Unterbodenbeleuchtung....
Hi Guys
ich hätte da mal ne frage an die juristen unter euch und zwar hab ich schon mindestens 20 verschiedene theorien gehört über die montage einer unterbodenbeleutung!
Kann mir jemand definitiv sagen ob es überhaupt erlaubt ist diese zu montieren ...falls es mit auflagen verbunden ist - welche?????
danke schonmal im vorraus
dave
16 Antworten
soweit ich weiss dürfen die noch nicht einmal montiert sein...
Verboten! Und das ist auch gut so, wenn du bunte Lichter sehen willst kannst du ja zur Kirmes gehen.... 😉
MfG
Björn
Afaik, dürfen die Teile montiert werden wenn sie ein E-Prüfzeichen haben, müssen aber dann natürlich noch eingetragen werden (warum weiss ich auch nicht, dachte e-prüfzeichen = eintragungsfrei). Dürfen aber niemals im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden. Auf Privatgelände (damit ist alles gemeint was einen Zaun drum herum hat, also keine Tankstellen, Supermarktparkpätze und soweiter) dürfen sie eingeschaltet werden. Wenn Du welche findest Die ein E-Prüfzeichen haben sollten musst du noch darauf achten das der Schalter nicht wärend der fahrzugänglich ist (könnte dich ja in versuch führen), also am besten in den kofferraum oder so.
Und wenn was solls, 50 euro und 3 Punkte. Kannst natürlich das ganze auch per Fernbedienung machen 😉
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
• die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
• die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
• bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
• das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
wanye...
eben hehe ...
is nur so: ich hab von meinen jungs eine zum geburtstag bekommen und drunter schrauben werd ich sie auf jedenfall nur zum gucken wie das aussieht mal sehn ob ich se dann wieder weg mach oder vielleicht bleibts auch noch ne weile dran
trotzdem danke für die auskunft
grüße dave
Zitat:
Original geschrieben von DaveTV
...drunter schrauben werd ich sie auf jedenfall nur zum gucken wie das aussieht mal sehn ob ich se dann wieder weg mach...
Dann denke aber daran, die Löcher wieder gut zu versiegeln, sonst rostet der Unterboden schneller weg, als dir lieb ist...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dann denke aber daran, die Löcher wieder gut zu versiegeln, sonst rostet der Unterboden schneller weg, als dir lieb ist...
besser die dinger an winkel schrauben und dann eben diese am fahrzeugboden mit powerkleber (ausm baumarkt-für hausarbeiten etc) festkleben... =kein rost....
---außerdem, wer bohrt denn löcher in boden???
Hat nun einer mal was mit E-Prüfzeichen gefunden?
also soweit ich weis darfste unterbodenbeleuchtung haben!
ABER:
Es muss os gemacht sein das es als ausstiegshilfe dient! des heist wiederrum das es nur angehen darf wenn du die tür aufmachst!
Wird jedoch ein schalter gefunden (egal Wo) wird dies nicht eingetragen bzw bekommste das bußgeld mit Punkten!!!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von PoloFr2ak
also soweit ich weis darfste unterbodenbeleuchtung haben!
Es muss os gemacht sein das es als ausstiegshilfe dient! des heist wiederrum das es nur angehen darf wenn du die tür aufmachst!
Ausstiegshilfen gibt es in der StVZO nicht. Dort kennt man nur den Begriff der Einstiegsbeleuchtung. Und die unterscheidet sich von der Unterbodenbeleuchtung bereits durch den Einbauort. Sie darf nämlich nicht unter dem Fahrzeug montiert werden, sondern lediglich an den Unterkanten der Türen, so daß die Leuchtmittel bei geschlossenen Türen vollständig vom Schweller verdeckt werden. Dies soll sicherstellen, daß selbst dann kein Licht während der Fahrt nach außen dringen kann, wenn die Leuchtkörper entgegen den Vorschriften während der Fahrt in Betrieb sein sollten.
Re: Unterbodenbeleuchtung....
Zitat:
Original geschrieben von DaveTV
Hi Guys
!
Kann mir jemand definitiv sagen ob es überhaupt erlaubt ist diese zu montieren ...falls es mit auflagen verbunden ist - welche?????
danke schonmal im vorraus
dave
nein nein und nochmals nein
es gibt keine auflagen...alleine das montieren führt zum sofortigen erlöschen der betriebserlaubnis
so isses...;-)
Zitat:
(warum weiss ich auch nicht, dachte e-prüfzeichen = eintragungsfrei
Äh naja wohl nicht ganz 🙂 ... Phaetonscheinwerfer haben auch ein E Zeichen und deswegen kann ich sie auch nicht eintragungsfrei an meinen 78ziger Derby takern 🙂