen regelbaren kondensator nehmen.
Dein Wort in Ehren aber:
Die Betriebserlaubnisch erlischt
wenn du einen Unfall baust oder so dann suchen die nach jeder Kleinigkeit und dann bist du am Arsch
Aber gewaltig ;-)
...wozu soll ich die Blinker langsamer machen??
Naher wird man noch übersehen, wenn man abbiegen will. Schließlich kennt das doch kaum jemand hier in D.
Lass das bloß alles wie es ist, geht auch um unsere Sicherheit!!
Mfg Holger
Seh ich genauso wie mein Vorredner! Is ja vielleicht ne nette Spielerei, aber wir wollen ja auch immernoch alle mit unseren Auto auf der Straße sicher fahren, also.... es ist zu sinnlos und man riskiert zu viel.
Zitat:
Original geschrieben von Vectramaniac
Wat??? Das interessiert keine sau wie schnell die Blinker gehen, solange sie nicht arschlangsam sind! Sicher gibts da werte in der stvzo, aber nachmessen hab ich noch keinen gesehen
StVZO §54 Fahrtrichtungsanzeiger
Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinker muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden Längsseiten möglich (Ochsenaugen). Dann muß der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der erwähnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger dürfen bei Motorrädern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
Gruß
Ercan
@ ercan
mensch ercan was würden wir ohne dich bloß machen ? ;)
wieder mal ne tolle recherche von dir :) weiter so !!!
bis dann
MFG
MR_NOS
Zitat:
Die Blinker leuchten als Standlicht und werden dann zum Blinker beim Blinken.
Das die Blinker als Standlicht leuchten liegt daran das der Ami da eine Zweiphasenlampe eingebaut hat. 1x5W + 1x21W (Rücklicht+NSL beim Vectra A)
Kannst ja mal beim TÜV/Dekra fragen ob die soein Standlicht eintragen würden.
Hätte beim Vectra den Effekt das man Standlicht und Seitenbegrenzungsleuchte in einem hätte, da die Blinker nach vorne und zur Seite leuchten.
MfG TomCatCh
in deutschland darf es nur folgendermaßen leuchten
nach vorne = weiss
seitlich = orange
nach hinten = rot
d.h. leuchtende orange Blinker und rote heck seitenmarkierungsleuchten sind nicht zulässig....
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
StVZO §54 Fahrtrichtungsanzeiger
Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken,
Ja, und wenn ich nen Blinker habe der 2mal die Sekunde blinkt, was zulässig ist, und jemand möchte die Frequenz auf durchaus erlaubte 1mal pro sekunde reduzieren, dann ist das immerhin eine legale Reduzierung von 50%! Andersrum sogar eine Steigerung von 100%, und erlaubt.
Mir doch egal wer was mit seinen Blinkern anstellt, fakt ist nur das das Geld für ein sog. "US-Relais" aus dem Fenster geworfen ist.