Unter - Tür - Beleuchtung
Ich will mir bald so eine Beleuchtung (kaltkathodenröhren, Neonröhren oder LED´s) unter den Türen machen, so das, dass Licht angeht wenn man die Tür aufmachr !!!
1. Hat das hier schon mal einer gemacht und kann mir Fotos davin schicken ???
2. Ist das legal ???
3. Was soll ich nehmen: kaltkathodenröhren oder Neonröhren ???
DANKE
25 Antworten
Du laeufst auf Gefahr zu, was zu Unterbodenbeleuchtung oder aehnlichem zu posten!!!!! 😉
Wenn man nicht auf dem neuesten Stand der Beitraege ist gibts schnell mal Mecker!
Wenn du es machst nimm Kaltlichtkathoden, leuchtet meiner Meinung am besten, hab ich auch und legal ist es NICHT.
Kannst dich auch in keinster Weise drum herum reden, sobalds dran ist darfste den Wagen in der StVo nicht mehr benutzen.
warum dann? also dass kannst ja echt nicht bei der fahrt leuchten lassen! wenn die tür zu ist ist die klatlichtröhre zwischen karosserie und türe... kann man nur neuchten sehen wenn türe auf ist...
Hallo Rennkrümel und AndreasZ:
Als reine unterbodenbeleuchtung ist es, egal wie, immer verboten!
Sollte es aber wirklich nur zwischen tür und unterem träger, also irgendwo im einstiegsbereich und nicht von aussen sichtbar und auch nicht von aussen montiert, dann kann man es als einstiegsbeleuchtung eintragen lassen! hierzu sind aber sämtliche anbauanleitungen die es speziell für einstiegsbeleuchtungen gibt unbedingt zu beachten.
gruß martin
Seh ich auch so wie andreas...
Dachte dass RennKrümel die Leuchten im Auto anbringen will und dass der Kontakt mit der Türe besteht. Somit kann das Licht während der Fahrt nicht angehen. Folglich dürfte doch auch der TÜV nichts dagegen haben. Ausserdem: muss er das wirklich eintragen lassen? Wenn ich meinen Tacho auf Blau umrüste muss ich doch auch nichts eintragen...
Stimmt !!!
Die Röhren wären dann im INNENRAUM des Autos NICHT außen !!
Und ja ich würde das dann so machen das diese halt nur angehen wenn man die Tür aufmacht !!!
Und @ MartinSHL was soll ich denn für bestimmt anbauanleitungen beachten ???
Zitat:
Original geschrieben von RennKrümel
...was soll ich denn für bestimmt anbauanleitungen beachten ???
Über Details der zu erfüllenden Anforderungen gibt der TÜV Auskunft.
Ja und was ist wenn er dann auf der Strasse steht und die Tuer oeffnet und das blaue Licht jemand fett ins Auge blendet oder "irritiert"? Das wuerde sich meiner Meinung nach mit dem Beitrag zur "Unterbodenbeleuchtung" von vorher wiedersprechen wo alle meinen das es absolut nicht erlaubt ist, die Auflagen sagen dann bestimmt es darf nur eine bestimmte Lichtintensitaet haben, nicht zu gross, nur in weiss ....
Alles nur Spekulationenen, aber wenn es so sein sollte, was bringt es einem dann noch?
Es soll doch schliesslich gut aussehen und nicht nur seine Funktion erfuellen, oder irre ich mich???? 😉
man kann ja auch nen Stück Blech davor setzen oder so, das die Röhre dann auch wirklich nur nach unten leuchtet.
Und wieso irritieren oder blenden? Dann müssten diese roten Signalleuchten ja auch verboten sein, die in der Innenverkleidung der Türen angebracht sind und die angehen, wenn man die Türe öffnet.
Ich finde das rote irritiert und blendet viel mehr .. jedenfalls bei einigen Fahrzeugen ...
@shephert
Wenn du meine persoenliche Meinung fragst irritiert das kein bisschen nicht mal ne Unterbodenbeleuchtung! Und ich glaube das sieht der grossteil der Menschen in Deutschland so! In Amerika hoert man auch nicht das da tausende Unfaelle passieren und da ist schliesslich so gut wie alles erlaubt!
Aber die zustaendigen Behoerden sagen es blendet. Ausserdem ist dies dann ja nachtraeglich angebracht was wieder nicht erlaubt ist...
ach ich weiss es doch auch nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bladeboarder
Ja und was ist wenn er dann auf der Strasse steht und die Tuer oeffnet und das blaue Licht jemand fett ins Auge blendet oder "irritiert"?
Eine Einstiegsbeleuchtung mit blauem Licht ist nicht zulässig und somit auch nicht eintragungsfähig. Zulässig ist einzig und allein weißes Licht.
@ Drahkke --> Weist du das 100% ?? Wenn ja woher ???
Und --> was ist wenn ich das trotzdem mache ???
Zitat:
Original geschrieben von RennKrümel
@ Drahkke --> Weist du das 100% ?? Wenn ja woher ???
Und --> was ist wenn ich das trotzdem mache ???
Gemäß der StVZO ist blaue Außenbeleuchtung (und als solche gilt auch eine Einstiegsbeleuchtung, da sie bei geöffneter Tür nach außen strahlt) grundsätzlich für Einsatzfahrzeuge reserviert.
Außenbeleuchtungen an Fahrzeugen benötigen eine E-Prüfnummer und ggf. eine Bauartzulassung. Beides wird für blaue Einstiegsbeleuchtungen NICHT vergeben. Ein Einbau dieser Teile ohne Eintragung (die für Teile ohne Zulassung nicht möglich ist) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Seit dem 01.05.2003 gilt die Anweisung, daß Fahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle montierte Außenbeleuchtungen ohne Zulassung/Eintragung entdeckt werden, auf Grund der erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen sind, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen....
Zitat:
Original geschrieben von RennKrümel
Öhm und woher hast du das????
Ich bin im Bereich Sicherheitstechnik tätig, und da kennt man die entsprechenden Leute, die damit zu tun haben.