Unverschuldeter Auffahrunfall, wirtschaftlicher Totalschaden, Wagenwert < 1000€. Wie abwickeln?

Hallo,

Mir ist jemand in die Kofferraumklappe eingefahren. Nur Sachschaden, Polizei hat den Unfall aufgenommen. Ein Breif von der Polizei ist heute per Post angekommen.
Bei meinem Auto handelt sich um ein 25 Jahre altes Fahrzeug. Paar vergleichbare Autos (fahrbereit, in "gutem" Zustand), werden auf gängigen Portalen für 600-800 Euro angeboten. Ich gehe von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus.
Ähnlichen Beitrag / Thread habe ich zwar gefunden, der Wert meines Fahrzeugs liegt aber vermutlich unter der Schadensbagatellgrenze (?).

Unfallschuld scheint klar zu sein, eine RV ist vorhanden (falls benötigt?). Ich bin momentan verreist, kann mich um die Sache erst später kümmern.

Wie soll ich den Fall am besten abwickeln lassen?
Was könnte ich machen, wenn das Fahrzeug fahrbereit bleiben sollte, ein wirtschaftlicher Totalschaden wird aber festgestellt? Darf man eine Entschädigung von der gegnerischen Versicherung bekommen und weiterfahren? Oder müsste das Fahrzeug verschrottet bzw. verkauft werden?

Für Hinweise wäre ich dankbar!
Ich entschuldige mich für diese - für Fachleute unter Euch - triviale Frage, bin aber bisher noch nie in einen solchen (unverschuldeten) Unfall mit (m)einem "fast 0 Euro Wert" Fahrzeug verwickelt.

Gruß, Kappa13

P.S. Ein Gutachten kann ich problemlos von "meiner" Werkstatt erstellen lassen. Die gegnerische Versicherung wird vom Fahrzeug ferngehalten.

26 Antworten

Hallo,

Die Abwicklung läuft (über einen Anwalt). Ein Sachverständiger wurde von mir beauftragt und hat ein Gutachten erstellt. Dazu hätte ich einige Verständnisfragen - siehe weiter unten.
Um es kurz zu fassen:
Es ist wirtschaftlicher Totalschaden geworden, die Reparaturkosten überschreiten die 130% Marke.
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) wurde beziffert (leicht über 1000 Euro), die Restwertermittlung hat einen Betrag um ca. 50 Euro ergeben. Wiederbeschaffungsdauer: ca. 14 Kalendertage, Nutzungsentschädigung pro Tag 23 Euro

In dem Schreiben an die gegnerische Versicherung (habe eine Kopie von der Kanzlei bekommen) steht u.a.:
"Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten WBW
Restwert RW
Sachverständigerhonorar SVH
An- und Abmeldkostenpauschale AAP
Unkostenpauschale UKP
Gesamtschaden GS"

Meine Fragen lauten:
1. Was bekomme ich ausgezahlt: den WBW minus den RW?
2. Das SVH geht an den Gutachter. Was ist mit den AAP und UKP?
3. Welche Bedeutung haben die Wiederbeschaffungsdauer und die Nutzungsentschädigung pro Tag? Sind die bereits in der WBW beinhaltet, oder werden extra ausgezahlt?

Das Honorar der Anwaltskanzlei wird direkt mit gegnerischer Versicherung abgerechnet und ich werde darüber nicht mehr informiert - ist mein Verständnis korrekt?

Viele Grüße und danke im Voraus!
Kappa13

Konnte der Anwalt die Fragen nicht beantworten? 🙂

Fällst das Auto an Restwert verkauft wird, bekommst du 50 Euro von der Restwertkäufer und er wird direkt an dir überweisen. Von gegnerischer Versicherung bekommt du dann Nutzungsausfall, Unkosten und Wiederbeschaffungswert minus Restwert, die du bereits von der Restwertkäufer bekommen hast. Anwaltskosten und Gutachterkosten wird von der gegnerischen Versicherung jeweils an Anwalt und Gutachter direkt bezahlt.

Danke @Magnon_ !
Was würde passieren, wenn ich das Auto behalten und weiterfahren würde? (ist noch technisch sicher und fahrbar)

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Ja, was du dann mit dem Auto machen möchtest, liegt allein bei dir. Du kannst es weiterhin behalten und fahren, fällst es technisch okay und Verkehrssicher ist.

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 23. September 2024 um 11:34:46 Uhr:


Ja, was du dann mit dem Auto machen möchtest, liegt allein bei dir. Du kannst es weiterhin behalten und fahren, fällst es technisch okay und Verkehrssicher ist.

Ich meinte - was würde ich ausgezahlt bekommen, wenn ich das Auto NICHT verkaufen, sondern behalten und weiterfahren würde (den Schaden ev. selbst repariere / rparieren lasse, oder auch nicht - ist nur eine Delle)? WBW - RW?

WBW würdest du in dieser l Fall bekommen.

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 23. September 2024 um 11:38:57 Uhr:


Ich meinte - was würde ich ausgezahlt bekommen, wenn ich das Auto NICHT verkaufen, sondern behalten

Dann bekommst du den WBW - RW (den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand), aber keinen Nutzungsausfall, falls das Auto noch verkehrssicher und fahrtüchtig ist.

Es kann dir passieren, daß die Versicherung das Auto in eine Restwertbörse einstellt und dort ein höherer RW ermittelt wird. Diesen mußt du dir aber nur anrechnen lassen, wenn du das Auto verkaufst. Bei Weiternutzung ist der im Gutachten ermittelte RW maßgeblich. Sowas sollte aber alles ein Anwalt wissen.

Zitat:

Es kann dir passieren, daß die Versicherung das Auto in eine Restwertbörse einstellt und dort ein höherer RW ermittelt wird. Diesen mußt du dir aber nur anrechnen lassen, wenn du das Auto verkaufst. Bei Weiternutzung ist der im Gutachten ermittelte RW maßgeblich.

Ich warte auf die Antwort von meinem Anwalt, möchte aber gerne vorab folgendes klären:

Die gegnerische Versicherung hat tatsächlich ein eigenen RW ermittelt, der bei 200€ liegt (im Gutachten sind das 50€ gewesen). Die Versicherung schreibt mir:

"Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst umgehend mit dieser in Verbindung zu setzten und das Angebot anzunehmen, da sonst ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht (§254 BGB) in Betracht kommen kann."

Ich will das Auto nicht verkaufen, sondern weiterfahren. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich von der Versicherung den WBW minus RW

aus dem Gutachten

bekommen.

Wie ist die von mir hervorgehobene "Verstoß-Warnung" zu verstehen?

Danke im Voraus!

@Kappa13
Ich will das Auto nicht verkaufen, sondern weiterfahren. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich von der Versicherung den WBW minus RW aus dem Gutachten bekommen.
Wie ist die von mir hervorgehobene "Verstoß-Warnung" zu verstehen?

Das kannst du als Fake verstehen

Zitat:

Das kannst du als Fake verstehen

Danke!

Gerade ist ein Schrieben vom Anwalt angekommen:

"Für den Fall. dass das Fahrzeug [...] unter Wiederherstellung der Verkehrssicherheit weitergenutzt wird, ist ein entsprechendes Restwertangebot hinfällig"

Die Formulierung ("Verstoß"😉 in dem Brief von der Versicherung hat mich nur etwas beunruhigt (bin kein Jurist).

Sieht man mal wieder wie die manche (oder alle?) Vers.versuchen einen Aufs Kreuz zu legen.
Unverständlich, wenn hier manch einer noch glaubt heutzutage die VersichertenGemeinschaft entlasten zu wollen, indem er auf Anwalt und eigenen Gutachter verzichtet und auf die Seriosität und Fairness der gegnerischen Vers. vertraut.

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