Unverschuldet Unfall im Ausland - Notrepartur und Weiterfahrt oder nach Hause und Gutachten
Hallo,
mir ist am ersten Tag meines Roadtrips im Ausland jemand ins Auto gefahren. Ich bin nicht schuld. Mit etwas Glück kann man den Schaden notdürftig reparieren, sodass ich erstmal weiterfahren kann.
Scheinwerfer müsste neu, evtl. Kühler. Eine vollständige Reparatur ist aber wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden, es ist alles an der Front verzogen und eingedellt. Der T4 wurde vor dem Urlaub für über 2000€ für den TÜV repariert, hat aber vermutlich einen geringen Restwert aufgrund vorheriger, nicht fachgerecht reparierte Unfallschäden.
Kann ich von der gegnerischen Versicherung eine Notrepartur verlangen und dann meinen Urlaub fortsetzen und erst danach Gutachten etc. wieder in Deutschland machen? Ich wäre mind. 3 Wochen unterwegs... Oder sollte ich schnell wie möglich nach Deutschland zurück und das regulieren? Die Unfallverursacher sind auch Deutsche, leider konnten wir deren Versicherung nachts nicht mehr erreichen und müssen das morgen klären.
19 Antworten
Wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, bedarf es keiner "Regulierungsversicherung". Ganz normale Abwicklung, als wenn der Unfall sich hier ereignet hätte.
Warum wird die Reparatur im Ausland nicht in Betracht gezogen? Die Werkstätten dort pfuschen nicht wesentlich anders.
Wäre jetzt auch die Frage ob Ausland Schweiz oder Rumänien heißt. Im letzten Fall sicher kein wirtschaftlicher Totalschaden wenn man dort reparieren oder zumindest eine Notreparatur durchführen lässt. Vor einer Notreparatur auf jeden Fall viele Fotos machen (!!!!!), nein, da kann man nicht zu viele Rufzeichen dran machen 😉 Die sind dann nämlich das einzige mit denen man den ursprünglichen Schaden nachvollziehen kann.
Ich würde in so einem Fall wie immer das Thema zuerst mit meinem Anwalt besprechen wenn man selber so wenig Ahnung von der Regulierung hat.
Totalschaden muss ein T4 so schnell nicht werden, die werden ziemlich teuer gehandelt. Und zum anderen gibt es auch viele Gebrauchtteile mit denen man u.U. auch eine zeitwergerechte Reparatur durchführen könnte. Die Optionen kann man aber erst mit einem Gutachter durchsprechen wenn man Zahlen hat und sicher weiß wie und nach welchem Recht reguliert wird.
Von daher erstmal mit Anwalt klären lassen wie reguliert wird. Und gerade in einer solchen Konstellation eins nicht machen: Bei der Versicherung anrufen und sich bequatschen lassen.
Macht euch nicht soviel Mühe. Der TE nimmt offensichtlich nicht an diesem Thread teil.