Unklare Beschädigung nach Auffahrunfall
Ich ziehe auf Anraten mal hierher um. Eigentlich glücklicherweise musste ich mich noch nie mit Schadensregulierung auseinandersetzen und bin nun etwas blank.
Folgendes ist passiert:
Mir fuhr heute beim rechts Abbiegen in meine Straße jemand hinten drauf. Die Straße ist beidseits mit Autos zugeparkt, entsprechend schlecht einsehbar und entsprechend schlecht kommt man an Gegenverkehr vorbei. Da ich nun mal da wohne und das Problem kenne, bog ich also genau deswegen langsam ab, sehe halb um die Kurve einen entgegen kommenden Transporter und halte hinter dem letzten parkenden Auto, um ihn durch zu lassen. Rumms. Der hinter mir war nach eigener Aussage abgelenkt, weil er sich verfahren hatte und hatte nach dem richtigen Weg geschaut. Und nicht gesehen, dass ich bremste.
Der Aufprall war sehr milde, ich hab ihn mehr gehört, als dass ich ihn wegen Krafteinwirkung gespürt habe.
Ausgestiegen, auf den ersten Blick an meinem Auto nichts zu sehen, an seinem hatte es eine Abdeckung unter dem rechten Scheinwerfer rausgehauen. Daten ausgetauscht und erstmal das Auto geparkt.
Bei dann näherer Betrachtung fand ich blauen Lackabrieb vom aufdringlichen Fahrzeug (meiner ist ein roter Fiesta, sieht man also schön), einen gesprungenen Reflektor und ein etwas schiefes Spaltmaß zwischen Stoßstange und Plastikabdeckung (das schwarze Teil unter der Stoßstange). Ob die letzten beiden nun vom Aufprall stammen oder nicht, weiß ich einfach nicht. Das Spaltmaß kann schlecht verarbeitet sein, der Reflektor kann Gott weiß wann gesprungen sein oder es hat sich beim Aufprall was verschoben und so Spannung auf den Reflektor gebracht (punktuell dagegen geprallt ist er definitiv nicht). Wenn ich sowas einschätzen könnte, wär ich Mechanikerin oder Sachverständige.
Die Preisfrage nun: Wie geht man da schlau vor? Das muss ja vermutlich einer einschätzen. Wohlgemerkt geht es mir weder um den Reflektor noch um das Spaltmaß als solche. Sollten sie vom Unfall stammen, wären sie aber wohl ein Hinweis dafür, dass mal jemand die Kiste auf weitere, nicht so harmlose Schäden prüfen sollte, wenn sich da schon was verschiebt.
Mir hat man durchaus immer wieder gesagt, dass Heckschäden von außen nach nix aussehen können und eine Menge los sein kann. Sollte man also wohl prüfen lassen, will man nicht in einem Jahr beim TÜV ggf. dumm drein schauen.
Ich habe hier gelernt: Nicht selber mit der Versicherung reden. Ok, kapiert.
Ich könnte also:
A) Auto zum Schrauber bringen. Wenn was Gröberes los ist (irgendeine Aufhängung hops, etc) sollte der Versicherung ja die Rechnung und Schilderung zum Hergang reichen? Oder nicht? Wenn nix Gröberes los ist, wird der Schrauber aber wahrscheinlich auch nicht sagen können, ob die sichtbaren Seltsamkeiten vom Unfall stammen, Versicherung sagt "gab ja keinen Schaden" und ich bleibe auf den Werkstattkosten fürs Auto kontrollieren sitzen?
B) Gutachter beauftragen. Im Grunde die gleiche Frage, denn wenn der nun feststellt, dass alles heil ist (was mir durchaus sehr lieb wäre) gibt es keinen Schaden und damit keinen Versicherungsfall? Also Gutachter selber zahlen?
Es kann ja nicht richtig sein, dass ich als Laie beurteilen muss, ob mein Auto einen Schaden hat. Aber wie ist das, wer kommt für genau diese Beurteilung auf, insbesondere eben, wenn ihr Ergebnis "alles tutti" lauten sollte?
23 Antworten
Zitat:
@onzlaught schrieb am 5. September 2024 um 13:53:05 Uhr:
Bei vom Laien erkennbar veränderten Spaltmassen dürfte der Fall aber klar sein.
Klar verändert würde ich das nicht nennen. Will sagen, für mich ist es nicht klar, weil ich da normalerweise nicht SO exakt hinschaue. Ich würde es, laienhaft, zumindest für verdächtig halten. Ggf. ist das aber auch normale Toleranz in der Verarbeitung, wahrlich nicht mein Fachgebiet. Warte... Hier z.B.
Sieht für mich einfach merkwürdig unexakt aus, aber ich weiß auch nicht, wie exakt das üblicher Weise auszusehen hat. Die linke Seite ist jedenfalls bündiger.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. September 2024 um 13:00:23 Uhr:
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags sollte keine Kosten verursachen. Jedenfalls habe ich noch nicht erlebt, dass eine Werkstatt für die Erstellung eines KV etwas berechnet hat.
Ich kenne es nur andersrum, habe es in noch keiner Werkstatt erlebt daß sie ein KV ohne Bezahlung erstellt. Und sei die Sache noch so minimal.
Zitat:
@Moewe schrieb am 5. September 2024 um 13:28:14 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. September 2024 um 13:00:23 Uhr:
Der TE möchte keine große Sache daraus machen.Gibst du mein zweites x-Chromosom wieder her?😎
Entschuldigung. Du schriebst zwar von Deinem Partner, aber als Geschlecht musst Du das männliche bei der Anmeldung angegeben haben, weil ansonsten Themenstarterin vermerkt sein würde....
Aus den Diskussionen über Anwalt oder nicht werde ich mich im weiteren Verlauf raushalten. Bringt ja nichts...
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 5. September 2024 um 14:30:12 Uhr:
Ich kenne es nur andersrum, habe es in noch keiner Werkstatt erlebt daß sie ein KV ohne Bezahlung erstellt. Und sei die Sache noch so minimal.
Merkwürdige Werkstätten, Du kennst...
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Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. September 2024 um 14:35:51 Uhr:
Zitat:
@Moewe schrieb am 5. September 2024 um 13:28:14 Uhr:
Gibst du mein zweites x-Chromosom wieder her?😎
Entschuldigung. Du schriebst zwar von Deinem Partner, aber als Geschlecht musst Du das männliche bei der Anmeldung angegeben haben, weil ansonsten Themenstarterin vermerkt sein würde....
Huch! Danke für den Hinweis, das muss mir bei der Anmeldung durch die Lappen gegangen sein.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. September 2024 um 14:37:03 Uhr:
Merkwürdige Werkstätten, Du kennst...
Dito,
und wenn du hier quer liest, wovon ich ausgehe bei deinen 10.500 Beiträgen, dann wirst du ganz oft gelesen haben daß dies eher der Normalfall ist.
Nein, dass habe ich bisher nicht gelesen und ich beziehe mich nur auf meine Erfahrungen. Wenn diese nicht allgemeingültig sein sollten, tut es mir leid.
Dann korrigiere ich meinen Rat und empfehle, die Werkstatt ganz offen zu fragen, ob und ggf. welche Kosten durch die Erstellung eines Gutachtens entstehen.
@Holgernilsson
in Juni kleiner Schaden durch Fahrrad von Tochter des Nachbarn an meinem nagelneuen Auto passiert.
Ich wollte keine große Sache daraus machen und ohne RA regulieren, da Zusage seiner Versicherung bereits hier war.
Jetzt ärgere ich mich wegen knapp 200 Oiros, die die Versicherung nicht abschließend noch zahlen wollte und ich erst mit einem Schreiben vom ADAC RA und der Androhung diesen zu beauftragen bekommen habe.
ERGO:
Nie mehr ohne sofort zum Anwalt zu gehen !
Die Versicherungen wollen es nicht anders !
Ich beende diese Anwaltsdiskussion hier.
Wenn von der TE noch was berichtet werden soll mag sie sich per PN an die Moderation wenden.
Moorteufelchen