Urteil oderGesetzesgrundlage gesucht!
Folgendes hat sich zugetragen:
Bei mir hat jemand einen Van abgestellt
(vor ca. 3 Jahren)
ursprünglich ein Bekannter.
Da er urplötzlich ca.1,2 Mio. geerbt hatte stellte er seinen Van bei mir ab und meinte, er kaufe sich nen neuen Van und wenn ich jemand hätte, ob ich seinen alten für Betrag X (was sehr hoch war) verkaufen könne.
OK versuchen wir es.
Es waren Interessenten da aber es scheiterte an ca. 500€
nach ca. 6 Monaten habe ich den Bekannten angeschrieben was nun mit seinem Van sei ? und wenn er das Fahrzeug weiter bei mir stehen lassen möchte kostet es Standgebühren von Betrag X pro Tag.
KEINE ANTWORT!!!
Ein paar monate später schrieb ich ihn wieder an, dass mir das Fahrzeug im Wege stehe und schon so und soviel Standgebühren aufglaufen sind.
WIEDER KEINERLEI REAKTION!
So zog sich dies nun ca. 3 Jahre hin, nicht einmal hat sich dieser Typ gemeldet oder hat sich sehen lassen.
Nun sind wir vor Gericht und man Staune .....ER hat angeblich NIEEE von mir Post erhalten, wobei persönliche Briefkasten einwürfe einer dritten Person gemacht wurden.
Die Richterin kam zu dem Entschluss...MAN HÖRE!!!
Mir stehen keinerlei Standgelder zu ohne vorherigen Vertrag!
Jegliche Aufforderungen hätten keine Gültigkeit!
Ich brauche nun Infos, Material, §§§§§§§, Urteile am besten woraus man erkennen kann, dass in solchem oder ähnlichen Falle Standgebühren zu entrichten sind.
Bin für jeden "Fetzen" dankbar sonst gehe ich baden.
INNO
21 Antworten
Hallo Neumann;
natürlich kannst du ein fahrzeug kaufen und verkaufen alles per handschlag.
ABER: solange alles gut geht und jeder zufrieden ist, gibts keine Probleme.
Wenn aber, wie oben geschildert, die ganze sache in die falsche richtung läuft, dann wirds kompliziert.
Der KFZ-Brief ist nach dt. Rechtsprechung ein wichtiger Bestandteil des Autos, ohne Brief - kein Verkauf!
In Dtl. gilt das "Gesetz über den Handschlag" nicht, (in einigen Ländern gibt es sowas). Du musst also im Falle eines Gerichtsstreites nachweisen können, dass Du berechtigt warst, dieses KFZ zu verkaufen. Und berechtigt dazu ist nur derjenige, der auch Halter (nicht Besitzer!!!!) ist. Und der jeweilige Halter ist eben nur aus dem KFZ-Brief zu erkennen.
Zweite Möglichkeit eines Verkaufes: Du bist schriftlich beauftragt worden, dich um den verkauf zu kümmern. ABER wohlgemerkt: SCHRIFTLICH!!!!!
Ansonsten könnte ich ja "per Handschlag" jedes beliebige Auto welches gar nicht mir ist verkaufen. Ich glaube das gäbe Ärger mit den tatsächlichen Eigentümern.....! :-))
Lesen hilft.......
.... auch wenn man Martin heißt 😉
Wenn du dir die Mühe machst das Thema eingehend zu studieren, wirst du den Hinweis von mir finden:
"wenn du den Brief hast"
Nicht umsonst werden Fahrzeugbesitzer immer wieder von Versicherungen ect. darauf hingewiesen,
die Fahrzeugpapiere NICHT im Fahrzeug aufzubewahren.
Wer den Brief hat, hat das Auto........ was die Bank dazu verleitet Briefe von per Kredit gekauften Fahrzeugen einzubehalten, bis die Kisten bezahlt sind.
Neumann
hmmm.... klingt natürlich auch irgendwo logisch deine letzten ausführungen!
Aber ich habe so ganz schwach im hinterstübchen noch was hängen wo ich der meinung bin, in meinem vor jahren mal gehabten Recht-Studium was gelernt zu haben, was sich auf genau diese o.g. Probleme bezog. ich komm bloß leider nicht mehr drauf......
dann bin ich also lieber ruhig.
Moment...
Brief bedeutet nicht gleich Eigentümer. Es gab schon viele Fälle, in denen sich Freunde zerstritten haben.
Im Zweifelsfall muss der neue Briefbesitzer nachweisen, dass er das Fahrzeug rechtmäßig gekauft hat. Und das geht nur über einen Kaufvertrag.
Genausogut könnte ich ja in eine Wohnung einbrechen, Brief und Schlüssel klauen und schon ist es mein Fahrzeug. Nee, nee. Und auch klar, Verkäufer kann nur der sein, der im Brief als leztes eingetragen ist, ansonsten ist es kein rechtsgültiger Vertrag.
Weiter oben habe ich gelesen, dass ein Mahnschreiben immer per Einschreiben geschickt werden soll. FALSCH!!! Einschreiben kann ich ablehehnen, damit ist nie ein Brief angekommen. Entweder per Einwurfeinschreiben, da Unterschreibt der Postbote oder persönlich mit Zeugen einwerfen.
äxl
"... dass ein Mahnschreiben immer per Einschreiben geschickt werden soll. FALSCH!!! ..."
Da hast du absolut recht, ein Einschreiben ist lediglich ein nachweiss dafür, dass ein briefumschlag abgegeben wurde, über den inhalt (es kann also genausogut ein leerer Umschlag sein) sagt das einschreiben nix aus!.
gruß martin
Hi
Hab´s jetzt mal aus "Neugier" verfolgt, aber ich sag gleich, mehr als ne Frage kann ich momentan nicht beisteuern. Wird dir leider auch nicht mehr viel helfen, da das ne Option ganz zu Beginn des Ärgers gewesen wäre.
Kurz:
Ich für meinen Teil hätte dem "guten Freund" in den 2. Brief(Einschreiben, Rückschein und Kopie incl.(Wir haben da so nen tollen Vermieter, deshalb kenn ich das Prozedere.)) reingeschrieben, dass er sich bei Nichtantwort(bezüglich: "Standgebühr) mit der Regelung "Standplatz gg. Gebühr" einverstanden erklärt. Andernfalls würde er den Wagen vor die Tür geschleppt bekommen, Rechnung des Abschleppers inclusive.
Wäre ich mit dieser Vorgehensweis durchgekommen?
Wenn ja, warum nicht??? 🙂
@Innocentman:
Hört sich jetzt vielleicht verd. altklug an das Ganze, aber würd so auch erst vorgehen, seitdem ich mal auf´s Mau* geflogen bin.
Vorher war ich auch der "Ok. Passt scho.-Typ"...
Urteil/Gesetzesgrundlage gesucht
Innocentman, ich würde mich mal an den ADAC wenden. Die haben auf jeden Fall Rechtsberatung und Verweis auf ähnliche/gleiche Rechtsstreitigkeiten in ihrem Mitgliederservice (in Deutschland ist ja fast jeder ADC Mitglied). Außerdem gibt es sicherlich etliche Zweitinstanzurteile (Oberlandesgerichte) von solchen Fällen und die werden, bin ich sicher, auch irgendwo veröffentlicht. Falls gewünscht könnte ich mich mal bei meiner alten Dame schlau machen (war Richterin am Oberlandesgericht - leider nur Arbeitsrecht) und sie hat noch viele gute Rechtskontakte. Einen aufgeschlossenen Jurastudenten würde ich eventuell auch mal kontaktieren - die wissen bestimmt wie man online schnell Grundsatzurteile zu solchen Fällen findet.
Veträge können auch mündlich geschlossen werden. Müsstest aber einen Zeugen haben der die mündliche Vertragsregelung bestätigen kann.
Wie immer, vor Gericht gilt nicht wer Recht hat sondern nur wer was beweisen kann.
Viel Erfolg