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Unverschuldeter Unfall
Hallöchen,
mir hat heute leider jemand beim Halten seine Autotür in die Seite gerammt..
Polizei co alles da.. keine Schuld meinerseits laut Polizeit etc..
Nun überlege ich wie ich das ganze Abwickle.. Die Versicherung des Gegners (zufällige die gleiche wie meine) möchte natürlich zu ihrer Vertragswerkstatt. Ich bin mir nur gerade unsicher in wieweit ich dann später eventuell Probleme bekomme wenn ich Rost oder dergleichen an der Karosserie habe und nicht mehr auf die Garantie von Opel zurückgreifen kann?.. Schaden ist nicht gerade klein, genau den Beifahrer Türgriff getroffen, der sich dann im Blech bewegt hat.
Habe jetzt auch öfters gelesen unbedingt Anwalt? Puh...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tomold schrieb am 19. Mai 2016 um 22:27:23 Uhr:
Zeig mal ein Foto...
Ich habe so verstanden: Jemand hält an, öffnet die Tür und trifft Deine Tür. OK die Qualität von Opel ist nicht die Beste, aber sogar Opel Türen sollten Anstöße von anderen Türen so wegstecken, dass die Tür nicht gewechselt werden muss. :D
Kann gut sein, dass Du den Gutachter selber bezahlen musst, wenn der einen Bagatellschaden erklärt.:eek:
Ein Sachverständiger wird sicher in der Lage sein zu erkennen wie hoch der Schaden ist.
Ist er zu gering für ein Gutachten wird er wohl ein Kurzgutachten erstellen.
Gruß Frank,
somit bleibt man nicht auf den Kosten sitzen. ;)
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23 Antworten
Kleine Zwischeninfo - PKW-Haftpflicht Versicherung stellt sicht jetzt quer..
Sieht die Schuld beim Fahrgast des Taxis.. und deckt diese nicht..
Jetzt heißts wohl doch Anwalt.. :(
Trotzdem muss die Haftpflicht des Taxis auf kommen da dieses Auto ein Schaden verursacht hat. Leider muss da der Anwalt wirklich her.
Ist ja wenn meine Freundin mit mein Auto fährt , Unfall baut und meine Versicherung sagt ja ne lag an meiner frdundin.. das geht ja auch nicht.
Dann viel Erfolg und verlier nicht die Geduld. Sowas kann dauern.
Das findet man z. B. in den AKB
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
a. den Halter des Fahrzeugs
b. den Eigentümer des Fahrzeugs
c. den Fahrer des Fahrzeugs
d. berechtigte Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer hat Versicherungsschutz zu gewähren
und teilweise auch
berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht, wenn es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) handelt.
Vielleicht ist das der Bezug des ablehnenden Versicherers. Aber hier sind die Schadenspezialisten einmal gefragt, wie das auszulegen ist.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 23. Mai 2016 um 22:40:47 Uhr:
Das findet man z. B. in den AKB
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
a. den Halter des Fahrzeugs
b. den Eigentümer des Fahrzeugs
c. den Fahrer des Fahrzeugs
d. berechtigte Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer hat Versicherungsschutz zu gewähren
und teilweise auch
berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht, wenn es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) handelt.
Vielleicht ist das der Bezug des ablehnenden Versicherers. Aber hier sind die Schadenspezialisten einmal gefragt, wie das auszulegen ist.
Eine bessere Erklärung kann es nicht geben.
Auch "2003" war man sich schon nicht einig. :D
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=107
Gruß Frank,
so ist das Leben. ;)
Deswegen hilft wohl nur profisioneller Rat :(.. Hoffe bleibe nicht auf den Kosten am Ende sitzen...
Danke fuer den Auszug der AKB habe ich mir noch nicht angeschaut gehabt guter Tipp!
Nur inwiewiet ist die Ausnahme fuer Taxis zu verstehen?
Sind Insassen eines Taxis generell nicht über die PKWHaft... Mitversichert oder gerade in diesen...
Ich denke, dass dieses schon ältere Urteil des OLG Hamm bei diesem Sachverhalt hilft, die VU-Entscheidung zu verstehen.
Bei einem unverschuldetem Unfall sollte man sich immer einen RA holen.
Als Kleines Privatmännchem wirst du doch nur von der Vers. abgezockt.
Dein RA kann berechtigte Forderungen stellen, Fristen setzen, ggf. Klage einreichen.
Kannst du das auch alles so erfolgreich alleine?
rzz