Unverschuldeter Totalschaden kurz nach teurer Reperatur
Hallo Zusammen,
Leider ist gestern eine andere Verkehrsteilnehmerin in den Leon einer Verwandten gekracht. Ende vom Lied ist ein Totalschaden. Schuldfrage ist klar.
Die andere Fahrzeugführerin wollte auf eine Hauptverkehrsstraße einbiegen, schaute nach links ob frei ist, wollte in eine Lücke einfahren und übersah dabei meine Verwandte direkt vor ihrem Fahrzeug.
Nun zur Frage:
Der Leon wurde erst vor kurzem für einiges Geld instand gesetzt. (Bremsen, Kupplung, smartrepair eines Parkremplers, Inspektion etc)
Gibt es eine Chance, dass diese nicht unerhebliche Investition irgendwie mit angerechnet wird?
39 Antworten
Ja, genau. Deswegen kannst du ja erst etwas entscheiden, wenn du konkrete Zahlen hast.
Im Gutachten muss auch die so genannte "Wiederbeschaffungsdauer" auftauchen. Das sind in der Regel 14 Tage nach Eingang des Gutachten bei dir.
Die Zeit davor, zählt auch dazu.
Du kanst so lange einen Leihwagen fahren, oder besser du nimmst hierfür den Nutzungsausfall. Ein hübches Sümmchen, welches du für den Neukauf eines anderen Fahrzeuges verwenden kannst
@ Dr.OeTzi Und nicht vergessen (der Vollständigkeit halber) : Nur "Dein Gutachter" sieht das Auto, nie der von der gegn. Versicherung
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 5. März 2022 um 12:35:43 Uhr:
Hallo Zusammen, danke für euren Input.Allerdings ist das auch nicht dramatisch. Der Kauf eines neuen Fahrzeugs war geplant und der Händler hat aktuell ein angemessenes Angebot auf dem Platz. Das "Verkauft"-Schild liegt schon drinnen.
Solltest du von diesem Kauf schon einen unterschriebenen Kaufvertrag haben, und dort steht z.Bsp. dass das Altfahrzeug für xxxx € in Zahlung genommen wird, bekommst du diesen Betrag von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt. Dein Verunfalltes Fahrzeug geht in den Eigentum der Versicherung.
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@FiveBucks
Solltest du von diesem Kauf schon einen unterschriebenen Kaufvertrag haben, und dort steht z.Bsp. dass das Altfahrzeug für xxxx € in Zahlung genommen wird, bekommst du diesen Betrag von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt. Dein Verunfalltes Fahrzeug geht in den Eigentum der Versicherung.
nun verbreite hier bitte keinen Unfug !!
Maßegblich ist der Restwert im Gutachten und nicht was der Händler zahlen möchte.
Das Fahrzeug geht auch nicht in das "Eigentum" der Versicherung über.
Das Fahrzeug ist und bleibt Eigentum von Dr. OeTzi.
Da hab ich doch schon beschrieben hier.
Er bekommt auch nicht den Restwert von der Versicherung "ausbezahlt", der wird Ihm abgezogen.
Woher kommen immer diese Stammtischweisheiten ?
Junge, junge........
"Das Fahrzeug ist und bleibt Eigentum von Dr. OeTzi." - Nö, ist doch der Leon einer Verwandten.
"Woher kommen immer diese Stammtischweisheiten?" - Werden doch hier regelmäßig verbreitet, also worüber wunderst du dich? Und wenn ich so die "Gutachten" von manchen Experten lese, was dort für ein Unsinn als feststehend verbreitet wird, wundert mich das nicht. Tippe mal darauf, die weißt, welche "Experten" ich meine.
Eine Frage an die echten Experten:
Viel interessanter (für mich): Ich habe in mein Auto (angenommener Marktwert 2.000 Euro) gerade belegbare 800 Euro für Reparaturen investiert und den Wert damit erhöht. Findet das in einer GA-Bewertung Berücksichtigung und wenn ja, in welcher Höhe? Hängt das von der Art der Reparaturen ab?
So wie Hannes 71 schon geschrieben hat.
Bei Austausch von z.B. Getriebe oder Motor Erhöhung des WBW.
Bei reinen Verschleißreparaturen erhöht sich der WBW maximal geringfügig.
Wenn man gerade getankt hat, kann man bei entsprechenden Nachweis die Spritkosten in Rechnung stellen.
Ist ja heutzutage keine Kleinigkeit mehr.
Vorweg ... wenn man alles von einem gutem Anwalt regeln lässt und sich nicht von der gegnerischen Versicherung über den Tisch ziehen lässt kommt man eigentlich immer sehr gut aus der Sache raus .. finanziell .. so zumindest bereits 2 selbst erlebt ... Ist zwar alles nicht schön und man hat ein wenig Stress mit der ganzen Situation, konnte mich abschließend nie beklagen ... gibt dann auch noch ein paar Pauschalen, Ausfall u.s.w. on Top ..
Grundsätzlich bin ich auch der Meinung das Verschleißreparaturen den Restwert nicht wirklich erhöhen, ist ähnlich wie beim normalen Verkauf ...
Die Rep´s dienen in erste Linie dazu, dass das Fahrzeug überhaupt fahrfähig ist ...
Ich sehe es eher andersrum hätte man die Reparaturen nicht durchgeführt wär der Wagen wesentlich weniger Wert als der typische Marktwert der von Gutachtern ermittelt wird.. das viele Unfallgutachter den Zustand der Bremsen und z.B. Kupplung nicht wirklich testen/testen können .. ist jetzt halt Pech vom Te
So auch beim Te ...altes Auto, >300 000km, keine Inspektion, verschliessene Bremse & Kupplung, Parkrampler ... das wär in dem Zustand nur noch ExportAli Preisniveau gewesen...😁
Zitat:
@Harig58 schrieb am 5. März 2022 um 17:33:24 Uhr:
Eine Frage an die echten Experten:
Viel interessanter (für mich): Ich habe in mein Auto (angenommener Marktwert 2.000 Euro) gerade belegbare 800 Euro für Reparaturen investiert und den Wert damit erhöht. Findet das in einer GA-Bewertung Berücksichtigung und wenn ja, in welcher Höhe? Hängt das von der Art der Reparaturen ab?
Ja, dass hängt tatsächlich damit zusammen, welche Reparaturen ausgeführt wurden.
Es gibt beim Kraftfahrzeug werterhaltende Investitionen und werterhöhende Investitionen.
Werterhaltend sind -zum Beispiel- Inspektionen nach Wartungsvorschriften der Hersteller.
Wertherhöhend wäre -zum Besipiel- eine nachgerüstete Klimaanlage odr der Umbau von H4 Scheinwerfen auf LED oder meintewegen auch Xenon Scheinwerfer.
Wie gesagt nur Beispiele..........
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. März 2022 um 13:41:21 Uhr:
Bremsen, Kupplung, smartrepair eines Parkremplers, Inspektion etc), sind dann wohl Werterhaltend.
Jap, genau so ist das
Eher werterhöhend, bei manch einem Fahrzeug sogar der einzige Wert.
Hab bei meinem Wohnmobil H7 gegen LED getauscht, werterhöhend? Um wieviel, die LED's haben grob 115,- € gekostet.
@PeterBH
Hab bei meinem Wohnmobil H7 gegen LED getauscht, werterhöhend? Um wieviel, die LED's haben grob 115,- € gekostet.
Peter, dass war doch nur ein Beispiel, hab ich doch extra so beschrieben...🙄
Natürlich ist der Tausch von "Birnen" keine Werterhöhung.