Urteil - Rechtmäßig: Frisierter Motorroller darf vernichtet werden

Es gibt ein Urteil über Friesierte Bikes das solltet ihr mal lesen....

hier zum Urteil.....

und nu eure Meinung Bitte!

Beste Antwort im Thema

Meine Meinung:

- erstinstanzliches Urteil, von daher nicht prägend
- Das Bild, das sich der Richter über die Umstände dieses Falles gemacht hat, ist für uns außenstehende unbekannt, weil wir weder bei der Beschlagnahme noch bei der Verhandlung dabei waren.
- Dem betroffenen Schüler ein herzliches SSA! Getunt haben wir wahrscheinlich alle und alle sind sich des Risikos bewusst. Der Wert einer verbastelten Rollergurke tendiert eh gegen Null. Bei uns damals gabs das getunte Mofa aber nach der Begutachtung im Karton zurück. Hätte es wahrscheinlich hier auch getan. Warum der Richter so entschieden hat, ist für uns nun mal in jeder Hinsicht nicht nachvollziehbar und von daher ist eine Wertung immer eine sehr subjektive.

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naja...
jeder hat halt seine ansichten...ich gebe zu, dass ich nicht so denke wie du, sondern meine meinung vertrete, sonst würde ich sie ja auch nicht kund tun....🙂
daher macht es jetzt auch weniger sinn, darüber zu diskutieren find ich...aber lustig ist's alle mal😁😁😁^^
MFG
lupaxy

Zitat:

Original geschrieben von Bananajones


Weiterhin reden wir hier von einem Fahrzeug und keiner Tatwaffe. Der Junge hatte bestimmt nicht vor die Leute über den haufen zu fahren.

Natürlich hatte er nicht vor, mit dem Fahrzeug die Leute über den Haufen zu fahren.

Er hatte aber den Vorsatz, ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen in dem Wissen, daß er nicht einmal eine Fahrerlaubnis für Fahrten in der angepeilten Geschwindigkeitsklasse besitzt.

Und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Nicht ablenken Drahkke... 😉

Was nu? Ich habs nochmal erläutert.... 

Das sollte keine Ablenkung sein, sondern mein Einwand auf den Beitrag von Bananajones...😉

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Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Und wesentlich ist immer noch - das Pressen steht hier konkret in keinem Zusammenhang zur verkehrsrechtlichen Würdigung der Tat!

Das ist wirklich ein Einwand, der die getroffene Entscheidung in diesem konkreten Fall fragwürdig erscheinen läßt.

DAS schätze ich an dir Drahkke - es ist zwar nicht immer einfach, aber Du gibts der Objektivität Raum, wenn es schlüssig ist 😉

Ich kenne auch §111b und c ff StPO... aber das hätte der Verkehrsrichter mit aussprechen können (nicht müssen!), nicht das Amt per Verwaltungsakt.
Ob und inwieweit eine solche Maßnahme bzgl. des Deliquenten sinnvoll ist... kann nur anhand vieler Betrachtunge n und individueller Gesichtspunkte gesagt werden und liegt beim (Verkehrs)Richter. Der sah das ja offenbar in dem Fall weder als notwendig noch sinnvoll...

Ob es überhaupt eine Einsicht erzeugt bzw. eine Wiederholung verhindern kann... letzteres sicher nicht?

Also meine Meinung zu diesem Speziellen Fall ist:

1 Der Täter wird mit Sicherheit einiges an Vorgeschichte haben
2 Die Massnahme des "pressens" ist das allerletzt mögliche Mittel, welches in absoluten Fällen genutzt wird
3 In dem Bericht steht lediglich das Ergebnis, nicht WO WAS mit diesem Fahrzeug vorgefallen und
4 Welche Tat definitiv zum einschreiten der behörde geführt hat.

Wenn jemand 30mal wegen tunings, fahren ohne BE und extrem Unfallprovozierend aufgefallen/angehalten wurde,
DANN gehört dieser Person JEDE Möglk zum führen eines FZG i´m Bereich der STVzO verboten/Unmöglich gemacht!!

Mal angenommen dieser Jugendliche hat 10mal wg tuning/fahren ohne BE eine Strafe erhalten, jetzt
hat Er mit diesem FZG einen Unfall mit vl Todesfolge verursacht....
In diesem Fall IST das FZg meineserachtens als TatWAFFe bzw ER als nicht besserungsfähig einzustufen...

Desweiteren ist ja noch die Frage:
KONNTE dieses FZG überhaupt mit vertretbarem Aufwand Rückgebaut werden??
Ist dieses Sichergestellt das es getan wird?
Wahrscheinlich war nicht Sichergestellt das es Real umgesetzt werden konnte/würde und somit war es
am einfachsten es zu Vernichten.

Es ist nirgends der Wert des Dingen beziffert oder?

DucFan

DucFan... das ist alles wurscht... weil -

- der Verkehrsrichter weder dieses Urteil gefällt hat, noch die Pressung als nötig ansah
- es um einen reinen Verwaltungsakt geht bzw. um Rechtsmittel dagegen
- dem Deliquenten verkehrsrechtlich durch Entzug/Sperre der Fahrerlaubnis vermutlich eh die Möglichkeit zum Fahren genommen wurde (im Rahmen der Möglichkeiten eben)
- er sicherlich zusätzlich bereits eine Strafe aufgebrummt bekommen hat
- es einfach lächerlich ist zu sagen: Wenn dieses Fzg, weg ist... kann er nicht mehr illegal (ohne FS) fahren, nedwahr?
- was ein evtl. Rückbau kostet.. ist Sache des Eigentümers, nicht der Behörde - die kann ihn zur erneuten Erlangung einer BE nur verlangen - gewährleistet durch gutachterliche Abnahme
- ist der schiere Besitz eines solchen Fzg. legal - nur der Betrieb im Bereich der StVZO nicht.
- offensichtlich Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt eingelegt wurden... dieser aber trotzdem vorab vollzogen wurde
- hätte der Deliquent in der Tat eine lange Liste... hätte das der Verkehrsrichter definitiv schon vor der Behörde entsprechend gewürdigt und auch umgesetzt - was er offensichtlich nicht getan hat.

Interessant ist hier mE einfach das tlw. reflexartige "Draufhauen" mancher - offensichtlich ohne wirklich zu realisieren, um was es eigentlich geht und was da geschrieben steht bzw. eben nicht.

Ebenfalls interessant ist für mich, dass ein Verkehrsrichter eben von §111b, c ff StPO keinen Gebrauch macht bzw. dies nicht als indiziert betrachtet... und dann eine Behörde im Verwaltungsakt diese richterliche Auslegung ignoriert/sich darüber hinwegsetzt.

Aufgrund des hier bekannten Sachverhaltes, des verlinktem Urteils und der nicht bekannten sonstigen Umstände... sind einige Ansagen hier dazu diplomatisch gesagt nur spekulativer Nonsens bzw. refelxartiges Gutblabla... sorry.

Ob Straftat gleich Straftat ist... ist noch eine weitere Frage - aber das lassen wir besser.. langt so schon.

Meine Meinung:

- erstinstanzliches Urteil, von daher nicht prägend
- Das Bild, das sich der Richter über die Umstände dieses Falles gemacht hat, ist für uns außenstehende unbekannt, weil wir weder bei der Beschlagnahme noch bei der Verhandlung dabei waren.
- Dem betroffenen Schüler ein herzliches SSA! Getunt haben wir wahrscheinlich alle und alle sind sich des Risikos bewusst. Der Wert einer verbastelten Rollergurke tendiert eh gegen Null. Bei uns damals gabs das getunte Mofa aber nach der Begutachtung im Karton zurück. Hätte es wahrscheinlich hier auch getan. Warum der Richter so entschieden hat, ist für uns nun mal in jeder Hinsicht nicht nachvollziehbar und von daher ist eine Wertung immer eine sehr subjektive.

Lewelyn - der Richter hat das nicht veranlasst, das war eine Behörde per Verwaltungsakt, gegen den sogar Rechtsmittel eingelegt aber offenbar ignoriert wurden (ohne Not, das Fzg, war ja sicher in Verwahrung!)...  der Richter im gegenständlichem Urteil hat das nur nachträglich abgewunken... oder besser: Den imho klaren Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften usw. straffrei/folgenfrei gestellt.... *räusper*

BEKLAGT WAR HIER OFFENBAR DIE BEHÖRDE - NICHT DER ROLLERFAHRER (der hat offensichtlich geklagt!) - hallo... ?

Im Karton zurück... soweit ich mich noch entsinne... durfte ich damals sogar eine "Spendenquittung" (so in der Art halt..) für mein M5 unterschreiben - dafür gabs... na egal... Würstel mit Senf 😉 😛

Und wie gesagt... wäre der Deliquent ein "Gewohnheits-Krimineller" und nicht nur ein dummer Bub (wie wir es auch mal waren... und tlw. noch bisserl sind, gelle *gg*) - der Verkehrsrichter hätte es sicher schon vor der Behörde "gewürdigt" 😉

@ tec-doc

Habe meine Meinung gesagt, ob die korrekt ist..ka.
Du hast mir dann ja eine kurze Aufklärung gegeben, Danke!

Aber daraufhin hab ich mir die Mühe gemacht und mal etwas genauer mich damit befasst:

Also die Kiste ist wohl IM Bereich der STvO sichergestellt worden mit Beschlagnahme desselbigen.( Polizei)
( statt 50km/h wohl mit 100km/h..)
Das FZG befand sich also in Behördenbesitz.

Da wohl weder durch Eltern noch sonst wen dafür Sorge getragen werden wollte oder Konnte,
das das Fzg wieder eine BE erhält,
die Behörde es so auch nicht einer Versteigerung zuführen konnte, wurde einfach die Vernichtung angeordnet.

Gegen diese Massnahme hat der ehemalige Besitzer geklagt und Verloren.
Da hast Du vollkommen Recht gehabt, sry Fehler meinerseits!
Ja, es war dort eine reine Verwaltungsklage, vollkommen richtig von Dir!
Eine Rausgabe wurde verweigert Aufgrund des Erlöschen der BE und weil sich wohl Niemand bereit erklären
wollte diesen Rückbau Sicherzustellen!

Folgende Links dazu:

www.openpr.de/.../Frisierte-Mopeds-duerfen-vernichtet-werden.html

http://blog.juracity.de/.../...ed-kann-im-notfall-entsorgt-werden.html

Irgendwo werden wohl die Eltern nicht mehr ihren Fillius schützen wollen und haben die Zusicherung des Rückbau´s 
in Frage gestellt.
Eltern haften da mit..soweit mir bekannt.
Da das FZG bereits Beschlagnahmt war, wurde es ein "Problemkind" der Behörde( wohin mit der "krücke"😉..
Blieb die Lösung: Ab Verschrotten.(Billigste und Schnell)
Das eine Klage gegen diese Massnahme erfolglos war, tjoh...ich seh es als Lehrgeld an. 
Es konnte ja nichtmal ausgeschlossen werden das der Kläger ( EX-Besitzer) dieses FZG nicht doch so
nochmal in den Strassenverkehr bringt...( Rückgabe verweigerung..)
Deutet für mich draufhin das die Person sehr wohl schon zigmal Kontakt hatte und bekannt war...( bei der Rennleitung )
Ignoriert wurde da wohl weniger etwas.
Und erkläre Mir dann doch bitte Wo die Behörde jetzt gegen Ihre Verwaltungsvorschriften gehandelt hat^^
Soweit Ich das sehe haben die nur nicht "Verwahrungsplatz" sein wollen...auf unbestimmte Zeit.

Also bleibt nach wie vor meine Meinung:

Wer sooo völlig übertreibt ( von 50 auf 100getuned) der zahlt halt sein "Lehrgeld".
Das dieses heute nit Humorvoll in einem Museum endet..nuja...😉

Respektvollen Gruß DucFan

Ich würde mal sagen, dass sich da wirklich jemand mühe gegeben hat!!!
Super Arbeit!!!
Irgendwann konnte da auch nichtmehr durchblicken, zumindest durch die Unterhaltung von "tec-dog" und "drakkhe"...aber jetzt versteh ich es auch wieder.^^
MFG
lupaxy

PS: Scheint ja jetzt wohl alles geklärt oder?

Danke für die Aufklärung. Jetzt sieht die Sache schon anders aus. Unter den Umständen ist die Maßnahme nachvollziehbar. Es sah einfach für mich so aus, als ob das eine typische Schock Aktion sein sollte um andere jugentliche einzuschüchtern.

Das ist ja alles schön und gut....

Bleibt immer noch an Fakten bestehen:
- Offensichtlich wurde gegen eine Verwaltungsverfügung Rechtsmittel eingelegt, die Verfügung aber VOR dem streitgegenständlichen Verfahren und Urteil dazu vollzogen.
- Die Behörde hätte mE aufgrund des Rechtsmittels auf das Ende des Verfahrens und das Urteil dazu mit dem Vollzug warten müssen - ganz einfach.
- Über die Verwertbarkeit (also die Begründungen zur unabdingbaren Verschrottung) kann man sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein - eine Begründung musste ja gefunden werden, war ja schon im Kübel.
- Warum keine Revision folgte... sei mal dahingestellt.
Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist....

Mit der verkehrsrechtlichen Würdigung hat das immer noch nichts zu tun, die ist insofern auch völlig unerheblich, hier ist Fakt, dass der Verkehrsrichter auf den in diesem Verfahren sehrwohl möglichen Einzug verzichtet hat - darüber würd ich eher mal spekulieren... statt über unverbesserlichen Serientäter... das spricht nämlich gegen diese Folgerung (und auch gegen den unmöglichen Rückbau).

However - die differenten Meinungen resultieren hier imho daraus, dass die einen eben den Gesamtzusammenhang subjektiv/meinungsmäßig betrachten und in das vom TE verlinkte Urteil vermengen.... während andere differenzieren, um was es hier genau geht.

Na jedenfalls isser jetzt evtl. ja schon ne Coladose..... der Roller  😁 😉

Ok tec-doc,

-denke es wurde NACH der Vollstreckung erst Einspruch erhoben
(sonst wäre es ja nicht erwähnt worden, das die RennLeitung eine Frist gesetzt hatte..)

- die "Verwertbarkeit" ist Diskutierbar, ja hast Recht

- Warten weil ein Verfahren läuft ja, aber nicht wenn die Frist der Rennleitung bereits verwirkt war ( was dort wohl passiert ist.)

Die Verkehrsrechtliche "würdigung" war doch die Beschlagnahme..oder Irre ich mich?
Abgesehen das die Anzeige mit Pkt etc wohl noch Erfolgt oder nicht erwähnt wurde...
und eh eine andere Sache ist wie dieser Verwaltungsakt.

Mag jeder sehn wie Er mag und Details etc haben Wir leider nicht^^
Und rechtliche Tips und co sind ja hier auch fraglich!! ^^
Ich gebe Dir aber Recht in bezug auf unseren Rechtsstaat und das dort vieles nit ganz richtig läuft!

Im übrigen schätze Ich deine Meinungen sehr wenn es um reine Technik geht!

Gruß DucFan

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