Unternehmen Kfz verkaufen
Hi, ich möchte mein Wagen verkaufen
In 2021 würde von Unternehmen auf Unternehmen gekauft auf meine Frau klein Gewerbe ohne MwSt. Aber angemeldet auf mich. Jetzt will ich im aber verkaufen. War immer privat benutzt nicht auf Gewerbe. Kann ich als private jetzt verkaufen?
18 Antworten
Das heißt sie muss dem Käufer Gewährleistung geben, richtig? Kann er es zunächst selbst von seiner Frau kaufen um das zu umgehen?
Kann man machen. Aber aufpassen. Da gibt es mögliche Fallstricke.
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Steuerliche Seite wäre hier für mich wichtiger, als die Frage der Gewährleistung. Schließlich ist hier der TE im Brief als Halter eingetragen und wenn er kein Unternehmer/Freiberufler oä. ist, kann er doch mit Gewährleistungsausschluss als privat verkaufen.
Da Kleingewerbe nehme ich aber an, dass das Fahrzeug steuerlich nie geltend gemacht wurde und der Kauf damals als "Unternehmerin" erfolgte, damit der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen konnte.
Kleinunternehmerregelung bedeutet im Grunde nur das man noch nicht mit der MwSt./VSt/USt rummachen muss .. sprich weder 19%ziehen noch selbst auf eigenen Rechnungen ausweisen...
Das hat nichts damit zu tun ob man ein Autokauf gewerblich steuerlich geltend macht. Wenn Ja, dann muss man natürlich auch den Verkauf beim FA angeben .. das ist steuerliche seite und hat weder was mit zukünftigen Käufer, noch mit einer möglichen Gewährleistungspflicht zu tun ..
Damit hat aber der Käufer nichts zu tun ... was Frau in ihrer Buchahltung/Steuermeldungen angibt und wie sie den Verkaufserlös verbucht ...
Ich schreibe mal so, wenn im Brief der Mann als Person steht und der auch nie ein Gewerbe hatte oder Selbstständig ist... wer sollte darauf kommen, das der Wagen "gewerblich" war .. für den Käufer sieht das wie ein typischer c2c Deal aus ...
Entschuldigung bitte. Aber sobald ein FZG im Unternehmen geführt wird mache ich den auch als Kleinstunternehmer steuerlich geltend.
Oder willst du über KM-Pauschale abrechnen?
Egal, ist eh keine Steuer- und Rechtsberatung hier.
Aber eins ist Fakt, der Wagen ist im Gewerbe/Unternehmen eingetragen und somit muss beim Verkauf auch Gewährleistung gegeben werden.
Wir ihr das umgehen wollt ist euere Sache. Aber da halte mich aus straf- und steuerlichen Gründen raus.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 26. Mai 2024 um 15:27:07 Uhr:
...Aber eins ist Fakt, der Wagen ist im Gewerbe/Unternehmen eingetragen und somit muss beim Verkauf auch Gewährleistung gegeben werden.
...
Wär mir neu ... wo soll der den stehen, im Gewerbeschein?😁 und muss man den einem Käufer zeigen?
Es gibt kein Register wo die Firmenwagen eingetragen werden ... einzig in der Buchhaltung von der Frau vom Te finden sich dannUnterlagen/Rechnungen/Bescheide zum Wagen, das man das schlussfolgern kann, bloß darauf wird niemals ein Käufer zugriff haben..😉
Du hast Recht, es wär ein gewerbliches Fahrzeug mit allen Pflichten beim Verkauf .. aber bei SoloSelbstständigen Einzelunternehmen ... sieht man das als Käufer i.d.R. nicht, da steht keine Gmbh u.ä. in den Papieren ...
Aber um das sauber über die Bühne zu bringen, kann der Te einfach an einen Gewerbetreibenen verkaufen .. b2b ... gut der Käuferkreis wird kliener, aber es wird sich schon einer finden ... dann kann man sauber die Gewährleistung ausschließen...
Ja mei. Was man sieht und was es steuerlich und rechtlich bedeutet sind ab 2paar Schuhe.
Nur darum ging es und nicht was man sieht.
Was der TE letztlich macht ist seine Entscheidung und sein Risiko.
Der TE war Fahrzeughalter, ist nicht unternehmerisch tätig und hat den Wagen nach seinen Auskünften selbst genutzt. Er verkauft den Wagen dann unter Ausschluss der Sachmangelhaftung. Drops gelutscht.
Nein, rechtlich und steuerliche eben nicht.
Wer Halter ist, ist völlig egal. Wer das KFZ im Eigentum hält ist hier maßgebend.
Sorry wenn ich da hartnäckig bleibe aber so ist es nun mal.
Man könnte das zwar so hinbiegen, wäre aber nicht korrekt. Und somit...., hab ich jetzt mehrfach runtergebetet.
Da braucht man nichts hinbiegen. Das Fahrzeug wurde nicht für unternehmerische Zwecke genutzt. Keine Sachmangelhaftung beim Verkauf. Ende. Was das Ganze mit den Steuern zu tun haben soll, weiß man wohl nur im Paulanergarten. (immer unter der Voraussetzung, dass die Angaben des TE stimmt)
Da habe ich aber was ganz anderes gelesen.
Im Endeffekt kann das nur der TE und die Unternehmerin beurteilen.
Ich weiß ja nicht ob das Auto über die Bücher gelaufen ist usw.
Das ist ein Steuerberater Thema.
Und wenn es so ist wie ich es annehme ist es eine Rechtsanwaltsthema.
Wie ihr euch das hinbiegt ist mir völlig Latte.
Ich mache nur auf mögliche Fallstricke aufmerksam, mehr nicht. Der Rest geht mich eh nix an.
Den Part hier hast du demnach nicht gelesen, falsch verstanden oder gar nicht verstanden: "War immer privat benutzt nicht auf Gewerbe". Und "Aber angemeldet auf mich". Oder du hast einen anderen Thread gelesen uns aus Versehen hier geantwortet. Oder.....das mit Hose und Kneifzange.