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Unverschuldeter Unfall, was nun?

Themenstarteram 18. Mai 2014 um 8:04

Hallo zusammen,

ich stand gestern auf dem REWE Parkplatz und habe auf einen Parkplatz gewartet, als auf einmal jemand neben mir rausfährt, mein stehendes Fahrzeug nicht sieht, und mir schön in die Seitenwand Fahrerseite reinfährt. Die Tür hat auch leicht etwas abbekommen.

Er hat die Schuld direkt eingeräumt und mir seine Kontakt- und Versicherungsdaten gegeben. Polizei wollte nicht zur Unfallaufnahme kommen, d kein Personenschaden.

Nun ist mein geliebter 1er, den ich gerade mal ein Jahr fahre beschädigt =(

Wie soll ich nun vorgehen, was ist zu tun? Wie hoch könnte der Schaden sein? Brauche ich einen Anwalt, Sachverständigen, etc? Oder einfach ab zu BMW und die alles regeln lassen?

Auto ist EZ 02/2008, Scheckheftgepflegt mit derzeit 106.000 km auf der Uhr.

Danke für eure Hilfe.

Beste Grüße

kuba

2014-05-17-16-33-54
2014-05-17-16-33-48
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von situ

Erst einmal die Versicherung anschreiben und feststellen, was sie (und der Schädiger, der sich sein "Schuldeingeständnis", was er gar nicht abgeben darf - vielleicht noch mal überlegt).

Da wird ihm aber niemand bei dem Sachverhalt einen Strick daraus drehen.

Bei den wenigen Unfällen, die ich persönlich hatte, habe ich z.B. folgenden Text geschrieben:

Ich, (Name des Verursachers) bin gegen das ordnungsgemäß geparkte Fahrzeug B-M...... gefahren.

Beschädigt wurde nach ersten Anschein der Seitenbereich links vorne.

Unterschrift und Datum.

Das ist kein Schuldanerkenntnis gemäß BGB und kann dem Verursacher nicht zum Nachteil gereichen.

Viele Grüße von Klaus

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Themenstarteram 19. Mai 2014 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

Ich persönlich würd' in die Vertragswerkstatt gehen, gerade wenn das Auto noch recht neu ist. Im Fall eines Verkaufs macht sich dies meist besser als bei einer freien Werkstatt. Zum Schadensbild wird der Gutachter schreiben, ob eine Reparatur reicht oder ob das Teil getauscht werden muss. Wegen dem Seitenaufprallschutz ist aber m.E. ein Tausch besser als eine Reparatur, da Du dann keine Schwachstelle durch ein gestauchtes Blech hast.

Bei einer fiktiven Abrechnung bekommst Du nur den Nettopreis (also ohne Umsatzsteuer) der Reparatur ausgezahlt. Die Umsatzsteuer, die dann später anfällt (z.B. wenn der Gutachter Vertragswerkstattpreise ansetzt, Du aber zum freien Schrauber gehst), bekommst Du dann nach durchgeführter Reparatur, aber eben nur in der tatsächlich angefallenen Höhe.

Hallo Peter und danke für Deine detailierten Kommentare.

Bezüglich Vetragswerkstatt und freier Werkstatt. Das Auto ist jetzt 6 Jahre alt, habe es seit einem Jahr und gehe davon aus, es noch 4-5 Jahre zu fahren. KM Stand derzeit 107.000 km bei einer Jahreslaufleistung von ca. 20.000-25.000 km. Daher denke ich, würde es bei einem Verkauf eh nicht mehr viel geben.

Wichtig ist mir jedoch, dass die Reparatur ordentlich durchgeführt wird und ich ein sicheres Auto habe. Optische Makel sollten natürlich vermieden werden. Zur Stabilität des Fahrzeugs wurde mir gesagt, dass beide Methoden sicher und gut seien. Jedoch ist das Ersetzen der Seitenwand aufwendiger. Hier wird das Blech, welches mit der Karosserie verklebt ist, rausgeschnitten und ein neues wird eingesetzt, welches dann an 2 Stellen angschweißt werden muss. Somit auch hier, Schweißnaht, Spachtelmasse und Lack.

Zu deinem Kommentar bezüglich fiktiver Abrechnung. Wenn der Gutachter nun einen Erstattungswert von 2500 Euro ausweisen würde, abzüglich Mehrwertsteuer, also ca. 2000 Euro. Und ich dann bei einer Werkstatt für 1800 Euro reparieren lasse, ich hier die Mehrwertsteuer angeben könnte und dann diese von der Versicherung zusätzlich übernommen wird? Dies verstehe ich nicht, da die Versicherung ja schon mehr als die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten erstattet hätte.

Beste Grüße und einen schönen Abend

Hallo ins Forum,

ok, bei dem Alter und der geplanten Weiternutzung gibt sich dies nix.

Zur fiktiven Abrechnung (Beispielszahlen):

Der Gutachter ermittelt einen Reparaturschaden von insgeamt 3.500 (incl. USt) bei den üblichen Verrechnungssätzen. Wenn Du fiktiv abrechnest, bekommst Du von der Versicherung 2.941,17 (= Nettopreis). Lässt Du dann bei einer Billigwerkstatt für insgesamt 2.500 (incl. USt) reparieren, wirst Du die in den 2.500 enthaltene Umsatzsteuer (= 399,16) noch ergänzend erhalten. Gesamtentschädigung der Versicherung für die Repartur ist dann 3.340,33. Bei einem solchen Fall ist aber eine Abtretung zur Direktabrechnung m.W. nicht möglich.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 212059

...

Lässt Du dann bei einer Billigwerkstatt für insgesamt 2.500 (incl. USt) reparieren, wirst Du die in den 2.500 enthaltene Umsatzsteuer (= 399,16) noch ergänzend erhalten. Gesamtentschädigung der Versicherung für die Repartur ist dann 3.340,33.

Viele Grüße

Peter

Hallo,

um die Umsatzsteuer in den enthaltenen 2.500,00 € an Reparaturkosten zu erhalten muss die Rechnung vorgelegt werden.

Und hier wird die Versicherung dann feststellen, dass dir bereits 2.941,17 € (Nettopreis) erstattet wurden.

Die Brutto-Reparaturkosten der Billigwerke sind also schon 441,17 € billiger als die Nettoreparaturkosten laut Gutachten.

Somit bleibt es bei der Abrechnung, also nix mehr mit MwSt.-Erstattung.

Gruß

fordfuchs

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von 212059

...

Lässt Du dann bei einer Billigwerkstatt für insgesamt 2.500 (incl. USt) reparieren, wirst Du die in den 2.500 enthaltene Umsatzsteuer (= 399,16) noch ergänzend erhalten. Gesamtentschädigung der Versicherung für die Repartur ist dann 3.340,33.

Viele Grüße

Peter

Hallo,

um die Umsatzsteuer in den enthaltenen 2.500,00 € an Reparaturkosten zu erhalten muss die Rechnung vorgelegt werden.

Und hier wird die Versicherung dann feststellen, dass dir bereits 2.941,17 € (Nettopreis) erstattet wurden.

Die Brutto-Reparaturkosten der Billigwerke sind also schon 441,17 € billiger als die Nettoreparaturkosten laut Gutachten.

Somit bleibt es bei der Abrechnung, also nix mehr mit MwSt.-Erstattung.

Gruß

fordfuchs

Glaube ich nicht (wohlgemerkt Glauben, nicht Wissen),

das würde ja bedeuten, wenn ich nach fiktiver Abrechnung die Reparatur selbst durchführe und nur für die Ersatzteile eine Rechnung mit Mwst vorlege, oder eine Teilreparatur in der Werkstatt, würde ich die Mwst auch nicht erstattet bekommen.

Themenstarteram 20. Mai 2014 um 11:21

Servus,

nimmt man nun lieber den Gutachter einer Werkstatt, die diesen bestellt? Wie bereitwillig machen die das denn, wenn das Auto dann nicht bei denen repariert wird?

Oder sucht man sich einen freien Gutachter und geht zu diesem? Wie sieht dann der Prozess aus? Nach welchen Stundensätzen arbeitet der dann?

Einen Anwalt einschalten will ich nicht, fall nicht notwendig. Für den Fall der Fälle habe ich mir jedoch bereits eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung schicken lassen...

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

um die Umsatzsteuer in den enthaltenen 2.500,00 € an Reparaturkosten zu erhalten muss die Rechnung vorgelegt werden.

Und hier wird die Versicherung dann feststellen, dass dir bereits 2.941,17 € (Nettopreis) erstattet wurden.

Die Brutto-Reparaturkosten der Billigwerke sind also schon 441,17 € billiger als die Nettoreparaturkosten laut Gutachten.

Somit bleibt es bei der Abrechnung, also nix mehr mit MwSt.-Erstattung.

die Versicherung muss den üblichen Schaden ersetzen. Wenn dies fiktiv nach Gutachten läuft, wird nur der Nettobetrag erstattet. Wenn Du dann z.B. selbst schraubst (und nur USt für die Teile aufwenden musst) oder billiger reparieren lässt (so dass weniger USt als bei der üblichen Beseitigung anfällt), muss die Versicherung die tatsächlich aufgewendete USt erstatten.

Die Regelung des § 249 Abs. 2 BGB ist hierzu eindeutig:

Zitat:

Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Somit ist der erforderliche Geldbetrag zur Beseitigung zu zahlen und eben dazu die Umsatzsteuer, die tatsächlich angefallen ist, selbst wenn die billigere Reparatur unterhalb des Nettobetrags des Gutachtens. So kenne ich die Abrechnungen von Versicherungen in Mandantenfälle auch. Die zahlen den Nettobetrag aus dem Gutachten und dann - wenn die Rechnung für die billigere Reparatur oder für Teile vorgelegt wird - die angefallene Umsatzsteuer obendrauf.

@TE: Für die Wahl des Gutachters gibt's keine Grundregel. Ich hab' denjenigen genommen, mit dem die Werkstatt (der ich vertraue) zusammenarbeitet. Allerdings ist das Fahrzeug dann auch dort in die Instandsetzung gegangen. Es ist aber auch möglich, einen Gutachter selbst zu suchen. Für die Abrechnung gibt's keine feste Regelung (wie z.B. bei Anwälten), sondern die Gutachter haben ihre eigenen Abrechnungssätze. Da gibt's Stundensätze, aber auch Pauschalhonorare in Abhängigkeit von der Schadenshöhe. Wichtig ist nur, dass die Sätze ortsüblich sind, damit die Versicherung keine Kürzungen vornimmt. Nach meinen Erfahrungen liegen die Gutachter in einer Region aber preislich auf ähnlichem Niveau.

Viele Grüße

Peter

am 21. Mai 2014 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von kubusz

Wie soll ich nun vorgehen, was ist zu tun?

Anwalt.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von thardy

Zitat:

Original geschrieben von kubusz

Wie soll ich nun vorgehen, was ist zu tun?

Anwalt.

warum? So wie's aussieht macht die Gegner-VS eine saubere Abwicklung. Daher braucht's den kostentreibenden Anwalt doch nicht wirklich.

Man kann Unfälle auch so abwickeln, ohne dass die Kosten hochgetrieben werden, die letztlich über die Prämienumlage bei jedem von uns mit bezahlt werden müssen.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von kubusz

Servus,

nimmt man nun lieber den Gutachter einer Werkstatt, die diesen bestellt? Wie bereitwillig machen die das denn, wenn das Auto dann nicht bei denen repariert wird?

Oder sucht man sich einen freien Gutachter und geht zu diesem? Wie sieht dann der Prozess aus? Nach welchen Stundensätzen arbeitet der dann?

Einen Anwalt einschalten will ich nicht, fall nicht notwendig. Für den Fall der Fälle habe ich mir jedoch bereits eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung schicken lassen...

Nachdem Du das Auto ohnehin reparieren lassen willst, könntest Du die Regulierung des Schadens auch komplett in die Hände des gegnerischen Versicherers geben, eine Partnerwerkstatt von diesem beauftragen (einige auch Vertragswerkstätten), bekommst Leihwagen oder Nutzungsausfall, Hol- und Bringservice für Dein Auto und nach vollendeter Reparatur ein gewaschenes Auto. Du hast mit dieser Variante kaum Aufwand, der im Übrigen auch vom gegnerischen Versicherer bezahlt wird (idR als Unkostenpauschale 30 EUR), ein repariertes Auto und die gleichen Garantieansprüche, wie bei jeder anderen Werkstatt auch.

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