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Unklarheit: Widersprüchliche Angaben im Fahrzeugschein zu Reifen / Traglast / Loadindex / Achslast

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 10:50

Liebes Forum,

ich denke das ist Automodell-unabhängig – in unserem Fahreugschein stehen widersprüchliche Angaben zu den nötigen Reifen:

Max. Achslast: 1.780 kg pro Achse (unter 7.2 und 8.2 im Fahrzeugschein)

Benötigte Reifen: 215 / 70 R16 C 108T (15.1 und 15.2 im Fahrzeugschein)

Und jetzt kommts: bei den Anmerkungen unter "22" im Fahrzeugschein steht dann:

"Ohne technische Änderung, dann die Bereifungen 215/70 R16. 215/60 R17 u. 235/60 R17 auch mit Tragfähigkeitsindex 100T zulässig."

 

Wie werde ich daraus schlau? :confused::confused::confused:

Kann ich also 215/60 R17 mit 100V Reifen fahren? Ohne "C" (Commercial) und nur Traglast 100 (=800 Kg pro Reifen, also 1600 kg Achslast)?

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17 Antworten

Der gesamte Eintrag ist total verorgelt.

Begründung: Einträge zu möglichen Rad-/Reifenkombinationen gehören zu den Feldern 15… und nicht zur Achslast (8.2).

Eine Zuordnung der freigegebenen Räder für die 17-Zoll-Bereifung fehlt vollständig. Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf die HA.

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 14:09

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 13:52:46 Uhr:

Zitat:

@kingodabongo schrieb am 19. Februar 2024 um 13:43:34 Uhr:

TÜV meinte gerade am Telefon auch, das könne sich nur auf die VA beziehen aber sicher nicht auf VA+HA.

Es ist ja noch kurioser: Laut ZBS gilt der alternative Load Index nur für 8.2, also für die Hinterachse. Auf der Vorderachse wäre dann weiterhin LI 108 gefordert. Das ergibt ja gar keinen Sinn. ;)

:D Stimmt!

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 19. Februar 2024 um 13:57:07 Uhr:

Der gesamte Eintrag ist total verorgelt.

Begründung: Einträge zu möglichen Rad-/Reifenkombinationen gehören zu den Feldern 15… und nicht zur Achslast (8.2).

Eine Zuordnung der freigegebenen Räder für die 17-Zoll-Bereifung fehlt vollständig. Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf die HA.

:D Da durfte vielleicht mal ein Azubi ran, oder es war Freitagnachmittag – oder der Mitarbeiter wurde gekündigt / hat gekündigt und das war die letzte Tat. Oder ein Bulli-Fan, der Korea-Busse hasst. Oder oder :):cool:

Bei Gelegenheit fahr ich vielleicht mal bei der Zulassungsstelle vorbei und frage ob man das nochmal ordentlich machen kann. Aber jetzt kommen erstmal 108er Reifen drauf und dann ist das abgehakt.

DANKE nochmal an euch, ihr seid echt super. Zum Glück hat MT überlebt!

ich befürchte, die Zulassungsstelle wird dich wieder wegschicken, denn dort sitzen nur "Abschreiber" (nicht böse gemeint), die sich auf die vorbereiteten Daten anderer Stellen beziehen. Das übergeordnete Datenblatt dieses Dokumentes dürfte das COC sein, das sollte auf jeden Fall inhaltlich korrekt sein. Ohne dieses Dokument wird es mit dem blanken Schein keine Änderung geben, zumal auch noch zu klären ist, wann der Fehler in das Dokument hinein kam. Ich selbst konnte einer Zulassungsstelle in einem anderen Ort einen Fehler nachweisen, diese hat dann die Änderung der Daten und Neuausstellung meiner Dokumente in meiner zuständigen Zulassungsstelle bezahlt, obwohl jahrelang der Fehler von diversen Stellen mit durchgeschleppt wurde.

Viel Erfolg @kingodabongo

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