ForumUS Cars
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. US Cars
  5. Urteil oderGesetzesgrundlage gesucht!

Urteil oderGesetzesgrundlage gesucht!

Themenstarteram 16. April 2004 um 6:55

Folgendes hat sich zugetragen:

Bei mir hat jemand einen Van abgestellt

(vor ca. 3 Jahren)

ursprünglich ein Bekannter.

Da er urplötzlich ca.1,2 Mio. geerbt hatte stellte er seinen Van bei mir ab und meinte, er kaufe sich nen neuen Van und wenn ich jemand hätte, ob ich seinen alten für Betrag X (was sehr hoch war) verkaufen könne.

OK versuchen wir es.

Es waren Interessenten da aber es scheiterte an ca. 500€

nach ca. 6 Monaten habe ich den Bekannten angeschrieben was nun mit seinem Van sei ? und wenn er das Fahrzeug weiter bei mir stehen lassen möchte kostet es Standgebühren von Betrag X pro Tag.

KEINE ANTWORT!!!

Ein paar monate später schrieb ich ihn wieder an, dass mir das Fahrzeug im Wege stehe und schon so und soviel Standgebühren aufglaufen sind.

WIEDER KEINERLEI REAKTION!

So zog sich dies nun ca. 3 Jahre hin, nicht einmal hat sich dieser Typ gemeldet oder hat sich sehen lassen.

Nun sind wir vor Gericht und man Staune .....ER hat angeblich NIEEE von mir Post erhalten, wobei persönliche Briefkasten einwürfe einer dritten Person gemacht wurden.

Die Richterin kam zu dem Entschluss...MAN HÖRE!!!

Mir stehen keinerlei Standgelder zu ohne vorherigen Vertrag!

Jegliche Aufforderungen hätten keine Gültigkeit!

Ich brauche nun Infos, Material, §§§§§§§, Urteile am besten woraus man erkennen kann, dass in solchem oder ähnlichen Falle Standgebühren zu entrichten sind.

Bin für jeden "Fetzen" dankbar sonst gehe ich baden.

INNO

21 Antworten

da wirst du kein glück haben da ich es aus einem abschlepp dienst kenne ohne vertrag ist da nix drin.

das einfachst was du hättest machen können auf die Strasse stellen dann ist der freund futsch was er wahrscheinlich jetzt auch schon ist.

Über die Fahrgestell nummer kann nach volzogen werden wemm das Fahrzeug zu letzt gehört hat und der dann eine dicke rechnung Bekommt.

Ich Habe leider Keinen wisch mit gesetzen

Die Richterin hat vermutlich so argumentiert, dass ein unentgeltlicher Verwahrungsvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dir und ihm abgeschlossen wurde!

Eine alleinige Zustellung mit einer Rechnung über xxx EUR begründet noch keinen neuen Vertrag solange die andere Partei nicht einwilligt. Das Problem ist also nicht der "neue Vertrag", den er angeblich nicht erhalten hat, sondern der alte noch bestehende Vertrag, der nicht aufgelöst wurde und somit immer noch seine Gültigkeit hat!

Sorry, sieht wirklich so aus, als müsstest du in den sauren Apfel beissen!

Gruß

BavarianII

du brauchst keine gesetze mehr. denn das urteil wurde bereits gefällt, und ich geh mal davon aus daß das Greicht die Gesetzeslage kennt....will nicht sagen daß das Urteil gerecht ist, aber doch wohl gesetzeskonform. Rechtsanwalt? Der hilft dir weiter

Themenstarteram 16. April 2004 um 9:14

Moment!!!!

habe mich möglicherweise etwas falsch ausgedrückt.

Die Richterin hat einen mündlichen Entschluss gefasst...von einem Urteil habe ich nicht gesprochen.

Die Richterin hat uns Zeit gegeben einen Schriftsatz mit entsprechender Argumentation oder Grundlagen einzureichen woraus hervorgeht das Standgeld berechtigt ist.

Leider werden keine Amtsgerichtsurteile veröffentlicht, genausowenig wie es dafür einen Rechtsparagraphen gibt.

Da gibt es zwar eine Regel der Gefälligkeit, aber auch die hört bei 3-6 Monaten auf, und die sind auch weder in Rechnung gestellt noch aufgeführt in den 3 Jahren.

Es kann bei Gott kein Mensch von mir verlangen dass ich 3 Jahre kostenlos seinen Schrott beherberge.

Da muss es was geben an Material.

Grüsse an alle die mir helfen

INNO

Ps. weiterhelfen würde z.B. eine Standgeldrechnung eines Abschleppunternehmens wo zuvor kein Vertrag bestanden hat das es Standgeld kostet.

Und das ist fast eine Tagesordnung bei den Abschleppern.

ach so, ich dachte das Urteil wäre längst gesprochen!

Also, noch immer davon ausgehend, dass der alte Verwahrungsvertrag §689 noch gültig ist, hast du nur Chance auf Vergütung, wenn "die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist." (§689)

Dies ist hier einfach nicht der Fall, da man erwarten kann, dass man ein Auto unentgeltlich - auch längerfristig - bei einem Freund unterstellen kann. Eine andere Argumentation wäre zwar auch möglich, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich, zudem die Richterin ja schon ihre Tendenz ausgedrückt hat!

Gruß

BavarianII

ich spare mir die Ausführung zu den Abschleppurteilen, sonst müsste ich hier ein ganzes Gutachten erstellen... aber nur eins vorweg, die Abschleppurteile sind keinesfalls mit dem normalen Verwahrungsvertrag zu vergleichen. Also, vergiß das ganze am besten gleich wieder...

Gruß

BavarianII

am 16. April 2004 um 9:50

Sorry

 

Aber was ist dein "Freund" für ein Assi,

meine Fresse 1,2 Mio auf derhohen Kante dann das AUto noch überteuert verticken, wollen und jetzt noch rum eiern... Was für ein WIXER...

Sorry das ich Dir nicht konkret helfen kann, aber bei sowas Tilt ich echt....falls ich was find...lass ichs Dir zu kommen,

Themenstarteram 16. April 2004 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von BavarianII

ach so, ich dachte das Urteil wäre längst gesprochen!

Also, noch immer davon ausgehend, dass der alte Verwahrungsvertrag §689 noch gültig ist, hast du nur Chance auf Vergütung, wenn "die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist." (§689)

 

Gruß

BavarianII

Was für einen Verwahrungsvertrag ????????????

Das Unterstellen des Autos bei dir, ist nichts anderes als ein gewöhnlicher Verwahrungsvertrag nach §689! ;) - abzugrenzen wäre die "reine Gefälligkeit", die aber wegen des relativ hohen Verantwortungsrisikos für den wertvollen Gegenstand ausscheidet!

Gruß

BavarianII

Ich denke.......

 

... das wirst du vergessen können.

Es gab eine "Zusage" (mündlich / wie auch immer),

daß der Wagen bei dir stehen kann, um ihn zu verkaufen..........

Hast du was schriftliches ????

Das Verkaufen hat nicht funktioniert.......

Dir geht das Ding auf die Nerven und ein "Standgeld"

soll den "Schmerz" lindern........

Hast du was schriftliches ?????

Hast du die Schreiben an den Fahrzeug-Eigner

als Kopie vorliegen ??

Hast du die Schreiben an den Fahrzeugeigner per Einschreiben" geschickt ??? (persönlich in den Briefkasten tragen hilft nicht)

Hast du den Fahrzeugbrief ??????????????

Wenn ja, verkauf die Karre zu dem Preis, der deine Schmerzen stillt..........................

Du kannst nicht beweisen das der "Kumpel" Standgeld bezahlen muss, der "Kumpel" wird nicht beweisen können, das du das Auto NICHT von ihm per "Handschlag" gekauft und bar bezahlt hast......

WENN DU DEN BRIEF HAST ........................

Neumann

STOPP!!!!!

 

Falls Du den KFZ-brief hast, darfst du trotzdem das Fahrzeug nicht verkaufen! Denn ich gehe davon aus, dass nicht DU, sondern dein "Freund" als letzter Besitzer eingetragen ist. Somit hast du selber leider kein recht das Auto zu veräußern! Du könntest es zwar - aber dann kann dich dein "Freund" wegen ungerechtfertigter bereicherung belangen. Und schon steht ihr wieder vor gericht! Sorry!

am 20. April 2004 um 3:05

also hab ich des jetzt richtigverstanden wenn ei freund mich fragt ob ich sein auto aufbewahren kann bis es verkauft und ich kann dann garnix mehr dagegen machen????

auch wenn ich ihm schreibe das ich will das er sein auto von meinem grundstück entfernt?

irgentwas muss man doch dann machen und wenn man keine standgebühren verlangen kann was dann?

also ich find des sowas von assozial von deinem freund

@ Subzero:

es gibt natürlich verschiedene Möglichkeiten das alles ordentlich zu regeln. Aber im oben genannten Fall ist es leider zu spät.

1.Wenn mann es von Anfang an richtig machen will, sollte eben ein schriftlicher (!!!) Vertrag über die Abstellung/Standgebühren etc. gemacht werden. Dieser Vertrag muss dann logischerweise von beiden Parteien unterschrieben und somit anerkannt sein.

2.Wie oben schon von mir geschrieben, ist der KFZ-Verkauf nicht so ohne weiteres möglich. Eben wegen den Daten im KFZ-Brief. Auch hier gibt es nur die Möglichkeit, die Beauftragung zum Verkauf durch einen schriftlichen Vertrag festzuhalten.

Die einzige Möglichkeit die im o.g. Fall jetzt noch bleibt, ist den Wagen auf die Strasse zu fahren und dort abzustellen.

Klingt blöde - ist aber so!

Re: STOPP!!!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Falls Du den KFZ-brief hast, darfst du trotzdem das Fahrzeug nicht verkaufen! Denn ich gehe davon aus, dass nicht DU, sondern dein "Freund" als letzter Besitzer eingetragen ist. Somit hast du selber leider kein recht das Auto zu veräußern! Du könntest es zwar - aber dann kann dich dein "Freund" wegen ungerechtfertigter bereicherung belangen. Und schon steht ihr wieder vor gericht! Sorry!

????????????????????????????????????????????????

Womit will "der Freud" dem Verkäufer beweisen, das der Verkäufer das Auto NICHT per Handschlag von ihm gekauft und BAR bezahlt hat ?????

Schileßlich sind sie doch Freunde.........

Ich habe schon viele Autos ohne Vertrag gekauft.

Auto und Papiere gegen Bargeld...... fertig ist die Laube.

Der Verkäufer muss keine Angst haben das der Käufer ihn auf "Vertraglich zugesicherte Leistungen" festnagelt. Kein Vertrag keine Ansprüche.

Wenn ich ein Auto gekauft habe und es noch nicht auf meinen Namen zugelassen wurde, ist es trotzdem mein Auto.

Kommt nun einer und winkt mit viel Geld, trenne ich mich ja möglicherweise wieder von dem Wagen, ohne ihn je angemeldet zu haben..........

Ich hätte da noch einen Caprice Station :D

Neumann

p.s. wenn subzero seinen "Freund ärgern will, stellt er die Karre einfach bei Nacht und Nebel auf einem öffentlichen Parkplatz ab.........

Fingerabdrücke wegwischen nicht vergessen.......

Das Ordnungsamt wird nach Feststellung der Fahrgestellnummer/Überprüfung des Kennzeichens (wenn noch vorhanden) den letzten Halter (der "Freund" ???) zur Rechenschaft ziehen.......

Wenn subzero richtig gemein ist lässt er den Brocken

irgendwo im Wald stehen, da werden die Leute richtig giftig.......

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. US Cars
  5. Urteil oderGesetzesgrundlage gesucht!