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unverschuldeter Unfall

Themenstarteram 11. August 2009 um 13:55

Hallo,

ich weiß ehrlich nicht mehr weiter und hoffe das ihr mir vielleicht mit ein paar Tips weiterhelfen könnt.

Mein Sohn hatte ende Juni mit meinem Auto einen Unfall.Das Auto war zwar schon etwas älter aber top in Ordnung und leider nach dem Zusammenstoß nur noch Schrott.Die Polizei hat alles aufgenommen und es gibt auch zwei Zeugen die bestätigt haben das mein Sohn an dem Unfall keine Schuld trägt.Der Unfallgegner war in einer Kurve zu schnell und hat dann die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und mein Sohn hatte keine Chance noch irgendwie zu reagieren.Nach dem Unfall lag mein Sohn mehrere Tage im Krankenhaus und war anschließend noch 6 Wochen krank geschrieben.Ich hatte der Versicherung den Schaden am nächsten Tag gemeldet und bekam für drei Tage einen Leihwagen.Da es sich bei meinem Sohn um recht schwere Verletzungen handelte habe ich dann einen Anwalt eingeschaltet was mir auch von der Polizei geraten wurde.Außerdem hat mein Sohn Anzeige erstattet wegen Körperverletzung.Das Auto wurde von einem Gutachter besichtigt und anschließend verschrottet.Mein Anwalt hat nun der Versicherung eine Kostenaufstellung zukommen lassen aber auch nach einem zweiten Anschreiben reagiert die Versicherung nicht.Ich bräuchte nun schnellstens wieder ein Fahrzeug aber da die Versicherung noch nicht mal den Schaden laut Gutachten begleicht bin ich mittlerweile ratlos.Der Anwalt sagte mir das derartige Sachen längere Zeit dauern können nur davon kann ich mir auch nichts kaufen.Gibt es nicht irgendeine Frist in der Versicherungen verpflichtet sind die Schäden zu regulieren?

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber hier sind einige am Start, die in ihrem Leben noch keinen Personenschaden reguliert haben und meinen, hier Weisheiten absondern zu müssen.

Achtung TE! Nicht alles was Du hier liest, ist wirklich eine Hilfe. Ganz im Gegenteil.

Wie Delle richtig gesagt hat, kann es viele Gründe haben, warum die Regulierung noch nicht erfolgt ist.

Zunächst muss die Haftung geklärt sein.

Hier handelte es sich offenbar um eine Kollision im Begegnungsverkehr.

Ich kann mich kaum an Fälle erinnern, die bei dieser Konstellation ohne Stress abgelaufen wären, denn standardmäßig leugnen beide Beteiligte, dass sie in irgendeiner Form in den Gegenverkehr geraten sind. Schuld ist immer der andere.

Folge: Keine Versicherung wird hier eine Entscheidung treffen, ohne die Ermittlungsakte gesehen zu haben. Die gibt es aber erst, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat (Körperverletzung = Abgabe an StA).

Das kann leider Wochen dauern.

Richtiger Unsinn ist es allerdings, Dir zu raten, bei einem Personenschaden "mal richtig Druck zu machen" und gleich einen Mahnbescheid zu beantragen (Wozu? Wenn überhaupt, klagt man. Mahnbescheid wird nie Erfolg haben, denn den Widerspruch legt  bereits die Poststelle ein, ohne überhaupt die Akte anzusehen).

Wer Ahnung vom Personenschadengeschäft hat, wird hier immer um ein gutes Regulierungsklima bemüht sein, denn nur das führt zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Regulierung. Das gilt sowohl für Versicherer wie für Anwalt.

Wenn ein Anwalt im Personenschaden von Anfang an den Maulaffen gibt, kann er sicher sein, dass er am Ende keinen Cent mehr bekommt, als absolut notwendig ist.

Im Personenschaden gibt es überwiegend "weiche" Schadenspositionen.

Es gibt keine starre Regel, ob Du für einen Beinbruch 500 oder 5000 EUR bekommst.

Gerade wenn Dein Sohn schwerer verletzt wurde, wird der Versicherer bemüht sein, am Ende eine Abfindung zu vereinbaren.

Und jetzt überleg mal, bei welchem Anspruchsteller oder Anwalt der Sachbearbeiter eher ans obere Ende der Skala geht...

Es spricht nichts dagegen, dass der Anwalt beim Versicherer anruft und fragt, woran es liegt und ob ggf.  ein Vorschuss möglich ist. Dann kann er Dich über den Sachstand informieren. Und Du weißt, warum es hakt. Vielleicht ist es auch einfach nur Überlastung (Urlaubszeit) und nach dem Anruf wird Deine Akte vorgezogen.

Ich z.B. mach das gerne mal, wenn ich plausibel und freundlich angesprochen werde. Soll halt der nächste Maulaffe dafür noch ein bisschen warten;).

Gute Besserung und viel Erfolg

Hafi

 

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Der Anwalt soll mal seinen Arsch bewegen oder es gleich sagen wenn er keinen Bock hat,dann kannst du einen anderen besseren suchen.

Wenn sich die Versicherung nicht rührt soll er die Summe in einem Mahnverfahren einfordern,dann muß sich die Versicherung rühren.:D Denn wenn sie der Forderung nicht wiederspricht erkennt sie die Summe an.

 

Mein alter Herr hatte auch schon mal Ärger mit einer gegnerischen Versicherung,ging um die Wahnsinnssumme von ca 1000DM.Die liesen es auf einen Prozess ankommen den sie verloren,aus eigener Blödheit.Als sie dann die Zahlung immer noch verweigerten hat ihnen der Anwalt schlicht den Gerichtsvollzieher auf den Hals geschickt.

Bei Versicherungen darf man nicht bitten und betteln,da muß der Anwalt gnadenlos auch große Geschütze auffahren wenn nötig.

Themenstarteram 11. August 2009 um 14:49

Ob es etwas bringt wenn ich bei der Versicherung mal höflich anfrage?

Zitat:

Original geschrieben von Sausimaus

Ob es etwas bringt wenn ich bei der Versicherung mal höflich anfrage?

Schaden kanns nicht-aber ich denke,wer bei 2 anwaltlichen Anschreiben nicht reagiert ,der hat auch für freundlichkeit nicht viel übrig.

Der Anwalt sollte allerdings mehr wissen und können ,als mal eben abwarten.

Alex.

Versuchen kannst du es ja mal,aber vermutlich wirst du höfflich abgewimmelt und es passier weiterhin nichts.

Da werden dann so Aussagen kommen wie,wir haben die Akte noch nicht,es gibt noch Unklarheiten,ist in Bearbeitung usw.Eben Blabla um dich Ruhigzustellen.

Lass da lieber mal deinen Anwalt anrufen.Allerdings erweckt der den Eindruck das er keine Erfahrung mit unwilligen Versicherungen hat,ich hoffe doch das Verkehrsrecht in weitem Sinne sein Fachgebiet ist und er kein Anwalt für Familienrecht oder ähnliches ist.

Zitat:

Original geschrieben von Sausimaus

Ob es etwas bringt wenn ich bei der Versicherung mal höflich anfrage?

da wirst du keine Auskünfte bekommen........:(

 

Man wird dich mehr oder weniger höflich drauf hinweisen, dass du anwaltlich verteten bist und Ausküfte nur an den Anwalt gegeben werden.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. August 2009 um 15:35

Der ist schon Anwalt für Verkehrsrecht nur dauert mir das alles etwas lange.Ich meine es kann doch nicht sein das die Ewigkeiten brauchen um die Polizeiakte zu lesen.Schließlich sind ja schon einige Wochen ins Land gegangen und die Versicherung müßte doch zumindestens auf die Schreiben des Anwaltes in irgendeiner Weise reagieren.

Zitat:

Original geschrieben von Sausimaus

Der ist schon Anwalt für Verkehrsrecht nur dauert mir das alles etwas lange.Ich meine es kann doch nicht sein das die Ewigkeiten brauchen um die Polizeiakte zu lesen.

Sie müssen die Akte erst einmal bekommen. Da könnte das Problem liegen. Zwischen der Anforderung der Akte und dem Eingang liegen leider etliche Monde........:(

 

Das muss also nicht unbedingt das Verschulden der Versicherung sein.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Das muss also nicht unbedingt das Verschulden der Versicherung sein.

Aber man könnte ja trotzdem auf Anwaltschreiben reagieren und wenn man nur angibt noch keine Akteneinsicht bekommen zu haben.Aber gar nicht zu reagieren?Sieht nach Zeitspiel aus

 

So wie bei einem Kollegen dem ein städtisches Fahrzeug in die Seite gedonnert ist.

Ca 3 Monate null Reaktion,dann mehrere Monate Prüfung der Akten und ablehnen jeglicher Haftung.Dann wieder wochenlang Stille um dann nach knapp einem Jahr  ein Angebot zu machen aus "Kulanz" 30% des Schadens zu übernehmen das sie wieder einige Wochen später auf 50% angehoben haben.Dann ging es vor Gericht und der Richter fand es etwas seltsam,wenn auch von dieser Versicherung gewohnt,das man wegen einer solchen Lapalie (5000€ plus Nebengeräuschen) mit zwei Anwälten einer renomierten Kanzlei anrückt.

Aber egal,die Versicherung wurde zu 100% Kostenübernahme verdonnert da keinerlei Mitschuld des Klägers zu erkennen sei.Bis er dann das Geld auf dem Konto hatte dauerte es dann nochmals zwei Mahnungen.Unterm Strich hat er fast zwei Jahre gewartet bis er sein Geld komplett beisammen hatte.

Sorry, aber hier sind einige am Start, die in ihrem Leben noch keinen Personenschaden reguliert haben und meinen, hier Weisheiten absondern zu müssen.

Achtung TE! Nicht alles was Du hier liest, ist wirklich eine Hilfe. Ganz im Gegenteil.

Wie Delle richtig gesagt hat, kann es viele Gründe haben, warum die Regulierung noch nicht erfolgt ist.

Zunächst muss die Haftung geklärt sein.

Hier handelte es sich offenbar um eine Kollision im Begegnungsverkehr.

Ich kann mich kaum an Fälle erinnern, die bei dieser Konstellation ohne Stress abgelaufen wären, denn standardmäßig leugnen beide Beteiligte, dass sie in irgendeiner Form in den Gegenverkehr geraten sind. Schuld ist immer der andere.

Folge: Keine Versicherung wird hier eine Entscheidung treffen, ohne die Ermittlungsakte gesehen zu haben. Die gibt es aber erst, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat (Körperverletzung = Abgabe an StA).

Das kann leider Wochen dauern.

Richtiger Unsinn ist es allerdings, Dir zu raten, bei einem Personenschaden "mal richtig Druck zu machen" und gleich einen Mahnbescheid zu beantragen (Wozu? Wenn überhaupt, klagt man. Mahnbescheid wird nie Erfolg haben, denn den Widerspruch legt  bereits die Poststelle ein, ohne überhaupt die Akte anzusehen).

Wer Ahnung vom Personenschadengeschäft hat, wird hier immer um ein gutes Regulierungsklima bemüht sein, denn nur das führt zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Regulierung. Das gilt sowohl für Versicherer wie für Anwalt.

Wenn ein Anwalt im Personenschaden von Anfang an den Maulaffen gibt, kann er sicher sein, dass er am Ende keinen Cent mehr bekommt, als absolut notwendig ist.

Im Personenschaden gibt es überwiegend "weiche" Schadenspositionen.

Es gibt keine starre Regel, ob Du für einen Beinbruch 500 oder 5000 EUR bekommst.

Gerade wenn Dein Sohn schwerer verletzt wurde, wird der Versicherer bemüht sein, am Ende eine Abfindung zu vereinbaren.

Und jetzt überleg mal, bei welchem Anspruchsteller oder Anwalt der Sachbearbeiter eher ans obere Ende der Skala geht...

Es spricht nichts dagegen, dass der Anwalt beim Versicherer anruft und fragt, woran es liegt und ob ggf.  ein Vorschuss möglich ist. Dann kann er Dich über den Sachstand informieren. Und Du weißt, warum es hakt. Vielleicht ist es auch einfach nur Überlastung (Urlaubszeit) und nach dem Anruf wird Deine Akte vorgezogen.

Ich z.B. mach das gerne mal, wenn ich plausibel und freundlich angesprochen werde. Soll halt der nächste Maulaffe dafür noch ein bisschen warten;).

Gute Besserung und viel Erfolg

Hafi

 

Themenstarteram 12. August 2009 um 10:19

Vielen Dank für eure Meinungen.Es wird mir eh nichts anderes übrigbleiben als abzuwarten.Ich denke das es vielleicht auch an der Versicherung liegt oder eben an dem Unfall da ja auch Personenschaden entstanden ist und es deshalb länger dauert um alles zu prüfen.Ich lass mich mal überraschen und hoffe das ich nicht zwei Jahre warten muß bis die Versicherung reagiert.

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