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Upgrade auf Sportbremsanlage

Mercedes CLS C218

Hallo,

mein CLS hat die normale Bremsanlage, ich würde diese gerne auf die Sportbremsanlage upgraden, hat da jemand Erfahrung mit und weiß, was alles mit getauscht werden muss, oder ist das Upgrade so "minimal", dass die vorhandenen Bremsleitungen und der Bremskraftverstärker ausreichen?

Vg.

16 Antworten

HI,
wir wissen nicht was für eine CLS Baureihe Du fährst, aber generell würde ich sagen kommt es auf den geplanten Umbau an.

Von der BR 218 ausgehend sollte der Umbau der normalen Anlage (v+h) 322/300mm auf 344/300mm keine Änderungen der Hydraulischen Komponenten notwendig machen. Hier änderst Du eh nur an der VA - die hintere Anlage bleibt ja.
Ob das ABS/ESP angepasst / auf Sportpaket codiert o.ä. werdern muss wegen dem anderen Durchchmesser und ggf. geänderter Taktrate weiß ich nicht.

Relevant wär auf jeden Fall bei 17" Felgen ein neuer Radsatz mit min 18" gemäß MB Freigabe für Modelle mit Sport- bzw Nightpaket.

Beim Umbau auf eine 500er (v+h) 360+320 oder sogar AMG (v+h)360mm sieht es sicher anders aus :-)
Hier kämen nicht nur geänderte Komponenten sondern vmtl. auch elektonische neue Abstimmungen fürs Adaptive Brake System samt ABS/ESP zum Zuge.

Ob eine Einzelabnahme beim Umbau auf die 344er Scheiben vorne notwendig wäre kann ich nicht sagen. Vermute aber nicht, da diese als Sonderaustattung zu haben sind und m.W. weder Bremzylinder noch Verstärker oder Leitungen bei Modellen mit den entsprechenden Codes deswegen anders wären.
Da solltest Du vorher beim TÜVer Deines Vertrauens mal nachfragen. Bei Änderungen von Sicherheitsrelevanten Komponenten sind sie ja bekanntlich pingelig - meistens ja zu Recht.

Gruß
Frank

Brembo bietet komplette Umbausätze an. Vielleicht einfach da mal schauen, was in dem kompletten Satz alles enthalten ist. Das lässt eventuell Rückschlüsse auf den geplanten Umbau zu.

Wenn ich mich recht entsinne, hat @Der_Landgraf seine Bremsen auf die vom 500er umgebaut. Vielleicht gibt er ein paar Tips!

Hallo,

alles eine Frage dessen was man ausgeben möchte.
So lange die Teile wirklich aus einem 212/218 stammen, muss hier auch nichts eingetragen werden, da bereits in der Grund-ABE des Fahrzeugs enthalten.

ESP muss auch nicht angepasst werden – kann man auch gar nicht!

Vorderradbremse:

322x32 (belüftet/gelocht) Standardbremse, Schwimmsattel (Typen 220d, 250d, 350d, 400)
344x32 (belüftet/gelocht) AMG Line Bremse, Schwimmsattel (nur Typen 350d + 400 – AMG Line)
360x36 (belüftet/gelocht) AMG Line Bremse, Festsattel (nur Typ 500)

Hinterradbremse:

300x10 (unbelüftet/ungelocht) Schwimmsattel (Typen 220d, 250d)
300x22 (belüftet/ungelocht) Schwimmsattel (nur Typen 350d, 400)
320x24 (belüftet/ungelocht) Schwimmsattel (nur Typ 500)

Zudem Stahlflex-Bremsschläuche und man spürt einen deutlichen Unterschied.

Viel Erfolg.

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Hallo Landgraf!

Da bin ich nicht Deiner Meinung.
Das würde bedeuten, dass man in einen 250d einen 5,5AMG einbauen dürfte. Das ist nicht der Fall.

Ein solcher Umbau muss sach- und fachgerecht erfolgen und es müssen ggfs. Software/Einstellungen/Codierungen angepasst werden.
Wird das nicht gemacht, ist das Fahrzeug in einem Zustand, in dem es die Mercedes-Produktion nie verlassen hätte. Also ein technisch so niemals abgenommenes "Gesamtpaket".

Daher ist das durch einen Sachverständigen zu prüfen - und der wird das in den Papieren entsprechend vermerken.

Ich stimme Dir aber zu, dass eine solche Veränderung am Auto wohl funktionieren wird.

Danke an alle Antworten, ich habe einen CLS C218 350 V6 Benziner mit 306ps. Ich habe die 322mm Bremsen vorne, ich hätte diese gerne suf 344mm geupgradet. Auf Kleinanzeigen habe ich die passenden Sättel gefunden, jedoch hatte der verkäufer kurz nach meiner Kaufanfrage sein inserat gelöscht…

Viele Grüße

Zitat:

@Hyperbel schrieb am 13. Mai 2025 um 07:49:49 Uhr:


Da bin ich nicht Deiner Meinung.
Das würde bedeuten, dass man in einen 250d einen 5,5AMG einbauen dürfte. Das ist nicht der Fall.

Ein solcher Umbau muss sach- und fachgerecht erfolgen und es müssen ggfs. Software/Einstellungen/Codierungen angepasst werden.
Wird das nicht gemacht, ist das Fahrzeug in einem Zustand, in dem es die Mercedes-Produktion nie verlassen hätte. Also ein technisch so niemals abgenommenes "Gesamtpaket".

Daher ist das durch einen Sachverständigen zu prüfen - und der wird das in den Papieren entsprechend vermerken.

Das ist doch auch okay, Du musst mir nicht zustimmen.

Ich sprach von einer Serienbremsanlage – also exakt so wie sie das Werk verlassen hat.

Ein Mercedes der Baureihe 218 (nicht Mercedes-AMG BM!) hat nur eine ESP-Kennlinie bzw. zwei, wenn ein Agrarhaken ab Werk verbaut wurde.

Die Bremsanlagen wie oben aufgeführt sind ALLE in der Serien-ABE zur Baureihe 218 enthalten und können gar nicht gesondert eingetragen werden.

Frage: schon mal eine Eintragung bei einem Fahrzeug mit AMG Line Exterieur oder AMG Sportpaket hinsichtlich der größeren Bremse in den Papieren gesehen?

Dass nicht jeder an der Bremsanlage herumschrauben sollte wie es beliebt, sollte klar sein und nicht extra Erwähnung benötigen.

Da hab ich mal wieder zu kompliziert gedacht.

Immer wieder schön etwas dazu zu lernen und die Fahrzeugtechnik des eigenen Wagens ein Stückchen mehr zu verstehen.

Zitat:

@Der_Landgraf schrieb am 13. Mai 2025 um 19:23:20 Uhr:


Das ist doch auch okay, Du musst mir nicht zustimmen.

Ich sprach von einer Serienbremsanlage – also exakt so wie sie das Werk verlassen hat.

Ein Mercedes der Baureihe 218 (nicht Mercedes-AMG BM!) hat nur eine ESP-Kennlinie bzw. zwei, wenn ein Agrarhaken ab Werk verbaut wurde.

Die Bremsanlagen wie oben aufgeführt sind ALLE in der Serien-ABE zur Baureihe 218 enthalten und können gar nicht gesondert eingetragen werden.

Frage: schon mal eine Eintragung bei einem Fahrzeug mit AMG Line Exterieur oder AMG Sportpaket hinsichtlich der größeren Bremse in den Papieren gesehen?

Dass nicht jeder an der Bremsanlage herumschrauben sollte wie es beliebt, sollte klar sein und nicht extra Erwähnung benötigen.

Das weiß ich nicht, wie viele Kennlinien es gibt.
Wenn das so ist , dann würde es ja passen. Aber ob das IMMER so ist ... ?

Aber als Gegenbeispiel: Wenn jemand das Komfortfahrwerk ausbaut und ein Sportfahrwerk einbaut (beides bei MB ab Werk bestellbar), dann muss diese Änderung auch abgenommen/eingetragen werden. Die Fahrzeughöhe ändert sich damit ja.

@Hyperbel IMMER sicherlich nicht, aber wie @Der_Landgraf schrieb, in der Baureihe 218 exkl. AMG Baumuster. Für Änderungen des Fahrwerks mag Deine Aussage zutreffen, aber eben offensichtlich für die Bremsen nicht, da es alles Serienbremsanlagen sind, die (entgegen den Fahrwerken) eben keiner Eintragung bedürfen.

Jaja, das habe ich schon verstanden.
Elektronisch weiß das gesamte Auto in seinem Aufbauzustand (mit der kleinen Bremsanlage) aber nichts davon, dass nun eine andere Anlage eingebaut ist. Daher ist das Fahrzeug in der veränderten Konfiguration so nicht geprüft worden. Weder von MB noch vom TÜV.
Wenn es für die beiden Bremsvarianten gleiche Parameter gibt und die große Bremse damit im Rahmen des gewollten Verhaltens liegt, dann ist das gut.
Aber das weiß niemand (außer MB).
Und da dort nicht nachgefragt wurde und es auch keinen TÜV-Menschen gab, der das gemacht hat, ist es rein rechtlich nach meiner Meinung so, dass der Wagen ohne eine Zulassung/Abnahme läuft.

Just my 2 Cents.

Richtig schön Stammtisch hier – viel Mutmaßungen und wenig Inhalt.

Was die Fahrzeughöhe in den Papieren mit einer Bremsanlage zu tun hat, erschließt sich mir nicht wirklich. Und witzigerweise muss ein Serienfahrwerk, welches ab Werk so erhältlich war (egal ob das Fahrzeug damit höher oder niedriger wird) ebenfalls nicht eingetragen werden.

Wie ist es eigentlich mit der AIRMATIC? Da hat der Wagen ja nie die gleiche Fahrzeughöhe und kann sogar aktiv tiefergelegt oder angehoben werden.

Meine Aussagen waren keine Mutmaßungen, aber wie dem auch sei.

Ich denke, Du hast sehr wohl verstanden, wozu das Beispiel mit den Fahrwerken dient.
Nicht jede Veränderung ist automatisch "legal", nur weil sie aus dem Regal für das jeweilige Auto kommen.

Na letztendlich unterhalten wir uns doch hier über originale Fahrzeugteile, die vom Fahrzeughersteller für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorgesehen und uneingeschränkt freigegeben sind.
Das Ganze wird meinem Verständnis nach durch die Typengenehmigung des KBA abgedeckt - in dem Fall hier für den Typ BR218.

Die Hersteller verwenden ja auch plattformübergreifende Komponenten.
Beim CLS 500 sind Bremssättel A218 ... verbaut, beim 350er Benziner / 350 CDI hingegen z.B. A204.. während Bremsscheiben wieder ausschließlich eine A218... Teilenummer aufweisen.

Die Federn und Dämpfer bzw Luftfederbeine haben ausschließlich A218 Teilenummern - weil explizit für dieses Fzg.Typ samt Charakteristik entwickelt und abgenommen.
Je nach Federn ergibt sich eine leicht anderer Fahrzeughöhe - aber alles mit 218er Teilenummer und damit für den Wagen uneingeschränkt genehmigt.

Das kann also eigentlich innerhalb der Serie nur übergreifend per Typgenehmigung gehen, im Rahmen derer sich der Hersteller in einem gewissen abgenommenen Rahmen aufgrund der geprüften Ausstattungsvarianten bewegen darf.
Die Dokumentation dazu möcht ich mir gar nicht vorstellen 😁

Dazu wird er ja auch regelmäßig auf Einhaltung in Fertigung und QM überprüft.
vgl.
https://www.kba.de/.../konformitaetsueberpruefung_node.html

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