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Unverschuldeter Unfall, Totalschaden, Probleme mit der eigenen Versicherung

Guten Abend Gemeinde,
meine Frau hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Unfall, deren Folge ein wirtschaflicher Totalschaden war. Nun endlich, nach über 5 Monaten und einer Klage vor dem Landgericht, wurden die Kosten(Restwert, Nutzungsausfall, Gutachter- und Bergekosten etc.) übernommen - wäre da nicht in unserem Vollkaskovertrag noch eine Klausel, nach der die Differenz zwischen Restwert und Neuwagenpreis von unserer Vollkasko erstattungsfähig ist.
Unsere Versicherung würde auch zahlen, jedoch mit Rückstufung. Besteht eine Möglichkeit, auch dies von der gegnerischen Versicherung zu fordern? Unsere Versicherung blockt, arbeitet sehr verzögert (kein Rückruf, schriftliche Erinnerungen etc.) und geht auf das Thema leider nicht weiter ein, denn hier könnte sich unsere Versicherung die Kosten ja auch von der gegenischen Versicherung wieder holen.
Inzwischen wäre ich fast soweit, ggf. auch gegen die eigene Versicherung zu klagen um nach Abschluss alle Versicherungen dort zu kündigen (sind einige).
Danke für (hilfreiche) Antworten!
Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Manche bekommen den Hals eben nicht voll genug.

Was ist dass den für ein blöder Spruch?
Sowas kann man sich echt sparen.
Er hat in seiner eigenen Vollkasko eine Differenzkasko mit vereinbart, bzw. ggf. läuft es auch noch unter Neuwertentschädigung.
Für diesen Zusatz verlangt die Versicherung natürlich auch Prämie.
Also ist es ja wohl auch sein gutes Recht diese Klausel in Anspruch zu nehmen.
Dass hier die Frage aufkommen kann, ob das nicht auch eine Position ist, die der Unfallgegner tragen muss, ist doch vollkommen normal.

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Zitat:

Original geschrieben von situ


Selbstverständlich dann ohne Hochstufung - oder verstehe ich das falsch. Was hätte der Fragesteller gewonnen (außer ggf. einer schnelleren Abwicklung). Da hätte sich der Anwalt ja selbst um sein Honorar gebracht. So dumm wird er doch nicht sein.

Sollte ein Anwalt nicht im Interesse seines Mandanten tätig werden?

Und um deine Frage zu beantworten: 
Neben der sicherlich schnelleren Schadenabwicklung hätte der Kaskoversicherer den Neupreis abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung reguliert. 

Die Selbstbeteiligung sowie vom Kaskoversicherer nicht erstattete Positionen wie Sachverständigengebühren, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall pp. hätte der TE vom KH-Versicherer des Verursachers erhalten. Da der jetzt aber offensichtlich vollen Schadenausgleich geleistet hat, bleibt der TE auf der Selbstbeteiligung sitzen, die der Kaskoversicherer immer noch berücksichtigt, sofern der Neupreisanspruch geltend gemacht wird! 

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? 150 - 300 - 500 oder gar 1.000 Euro? Nicht schlimm? Zumindest hat sich die Klage gegenüber dem KH-Versicherer für den Anwalt gerechnet!

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