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Unklare Sachlage

Hi,
ich lese hier schon einige Zeit mit und nun hab ich auch mal eine Frage.

Ein Kumpel von mir hatte vorgestern einen ziemlich schweren Unfall und es ist uns allen jetzt nicht
klar wer die Schuld trägt.

Nun der Sachverhalt:
Es war so 17 oder 18 Uhr also schon recht dunkel und er hat um etwas schneller nach Hause zu kommen
eine Abkürzung über einen Feldweg genommen was ja nicht erlaubt ist.
Und ist von diesem Weg auf eine Hauptstraße eingebogen und in dem Moment ist ihm ein Rollerfahrer fast ungebremst
in die B-Säule gefahren.
Es war ein 25ccm Roller auf dem zwei Personen saßen und der zudem ohne Licht gefahren ist. (Dafür gibt es mehrere Zeugen). Mein Kumpel hat ein Schleudertrauma und einige Schnittwunden im Gesicht da im die Frontscheibe entegen kam und sein Auto ist schrott. Der hinter Beifahrer auf dem Roller hat nur ein Bein gebrochen und der Rollerfahrer einen Komplizierten Schulterbruch und noch andere Verletzungen.

Ist er alleine Schuld? Weil Rollerfahrer müssen ja immer mit Licht fahren.

Schon mal im Vorraus vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Dann braucht er erst Recht einen Anwalt!

Das hier ist kein Spass mehr!

Da wurden mehrere Personen verletzt - da befasst sich ab sofort die Staatsanwaltschaft mit.

Die Kosten sind hier zweitrangig - sage das bitte deinem Kumpel (ok, ich glaube es).

39 weitere Antworten
39 Antworten

Hi.
Ob und ggf. zu welcher Quote den Rollerfahrer ein Mitverschulden trifft, können wir -wie von den anderen schon gesagt- von hier aus absolut nicht beurteilen.
Insbesondere ist es natürlich Quatsch, aus den Verletzungen einen Motortunig zu konstruieren. Das macht die Rennleitung, indem sie den Roller anschaut und nicht die Schulter des Geschädigten.😉

Aber sagen wir mal so:
Warum interessieren sich Schädiger für das Mitverschulden des Unfallgegners?
In der Regel, wegen des Schadens am eigenen Wagen, den sie ersetzt haben möchten und das wird schwerer, wenn der andere schon 100% bekommen hat.

Und zum zweiten, weil sie ihren SFR ("Prozente"😉 retten wollen.

Wenn hier aber eines feststeht, dann ist es, dass der SFR beim Teufel ist, denn der Schaden wird unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr zurückzukaufen sein...

Die zwei Personenschäden hören sich übel an. Dagegen ist ein Schleudertrauma Kinderkram und selbst das reicht hier schon für eine stationäre Aufnahme.
Hoffentlich hat sich Dein Kumpel schon mal bei denn Geschädigten erkundigt, wie es ihnen geht. Und ein paar Blumen ins Krankenhaus bringen, kommt auch bei der Staatsanwaltschaft besser an, als gleich die Frage nach dem Mitverschulden aufzuwerfen.

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hi.
Ob und ggf. zu welcher Quote den Rollerfahrer ein Mitverschulden trifft, können wir -wie von den anderen schon gesagt- von hier aus absolut nicht beurteilen.
Insbesondere ist es natürlich Quatsch, aus den Verletzungen einen Motortunig zu konstruieren. Das macht die Rennleitung, indem sie den Roller anschaut und nicht die Schulter des Geschädigten.😉

Aber sagen wir mal so:
Warum interessieren sich Schädiger für das Mitverschulden des Unfallgegners?
In der Regel, wegen des Schadens am eigenen Wagen, den sie ersetzt haben möchten und das wird schwerer, wenn der andere schon 100% bekommen hat.

Und zum zweiten, weil sie ihren SFR ("Prozente"😉 retten wollen.

Wenn hier aber eines feststeht, dann ist es, dass der SFR beim Teufel ist, denn der Schaden wird unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr zurückzukaufen sein...

Die zwei Personenschäden hören sich übel an. Dagegen ist ein Schleudertrauma Kinderkram und selbst das reicht hier schon für eine stationäre Aufnahme.
Hoffentlich hat sich Dein Kumpel schon mal bei denn Geschädigten erkundigt, wie es ihnen geht. Und ein paar Blumen ins Krankenhaus bringen, kommt auch bei der Staatsanwaltschaft besser an, als gleich die Frage nach dem Mitverschulden aufzuwerfen.

Gruß
Hafi

Na toll, hoffentlich hat die Rennleitung den Roller sofort eingezogen, der Roller ist ja innerhalb von 20 Minuten wieder auf Serienzustand zurückgerüstet...

Distanzring rein, Ori-Auspuff drauf fertig...

Wenn der Roller fahrer "Dreck am Stecken" hätte, ist der Roller schon längst wieder zurückgerüstet...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Hoffentlich hat sich Dein Kumpel schon mal bei denn Geschädigten erkundigt, wie es ihnen geht. Und ein paar Blumen ins Krankenhaus bringen, kommt auch bei der Staatsanwaltschaft besser an, als gleich die Frage nach dem Mitverschulden aufzuwerfen.

Gruß
Hafi

Wer macht denn sowas??? Hallo, wir leben hier im " Ich sag nichts ohne mein Anwalt"-Deutschland...

Sowas würde ich bei einer ungeklärten Schuldfrage auch nicht machen, damit macht man sich wahrscheinlich noch lächerlich...

Zitat:

Original geschrieben von Audi2.0E



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hi.
Ob und ggf. zu welcher Quote den Rollerfahrer ein Mitverschulden trifft, können wir -wie von den anderen schon gesagt- von hier aus absolut nicht beurteilen.
Insbesondere ist es natürlich Quatsch, aus den Verletzungen einen Motortunig zu konstruieren. Das macht die Rennleitung, indem sie den Roller anschaut und nicht die Schulter des Geschädigten.😉

Aber sagen wir mal so:
Warum interessieren sich Schädiger für das Mitverschulden des Unfallgegners?
In der Regel, wegen des Schadens am eigenen Wagen, den sie ersetzt haben möchten und das wird schwerer, wenn der andere schon 100% bekommen hat.

Und zum zweiten, weil sie ihren SFR ("Prozente"😉 retten wollen.

Wenn hier aber eines feststeht, dann ist es, dass der SFR beim Teufel ist, denn der Schaden wird unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr zurückzukaufen sein...

Die zwei Personenschäden hören sich übel an. Dagegen ist ein Schleudertrauma Kinderkram und selbst das reicht hier schon für eine stationäre Aufnahme.
Hoffentlich hat sich Dein Kumpel schon mal bei denn Geschädigten erkundigt, wie es ihnen geht. Und ein paar Blumen ins Krankenhaus bringen, kommt auch bei der Staatsanwaltschaft besser an, als gleich die Frage nach dem Mitverschulden aufzuwerfen.

Gruß
Hafi

Na toll, hoffentlich hat die Rennleitung den Roller sofort eingezogen, der Roller ist ja innerhalb von 20 Minuten wieder auf Serienzustand zurückgerüstet...

Distanzring rein, Ori-Auspuff drauf fertig...

Wenn der Roller fahrer "Dreck am Stecken" hätte, ist der Roller schon längst wieder zurückgerüstet...

Klar, die werden mit einer zertrümmerten Schulter bzw. einem gebrochenem Bein sicher nicht so schnell aus dem Krankenhaus entlassen werden, wie der Mensch im Auto und das zerstörte Motorrad zurückbauen, falls es denn modifiziert gewesen sein soll. Und bei 25km/h kann schon eine Menge passieren. Vergesst nicht, dass zweiradfahrer keine Knautschzone haben. Wenn es nicht so schlimm ist, könnt ihr ja mal testweise mit dem Fahrrad mit 25 gegen eine Metallmülltonne fahren. Zudem woran will er erkennen, dass es ein Mofa war und kein 50er Roller. Die haben beide das kleine Versicherungskennzeichen und der Roller darf 45km/h bzw. 50km/h (bei älterem bj) fahren. Da ist ein Unfall ohne Knautschzone gar nicht mal ohne. Wer sind eigentlich die Zeugen? Stand da nen Förster an dem Feldweg oder was?

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Zitat:

Original geschrieben von Audi2.0E
 
Sowas würde ich bei einer ungeklärten Schuldfrage auch nicht machen, damit macht man sich wahrscheinlich noch lächerlich...

Bei dir ist wirklich in früher Kindheit bei der Erziehung etwas aber ganz schief gelaufen.

Hast du eigentlich überhaupt keinen Anstand ? 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Audi2.0E

Sowas würde ich bei einer ungeklärten Schuldfrage auch nicht machen, damit macht man sich wahrscheinlich noch lächerlich...

Bei dir ist wirklich in früher Kindheit bei der Erziehung etwas aber ganz schief gelaufen.

Hast du eigentlich überhaupt keinen Anstand ? 🙁

So ein Verhalten ist ind Deutschland leider üblich 🙁

Er kennt beide Jungs vom sehen her ich denke mal schon das die schon mit einander geredet haben, weil er ihnen schon am unfall ort geholfen hat

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hi.
Ob und ggf. zu welcher Quote den Rollerfahrer ein Mitverschulden trifft, können wir -wie von den anderen schon gesagt- von hier aus absolut nicht beurteilen.
Insbesondere ist es natürlich Quatsch, aus den Verletzungen einen Motortunig zu konstruieren. Das macht die Rennleitung, indem sie den Roller anschaut und nicht die Schulter des Geschädigten.😉

Aber sagen wir mal so:
Warum interessieren sich Schädiger für das Mitverschulden des Unfallgegners?
In der Regel, wegen des Schadens am eigenen Wagen, den sie ersetzt haben möchten und das wird schwerer, wenn der andere schon 100% bekommen hat.

Und zum zweiten, weil sie ihren SFR ("Prozente"😉 retten wollen.

Wenn hier aber eines feststeht, dann ist es, dass der SFR beim Teufel ist, denn der Schaden wird unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr zurückzukaufen sein...

Die zwei Personenschäden hören sich übel an. Dagegen ist ein Schleudertrauma Kinderkram und selbst das reicht hier schon für eine stationäre Aufnahme.
Hoffentlich hat sich Dein Kumpel schon mal bei denn Geschädigten erkundigt, wie es ihnen geht. Und ein paar Blumen ins Krankenhaus bringen, kommt auch bei der Staatsanwaltschaft besser an, als gleich die Frage nach dem Mitverschulden aufzuwerfen.

Gruß
Hafi

Sehe ich ganz genauso. Im Rahmen einer Stafzumessung ist es schon wichtig, ob ein Unfallverursacher sich wenigstens symbolisch um das Opfer kümmert oder alles seinem Anwalt überlasst. Der Versuch der Schadenswiedergutmachung, und auch die aufrichtige Entschuldigung, sind beim Strafmaß zugunsten des Unfallverursachers zu berücksichtigen.

Das gilt auch im Ermittlungsverfahren. Wenn die Staatsanwaltschaft überlegt, ob ein Strafverfahren durchgeführt werden muß, oder ob auch eine Einstellung gegen eine (deutlich geringere Geldbuße) oder eine Abgabe an die Bußgeldbehörde reichen, ist das Verhalten des Verursachers wichtig. Wenn er sich betroffen zeigt, kann man davon ausgehen, dass er schon durch den Vorfall hinreichend gewarnt ist und zukünftig besser aufpasst, ohne dass es einer Strafe bedarf. Wer dagegen alle Schuld von sich weist und sich hinter seinem Anwalt versteckt, kriegt eben die "große Kelle", also einen Strafbefehl oder eine Anklage.

Und wenn Audi2.0E so ein Verhalten für üblich hält, hat er damit gar nicht mal unrecht. Im Strrafverfahren schneidet man sich damit aber schnell mächtig ins eigene Fleisch. Streiten im Strafverfahren bringt nur dann etwas, wenn man am Ende mangels Beweisen freigesprochen wird. Komt es aber trotz des Bestreitens zu einer Verurteilung, wirds richtig teuer.

Leider scheinen das auch viele Anwälte nicht zu wissen- und reiten ihre Mandanten noch tiefer in die Sch.... Daher bin ich bei Ratschlägen wie "Geh sofort zum Anwalt" und ähnlich immer skeptisch.

Zu dem Roller - ich hoffe mal, dass die Polizei gleich einen Sachverständigen an den Unfallort geholt hat. Bei den Verletzungen wäre das angebracht. Der Roller sollte in dem Zusammenhang sichergestellt werden. Und ein eventuelles Motortuning kann auch ein Unfallanalytiker errechnen. Anhand der Schäden und Spuren kann man die Ausgangsgeschwindigkeiten der Fahrzeuge recht genau bestimmen.

Naja ob man daran feststellen kann wie schnell der Roller war..

Vor 2 Jahren hatte ich auch einen unfall ich im Auto.. nachts im Regen.. wollte links abbiegen.. niemanden gesehen und langsam losgefahren bevor ich die kupplung überhaupt weiter als bis zum Schleifüunkt bewegt hatte, hatte ich schon einen älteren Herren samt seines Drahtesels in der Scheibe und auf dem Dach.. ich war vielleicht 10 kmh schnell

Fahrrad war Schrott, er hatte erhebliche Prellungen und einen komplizierten Bruch seines Armes.. mein Auto war fast Totalschaden..

Zitat:

Original geschrieben von K080907



Und wenn Audi2.0E so ein Verhalten für üblich hält, hat er damit gar nicht mal unrecht. Im Strrafverfahren schneidet man sich damit aber schnell mächtig ins eigene Fleisch. Streiten im Strafverfahren bringt nur dann etwas, wenn man am Ende mangels Beweisen freigesprochen wird. Komt es aber trotz des Bestreitens zu einer Verurteilung, wirds richtig teuer.

Insoweit kann ich zustimmen.

Es kann ja noch dicker kommen.

Stellt sich der Unfallverursacher hier zickig und will (weil er z.B einen Teil seines Fahrzeugschadens ersetzt haben will) auf Biegen und Brechen dem Rollerfahrer eine Mitschuld anhängen, so kann es erst richtig unangenehm für ihn werden.

Die Jungs auf dem Roller werden mit ziemlicher Sicherheit (bald) anwaltlich vertreten sein.

Und wenn der Verursacher nun auf einer Mitschuld herumreitet, so kann der Anwalt der beiden Jungs im Strafverfahren einen Antrag auf Zulassung der Nebenklage stellen - um die Interessen der Unfallopfer auch im Strafprozess vertreten zu haben.

Angesichts des hier vorliegenden Schadenfalles wird diesem Antrag auch stattgegeben werden (ist in der Strafprozessordnung zu finden, § 395, soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe).

Die Kosten der Nebenklage sind dann auch noch vom Verursacher zu tragen (werden von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt, da er aber keine hat, zahlt er selbst).

Zitat:

Original geschrieben von K080907


Leider scheinen das auch viele Anwälte nicht zu wissen- und reiten ihre Mandanten noch tiefer in die Sch.... Daher bin ich bei Ratschlägen wie "Geh sofort zum Anwalt" und ähnlich immer skeptisch.

Ich in diesem Falle nicht!

Kann ein kleiner Bagatellschaden noch so ziemlich von jedem Rechtsanwalt abgewickelt werden, so sollte hier bei der Anwaltsauswahl sehr sorgfältig vorgegangen werden.

Ein versierter Verteidiger mit entsprechender Erfahrung wird genau diese Punkte, welche du angesprochen hast zu berücksichtigen wissen und dementsprechend handeln.

Die Frage ist hier für den Verursacher in meinen Augen nicht: "Soll ich einen Anwalt beauftragen?" sondern vielmehr: "WELCHEN Anwalt werde ich in diesem Falle beauftragen?"

@StylesPaniro05

Ja, dass kann man.

Über die sogenannte Energy Equivalent Speed, kurz EES können anhand der Verformungen an den Fahrzeugen und anderer Parameter Rückschlüsse auf die gefahrene Geschwindigkeit erfolgen. 

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Die Frage ist hier für den Verursacher in meinen Augen nicht: "Soll ich einen Anwalt beauftragen?" sondern vielmehr: "WELCHEN Anwalt werde ich in diesem Falle beauftragen?"

Und da liegt in den meisten Fällen leider das Problem. Wie gut der Anwalt war weiß "ich" in der Regel nachher.

Ich persönlich wüsste nicht wen ich beauftragen sollte. Habe mit Anwälten halt nicht viel zu tun. Und Empfehlung ist auch so ne Sache. Was bei anderen Fällen funktioniert kann bei meinem Fall ganz anders aussehen.

Gruß
Frank, der weder eine Sache "seinem" Anwalt übergeben kann, noch den Gutachter "seines" Vertrauens hat.

Da hast du sehr wohl Recht, Frank.

Hätte der Verursacher eine Rechtsschutzversicherung (ich weiss nicht, wie oft wir noch auf dieses Thema zurückkommen müssen), so wäre dies zumindest mal eine gute Adresse für eine Anwaltsempfehlung.

Die Rechtsschutzversicherungen wählen i.d.R. "ihre" Anwälte sorgfältig aus.

Eine Nachfrage bei der zuständigen Anwaltskammer kann auch helfen, spezialisierte Anwälte zu finden.

Ich kann mich an einen Thread hier erinnern, bei welchem der TE einen Prof. Dr. Wasweissich beauftragt hat, der aber mehr mit Vorlesungen an der Uni beschäftigt war, als mit seinem Fall - so kann es halt auch gehen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider
 
Ich kann mich an einen Thread hier erinnern, bei welchem der TE einen Prof. Dr. Wasweissich beauftragt hat, der aber mehr mit Vorlesungen an der Uni beschäftigt war, als mit seinem Fall - so kann es halt auch gehen.

warum muss ich gerade an Ägypten und Sandmänner denken....... mhhhh komisch 😎

Gruss von

Delle Anch Amun 😁

Zitat:

Gruss von
Delle Anch Amun 😁

OT

Hat es sich schon wieder ausge"Merkelt"? 😁

Du hast vielleicht einen Frauenverschleiß. 🙄

Gruß
Frank, den Fr. Merkel nicht angerufen hat . Habe Gott sei Dank keine Homepage mit Foto.

OT Ende

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