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Unverschuldeter Unfall - Anfängerfrage

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 15:37

Hallo,

ich habe eine ziemlich dämliche Frage, auf die ich schon seit 2 Tagen eine Antwort suche und eigentlich nur sich widersprechende Aussagen. Ich habe auch bereits 2 Leute aus dem Bekanntenkreis gefragt, die selbst schon Erfahrung mit unverschuldeten Schäden hatten, aber leider auch keine konkrete Antwort bekommen.

Mir ist jemand an der Kreuzung hinten aufgefahren. Mir fehlt jetzt auf ca 30cm Breite kräftig Lack an der Stoßstange. Ich habe einen "europäischen Unfallbericht" mit den benötigten Daten ausgefüllt, der von beiden Seiten unterschrieben wurde. Soweit so normal.

Eine zufällig vorbeikommend Polizeistreife wollte den Unfall nicht aufnehmen, da Schaden zu gering und Schuldfrage klar. Die Streife erklärte mir noch, dass sich der Unfallverursacher nun bei seiner Versicherung meldet und die sich dann wiederum bei mir meldet. Erst wenn nach einiger Zeit nichts kommt, sollte ich selbst aktiv werden.

Auf verschiedenen Seiten habe ich die Aussage gefunden, dass man sich als erstes an einen Gutachter und Anwalt wenden soll. An anderer Stelle heißt es wieder, man solle sich zuerst bei der gegnerischen Versicherung melden. Wiederum woanders habe ich die Aussage gefunden: Auto einfach beim Autohaus vorstellen, die kümmern sich um den Rest.

Der ADAC rät nur bei (MIt-)Verschulden die eigene Versicherung zu informieren bzw. habe ich mehrfach die Aussage gefunden, dass die eigene Versicherung gar kein Interesse daran hat die unverschuldeten Unfälle zu dokumentieren. Die Versicherungsbedingungen meiner Versicherung besagen:

"Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen." Wäre das u.U. der Fall wenn ich aus irgendwelchen Gründen auf dem Schaden sitzen bleibe und ihn deshalb über die Kasko regulieren wöllte?

Lange Rede kurzer Sinn.

Was wäre die normale (und möglichst unaufwändige) Vorgehensweise und in welcher Reihenfolge?

Kann/soll/muss ich den Schaden der eigenen Versicherung melden oder könnten mir daraus unter Umständen Nachteile erwachsen?

Oder wer könnte mir da am unkompliziertesten kompetente Aussagen geben ohne gleich 'n Termin beim Fachanwalt machen zu müssen? Die Hotline eigene Versicherung? Das Autohaus?

Sorry, ist wirklich ein Allerweltsthema, aber ich habe damit bisher keine Erfahrung und die widersprüchlichen Aussagen helfen mir nicht wirklich weiter.

Beste Antwort im Thema
am 12. Mai 2015 um 18:43

Vielen fällt es offensichtlich schwer, nachzuvollziehen, dass Unfälle und Versicherungsfragen nicht aller Leute täglich Brot sind - da wird es schnell trollig.

1. Mal bei einem Karrosseriefritzen vorbei fahren (nicht deine überteuerte Vertragswerkstatt, die das Auto auch dorthin verbringt) und einen Daumenwert für für die Reparatur erfragen.

2. Wenn die Schuldfrage so eindeutig ist, nach ein paar Tagen mit der gegnerischen Versicherung sprechen und schauen, wie die es angehen. Danach entscheiden, ob du den eigenen Versicherer informierst.

3. Bist du Mitglied eines der größeren Automobilklubs, bekommst du dort kompetenten Rat, Erstberatung auch durch einen Fachanwalt am Wohnort.

Sicher auch zu bewerten, ob es sich um den ersten Kratzer am neuen Auto handelt oder ob die Schrottkarre eh schon das Ende ihrer Tage sah.

Weiteren Handlungsbedarf sehe ich vorerst nicht. Besonders keinen Anlass, Gutachter oder Anwälte zu bereichern.

Wenn du widersprüchliche Aussagen nicht sortieren kannst, wird es hier schwierig. Sortiere mal die Standardantworten der Interessenvertreter aus wie:

Ab zum Anwalt.

Ab zum Versicherungvertreter, der alles für dich macht (das sind alles selbstlose Gutmenschen)

Unbedingt sofort eigenen Gutachter beauftragen.

Hat sich gekreuzt - ich meinte mit den Trollinger nicht den Fätonverehrer.

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Also ich rufe in solchen Fällen immer meinen Berater an.

Der hilft mir dann weiter. Auch wenns ein unverschuldeter Unfall ist.

Ich würde zu einem Gutachter meines Vertrauens fahren und den fragen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Wenn der sagt, dass das kein Bagatellschaden ist, dann würde ich ein Gutachten erstellen lassen.

Sollte es aber ein Bagatellschaden sein, dann würde ich zur Werkstatt meines Vertrauens fahren und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Danach würde ich die gegnerische Versicherung anrufen und den Schaden mit Angabe der Schadenhöhe melden und um eine schriftliche Reparaturfreigabe und eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung bitten.

Ich würde zum Anwalt gehen und ihn fragen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Falls nicht, soll er Klage einreichen.

Falls doch, würde ich zu Smart-Repair fahren und den Schaden selber beheben lassen.

Gleichzeitig aber einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt holen lassen und diesen von einem freien Gutachter überprüfen lassen. Diesen dann Einrichen und auf Kostenvoranschlag oder Gutachten (was höher ist) abrechenen.

Anschließend noch Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Invalidität geltend machen.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 12. Mai 2015 um 18:02:15 Uhr:

Ich würde zum Anwalt gehen und ihn fragen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt.

 

Anschließend noch Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Invalidität geltend machen.

Bagatellschaden? Smartrepair?

Und dann Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Invalidität geltend machen? :confused:

Klar. Klagt alles mein Anwalt ein. ;)

am 12. Mai 2015 um 18:26

Zitat:

@andre_c schrieb am 12. Mai 2015 um 17:37:57 Uhr:

 

Lange Rede kurzer Sinn.

Was wäre die normale (und möglichst unaufwändige) Vorgehensweise und in welcher Reihenfolge?

  • Haftungszusage holen von der Gesellschaft
  • Im Reparaturbetrieb vorstellig werden. Kostenschätzung
  • An die gesellschaft herantreten mit der um schriftlich Kostenübernahme.
  • Kostenübernahme an die Werkstatt. Abtretung unterschreiben.

Ab 500€ nach Rechtsprechung Anspruch auf einen Rechtsbeistand

Ab 750€ nach Rechtsprechung Anspruch auf einen Gutachten.

Gutachter darfst Du selber wählen.

 

Kann/soll/muss ich den Schaden der eigenen Versicherung melden oder könnten mir daraus unter Umständen Nachteile erwachsen?

Du hast das Schadenereignis unverzüglich zu melden. Probleme entstehen, wenn man vermeidlich meint nicht schuld zu sein und deswegen den Schaden nicht meldet jedoch der Richter dann anders entscheidet. Dann hat man unwillentlich gegen die Anzeigepflicht verstoßen.

Lösungsansatz:

sogenannter vorsorgliche Schadenmeldung. Hierbei wird der Schaden angelegt und direkt wieder geschlossen. Nachteil der Versicherer muss sich nicht darauf einlassen und kann den Schaden offen lassen und warten ob Ansprüche kommen. Dann wäre dieser erst einmal sfr belastend bis der schaden anders eingestuft wird.

Oder wer könnte mir da am unkompliziertesten kompetente Aussagen geben ohne gleich 'n Termin beim Fachanwalt machen zu müssen?

Dein Versicherungsberater. Wenn der Schaden über 500€ liegt und Du zu 100% nicht schuld bist, kann dem Gang zum Anwalt grundsätzlich nichts schlechtes abgewonnen werden.

Die Hotline eigene Versicherung?

Nö, die dürfte dir streng genommen nicht helfen. Verbot des Rechtsberatung.

Das Autohaus?

Nö, hier mangelt es am notwendigen Sachverstand.

Sorry, ist wirklich ein Allerweltsthema, aber ich habe damit bisher keine Erfahrung und die widersprüchlichen Aussagen helfen mir nicht wirklich weiter.

am 12. Mai 2015 um 18:43

Vielen fällt es offensichtlich schwer, nachzuvollziehen, dass Unfälle und Versicherungsfragen nicht aller Leute täglich Brot sind - da wird es schnell trollig.

1. Mal bei einem Karrosseriefritzen vorbei fahren (nicht deine überteuerte Vertragswerkstatt, die das Auto auch dorthin verbringt) und einen Daumenwert für für die Reparatur erfragen.

2. Wenn die Schuldfrage so eindeutig ist, nach ein paar Tagen mit der gegnerischen Versicherung sprechen und schauen, wie die es angehen. Danach entscheiden, ob du den eigenen Versicherer informierst.

3. Bist du Mitglied eines der größeren Automobilklubs, bekommst du dort kompetenten Rat, Erstberatung auch durch einen Fachanwalt am Wohnort.

Sicher auch zu bewerten, ob es sich um den ersten Kratzer am neuen Auto handelt oder ob die Schrottkarre eh schon das Ende ihrer Tage sah.

Weiteren Handlungsbedarf sehe ich vorerst nicht. Besonders keinen Anlass, Gutachter oder Anwälte zu bereichern.

Wenn du widersprüchliche Aussagen nicht sortieren kannst, wird es hier schwierig. Sortiere mal die Standardantworten der Interessenvertreter aus wie:

Ab zum Anwalt.

Ab zum Versicherungvertreter, der alles für dich macht (das sind alles selbstlose Gutmenschen)

Unbedingt sofort eigenen Gutachter beauftragen.

Hat sich gekreuzt - ich meinte mit den Trollinger nicht den Fätonverehrer.

Themenstarteram 13. Mai 2015 um 7:55

Ok, danke erstmal für die Antworten. Ich glaube so langsam eine grobe Ahnung der Richtung zu bekommen. Auch wenn die Antworten hier auch differieren.

Also erster Weg den Schaden schätzen zu lassen, zweiter Weg Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung und dann schaumerma.

Mitglied im ADAC bin ich tatsächlich seit Jahren, aber daran dort eine über die Homepage hinausgehende Beratung zu bekommen, habe ich überhaupt nicht gedacht. Werd ich aber tatsächlich mal versuchen. Für irgendwas müssen die Beiträge ja gut sein.

Zitat:

@situ schrieb am 12. Mai 2015 um 20:43:36 Uhr:

Weiteren Handlungsbedarf sehe ich vorerst nicht. Besonders keinen Anlass, Gutachter oder Anwälte zu bereichern.

Schön was du alles weißt. Neues Auto (Wertminderung?), altes Auto (evtl. Wiederbeschaffungs und Restwert nötig), evtl. doch Bagatellschaden?, ist tatsächliche Reparatur geplant oder soll per Gutachten abgerechnet werden? Nutzungsausfall oder Leihwagen?

Würde einfach zunächst bei der eigenen Werkstatt vorbeifahren und nach grober Schadenhöhe fragen. Dann kann man entscheiden ob ein KVA reicht oder ein Gutachten sinnvoller ist. Letzteres in jedem Fall wenn es um Wertminderung oder ggf. möglichem Totalschaden geht. Bei eindeutiger Schuldfrage und tatsächlicher Reparatur ist ein Anwalt i.d.R. nicht erforderlich, bei fiktiver Abrechnung kann man ihn leider nur empfehlen. Du wirst dich wundern was die Versicherungen meinen alles nicht bezahlen zu müssen. Wenn es kein Bagatellschaden ist werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Letztlich ist es am Geschädigten seinen Schaden einzufordern, per Reparaturrechnung, KVA oder Gutachten. Die Versicherung wird sich nicht melden "was dürfen wir ihnen denn überweisen?".

Bei eindeutiger Schuldfrage brauchst du auch keine Kostenzusage der Versicherung abzuwarten. Faszinierend was die Leute immer meinen was die gegnerische Versicherung zu bestimmen hätte.

Themenstarteram 13. Mai 2015 um 10:28

Da die Frage des Wagenwertes mehrfach auftaucht.

Es handelt sich um einen 6 Jahre alten Astra Caravan. Aktueller Händler-EK laut DAT von knapp 5000€.

Der Schaden könnte tatsächlich im Bagatelle Bereich liegen. Wie gesagt, soweit ersichtlich breiter Lackschaden an der Stoßstange auf ca. 30cm länge teilweise bis auf den Kunststoff runter.

Die Stoßstange hatte auf der anderen Seite schon einen kleinen Schaden mit kleiner Delle. Da wäre es für mich natürlich interessant, wenn dieser evtl. gg Zuzahlung aus eigener Tasche gleich mit behoben werden könnte. Da wird mir hoffentlich der Reparaturbetrieb weiter helfen können.

am 13. Mai 2015 um 11:08

Also keine große Sache bei keinem Neuwagen. Danach würde ich das eigene Gedöns richten.

Themenstarteram 13. Mai 2015 um 12:12

Ne, große Sache ist es nicht. Deshalb würde ich es ja auch gern so unaufwändig wie möglich und ohne großen Bahnhof erledigen wollen. Aber richten lassen möchte ich es trotzdem gern. Nur Erfahrung habe ich halt in diese Richtung keine.

Zitat:

@andre_c schrieb am 13. Mai 2015 um 12:28:38 Uhr:

...

Die Stoßstange hatte auf der anderen Seite schon einen kleinen Schaden mit kleiner Delle.

...

Das ist ein wesentliches Detail, das du direkt hättest erwähnen sollen.

Wenn du der Versicherung einen günstigen Kostenvoranschlag für die Lackierung der Stoßstange einreichst kann es sein, dass der durchgewunken wird.

Wenn ein Gutachten ins Spiel kommt kann es sein, dass wegen des Vorschadens weniger anerkannt wird.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 12. Mai 2015 um 17:42:59 Uhr:

Also ich rufe in solchen Fällen immer meinen Berater an.

Der hilft mir dann weiter. Auch wenns ein unverschuldeter Unfall ist.

Tja und er fragt hier im Forum. Dafür ist es da. Ein anderer fragt seinen Nachbarn, seinen Vater, Arbeitskollegen oder sonst wen.

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