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unverschulteten Unfall der eigenen Haftpflichtversicherung melden?

Themenstarteram 6. September 2017 um 18:02

Hallo, mir ist heute jemand hinten aufgefahren. Schuldfrage ist eindeutig und ich habe den Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet. Muss ich den Schaden auch meiner Haftpflichtversicherung mitteilen? Würde das die Sache beschleunigen? Ich bin zwar aus Österreich, aber schätze da wird es keinen Unterschied zu Deutschland geben.

Vielen Dank!

Lg

Beste Antwort im Thema

Wenn die Schuldfrage eindeutig zu 100% beim Unfallgegner liegt, würde ich den Unfall nicht meiner Versicherung melden.

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Dann kommentiere ich mal sinnfrei.

Mit einer (gegnerischen) Versicherung zu telefonieren kann manchmal in die Hose gehen. Insbesondere wenn man sich auf Gespräche einlässt und Aussagen tätigt die überhaupt nicht Sinn und Zweck des Telefonates waren.

Ich würde generell eher den schriftlichen weg wählen, gerne auch per Mail.

Schriftlich trifft das aber erst recht zu.

Telefonische Aussagen, deren Aufzeichnung man nicht zugestimmt hat, sind nicht gerichtsverwertbar, schriftliche Angaben aber sehr wohl.

Ohnehin wird der TE aber vermutlich einen Fragebogen ausfüllen müssen.

Themenstarteram 9. September 2017 um 9:08

Ich habe heute mit der Vericherung gesprochen. Die haben mir gleich die Schadensnummer durchgegeben und gemeint, dass ich schon in die Werkstatt fahren kann und den Rest erledigt die Werkstatt. Dürfte der Unfallgegner den Schaden gemeldet haben?

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 9. September 2017 um 11:08:02 Uhr:

Ich habe heute mit der Vericherung gesprochen. Die haben mir gleich die Schadensnummer durchgegeben und gemeint, dass ich schon in die Werkstatt fahren kann und den Rest erledigt die Werkstatt. Dürfte der Unfallgegner den Schaden gemeldet haben?

Wie hat der Sachbearbeiter der Versicherung diese Frage beantwortet? :confused:

Themenstarteram 9. September 2017 um 10:48

Hab eigentlich nicht gefragt, aber ich nehme an, dass das in Ordnung geht. Den Schaden muss sich sowieso ein Sachverständiger ansehen und erst dann wird die Reparatur freigegeben.

Achte darauf, dass es ein von dir bestellter Sachverständiger ist und keiner, den die Versicherung entsendet.

Themenstarteram 9. September 2017 um 21:06

Ok, das kann ich beeinflussen?

Das kannst du nicht nur beeinflussen, das ist dein recht bei einem unverschuldeten Unfall. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass bei der Regulierung inzwischen die gegnerische Versicherung das Heft in die Hand genommen hat.

Was haben sie denn jetzt genau gesagt? Haben sie ihre Eintrittspflicht bestätigt -sprich übernehmen sie die Kosten für deinen Schaden?

In welche Werkstatt sollst du gehen? Welcher Gutachter soll sich dein Fahrzeug "sowieso" abschauen?

Du hast mehrere Möglichkeiten wie du den schaden abwickeln kannst.

Z.B. Reparatur in einer Werkstatt deiner Wahl, Reparatur in einer Werkstatt die von der Versicherung ausgewählt wird, fiktive Abrechnung über Gutachten von Gutachter deiner Wahl, fiktive Abrechnung über Gutachten von Gutachter den die Versicherung gewählt hat, fiktive Abrechnung mit anschließender (Teil-)reparatur....

Ich persönlich würde alle optionen in denen die gegnerische Versicherung die Finger drin hat aussen vor lassen.

Da dich offenbar auch brennend interessiert ob und was der Gegner angegeben hat, könnte ich mir vorstellen, dass da vielleicht doch noch was im Argen liegt - kann mich natürlich auch irren.

Sofern dein Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher ist würde ich auch erst reparieren bzw. Gutachter beauftragen wenn wenn die Versicherung klipp und klar die vollständige Kostenübernahme bestätigt hat.

 

Ps: gerade wieder gesehen dass es um Österreich geht- möglicherweise sind dort manche Verfahrensweisen anders geregelt

Trotzdem warte alles schriftliche ab. Wurde am telefon was zum gutachter gesagt ?

Themenstarteram 10. September 2017 um 14:17

Sie haben gesagt, dass ich hin fahren kann wohin ich will. Ich soll nur die Schadensnummer nennen und den Rest übernimmt die Werkstatt. Ich hätte eigentlich vor gehabt, in meine Stammwerkstatt zu fahren.

Kann man so machen.

Lass auf dem Reparaturauftrag, den du unterschreibst, unbedingt vermerken, dass vor Reparaturbeginn die Freigabe der Versicherung einzuholen ist und dass du im Zweifelsfall einen eigenen Sachverständigen beauftragen möchtest.

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 10:41

Nächste Woche wird der Schaden in der Höhe von 1100 Euro repariert. Die gegnerische Versicherung übernimmt vollständig die Kosten. Getauscht wird die Stoßstange und die Stoßstangenführung. Meine Frage: Ist das Fahrzeug jetzt ein Unfallfahrzeug? Mindert sich der Wert durch diesen Schaden?

Diese Fragen sollten in dem von dir beauftragten Gutachten beantwortet worden sein. Neben der Wertminderung auch den Nutzungsausfall nicht vergessen. Du hast das Auto ja nicht zum Spaß in der Werkstatt stehen.

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 11:02

Das Gutachten hat die Werkstatt. Werde dann dort nachfragen.

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