Unterschied Achlast und zGM
Hallo zusammen,
Da im August die HU an meinem Eigenbauanhänger fällig ist, habe ich mal einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen. Dabei ist mir aufgefallen, das die zGM 500kg beträgt, die Achslast aber nur 450kg. Stützlast sind 50kg. Wie schwer darf der Anhänger denn jetzt sein? Bei meinen anderen Anhängern (Wowa und noch ein Doppelachser) ist die zGM = Achslast. Kommt mir so vor als wurde die Stützlast vom zGM abgezogen, aber die wird doch sowieso immer bei dem Zugfahrzeug zugerechnet.
Ich besitze auch noch die originalen Papiere von DDR Zeiten ( Planung eines Ingenieurs, Erlaubnis zum Aufbau, verwendete Materialien etcpp) falls das wichtig ist. Da steht was von 550kg zGM.
Wäre schön wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
29 Antworten
Da beist sich der Hund in den Schwanz. Wenn der Anhänger abgehängt ist, ist die Achslast immernoch die Gleiche, die Stützlast liegt ja dann auf dem Stützrad. Oder wird der dann zum Zweiachser?
Nicht richtig gelesen, kann gelöscht werden.
Wenn man möchte kann man den Anhänger tatsächlich als Zweiachsig behandeln. Einmal die Achse unter dem Anhänger und dann das Stützrad/Stützlast. Diese beiden Werte kann man zusammenrechnen und hat quasi die technisch mögliche Gesamtmasse.
Dagegen steht dann die, in den Papieren angegebene, zulässige Gesamtmasse.
Je nachdem ist dann immer der kleiner Wert einzuhalten, also das schwächste Glied in der Kette.
Moin Moin !
Zitat:
Da beist sich der Hund in den Schwanz. Wenn der Anhänger abgehängt ist, ist die Achslast immernoch die Gleiche, die Stützlast liegt ja dann auf dem Stützrad. Oder wird der dann zum Zweiachser?
Wenn der angekuppelt ist , lastet die Stützlast auf der Kupplung. Insofern ist da gar kein Unterschied , ob an- oder abgekuppelt. Das tatsächliche Gewicht wie auch die tatsächliche Achslast bleiben gleich. Nur rechtlich zählt die Stützlast nicht zur zul. Anhängelast des Zugfzgs.
Zitat:
Je nachdem ist dann immer der kleiner Wert einzuhalten, also das schwächste Glied in der Kette.
Falsch ! Die zulässige Gesamtmasse kann nicht grösser sein als die technisch mögliche , wobei die technisch mögliche Gesamtmasse auch nicht grösser sein kann als die Summe aller zulässigen Achslasten , wohl aber kleiner !
Beispiel 2-achsanhänger : technisch zulässige Achslast Achse 1 :8 Tonnen / Achse 2 : 8 Tonnen
Zulässige Achslast im Zulassungsstaat : 8 Tonnen / 8 Tonnen
technisch zulässiges Gesamtgewicht : 14 t ( z. B. , weil die Bremsanlage für ein höheres Gewicht nicht ausreicht ) hat den Vorteil , dass nicht exakt auf die Ladungsverteilung geachtet werden muss.
zul. Gesamtgewicht im Zulassungsstaat 10 t , (wurde abgelastet , weil bis 10 t der Anhänger nicht SP-pflichtig ist)
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 4. August 2021 um 11:50:04 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 4. August 2021 um 11:50:04 Uhr:
Je nachdem ist dann immer der kleiner Wert einzuhalten, also das schwächste Glied in der Kette.
Falsch ! Die zulässige Gesamtmasse kann nicht grösser sein als die technisch mögliche , wobei die technisch mögliche Gesamtmasse auch nicht grösser sein kann als die Summe aller zulässigen Achslasten , wohl aber kleiner !
Bei dir ist Wichtig das immer erstmal ein FALSCH im Posting steht oder?
Jetzt erkläre mir doch mal was an meiner Aussage falsch ist, falsch ist da gar nichts, ich habe diese Vereinfachung der Sachlage eben nicht so ausführlich beschrieben, sonst wäre es ja auch keine Vereinfachung 🙄
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 06. Aug. 2021 um 01:45:24 Uhr:
Bei dir ist Wichtig das immer erstmal ein FALSCH im Posting steht oder?
Dem muss ich entschieden widersprechen!
Manchmal steht da auch 'Quark'. 😁
Moin Moin !
Zitat:
Jetzt erkläre mir doch mal was an meiner Aussage falsch ist
Habe ich schon , aber gerne noch einmal:
Zitat:
kann man den Anhänger tatsächlich als Zweiachsig behandeln. Einmal die Achse unter dem Anhänger und dann das Stützrad/Stützlast. Diese beiden Werte kann man zusammenrechnen und hat quasi die technisch mögliche Gesamtmasse.
falsch , fast immer ist die technisch mögliche Gesamtmasse kleiner als die Summe der Achslasten.
es ist auch nicht zulässig , eine Auflastung vorzunehmen unter einfacher Addition der Achslasten.
Zitat:
Bei dir ist Wichtig das immer erstmal ein FALSCH im Posting steht
Zitat:
Dem muss ich entschieden widersprechen!
Manchmal steht da auch 'Quark'.
Hier muss ich auch widersprechen! "FALSCH" schreibe ich nicht , sondern "Falsch".
Und da unterscheide ich auch. "Falsch" bedeutet , die Antwort war nicht (vollständig) richtig.
"Quark" bedeutet , dass die Antwort Blödsinn oder hirnloses Gefasel ist. Würde also z.B. bei Antworten auf Beiträgen von "Querdenkern" (muss richtig heissen: Nichtdenker) stehen.
schreibt also jemand , die Erde wäre eine Kugel , so könnte ich antworten: falsch , sie ist eine plattgetretene Kugel , die noch zusätzliche Unebenheiten aufweist. Als Techniker könnte man nun ein Toleranzfeld definieren , bis zu welcher Abweichung ein Kugel noch eine solche ist. 0,3 % Abweichung ist ja nicht soviel , auch wenn das über 21 km sind. Man würde sich auf einen Kompromiss einigen können.
schreibt jemand , die Erde ist eine Scheibe , würde meine Antwort mit Quatsch beginnen. Jeder Kompromiss ist ausgeschlossen , weil er von sich aus schon unsinnig wäre.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 6. August 2021 um 12:53:11 Uhr:
"Quark" bedeutet , dass die Antwort Blödsinn oder hirnloses Gefasel ist.schreibt jemand , die Erde ist eine Scheibe , würde meine Antwort mit Quatsch beginnen.
Noch eine Frage, den Unterschied zwischen Quatsch und Quark, kannst du den nochmal erklären, das hab ich irgendwie noch nicht richtig verstanden 😕
😁
P.S. Ansonsten brauche ich die Worte bei dir eh nicht, da antworten auf deine Posts meistens mit "richtig", "genaus so" oder ähnlich beginnen würden :-)
BTT bitte.
BTT?
OK, dann mal ein Blick in die VO (EU) 2018/858:
2.2.3. Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger muss die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
Sprich: die Stützlast gehört hier nicht zur zGM. (und das war auch schon bei der 2007/46 so)
Daher kommt das, was @schreyhalz geschrieben hat: die zGM eines Anhängers darf nicht höher sein als die Summe der Achslasten.
Wie das in den Vorschriften der DDR geregelt war habe ich jetzt erstmal nicht herausbekommen. Möglicherweise gilt da der Unterschied zwischen zGG und zGM in der Form, dass die zGM plus die zulässige Stützlast das zGG ergibt. Bei 450 kg Achslast und 50 kg Stützlast kommt man dann aber auch nicht auf 550 kg, da muss der Sachverständige der Volkspolizei wohl irgendwie einen Fehler eingebaut haben!
Nachtrag:
nach BRD-Regeln war bis Oktober 2005 tatsächlich die Stützlast im zGG enthalten:
"Das zul Gesamtgewicht des StarrdeichselAnh darf gleich oder geringer sein als die
Summe der zul Stützlast u der zul Achslast(en)."
und:
"Die auf das ZugFz übertragbare Stützlast ist unter Ziff 16 (Achslast) im Feld „vorn“
einzutragen."
Bei der Umstellung vom alten "Fahrzeugschein" auf die "Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)" galt (gilt) dann die Regel:
"Für die Umsetzung der Angaben aus Ziff. 16 "Zul. Achslast kg vorn/mitten/hinten" ist die in Ziff. 18 eingetragene "Zahl der Achsen" zu betrachten und nachstehende Regeln zu beachten:
Bei Sattelanhänger und Starrdeichselanhänger ist die in Ziff. 16 "vorn" eingetragene Stützlast in das Feld (13) Stützlast" zu übertragen.
Bei Fahrzeugen mit einer Achse ist der in Ziff. 16 "hinten" eingetragene Wert in das Feld (7.1) "Achse 1" umzusetzen.
Bei Fahrzeugen mit zwei Achsen und nur einer Angabe unter Ziff. 16 "hinten" (Doppelachse), ist der Wert ebenfalls in das Feld (7.1) "Achse 1" umzusetzen."
"
Bei der Umsetzung mag es im Einzelfall zu Ungenauigkeiten gekommen sein.
Außerdem ist es natürlich nicht ganz konsequent, für die zGM (Feld F.1/F.2) einfach das zGG aus Ziffer 15 zu übernehmen, ohne die dort erfolgte Einbeziehung der Stützlast zu berücksichtigen.
Aber irgendwas ist ja immer 😉
Dann müsste die Rennleitung ja jedesmal einen Sattelauflieger abkuppeln lassen und dann auf einer großen Waage nachprüfen ob die zGM des Anh. nicht von der Zugmasch. kaschiert wird, und dabei die Stützlast prüfen.
So sieht's bei vielen Eigenbau Anhängern aus DDR Zeiten aus.
13+7.1=F.1
Zitat:
@Bitboy schrieb am 6. August 2021 um 18:25:58 Uhr:
Dann müsste die Rennleitung ja jedesmal einen Sattelauflieger abkuppeln lassen und dann auf einer großen Waage nachprüfen ob die zGM des Anh. nicht von der Zugmasch. kaschiert wird, und dabei die Stützlast prüfen.
Ein Auflieger lebt ja zum Teil von der Sattellast, sonst bräuchte man keine Zugmaschine mit 18to und die vorderen 12 Stellplätze könntest du gleich leer lassen oder mit Chiochips beladen. Viel Spaß bei der LaSi. 😁
Ja, ich habe dich schon verstanden, keine Sorge. 😉
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. August 2021 um 19:16:58 Uhr:
So sieht's bei vielen Eigenbau Anhängern aus DDR Zeiten aus.
13+7.1=F.1
Ja, weil bei denen vor Oktober 2005 galt 15 = 16v + 16h und weil dann aus 15 F.1 wurde, aus 16v wurde 13 und aus 16h wurde 7.1.
Ist zwar in der Sache dann noch nicht ganz im Sinne der heutigen Felder, stört aber in der Praxis auch nicht groß.