Unverschuldeter Unfall 2
Hallo,
ich hatte letze Woche auch einen unverschuldeten Unfall und hätte da auch noch ein paar Fragen:
- die gegnerische Versicherung ist bereits informiert und hat sich mittlerweile gemeldet, sie verlangt Fotos vom Schaden sowie eine Angabe über die Höhe meiner Forderungen, also wohl am besten Gutachten oder Kostenvoranschlag (oder macht es Sinn das selbst zu schätzen)?
- der Schaden ist, zumindest augenscheinlich, nur gering, wohin geht man da am besten: freier Gutachter, Markenwerkstatt oder freie Werkstatt um die Ecke?
- die Vers. verlangt keine Beschreibung des Unfallhergangs, hat sie evtl. ihren V.nehmer schon kontaktiert und der hat die Schuld eingestanden, oder wollen die erstmal abwarten und mich ein bisschen beschäftigen?
- muß ich den Schaden dann auch direkt reparieren lassen, oder kann ich selbst entscheiden, wie ich weiter verfahre (mit der Entschädigung)?
- bis zu welchem Alter/Laufleistung macht es Sinn den Wertverlust einzufordern, oder wird der nicht sowieso durch Begleichung des Schadens behoben?
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ytna
... sowohl überflüssig und vor allem überflüssig
...ist doch ebenfalls überflüssig.
Wow , 3x überflüssig , bist Du sicher dass dein Post nicht auch überflüssig ist 😁 ??
Gruß
capri
BTW , kühlen Kopf bewahren , auch wenns heiß ist 😛
Sag ich doch, ich würd dir auf die virtuelle Schulter schlagen und du müstest mir ein Bier ausgeben ... so lüppt das.
...so lüppt dat
🙁 ... stümmt
Ähnliche Themen
Also gut, dann münze ich mein post auf alle, die's wirklich betrifft...
Ach ihr Pottler. Glaubt doch immer, nur ihr hättet diese Art von speziellem Humor 🙂 ... wieso steigt mir nur grad der Geruch von Körriwuuuurst in die Nase?
~
Kurriwu`st kommt aus Berlin 🙂 nich ausm Pott, da isset nur dat Nationaljericht, um dat mal kla zu stelln.
Wat is denn nu mit die Auto ? Ich dat ganz kirre wern.
Btw. wenn ich eins in Deutschland gelernt habe, dann das eigentlich alle Deutschen den gleichen (derb/bösen) Humor haben, nur die Bayern schlagen irgendwie ganz aus der Art, die 3 Monate die ich da gewohnt habe war ich nicht glücklich 🙂 ...
Also um mal wieder zum eigentllichen Thema zurückzukommen:
ich war mittlerweile bei einer Markenwerkstatt und dort schätzte der Meister den Schaden auf ca. 700-800 Euro.
Für einen Kostenvoranschlag verlangt er 30-40 Euro, die seiner Meinung nach die Versicherung nicht übernimmt.
Also ich finde die Versicherung sollte das schon übernehmen, schließlich ist es Aufwand der mir durch den Unfall entsteht und mit Sicherheit günstiger als ein Gutachten, wenigstens sollte sie das auf die Unkostenpauschale aufschlagen.
Gibt es eigentlich ein zeitliches Limit, innerhalb dessen der Schaden behoben werden muss um die Mwst. geltend zu machen?
Zitat:
Original geschrieben von Donnerschlag
Also um mal wieder zum eigentllichen Thema zurückzukommen:
ich war mittlerweile bei einer Markenwerkstatt und dort schätzte der Meister den Schaden auf ca. 700-800 Euro.
Für einen Kostenvoranschlag verlangt er 30-40 Euro, die seiner Meinung nach die Versicherung nicht übernimmt.
Diese 30-40 Euro sind daraus entstanden, dass jeder nach einem Schaden 5 Werkstätten besucht, dort die Leute beschäftigt, den höchsten KV der Versicherung gibt und die billigste Werkstatt es reparieren darf.
Diese 30€ nimmt meine Werkstatt auch, laß ich es dort reparieren, wird es verrechnet.
Christo
Jetzt bringst Du mich aber auf Ideen, mir fallen da spontan noch 2-3 Werkstätten ein :-).
Aber mal im Ernst: da es sozusagen ein Standardschaden ist und ich keine Lust habe durch die halbe Republik zu fahren glaube ich kaum, daß sich das lohnt.
Zitat:
Original geschrieben von Donnerschlag
Jetzt bringst Du mich aber auf Ideen, mir fallen da spontan noch 2-3 Werkstätten ein :-).
Und jedes mal sind 30-40 Euro auf Nimmerwiedersehen verschwunden. 😁
Christo
Ehm das verstehe ich jetzt gar nicht, ich denke du bist NICHT Schuld, dann kann es dir doch egal sein wie hoch die Rechnung ist, wiso 2-3 Werkstätten aufsuchen nur um vielleicht 100 Euro zu sparen (und dafür 120 ausgeben). Die Versicherung dreht dir da bestimmt keinen Strick draus und für dich is alles Takko 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Ehm das verstehe ich jetzt gar nicht, ich denke du bist NICHT Schuld, dann kann es dir doch egal sein wie hoch die Rechnung ist, wiso 2-3 Werkstätten aufsuchen nur um vielleicht 100 Euro zu sparen (und dafür 120 ausgeben). Die Versicherung dreht dir da bestimmt keinen Strick draus und für dich is alles Takko 🙂
Weil auch hier Unterschiede von mehreren 100 Euro möglich sind.
Christo
öhm .. und ?
Vorteile eines Gutachtens sind:
1. Unstreitige Beweissicherung insb. von evt. versteckten Schäden.
2. Festlegung der Wertminderung.
3. Beide Seiten dürfen von einer korrekten Abwicklung ausgehen.
Ohne Gutachten kann folgendes passieren.
Die Versicherung zweifelt hinterher die Schadenshöhe (Reparaturrechnung bzw. -umfang) an. Du hast Ärger und kannst mit Pech keinen Beweis erbringen.
Wertverlust scheint ja kein Thema zu sein (Schadenshöhe).
Willst Du nicht reparieren, so kann u.U. ein versteckter Mangel vorliegen denn Du so schnell nicht entdeckst. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Gutachter den erkennt ist höher.
Übernimmt die Versicherung die Kostenzusage für die Reparatur so ist es kein Thema.
Aber nur was Du schriftlich hast, kannst Du beweisen.
Wie immer im Leben mit Augenmaß vorgehen.
Eine Reparaturfreigabe gegen Zusicherung der Kostenübernahme durch die Versicherung sollte reichen.
Also der Meister meinte, daß keine weiteren (verdeckten) Schäden zu erwarten sind. Insofern denke ich, daß ich auf das Gutachten verzichten kann, solange die Versicherung nicht darauf besteht.