Urteil - Rechtmäßig: Frisierter Motorroller darf vernichtet werden

Es gibt ein Urteil über Friesierte Bikes das solltet ihr mal lesen....

hier zum Urteil.....

und nu eure Meinung Bitte!

Beste Antwort im Thema

Meine Meinung:

- erstinstanzliches Urteil, von daher nicht prägend
- Das Bild, das sich der Richter über die Umstände dieses Falles gemacht hat, ist für uns außenstehende unbekannt, weil wir weder bei der Beschlagnahme noch bei der Verhandlung dabei waren.
- Dem betroffenen Schüler ein herzliches SSA! Getunt haben wir wahrscheinlich alle und alle sind sich des Risikos bewusst. Der Wert einer verbastelten Rollergurke tendiert eh gegen Null. Bei uns damals gabs das getunte Mofa aber nach der Begutachtung im Karton zurück. Hätte es wahrscheinlich hier auch getan. Warum der Richter so entschieden hat, ist für uns nun mal in jeder Hinsicht nicht nachvollziehbar und von daher ist eine Wertung immer eine sehr subjektive.

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Nein, mitnichten... ich bin nur schon deutlich zu alt um nicht zu wissen, dass solche Diskussionen mit Hardlinern sinnlos sind - oder diplomatischer gesagt (wenn auch nicht ohne leichten Zynismus):
Es gibt nunmal verschiedene Grundansichten... und mit manchen macht es keinen großen Sinn etwas in Frage zu stellen... wenn sie extrem polarisiert sind...
Thats all 🙂

Was er wahrscheinlich war/ist... ob man das unter kriminell ablegen sollte... und was manche alles aus den paar Zeilen des Urteils so wissen... na, ich weiß nicht, echt faszinierend....
Die Kernfrage ist nicht, welche Vorgeschichte es evtl. gibt.... sondern ob es grundlegend "kriminell" ist, z.B. einen Luftfilter zu manipulieren und ob sowas eine derartige Aktion rechtfertigt/diese sinnvoll oder nur Exempel ist.
Kirschenklauer sind ja auch Schwerkriminelle, idR Mehrfachtäter dazu - ihr Tatwerkzeug hackt man in macnhen Ländern ab, dann können sie das nicht mehr machen.... wär doch auch was für uns?
Dass die Verschrottung nichts verhindert... hast Du ja schon selbst dargelegt.
Nebenbei die Begründungen für die Notwendigkeit des kpl. Einzugs für jeden normalen Menschen einfach lächerlich sind...

Aber lassen wir das besser einfach so stehen - Du hast deine Ansichten zu kriminell und Law&Order, ich hab meine, jeder seine... und der Schäuble auch eine *fg*... und ich pers. sehe nicht jede davon als vernünftig, zielführend und gerechtfertigt. Gutmensch bin ich auch nicht... also macht das sicher wenig Sinn, wenn wir das zerlegen?

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Die Kernfrage ist nicht, welche Vorgeschichte es evtl. gibt....

Na und ob das für unsere Gerichte maßgeblich ist! Aus heiterem Himmel fallen keine Urteile.

Zitat:

.. sondern ob es grundlegend "kriminell" ist, z.B. einen Luftfilter zu manipulieren ...

Bitte lese das Urteil doch mal gründlich. Es wurde hier die ganze Fahrzeugart geändert!

Und schließlich zieht hier (in diesem Fall) StVG §21, eine Tat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

Zitat:

Kirschenklauer sind ja auch Schwerkriminelle, idR Mehrfachtäter dazu - ihr Tatwerkzeug hackt man in macnhen Ländern ab, dann können sie das nicht mehr machen.... wär doch auch was für uns?

Du willst wohl wirklich nicht diskutieren/argumentieren, sondern alles nur ins lächerliche ziehen. Das hat so keinen Sinn. Tschüß.

Ich bin für dich ein Hardliner Tec? Jesas na...

Ich hoffe dir ist aufgefallen das ich mit keinem Wort diese Verschrottaktion kommentiert habe. 😛

Naaa marodeur... ich hab dich doch gar nicht angesprochen. 🙂
Wir zwei beide sind uns denk ich völlig einig - es ist in gewissem Sinne dumm, Dummheit ist ein Recht der Jugend, wir waren auch mal jung (naja, damals halt..) und für dumm gibts auch mal eine auf den Deckel. Nur übertreiben sollte man nicht - weder in der Betrachtung noch im Strafmaß.

Jo tomS, schönen Tag noch. 🙂
Hm.. und stimmt.. etwas tlw. zu persiflieren macht in der Tat keinen Sinn, wenn das Gegenüber nur die "lächerliche" Anmutung wahrnimmt (nehmen will).... sagte ich ja schon. Und genau lesen... mhm... wo steht da was von Serienverbrecher? Wo steht, dass der Roller per se technisch nicht für eine höhere V max geeignet ist (bedenke: oft nur gedrosselt)? Wo steht hier überhaupt, dass es bei dem Urteil um die verkehrsrechtliche Würdigung geht? Usw. usf. etc....
Over and out - das macht so wirklich keinen Sinn 🙂

Es geht (mir) auch gar nicht darum, ob das nun rein juristisch alles möglich ist - es geht darum ob man es angemessen und richtig findet. Und ob es dem einen oder anderen hier passt oder nicht - ich sehe es weder sinnig/zielführend noch richtig, die Begründung fadenscheinig.

Ferner damit auch eine offen gefahrene 34PS Karre in den Schredder müsste usw. usf....

Letzendlich ist es ja auch "nur" ein Verwaltungsgericht - offensichtlich ging es nicht um die eigentliche "Tat" bzw. deren Würdigung, sondern um den Verwaltungsakt des Fahrzeugentzugs und dessen Vernichtung "im Anhang" an das eigentliche Bußgeldverfahren... ein gewaltiger Unterschied 😉
Anders gesagt: Hier ging es darum, einen bereits vollzogenen Verwaltungsakt nachträglich zu legitimieren?
Sprich - mit dem Strafmaß des Verkehrsrichters hat das nichts zu tun (war schon erledigt.. offenbar)... es war eine schlichte Anordnung des Landes... und imho eben überzogen.

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Zitat:

Original geschrieben von Bananajones


Wenn man etwas von seinem Geld legal erwirbt, dann gehört es einem. Das man Roller konfestiert und sicherstellt finde ich ok, aber Eigentum zerstören geht defentiv zu weit.

Wenn dieses Eigentum erworben wird, um damit Straftaten zu begehen, ist die Vernichtung durchaus legitim. Da die Fahrzeuge i.d.R. enorm verändert werden, fällt auch eine Versteigerung flach, weil damit die Gefahr bestehen würde, daß die neuen Erwerber die Fahrzeuge ebenfalls nur zum Zweck des Begehens von Straftaten erwerben würden.

Hm Drahkke... das Fahrzeug ist ja nicht die Tat - das ist das Fahren ohne BE, bzw. ohne Schein usw.
Weder der Besitz noch die Vewendung z.b. auf privatem Grund ist verboten... Tuningteile auch frei handelbar. 
Insofern das einfach konstruiert ist?
Das Fahrzeug ist problemlos zwangsstillzulegen und aus die Maus... oder eben rückgebaut neu zu begutachten... auch aus die Maus. Und das wird ja auch überwiegend so gemacht, sonst wären die Pressen in D ziemlich voll 😉

Interessant ist doch - das Urteil hier bezieht sich ja auf den vollzogenen Verwaltungsakt (nicht auf das verkehrsrechtliche Urteil). Gegen diese Anordnung muss ja innerhalb der Fristen Rechtsmittel eingelegt worden sein (?)... die Anordnung wurde aber trotzdem schon umgesetzt. DARUM dreht sich ja offenbar die Verhandlung und das Urteil? Insofern... seeeehr dubios, oder? Da war vermutlich jemand etwas vorschnell?
Stellt sich auch noch die Frage, ob dieses Urteil in der nächsten Instanz nicht kassiert werden würde... warum oder ob man darauf verzichtet hat, ist ja gar nicht ersichtlich.

Jedenfalls entzieht es sich einem normalem und gesundem Menschenverstand aus meiner Sicht, warum man ein kpl. Fzg. wegen eines Luftfilters und eines Auspuffs kpl. einstampfen muss... dir nicht?

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Hm Drahkke... das Fahrzeug ist ja nicht die Tat - das ist das Fahren ohne BE, bzw. ohne Schein usw.

Das Fahrzeug ist sicherlich nicht die Tat, aber immerhin das

Tatwerkzeug

.

eben...und ist schon klar, dass tatwerkzeuge bei verbrechen eingezogen oder sogar zerstört werden...

wer würde denn nem bankeräuber seine knarre wiedergeben, wenn er so auffällig geworden ist...???^^😉(ok das war jetzt ein krasser vergleich...^^)
aber jetzt im ernst...

ich lache solche leute dann einfach nur aus, denen das passiert...wenn ich mir sowas teures anschaffe pass ich doch wohl drauf auf und mach damit nich so sachen, wo ich schon weiss, was dann hinterher passieren könnte...o.O

ich habe mit solche kein verständnis...
wenns mir selbst passieren würde, würde ich mir erst innen arsch beissen und dann würd ich mir für meine unüberlegtheit selbst eine reinhaun😁😉
MFG
lupaxy

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Jedenfalls entzieht es sich einem normalem und gesundem Menschenverstand aus meiner Sicht, warum man ein kpl. Fzg. wegen eines Luftfilters und eines Auspuffs kpl. einstampfen muss... dir nicht?

Luftfilter und Auspuff sind hier wohl eher ein Beispiel, welches sich am unteren Level des illegalen Tunings bewegt. Bei den meisten Fahrzeugen wird erheblich mehr verändert. Wenn man die ganzen Rückrüstungsmaßnahmen mal monetär aufrechnet, dann ist die Verwertung in der Schrottpresse wohl die preiswertere Lösung bei der Problembeseitigung.

Ok... also bitte Antwort... Thema 34PS von mir aus... sind die identischen Umstände... warum werden die nicht gepresst??? 

Mensch Drahkke... wir sollten echt in einen Chat gehen 😉
In dem konkrten Fall ist aber klar die Rede von einem Lufi und einem Auspuff.... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Ok... also bitte Antwort... Thema 34PS von mir aus... sind die identischen Umstände... warum werden die nicht gepresst???

Ganz einfach. Weil es diese Fahrzeuge so in einer straßenzugelassenen Variante gibt und die Fahrzeuge somit an Personen veräußert werden können, die sie rechtmäßig im öffentlichen Straßenverkehr bewegen können.

Für nach allen Regeln der Kunst illegal frisierte 50er, die zumeist noch ein erhebliches sicherheitstechnisches Risiko darstellen, gilt eben genau dies nicht.

Falsch - in beiden Fällen liegt ohne Umbau/Änderungen ein Fzg. ohne BE vor - das nimmt sich gar nix, beide können so nicht rechtmäßig bewegt werden... von keinem.

Bitte - hier geht es um einen Lufi und einen Auspuff - kannst Du sonst noch was aus dem Urteil lesen... über das wir hier reden?
Sicherheit - hier steht auch nirgends, ob es sich um eine gedrosselte Variante handelt... dann ginge dein Pauschalargument fehl.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


...in beiden Fällen liegt ohne Umbau/Änderungen ein Fzg. ohne BE vor...

???

Hier kann ich dir jetzt nicht ganz folgen. Es geht doch hier gerade um illegale Umbauten.

Davon ist hier nicht per se die Rede - nur dass die BE in dem Fall eine zHG von 50kmh beinhaltet. Das schließt eine Zulassungsfähigkeit eines Umbaus prinzipiell wie auch den Rückbau nicht aus.
Fakt ist - bei beiden Beispielen ist die BE erloschen.... und nur durch einen Rückbau/Eintrag der Änderung wieder erlangbar. Beide würden ohne gültige Fahrerlaubnis fahren... das FZG. wäre die illegale "Waffe".
Mithin beide in den Schredder müssten...

Ferner es nicht in der Obhut der Behörde liegen dürfte, ob dem Eigentümer die Rückbaukosten zu hoch sind oder eben nicht - das ist seine Sache.

Und wesentlich ist immer noch - das Pressen steht hier konkret in keinem Zusammenhang zur verkehrsrechtlichen Würdigung der Tat!

Also erstmal:
Das dies Gesetzmässig verankert ist, hab ich verstanden, besten dank 🙂
Weitehrin habe ich den Artikel gelesen da stand nur drin, dass der Roller an niemanden abzugeben war, nix mit zwangsversteigerung.
Es war früher auch legetim Leute zu steinigen und zu kreuzigen und in einigen Ländern dürfen Frauen wegen Ehbruchs immer noch gesteinigt werden. <---- Soviel zum Bankräuber vergleich.
Menschen machen Fehler, manche sind unbelehrbar, trotz alle dem ist es nicht die Aufgabe des Staates sie zu erziehen. *Ironie Anfang*Sonst dürfen wir bald einen Waffenschein beantragen wenn wir ein Küchemesser erwerben wollen * Ironie Ende*
Weiterhin reden wir hier von einem Fahrzeug und keiner Tatwaffe. Der Junge hatte bestimmt nicht vor die Leute über den haufen zu fahren. Durchhaus hat er das Risiko erhöht mit seinem Roller einen Unfall zu bauen, aber das macht Mr.X der keine Lust auf Winterreifen hat genauso.
Aus diesem Grunde finde ich es immer noch nicht angemessen.
Danke Tec Doc für die Unterstützung 🙂

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